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Tarifvertrag - GDL

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Ab 01. September 2011 gilt:<br />

Bei geplanten Unterbrechungen von bis zu 7 Minuten bleibt der Triebfahrzeugführer stets für<br />

das Fahren des Triebfahrzeugs verantwortlich. Standzeiten von mehr als 7 Minuten Dauer,<br />

mit Ausnahme der Halte während einer Zugfahrt, gehören nicht zur Fahrzeit.<br />

(2) Die Fahrzeit nach Abs. 1 darf bei einer Tagesschicht 9 Stunden und bei einer Nachtschicht,<br />

die mit mindestens 3 Stunden in den Zeitraum 23.00 bis 06.00 Uhr fällt, 8 Stunden nicht<br />

überschreiten. Im S-Bahn Verkehr darf die Fahrzeit nach Abs. 1 unabhängig von der<br />

Schichtlage 8 Stunden nicht überschreiten.<br />

(3) Im Streckendienst darf die ununterbrochene Fahrzeit nach Abs. 1 auf dem Triebfahrzeug<br />

5 1/2 Stunden nicht überschreiten. Die Fahrzeit gilt als unterbrochen, wenn die Unterbrechung<br />

mindestens 10 Minuten andauert.<br />

§ 55<br />

Rufbereitschaft<br />

(bleibt frei)<br />

Teil C<br />

Spezifische Entgeltregelungen<br />

§ 56<br />

Entgeltgrundlagen<br />

(1) Für die Entgeltgrundlagen finden die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 BuRa-LfTV Agv MoVe<br />

Anwendung.<br />

Durch tarifliche Vereinbarungen können ortsbezogene Zulagen zum Monatstabellenentgelt<br />

festgelegt werden, wenn erhöhte Lebenshaltungskosten oder besondere Arbeitsmarktverhältnisse<br />

die Erhöhung des Monatstabellenentgelts angezeigt erscheinen lassen.<br />

(2) In einem besonderen Schreiben ist dem Arbeitnehmer der für ihn geltende Arbeitsort mitzuteilen.<br />

(3) In der Zeit vom 01. Januar 2011 bis 28. Februar 2011 (einvernehmliche Abweichung vom<br />

BuRa-LfTV Agv MoVe) gilt folgendes:<br />

Das Monatstabellenentgelt (Anlage 2 zum BuRa-LfTV Agv MoVe) und die in Monatsbeträgen<br />

festgelegten Entgeltbestandteile basieren auf einer Jahresarbeitszeit von 1.984 Stunden<br />

(Referenzarbeitszeit).<br />

Abweichend von Satz 1 beträgt für die Dauer der Laufzeit des BeSiTV (einschl. einer evtl.<br />

Nachwirkung) - § 40 BeSiTV - die Referenzarbeitszeit 2.088 Stunden.

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