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Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden

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7 m/s) angepasst Die Zusammenfassung des Geruchsgutachtens und der Ammoniak- und<br />

Stickstoffimmissionsprognose ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt<br />

Auf Grundlage dieser Immissionsprognosen wäre das Bauvorhaben grundsätzlich als genehmigungsfähig<br />

einzuschätzen.<br />

Bei Bedarf können die Ausschussmitglieder die Verfahrensakte in Büro 303 des Rathauses<br />

einsehen.<br />

Aufgrund der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens<br />

nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Antragstellerin bewirtschaftet<br />

einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Schwerpunkt in der Schweinehaltung<br />

sowie im Ackerbau und plant nun vor allem die Erweiterung der Schweinemast Nach Aussage<br />

der Landwirtschaftskammer handelt es sich hier um Landwirtschaft gem. § 201<br />

BauGB und aus dortiger Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Beurteilung des Vorhabens<br />

gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("privilegiertes" Bauvorhaben, welches dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb dient).<br />

Die Erschließung erfolgt über die K 2 und dann über einen Privatweg der Antragsstellerin.<br />

Die Erschließung ist somit gesichert.<br />

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen bis zum 06.02.2013<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> (Büro 303) zur Einsichtnahme aus. Es kann bis zum 20.02.2013<br />

Stellung dazu genommen werden.<br />

ln der Sitzung ist über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu entscheiden.<br />

ln ~ertretung<br />

~ 1/A<br />

Klaus Stephan G(JVL,<br />

Beigeordneter

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