AMTSBLATT - Gemeinde Drei Gleichen
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<strong>Drei</strong>-<strong>Gleichen</strong>-Bote - 6- Nr. 7/2011<br />
Anmerkung: Die Anlage zum GR-Beschluss Nr. 2011/064 (Auflagen<br />
der sanierungsrechtl. Genehmigung) kann im Hauptamt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben, Schulstraße<br />
1/Rathaus, (1. OG) in der Zeit vom 01.08. - 09.08.2011, während<br />
der üblichen Dienstzeiten, eingesehen werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften<br />
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2011- WehrRÄndG 2011)<br />
hier: Widerspruch gegen die Datenübermittlung,<br />
gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz<br />
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden<br />
dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung<br />
von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März (für<br />
2012 im Oktober 2011) folgende Daten zu Personen mit deutscher<br />
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig<br />
werden.<br />
1. Familienname<br />
2. Vornamen,<br />
3. gegenwärtige Anschrift.<br />
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr<br />
nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)<br />
widersprochen haben.<br />
Gemäß § 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit § 25<br />
MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf<br />
hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2012 das achtzehnte<br />
Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung<br />
im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz<br />
widersprechen können.<br />
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab 01.07.2011<br />
möglich, da die Rechtsvorschriften, gemäß Artikel 13 des Wehrrechtsänderungsgesetzes<br />
2011, zu diesem Termin in Kraft getreten<br />
sind.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong> zu erklären.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, 20.07.2011<br />
J. Leffler<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong><br />
beschließt in seiner Sitzung, am 23.06.2011<br />
Beschluss-Nr. 2011/061<br />
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />
GR-Sitzung vom 19.05.2011<br />
…, die Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom<br />
19.05.2011 wird genehmigt.<br />
Beschluss-Nr. 2011/062<br />
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen<br />
GR-Sitzung vom 19.05.2011<br />
…, die Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom<br />
19.05.2011 wird genehmigt.<br />
Beschluss-Nr. 2011/063<br />
die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene<br />
Räumlichkeiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, samt Entgeltverzeichnis.<br />
(veröffentlicht auf den Seiten 8-12)<br />
Beschluss-Nr. 2011/064<br />
Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110284)<br />
…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung<br />
für folgendes Vorhaben wird unter Einbeziehung der<br />
Stellungnahme und unter Einbeziehung der Auflagen aus der<br />
Stellungnahme des Sanierungsplaners, Herrn Gräser, welche<br />
Anlage zum Beschluss ist, erteilt:<br />
Umbau eines Nebengebäudes. Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Mühlberg, Gemarkung Mühlberg,<br />
Flur 20, Flurstück 42/3, Goethestraße 19.<br />
Beschluss-Nr. 2011/065<br />
Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110292)<br />
…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes<br />
Vorhaben zu erteilen:<br />
Photovoltaik - Freiflächenanlage.<br />
Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Grabsleben<br />
Gemarkung Grabsleben, Flur 3, Flurstücke 338/1, 344/4, 344/6,<br />
344/8, Ichtershäuser Straße.<br />
Beschluss-Nr. 2011/066<br />
Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110313)<br />
…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes<br />
Vorhaben zu erteilen:<br />
Nutzungsänderung / Umnutzung ehemaliges Nebengebäude<br />
(Stallung) als Imbissstube.<br />
Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben,<br />
Gemarkung Wandersleben,<br />
Flur 4, Flurstücke 541/107, 534/107, Karl-Marx-Platz 8.<br />
Beschluss-Nr. 2011/067 - vertagt<br />
Beschluss-Nr. 2011/068<br />
Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20070659)<br />
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes Vorhaben<br />
zu erteilen:<br />
Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für den<br />
Um- und Ausbau Halle Färberei (Umnutzung im Bestand) - 1.<br />
BA, Neubau Sozialteil und Lagerhalle, Anbau Farblager - 2. BA<br />
Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben,<br />
Gemarkung Wandersleben<br />
Flur 6, Flurstücke 297/1, 298/1, 300/28, Gewerbegebiet „Das<br />
Steinfeld.“<br />
Beschluss-Nr. 2011/069<br />
1. Änderung des B-Planes für das Gebiet „18-Loch Golfanlage-Gut<br />
Ringhofen, Mühlberg“<br />
1. Für das geplante Vorhaben zum bestehenden Bebauungsplan<br />
für das Gebiet der „18-Loch-Golfanlage-Gut Ringhofen<br />
Mühlberg“, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, soll eine 1. Änderung<br />
des Bebauungsplanes durchgeführt werden.<br />
2. Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen und der Durchführung<br />
der Trägerbeteiligung sowie der Abwägung wird das<br />
Büro Alkewitz, Landschaftsarchitekten aus Erfurt, vom Golfresort<br />
„Gut Ringhofen“ GmbH (vertreten durch Herrn Seiler<br />
als Geschäftsführer) beauftragt.<br />
3. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />
in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben<br />
und bewertet werden.<br />
4. Eine Flurkarte mit den im B-Plan Gebiet befindlichen Flurstücken<br />
ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
5. Dieser Beschluss wird laut § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
Beschluss-Nr. 2011/070<br />
Beschluss über die frühzeitige Behördenbeteiligung und<br />
Bürgerbeteiligung für die 1. Änderung zum bestehenden<br />
Bebauungsplan für das Gebiet der „18-Loch Golfanlage-<br />
Gut Ringhofen, Mühlberg“<br />
1. Für die 1. Änderung zum bestehenden Bebauungsplan für<br />
das Gebiet der „18-Loch Golfanlage Gut Ringhofen, Mühlberg“<br />
wird der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung,<br />
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 3 und<br />
§ 4a Abs. 1 und 2 BauGB zugestimmt.<br />
2. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />
in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben<br />
und bewertet werden.<br />
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, nach § 3<br />
Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung soll<br />
durchgeführt werden.