Tarifvertrag - GDL
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§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> gilt:<br />
a) Räumlich:<br />
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.<br />
b) Betrieblich:<br />
Für die in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen.<br />
c) Persönlich:<br />
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer genannt)<br />
der Betriebe nach Buchst. b, denen nicht nur vorübergehend eine Tätigkeit gem. Anlage<br />
1 zum BuRa-LfTV Agv MoVe übertragen ist.<br />
(2) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> gilt nicht für<br />
a) Arbeitnehmer, deren Entgelt das höchste, in diesem <strong>Tarifvertrag</strong> vorgesehene Monatstabellenentgelt<br />
überschreitet.<br />
b) Arbeitnehmer, die leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind,<br />
c) Auszubildende und Praktikanten,<br />
d) geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 SGB IV.<br />
Teil A<br />
Rahmenbedingungen<br />
Abschnitt I<br />
Mantelbestimmungen<br />
§ 2<br />
Abweichungen vom <strong>Tarifvertrag</strong><br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien sind bei begünstigenden Abweichungen, von den Bestimmungen dieses<br />
<strong>Tarifvertrag</strong>s über einen Einzelfall hinaus, rechtzeitig zu informieren.<br />
§ 3<br />
Arbeitsvertrag und Probezeit<br />
(1) Der Arbeitsvertrag einschließlich Nebenabreden bedarf der Schriftform.