Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern
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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Tabelle 1:<br />
Während der Ortsbesichtigung<br />
angetroffene Vogelarten<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
planungsrelevant<br />
Anas platyrhynchos Stockente nein<br />
Aythya fuligula Reiherente nein<br />
Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer nein<br />
Columba (Palumbus) Palumbus Ringeltaube nein<br />
Corvus corone Rabenkrähe nein<br />
Corvus monedula Dohle nein<br />
Dendrocopos major Buntspecht nein<br />
Erithacus rubecula Rotkehlchen nein<br />
Fulica atra Blässralle nein<br />
Garrulus glandarius Eichelhäher nein<br />
Parus caeruleus Blaumeise nein<br />
Parus major Kohlmeise nein<br />
Phylloscopus collybita Zilpzalp nein<br />
Pica pica Elster nein<br />
Podiceps cristatus Haubentaucher nein<br />
Sitta europaea Kleiber nein<br />
Turdus merula Amsel nein<br />
4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten<br />
Während der Ortsbesichtigung wurden keine planungsrelevanten Arten gesichtet.<br />
Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten liefert lediglich eine Momentaufnahme<br />
und kann nicht vollständig sein. Darüber hinaus sind auch<br />
Hauptbrutsaison und -gesangszeit überschritten. In Tabelle 2 werden unter<br />
„Bemerkung“ weitere Aussagen zu einem möglichen Vorkommen planungsrelevanter<br />
Arten vorgenommen.<br />
4.5.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten<br />
Alle bei der Begehung angetroffenen Vogelarten wie beispielsweise Amseln,<br />
Meisen, Ringeltauben etc. haben für die Artenschutzrechtliche Prüfung keinerlei<br />
Relevanz und finden daher hier keine weitere Beachtung. In NRW weit verbreitete<br />
Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant<br />
eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen<br />
Verbote, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen<br />
der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet<br />
werden (Kiel 2007). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem günstigen Er-<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 6