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AMTSBLATT - Gemeinde Drei Gleichen

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<strong>Drei</strong>-<strong>Gleichen</strong>-Bote - 6- Nr. 7/2011<br />

Anmerkung: Die Anlage zum GR-Beschluss Nr. 2011/064 (Auflagen<br />

der sanierungsrechtl. Genehmigung) kann im Hauptamt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben, Schulstraße<br />

1/Rathaus, (1. OG) in der Zeit vom 01.08. - 09.08.2011, während<br />

der üblichen Dienstzeiten, eingesehen werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften<br />

(Wehrrechtsänderungsgesetz 2011- WehrRÄndG 2011)<br />

hier: Widerspruch gegen die Datenübermittlung,<br />

gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz<br />

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden<br />

dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung<br />

von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März (für<br />

2012 im Oktober 2011) folgende Daten zu Personen mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig<br />

werden.<br />

1. Familienname<br />

2. Vornamen,<br />

3. gegenwärtige Anschrift.<br />

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr<br />

nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)<br />

widersprochen haben.<br />

Gemäß § 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit § 25<br />

MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf<br />

hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2012 das achtzehnte<br />

Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung<br />

im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz<br />

widersprechen können.<br />

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab 01.07.2011<br />

möglich, da die Rechtsvorschriften, gemäß Artikel 13 des Wehrrechtsänderungsgesetzes<br />

2011, zu diesem Termin in Kraft getreten<br />

sind.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong> zu erklären.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, 20.07.2011<br />

J. Leffler<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong><br />

beschließt in seiner Sitzung, am 23.06.2011<br />

Beschluss-Nr. 2011/061<br />

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />

GR-Sitzung vom 19.05.2011<br />

…, die Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom<br />

19.05.2011 wird genehmigt.<br />

Beschluss-Nr. 2011/062<br />

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen<br />

GR-Sitzung vom 19.05.2011<br />

…, die Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom<br />

19.05.2011 wird genehmigt.<br />

Beschluss-Nr. 2011/063<br />

die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene<br />

Räumlichkeiten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, samt Entgeltverzeichnis.<br />

(veröffentlicht auf den Seiten 8-12)<br />

Beschluss-Nr. 2011/064<br />

Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110284)<br />

…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung<br />

für folgendes Vorhaben wird unter Einbeziehung der<br />

Stellungnahme und unter Einbeziehung der Auflagen aus der<br />

Stellungnahme des Sanierungsplaners, Herrn Gräser, welche<br />

Anlage zum Beschluss ist, erteilt:<br />

Umbau eines Nebengebäudes. Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Mühlberg, Gemarkung Mühlberg,<br />

Flur 20, Flurstück 42/3, Goethestraße 19.<br />

Beschluss-Nr. 2011/065<br />

Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110292)<br />

…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes<br />

Vorhaben zu erteilen:<br />

Photovoltaik - Freiflächenanlage.<br />

Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Grabsleben<br />

Gemarkung Grabsleben, Flur 3, Flurstücke 338/1, 344/4, 344/6,<br />

344/8, Ichtershäuser Straße.<br />

Beschluss-Nr. 2011/066<br />

Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20110313)<br />

…, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes<br />

Vorhaben zu erteilen:<br />

Nutzungsänderung / Umnutzung ehemaliges Nebengebäude<br />

(Stallung) als Imbissstube.<br />

Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben,<br />

Gemarkung Wandersleben,<br />

Flur 4, Flurstücke 541/107, 534/107, Karl-Marx-Platz 8.<br />

Beschluss-Nr. 2011/067 - vertagt<br />

Beschluss-Nr. 2011/068<br />

Erteilen eines gemeindl. Einvernehmens (AZ: 20070659)<br />

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag für folgendes Vorhaben<br />

zu erteilen:<br />

Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für den<br />

Um- und Ausbau Halle Färberei (Umnutzung im Bestand) - 1.<br />

BA, Neubau Sozialteil und Lagerhalle, Anbau Farblager - 2. BA<br />

Lage des Bauvorhabens: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, OT Wandersleben,<br />

Gemarkung Wandersleben<br />

Flur 6, Flurstücke 297/1, 298/1, 300/28, Gewerbegebiet „Das<br />

Steinfeld.“<br />

Beschluss-Nr. 2011/069<br />

1. Änderung des B-Planes für das Gebiet „18-Loch Golfanlage-Gut<br />

Ringhofen, Mühlberg“<br />

1. Für das geplante Vorhaben zum bestehenden Bebauungsplan<br />

für das Gebiet der „18-Loch-Golfanlage-Gut Ringhofen<br />

Mühlberg“, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Drei</strong> <strong>Gleichen</strong>, soll eine 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes durchgeführt werden.<br />

2. Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen und der Durchführung<br />

der Trägerbeteiligung sowie der Abwägung wird das<br />

Büro Alkewitz, Landschaftsarchitekten aus Erfurt, vom Golfresort<br />

„Gut Ringhofen“ GmbH (vertreten durch Herrn Seiler<br />

als Geschäftsführer) beauftragt.<br />

3. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />

in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben<br />

und bewertet werden.<br />

4. Eine Flurkarte mit den im B-Plan Gebiet befindlichen Flurstücken<br />

ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

5. Dieser Beschluss wird laut § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Beschluss-Nr. 2011/070<br />

Beschluss über die frühzeitige Behördenbeteiligung und<br />

Bürgerbeteiligung für die 1. Änderung zum bestehenden<br />

Bebauungsplan für das Gebiet der „18-Loch Golfanlage-<br />

Gut Ringhofen, Mühlberg“<br />

1. Für die 1. Änderung zum bestehenden Bebauungsplan für<br />

das Gebiet der „18-Loch Golfanlage Gut Ringhofen, Mühlberg“<br />

wird der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung,<br />

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 3 und<br />

§ 4a Abs. 1 und 2 BauGB zugestimmt.<br />

2. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />

in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben<br />

und bewertet werden.<br />

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, nach § 3<br />

Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung soll<br />

durchgeführt werden.

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