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Tarifvertrag - GDL

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48<br />

b) Der Entgeltausgleich ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer<br />

zustehen würde, wenn er in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre,<br />

und dem Entgelt der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist.<br />

Hinweis zu Abs. 4:<br />

Abs. 4 hat Vorrang vor der Bestimmung des § 5 Abs. 4 und 7 BuRa-LfTV Agv MoVe; insoweit<br />

findet § 5 Abs. 4 und 7 BuRa-LfTV Agv MoVe für den Geltungsbereich des LfTV keine<br />

Anwendung.<br />

(4) a) Bei der Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen nach Anlage 1 zum BuRa-LfTV Agv<br />

MoVe bemisst sich das Monatstabellenentgelt nach der Berufserfahrung in der jeweiligen<br />

Tätigkeit. Hierbei werden grundsätzlich Zeiten berücksichtigt, in denen der Arbeitnehmer<br />

ununterbrochen und unmittelbar vor der Eingruppierung die jeweilige oder eine<br />

entsprechende einschlägige höherwertige Tätigkeit - auch außerhalb des Geltungsbereichs<br />

dieses <strong>Tarifvertrag</strong>s - tatsächlich ausgeübt hat. Ab dem 01. August<br />

2010 sind bei der Ermittlung der Berufserfahrung Unterbrechungen wegen vorübergehender<br />

gesundheitlicher Fahrdienstuntauglichkeit unschädlich, sofern Arbeitnehmer<br />

unmittelbar vor und unmittelbar nach dieser Unterbrechung die maßgebliche<br />

Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt haben. Zeiten der vorübergehenden<br />

Übernahme einer anderen Tätigkeit sind für die Berücksichtigung der Berufserfahrung<br />

unschädlich.<br />

Hat der Arbeitnehmer aufgrund einer Maßnahme im Sinne des Abs. 4 der Präambel<br />

zum BeSiTV seine Beschäftigung verloren, ist eine Unterbrechung unschädlich, sofern<br />

der Arbeitnehmer noch im Besitz einer gültigen Lizenz zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen<br />

auf öffentlicher Infrastruktur ist.<br />

In den Fällen einer Höhergruppierung gilt folgendes:<br />

aa)<br />

Höhergruppierung um 1 Entgeltgruppe:<br />

Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />

1 Stufe unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />

bb)<br />

Höhergruppierung um 2 Entgeltgruppen:<br />

Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />

2 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />

cc)<br />

Höhergruppierung um 3 Entgeltgruppen:<br />

Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />

3 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.<br />

dd)<br />

Höhergruppierung um 4 Entgeltgruppen:<br />

Das Monatstabellenentgelt bemisst nach der Stufe der Berufserfahrung, die<br />

4 Stufen unterhalb der bisherigen Stufe liegt.

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