Standards - Mabuse Verlag
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Dr. med. <strong>Mabuse</strong> 154, März/April 2005<br />
Einige Anmerkungen zu <strong>Standards</strong> in der Pflege<br />
Sabine Bartholomeyczik<br />
<strong>Standards</strong>! <strong>Standards</strong>?<br />
Welche Verfahren eines Qualitätsmanagements auch immer bevorzugt werden, in welcher<br />
Form auch immer die Qualität von Pflege überprüft werden soll, der Begriff <strong>Standards</strong> ist in<br />
allen Modellen und Verfahren ein zentraler. Über ihn werden die wichtigsten fachlichen<br />
Inhalte gefasst. Bei Qualitätsprüfungen wird erwartet, dass schriftliche <strong>Standards</strong><br />
vorgehalten werden. Seit ein Qualitätsmanagement auch durch das Leistungsrecht gefordert<br />
wird, beschäftigen sich verschiedene Akteure mit <strong>Standards</strong>, leider aber in sehr<br />
unterschiedlicher Weise. Dies ist der Anlass, auch hier das Thema noch einmal aufzugreifen.<br />
Die schon vor Jahren konstatierte babylonische Sprachverwirrung (Trede 1997) auf diesem<br />
Gebiet hat sich zwar etwas gewandelt und vielleicht sogar reduziert, aber die inhaltliche<br />
Verständigung ist nach wie vor nicht einfach. Neben verschiedenen Begriffsergänzungen wie<br />
Durchführungs-, Mikro-, Ablauf- oder Handlungsstandard gibt es auch Begriffe, die meist,<br />
aber nicht immer, als Synonyme gebraucht werden, wie z.B. Richtlinien, Leitlinien,<br />
Qualitätsnormen, Qualitätsniveau oder Empfehlungen.<br />
Die Entwicklung von <strong>Standards</strong> als Qualitätsinstrument in der Pflege hat verschiedene Wege<br />
eingeschlagen. Die erste breit sichtbare "Bewegung" bestand darin, dass möglichst<br />
dezentral, also auf Ebene der Krankenhausstationen, <strong>Standards</strong> entwickelt wurden, meist im<br />
Zusammenhang mit Qualitätszirkeln. Als Ergebnis hatte nahezu jedes Krankenhaus einen<br />
Ordner unterschiedlichster <strong>Standards</strong>. So unsinnig es rückblickend erscheint, dass zu<br />
Beginn der neunziger Jahre eine Unmenge an Arbeitszeit investiert wurde, um diese hausoder<br />
abteilungsspezifischen <strong>Standards</strong> in der Regel zu den immer gleichen Themen zu<br />
entwickeln, so wichtig waren die Nebeneffekte dieser Arbeit. Sie bewirkten nämlich, dass die<br />
Pflegenden an der Basis gezwungen wurden, sich Gedanken über ihre eigene Arbeit ihre<br />
Möglichkeiten, Verantwortlichkeiten etc. zu machen. Die sog. <strong>Standards</strong> selbst waren meist<br />
nicht wirklich hausspezifisch, so dass zunehmend auf einrichtungsunabhängige Systeme<br />
über Trägerorganisationen oder auch Veröffentlichungen zurückgegriffen wurde (Korecic<br />
1996, 2. Aufl. 1999, Martin 1999), auch primär krankheitsorientierte Systeme wurden<br />
verkauft (z.B. stoesser-standard.de). Seit Beginn dieses Jahrtausends erscheinen<br />
Pflegestandards erstmals auch auf einer qualitativ neuen Ebene mit einem völlig anderen<br />
Qualitäts- und Wissensanspruch, wie er z.B. auch durch das Deutsche Netzwerk zu<br />
Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) formuliert wird (DNQP 2004b).<br />
Diese beiden sehr grob gezeichneten Entwicklungen sind aber auch mit einem<br />
unterschiedlichen Verständnis des theoretischen Konstrukts Standard verbunden. Aus<br />
diesem Grunde sei hier nochmals auf die Kernelemente einer Definition verwiesen: Zunächst<br />
1
einmal ist ein Standard eine Norm, ein Richtlinie, ein Maßstab, an dem Faktisches gemessen<br />
werden kann. Die WHO (WHO 1987) bezeichnet einen Standard als ein "professionell<br />
abgestimmtes Leistungsniveau", eine Formulierung, die auch in die Definition des Deutschen<br />
Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) einging, wo es heißt:<br />
"Pflegestandards sind ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau [der Pflege, S.B.], das<br />
den Bedürfnissen der damit angesprochenen Bevölkerung angepasst ist und Kriterien zur<br />
Erfolgskontrolle dieser Pflege mit einschließt" (Schiemann 1990). In dieser Definition ist<br />
sowohl das Leistungsniveau, das auf einem Expertenkonsens beruht, enthalten als auch die<br />
Forderung nach dessen Operationalisierung, d.h. dieses Leistungsniveau muss messbar und<br />
damit überprüfbar sein.<br />
Missverständnisse: standardisiert = Standard?<br />
Das wesentlichste Missverständnis in der Bearbeitung von <strong>Standards</strong> in der Pflegepraxis<br />
liegt darin, dass Qualitätsstandards mit standardisierten Handlungsabläufen oder<br />
Handlungsrichtlinien verwechselt werden. So finden sich in den Büchern zu Pflegestandards<br />
bspw. zur Körperpflege genaue Vorschriften, wie diese durchzuführen sei: Ein Beispiel, in<br />
dem die Richtlinie übersichtlich in Stichwortform nach Zweck, Hinweise, Material,<br />
Durchführung gegliedert ist. Bei der Durchführung ist dann zu lesen: 1. Patient in bequeme<br />
Lage bringen, 2. Mögliche Reihenfolge Hände bis Füße, Waschwasserwechsel, Intimbereich<br />
vorne, Rücken. Immerhin enthält dieser Standard ein Ziel, das angedeutet wird mit<br />
"Reinigung, Intakte Haut und Wohlbefinden des Patienten" (Martin 1999). Bei anderen sog.<br />
<strong>Standards</strong> werden bei diesen Beschreibungen ritualisierter Handlungsabläufe oft keinerlei<br />
Ziele, geschweige denn spezielle Anlässe genannt. Noch bizarrer werden die<br />
Beschreibungen, wenn z.B. auf Schüsselformen für das Waschwasser (Korecic 1996, 2.<br />
Aufl. 1999) oder gar die Farbe von Handtüchern und Waschlappen eingegangen wird.<br />
Begründungen für die einzelnen Vorschriften fehlen meist oder sind nicht nachvollziehbar.<br />
Zeitweise wurden derartige "<strong>Standards</strong>" sogar zu Dienstanweisungen gemacht.<br />
Dieses Missverständnis baut auf dem Glauben auf, dass standardisierte Handlungsabläufe<br />
die Qualität der Pflege erhöhen. In der Regel ist aber gerade das nicht der Fall, denn jede<br />
pflegerische Maßnahme ist nur so gut, wie damit auf die Bedürfnisse, Gewohnheiten und die<br />
sonstige individuelle Situation des Pflegebedürftigen eingegangen wird. Richtig ist dennoch<br />
oft, dass es für Pflegebedürftige unverständlich oder gar schädlich ist, wenn jede Pflegende<br />
andere Methoden für ihre Maßnahmen anwendet. Ein gutes Beispiel wird in der<br />
Untersuchung zur Pflege bei Schlaganfallpatienten beschrieben (Krohwinkel 1993). Hier<br />
allerdings geht es darum, dass eine Pflegende mühsam Selbstpflegefähigkeiten einer<br />
Patientin fördert, während die nächste Pflege die Patientin wieder zu völliger Passivität<br />
zwingt. Es ist also weniger die standardisierte, detailliert beschriebene Handlungsrichtlinie,<br />
2
die in einem solchen Fall helfen würde, als die Art der Interaktion mit der Patientin, die<br />
Patientenwahrnehmung, die Zielorientierung und der fallbezogene fachliche Austausch.<br />
Eigentlich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum auf so breiter Ebene die Vorstellung<br />
bestand, dass pflegerisches Handeln auf dieser Detailebene standardisiert werden müsse,<br />
wird doch wahrscheinlich von denselben Personen auch die zu achtende Individualität des<br />
Patienten und die Festlegung der Pflegeziele als Aushandlungsprozess hervorgehoben.<br />
Darüber hinaus sollte die Kenntnis derartiger Handlungsabläufe zu dem Minimal-Inventar an<br />
Pflegetechniken einer auch nur minimal ausgebildeten Pflegeperson - z.B. mit einer<br />
einjährigen HelferInnenausbildung - gehören.<br />
Insgesamt machen derartige Vorschriften zur Standardisierung von Arbeitsabläufen den<br />
Eindruck, ausschließlich für Pflegende gedacht zu sein, die noch nie etwas mit Pflege in<br />
derartigen Situationen zu tun gehabt haben. Im Einführungsteil des einen genannten Buches<br />
ist auch zu lesen, dass sich die <strong>Standards</strong> nicht an Experten wenden (Martin 1999). Heißt<br />
das, dass Experten durchaus andere Arbeitsabläufe wählen können oder dass sie sowieso<br />
dasselbe, wie im Standard beschrieben, tun werden? Wie sind dann verschiedene <strong>Standards</strong><br />
zu erklären? Wenn diese Richtlinien also für Menschen ohne Pflegekenntnisse geschrieben<br />
sind, sind sie genau deswegen wenig hilfreich, weil die entscheidenden Informationen zum<br />
Erkennen und Beurteilen von Anlass und Ziel fehlen. Sie könnten allenfalls dazu dienen,<br />
unter fachkundiger Anleitung Maßnahmen zu lernen, quasi als Gedächtnisstütze. Wenn<br />
diese <strong>Standards</strong> gar als Wissen der Pflege verkauft werden, dann wird hier genau der<br />
Eindruck von Pflege wiedergegeben, den auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit im SGB XI<br />
vermittelt: Pflege ist körperorientierte Übernahme einiger alltäglicher Handlungen, die sich<br />
einfach in einzelne "Handwerkstechniken" gliedern lassen, zur Ritualisierung geeignet und<br />
überall gleich sind und daher auch immer etwa gleich viel Zeit benötigen. Diese Pflege kann<br />
von jedermann und vor allem jeder Frau jederzeit nebenbei erlernt werden, das notwendige<br />
Wissen kann in Checklisten auf den Stationen oder Wohneinheiten eingesehen werden.<br />
Ein Qualitäts- oder Leistungsniveau wird mit diesen <strong>Standards</strong> jedenfalls nicht beschrieben.<br />
Ganz problematisch wird die Diskussion um Inhalte von <strong>Standards</strong>, wenn von<br />
unterschiedlichen Qualitätsstufen die Rede ist (z.B. Korecic 1996) und dazu auf die alte<br />
Schweizer Wegleitung Bezug genommen wird (Exchaquet & Züblin 1975). Hier wird in vier<br />
Qualitätsstufen unterschieden: von gefährlicher Pflege, über sichere, angemessene bis<br />
optimale Pflege. Was darin beschrieben wird, sind eigentlich unterschiedliche Ziele, die mit<br />
pflegerischen Maßnahmen erreicht werden können, also ob die Gesundheit des Patienten<br />
gefördert wird oder ob er "nur" vor Schäden geschützt werden soll. Der Begriff 'sichere<br />
Pflege' suggeriert z.B., dass das Wichtigste hierbei schon erreicht wird, angemessene oder<br />
gar optimale Pflege sind eigentlich Luxus. Leicht polemisch formuliert, wird nur bei optimaler<br />
Pflege ist nach Wünschen und Gewohnheiten gefragt und die Selbstpflegefähigkeit<br />
3
gefördert, bei 'sicherer Pflege' ist der Pflegebedürftige das willenlose Objekt der Pflegenden.<br />
Die Begriffe selbst legen einen Missbrauch nahe, denn nur hinsichtlich zu erreichender und<br />
natürlich auch offen gelegter Ziele kann die Qualität beurteilt werden.<br />
Expertenstandards<br />
Ein ganz anderer Weg wurde mit den seit 2000 kontinuierlich erarbeiteten<br />
Expertenstandards des DNQP beschritten (gefördert durch das BMGS). Das DNQP wurde<br />
1992 im Rahmen europäischer Bemühungen um die Qualitätsentwicklung in der Pflege als<br />
Koordinationsstelle an der Fachhochschule in Osnabrück errichtet. Es entwickelte in<br />
Anlehnung an das Vorgehen des Royal College of Nursing (RCN) eine Methode zur<br />
Erarbeitung wissensbasierter (evidence based) Expertenstandards (DNQP 2004b). Ziel ist<br />
hierbei die Erarbeitung gut begründeter <strong>Standards</strong> anhand des veröffentlichten und haltbaren<br />
Wissens zum Thema in Abstimmung mit einem Gremium an Experten, wobei in einer ersten<br />
Phase die internationale Forschungsliteratur ausgewertet wird, mit Experten in Treffen und<br />
Delphirunden ein Urteil zu den Forschungsergebnissen abgestimmt und ein ausführlich<br />
begründeter Entwurf der Standardformulierung entwickelt wird. Das Ergebnis dieser<br />
Arbeitsphase wird einer Fachöffentlichkeit in einer Konsensuskonferenz zur Diskussion<br />
gestellt und evtl. modifiziert. Vorbild hierzu sind ähnlich strukturierte Konferenzen, die seit<br />
1985 in den Niederlanden stattfanden. Der Expertenstandard wird nach seiner Überarbeitung<br />
in ausgewählten Einrichtungen implementiert und auditiert. Das Ziel ist hier, die Maßstäbe<br />
des Evidence Based Nursing umzusetzen.<br />
Voraussetzungen für die Nutzung derartiger <strong>Standards</strong> sind:<br />
• Das Management muss die Umsetzung fordern und fördern, die Rahmenbedingungen<br />
ermöglichen und vor allem die Strukturkriterien gewährleisten. Letztere beziehen sich zu<br />
großen Teilen auf das Qualifikationsniveau der Pflegenden.<br />
• Auf allen Ebenen muss das Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Thema<br />
bestehen, da jede Standardaussage ohne ausführliche Begründung aus der<br />
Literaturanalyse kaum zu verstehen ist.<br />
• Gefüllt werden müssen die Standardaussagen mit hausinternen Regelungen. Dies betrifft<br />
vor allem die Bereiche, zu denen die Forschungslage uneinheitlich oder gar nicht<br />
vorhanden ist.<br />
Als Beispiel für notwendige Regelungen können die Assessmentinstrumente dienen, die in<br />
jedem Standard empfohlen werden (DNQP 2004a, DNQP 2004c). Beim Standard zur<br />
Dekubitusprophylaxe handelt es sich sogar um ein äußerst intensiv bearbeitetes Thema, weil<br />
es eine große Zahl an Untersuchungen zur Qualität von Risikoinstrumenten gibt (Panfil<br />
2004), allerdings kann auch trotz der Vielzahl von Ergebnissen nicht eindeutig eine Skala als<br />
Goldstandard empfohlen werden, auch wenn bessere und schlechtere Skalen identifiziert<br />
4
werden. Außerdem kann eine Skala dann auch überflüssig sein, wenn das Risiko von einer<br />
erfahrenen Pflegenden eingeschätzt wird. Wegen der uneindeutigen Forschungslage wird<br />
die Wahl eines Instrumentes den Einrichtungen überlassen, denn dieses entspricht dem<br />
Stand des Wissens - so lange, bis es neue Ergebnisse gibt. Diese Sachlage gehört zur<br />
Begründung des <strong>Standards</strong>. Eine dezentrale Qualitätsentwicklung wird mit nationalen<br />
Expertenstandards also nicht überflüssig, allerdings in einen fundierten Rahmen gestellt.<br />
Ein derartiger Standard unterstützt die benötigte Flexibilität im Hinblick auf eine<br />
Patientensituation und bietet hierzu Hilfestellungen an. Er zeigt Möglichkeiten und vor allem<br />
die Bedingungen auf, unter denen eine Entscheidung in die eine oder die andere Richtung<br />
gefällt werden muss. Vor allem geht es hier nicht um in jedem Fall einheitliches Handeln,<br />
sondern um das jeweils angemessene Handeln, mit dem ein formuliertes Ziel erreicht<br />
werden kann. Die Bedingungen, vor allem die individuellen Bedingungen für das Handeln<br />
rücken in den Vordergrund. Und noch etwas unterscheidet sich hier grundsätzlich von den<br />
als <strong>Standards</strong> bezeichneten einheitlichen Arbeitsablaufbeschreibungen: Hier werden<br />
Fachkenntnisse vorausgesetzt, die eine Beurteilung und Entscheidung auf einer fundierten<br />
Basis ermöglichen.<br />
Einen ähnlichen Weg wie das DNQP hat auch die Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung<br />
im Gesundheits- und Pflegewesen (BUKO QS) in ihrem Modellprojekt "Qualitätsentwicklung<br />
von Pflege und Betreuung" (gefördert durch das BMFSFJ) eingeschlagen. Die BUKO QS<br />
spricht hier allerdings von Qualitätsniveaus, um den mit dem Standard-Begriff verbundenen<br />
Unklarheiten aus dem Weg zu gehen. Davon sind derzeit zwei in Bearbeitung, nämlich zur<br />
oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und zur Mobilität und Sicherheit bei Menschen<br />
mit dementiellen Erkrankungen. Während das DNQP disziplinäre <strong>Standards</strong> erarbeitet, also<br />
ausschließlich von und für professionell Pflegende, ist der Ansatz der BUKO QS ein<br />
interdisziplinärer, in dem die pflegerische Betreuung allerdings im Zentrum steht.<br />
Und doch: standardisierte Handlungsabläufe ?<br />
Die Kritik an den einheitlich und detailliert beschriebenen Handlungsabläufen bedeutet<br />
jedoch nicht, dass es nicht auch sinnvoll sein kann, Schritte des pflegerischen Prozesses<br />
standardisiert vorzugeben, wie z.B. Maßnahmen zur stufenweisen Mobilisierung von<br />
Patienten nach bestimmten Operationen. Vorausgesetzt werden sollte jedoch die Kenntnis,<br />
dass die individuelle Situation der Patienten Grundlage für pflegerische Entscheidungen ist;<br />
oder: dass Patienten eine angenehme Wassertemperatur zum Waschen haben wollen und<br />
dass das Bett zur Ganzkörperwäsche nicht unter Wasser gesetzt werden muss.<br />
5
Literatur<br />
DNQP. 2004a. Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege. Sonderdruck.<br />
Osnabrück: Fachhochschule Osnabrück<br />
DNQP, ed. 2004b. Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege. 2. Aufl. mit<br />
aktualisierter Literaturstudie. Osnabrück: Fachhochschule Osnabrück<br />
DNQP. 2004c. Expertenstandard Entlassungsmanagment in der Pflege. Osnabrück:<br />
Fachhochschule Onabrück<br />
Exchaquet NF, Züblin L. 1975. Wegleitung zur Berechnung des Pflegepersonalbedarfs in<br />
Allgemeinspitälern. Bern<br />
Korecic J. 1996, 2. Aufl. 1999. Pflegestandards Altenpflege. Berlin: Springer<br />
Krohwinkel M. 1993. Der Pflegeprozess am Beispiel von Apoplexiekranken. Baden-Baden:<br />
Nomos<br />
Martin J. 1999. Pflegestandards. Grundlagen und Beispiele. Stuttgart: Kohlhammer<br />
Panfil E-M. 2004. Skalen zur Erfassung des Dekubitusrisikos. PflegeAktuell 56: 14-9<br />
Schiemann D. 1990. Grundsätzliches zur Qualitätssicherung in der Krankenpflege. Deutsche<br />
Krankenpflegezeitschrift 43: 526-9<br />
Trede I. 1997. Von babylonischen Sprachverwirrungen. Eine Literaturanalyse über Ziele und<br />
Merkmale von Pflegestandards. Pflege 10: 262-72<br />
WHO. 1987. Die Rolle des Beraters bei der Qualitätssicherung in der Pflegepraxis. Bericht<br />
über eine WHO-Tagung. Den Haag<br />
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