Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern
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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
zur Verfügung. Von der Eingriffsmaßnahme sind weder Horste noch Neststandorte<br />
planungsrelevanter Arten betroffen.<br />
Lachmöwen und Graureihern, die den Rayers See möglicherweise zur Nahrungssuche<br />
aufsuchen, steht das Nahrungshabitat nach der Baumaßnahme<br />
weiterhin zur Verfügung. Brutkolonien dieser Arten wurden nicht entdeckt. Es<br />
besteht demnach keine Betroffenheit.<br />
Für mögliche Gebüschbrüter bieten die Böschung sowie einige weitere gebüschreiche<br />
Bereiche entlang des Sees geeignete Strukturen. Ihr Lebensraum<br />
bleibt auch nach dem Eingriff erhalten, so dass keine Betroffenheit besteht.<br />
Das Artenspektrum beschränkt sich im Wesentlichen auf die so genannten Allerweltsarten,<br />
die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung keine Beachtung finden,<br />
da sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.<br />
Das Plangebiet und seine nähere Umgebung können demnach als essentielles<br />
Brut- oder Nahrungshabitat für die im Messtischblatt 4403 aufgeführten planungsrelevanten<br />
Arten ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der<br />
artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten<br />
Arten sowie aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, sind für keine dieser Arten<br />
Verbotstatbestände nach § 44 in Bezug auf die geplante Baumaßnahme zu<br />
sehen. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 ist für keine der Arten zu beantragen.<br />
Die Realisierung der Planung hat somit keine Beeinträchtigung einer lokalen<br />
Population oder einer besonders streng geschützten Vogelart zur Folge.<br />
4.8 Amphibien<br />
Während der Begehung wurden keine Amphibien gesichtet. Ein Vorkommen<br />
der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Amphibienarten gilt in Plangebiet als<br />
unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind allerdings auch keine wertvollen Landhabitate<br />
oder Laichhabitate von der Eingriffsmaßnahme betroffen, so dass negative<br />
Auswirkungen auf eine mögliche lokale Amphibienpopulation auszuschließen<br />
sind. Auch nach der Baumaßnahme bietet der See ausreichende<br />
Laichplätze für potenziell vorkommende Amphibienarten.<br />
4.9 Reptilien<br />
Reptilien sind Sonnen liebende Tiere, die in der Regel 24°C Körpertemperatur<br />
brauchen, um richtig bewegungsfähig zu sein. Dazu sind warme Plätze nötig,<br />
an denen sie sich aufhalten und sonnen können, unbemerkt von ihren Feinden.<br />
Das trifft meistens auf sandige Gebiete mit Heide, Waldränder und Sandgruben<br />
zu, die im Plangebiet nicht anzutreffen sind. Auch Reptilien wurden bei der<br />
Ortsbesichtigung nicht angetroffen.<br />
Der Erhaltungszustand der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Reptilienart<br />
wird durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt, es besteht keine Betroffenheit.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 14