Tarifvertrag - GDL
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b) Der Entgeltausgleich ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer<br />
zustehen würde, wenn er in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre,<br />
und dem Entgelt der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist.<br />
Hinweis zu Abs. 4:<br />
Abs. 4 hat Vorrang vor der Bestimmung des § 5 Abs. 4 und 7 BuRa-LfTV Agv MoVe; insoweit<br />
findet § 5 Abs. 4 und 7 BuRa-LfTV Agv MoVe für den Geltungsbereich des LfTV keine<br />
Anwendung.<br />
(4) a) Bei der Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen nach Anlage 1 zum BuRa-LfTV Agv<br />
MoVe bemisst sich das Monatstabellenentgelt nach der Berufserfahrung in der jeweiligen<br />
Tätigkeit. Hierbei werden grundsätzlich Zeiten berücksichtigt, in denen der Arbeitnehmer<br />
ununterbrochen und unmittelbar vor der Eingruppierung die jeweilige oder eine<br />
entsprechende einschlägige höherwertige Tätigkeit - auch außerhalb des Geltungsbereichs<br />
dieses <strong>Tarifvertrag</strong>s - tatsächlich ausgeübt hat. Ab dem 01. August<br />
2010 sind bei der Ermittlung der Berufserfahrung Unterbrechungen wegen vorübergehender<br />
gesundheitlicher Fahrdienstuntauglichkeit unschädlich, sofern Arbeitnehmer<br />
unmittelbar vor und unmittelbar nach dieser Unterbrechung die maßgebliche<br />
Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt haben. Zeiten der vorübergehenden<br />
Übernahme einer anderen Tätigkeit sind für die Berücksichtigung der Berufserfahrung<br />
unschädlich.<br />
Hat der Arbeitnehmer aufgrund einer Maßnahme im Sinne des Abs. 4 der Präambel<br />
zum BeSiTV seine Beschäftigung verloren, ist eine Unterbrechung unschädlich, sofern<br />
der Arbeitnehmer noch im Besitz einer gültigen Lizenz zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen<br />
auf öffentlicher Infrastruktur ist.<br />
In den Fällen einer Höhergruppierung gilt folgendes:<br />
aa)<br />
Höhergruppierung um 1 Entgeltgruppe:<br />
Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />
1 Stufe unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />
bb)<br />
Höhergruppierung um 2 Entgeltgruppen:<br />
Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />
2 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />
cc)<br />
Höhergruppierung um 3 Entgeltgruppen:<br />
Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />
3 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />
dd)<br />
Höhergruppierung um 4 Entgeltgruppen:<br />
Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />
4 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.