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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

zur Verfügung. Von der Eingriffsmaßnahme sind weder Horste noch Neststandorte<br />

planungsrelevanter Arten betroffen.<br />

Lachmöwen und Graureihern, die den Rayers See möglicherweise zur Nahrungssuche<br />

aufsuchen, steht das Nahrungshabitat nach der Baumaßnahme<br />

weiterhin zur Verfügung. Brutkolonien dieser Arten wurden nicht entdeckt. Es<br />

besteht demnach keine Betroffenheit.<br />

Für mögliche Gebüschbrüter bieten die Böschung sowie einige weitere gebüschreiche<br />

Bereiche entlang des Sees geeignete Strukturen. Ihr Lebensraum<br />

bleibt auch nach dem Eingriff erhalten, so dass keine Betroffenheit besteht.<br />

Das Artenspektrum beschränkt sich im Wesentlichen auf die so genannten Allerweltsarten,<br />

die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung keine Beachtung finden,<br />

da sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.<br />

Das Plangebiet und seine nähere Umgebung können demnach als essentielles<br />

Brut- oder Nahrungshabitat für die im Messtischblatt 4403 aufgeführten planungsrelevanten<br />

Arten ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der<br />

artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten<br />

Arten sowie aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, sind für keine dieser Arten<br />

Verbotstatbestände nach § 44 in Bezug auf die geplante Baumaßnahme zu<br />

sehen. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 ist für keine der Arten zu beantragen.<br />

Die Realisierung der Planung hat somit keine Beeinträchtigung einer lokalen<br />

Population oder einer besonders streng geschützten Vogelart zur Folge.<br />

4.8 Amphibien<br />

Während der Begehung wurden keine Amphibien gesichtet. Ein Vorkommen<br />

der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Amphibienarten gilt in Plangebiet als<br />

unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind allerdings auch keine wertvollen Landhabitate<br />

oder Laichhabitate von der Eingriffsmaßnahme betroffen, so dass negative<br />

Auswirkungen auf eine mögliche lokale Amphibienpopulation auszuschließen<br />

sind. Auch nach der Baumaßnahme bietet der See ausreichende<br />

Laichplätze für potenziell vorkommende Amphibienarten.<br />

4.9 Reptilien<br />

Reptilien sind Sonnen liebende Tiere, die in der Regel 24°C Körpertemperatur<br />

brauchen, um richtig bewegungsfähig zu sein. Dazu sind warme Plätze nötig,<br />

an denen sie sich aufhalten und sonnen können, unbemerkt von ihren Feinden.<br />

Das trifft meistens auf sandige Gebiete mit Heide, Waldränder und Sandgruben<br />

zu, die im Plangebiet nicht anzutreffen sind. Auch Reptilien wurden bei der<br />

Ortsbesichtigung nicht angetroffen.<br />

Der Erhaltungszustand der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Reptilienart<br />

wird durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt, es besteht keine Betroffenheit.<br />

<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 14

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