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Tarifvertrag - GDL

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6<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> gilt:<br />

a) Räumlich:<br />

Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.<br />

b) Betrieblich:<br />

Für die in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen.<br />

c) Persönlich:<br />

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer genannt)<br />

der Betriebe nach Buchst. b, denen nicht nur vorübergehend eine Tätigkeit gem. Anlage<br />

1 zum BuRa-LfTV Agv MoVe übertragen ist.<br />

(2) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> gilt nicht für<br />

a) Arbeitnehmer, deren Entgelt das höchste, in diesem <strong>Tarifvertrag</strong> vorgesehene Monatstabellenentgelt<br />

überschreitet.<br />

b) Arbeitnehmer, die leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind,<br />

c) Auszubildende und Praktikanten,<br />

d) geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 SGB IV.<br />

Teil A<br />

Rahmenbedingungen<br />

Abschnitt I<br />

Mantelbestimmungen<br />

§ 2<br />

Abweichungen vom <strong>Tarifvertrag</strong><br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses<br />

<strong>Tarifvertrag</strong>s über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren.<br />

§ 3<br />

Arbeitsvertrag und Probezeit<br />

(1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform.

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