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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Tabelle 1:<br />

Während der Ortsbesichtigung<br />

angetroffene Vogelarten<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

planungsrelevant<br />

Anas platyrhynchos Stockente nein<br />

Aythya fuligula Reiherente nein<br />

Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer nein<br />

Columba (Palumbus) Palumbus Ringeltaube nein<br />

Corvus corone Rabenkrähe nein<br />

Corvus monedula Dohle nein<br />

Dendrocopos major Buntspecht nein<br />

Erithacus rubecula Rotkehlchen nein<br />

Fulica atra Blässralle nein<br />

Garrulus glandarius Eichelhäher nein<br />

Parus caeruleus Blaumeise nein<br />

Parus major Kohlmeise nein<br />

Phylloscopus collybita Zilpzalp nein<br />

Pica pica Elster nein<br />

Podiceps cristatus Haubentaucher nein<br />

Sitta europaea Kleiber nein<br />

Turdus merula Amsel nein<br />

4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten<br />

Während der Ortsbesichtigung wurden keine planungsrelevanten Arten gesichtet.<br />

Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten liefert lediglich eine Momentaufnahme<br />

und kann nicht vollständig sein. Darüber hinaus sind auch<br />

Hauptbrutsaison und -gesangszeit überschritten. In Tabelle 2 werden unter<br />

„Bemerkung“ weitere Aussagen zu einem möglichen Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten vorgenommen.<br />

4.5.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten<br />

Alle bei der Begehung angetroffenen Vogelarten wie beispielsweise Amseln,<br />

Meisen, Ringeltauben etc. haben für die Artenschutzrechtliche Prüfung keinerlei<br />

Relevanz und finden daher hier keine weitere Beachtung. In NRW weit verbreitete<br />

Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant<br />

eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen<br />

der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet<br />

werden (Kiel 2007). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem günstigen Er-<br />

<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 6

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