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Polizei - Goethe Gymnasium Dortmund

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<strong>Polizei</strong><br />

– Ausbildung und Einstellung<br />

– SEK<br />

– Personenschutz<br />

Referenten:<br />

Sven Wüstefeld<br />

Jan Spickhoff<br />

Ivo Kühnrich<br />

Timo Eichinger


Der <strong>Polizei</strong>beruf<br />

1. Einstellung und Ausbildung<br />

Der <strong>Polizei</strong>beruf bietet eine faszinierende und krisensichere Arbeit.<br />

Schon mit dem Studienbeginn sind die Anwärter finanziell und sozial abgesichert.<br />

In den folgenden Jahren bieten sich viele Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.<br />

1.1 Voraussetzungen<br />

Um diesen Beruf ausüben zu können wird von den Bewerbern u.a. :<br />

– Ausgeprägte Teamfähigkeit,<br />

– Soziale Kompetenz,<br />

– Hohe Kommunikationsfähigkeit,<br />

– Sicheres Auftreten und Verhalten,<br />

– Gute Umgangsformen,<br />

– Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild,<br />

– Große Flexibilität,<br />

– Dienstortnaher Wohnsitz,<br />

verlangt bzw. vorausgesetzt, da die <strong>Polizei</strong> den Staat repräsentiert und eine Vorbildfunktion zu<br />

erfüllen hat.<br />

Doch um sich überhaupt bewerben zu können, sind ebenfalls verschiedene Voraussetzungen zu<br />

erbringen. Dazu muss gesagt werden, dass die <strong>Polizei</strong> „Ländersache“ ist und somit die<br />

Einstellungsvoraussetzungen in anderen Bundesländern verschieden sein können.<br />

Die folgenden Voraussetzungen gelten für das Bundesland NRW.<br />

So wird eine zum Hochschulstudium berechtigende Schuldbildung (Abitur) oder ein als<br />

gleichwertig anerkannter Bildungsstand (FHR) vorausgesetzt, ebenso darf man am Einstellungstag<br />

das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

Außerdem muss man aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich und Deutsche/Deutscher, im Sinne<br />

des Artikels 116 des Grundgesetzes, oder EU-Angehörige/Angehöriger sein.<br />

Bewerberinnen/ Bewerber anderer Nationalität können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eingestellt werden, wobei keine allgemeine Prognose abgegeben werden kann, da jeder Fall einzeln<br />

entschieden wird.<br />

Bewerber dürfen gerichtlich nicht vorbestraft sein und/oder kein gerichtliches Straf- bzw.<br />

Ermittlungsverfahren anhängig haben.<br />

Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische<br />

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. (z.B. Demonstrationen beschützen, obwohl<br />

man sich nicht mit den Ansichten der Demonstranten identifizieren kann, oder diese sogar ablehnt)<br />

Sie müssen nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den <strong>Polizei</strong>dienst geeignet sein,<br />

was im späteren Auswahlverfahren geprüft wird.<br />

Die Bewerber müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da bei Einstellung das<br />

Studium bezahlt wird und verschuldete Anwärter mit diesem Geld wahrscheinlich nicht<br />

wirtschaften können.(→ siehe ebenfalls Vorbildfunktion)<br />

Um den <strong>Polizei</strong>beruf ausüben zu können müssen Anwärter aus polizeiärztlicher Sicht diensttauglich<br />

sein. (→ ärztliche Auswahluntersuchung am 2. Tag des Auswahltests)


Seit dem Jahr 2007 ist für eine Bewerbung in NRW eine Mindestgröße (für Frauen 163cm – für<br />

Männer 168cm) festgelegt. Wünschenswert ist ein BMI zwischen 20 und 25, dieser muss aber<br />

mindestens 18 und kleiner als 27,5 sein. Zusätzlich müssen Bewerber im Besitz des Deutschen<br />

Sportabzeichens (nicht älter als 6 Monate), sowie im Besitz<br />

des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (nicht älter als 12 Monate) sein.<br />

Fremdsprachenkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt, was bedeutet, das man in Englisch<br />

sechs Jahre unterrichtet wurde.<br />

Ein Führerschein der Klasse B muss bis zum 01.08. des Einstellungsjahres erworben worden sein.<br />

Erfüllt man diese Forderungen, kann man sich jährlich für die Einstellung zum jeweiligen<br />

01.September des Jahres bewerben.<br />

Zurzeit ist eine Bewerbung für den Direkteinstieg in den gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugdienst des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung zum 01.09.2009 nicht mehr möglich, da die Frist<br />

bereits abgelaufen ist.<br />

Auch Bewerbungen für das Jahr 2010 werden derzeit noch nicht angenommen. .<br />

1.2 Der Auswahltest<br />

Nachdem die Vorauswahl (Prüfung aller Bewerbungskriterien /Prüfung der gesundheitlichen<br />

Voraussetzungen aufgrund der Aktenlage) abgeschlossen wurde wird man zum weiteren.<br />

Auswahlverfahren zugelassen.<br />

Tag 1:<br />

Am ersten Tag des Auswahlverfahrens werden computergestützte Tests zur Prüfung verschiedener<br />

Kompetenzen durchgeführt.<br />

- Analytische Fähigkeit<br />

(Flussdiagramme, Logische Schlüsse, Zahlensymbole, Datenanalyse, Tatsache vs. Meinung,<br />

Wortanalogien)<br />

- Lernfähigkeit (Gedächtnis)<br />

(Steckbriefe, Fotos von Verkehrssituationen, Texte)<br />

- Kommunikationsfähigkeit (schriftlich)<br />

(Korrektur von Wörtern, Sätzen oder Texten)<br />

- Soziale/Persönliche Kompetenzen<br />

- Berufsmotivation<br />

- Eigenständigkeit<br />

- Innovation<br />

- Fähigkeit zum strategischen Denken<br />

- Werteorientierung<br />

- Konfliktfähigkeit<br />

- Kooperationsfähigkeit<br />

- Teamfähigkeit<br />

- Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit<br />

(Situationen aus dem polizeilichen Berufsleben werden anhand vorgegebener Antwortalternativen<br />

bewertet)<br />

Danach folgen ein Formalgespräch zur Bewerbung und computergestützte Tests zur<br />

Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit.


Tag 2:<br />

Am zweiten Tag folgt eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der <strong>Polizei</strong>diensttauglichkeit.<br />

Zu den Tests gehören: Sehtest, Hörtest, EKG, Gebiss, BMI, Lungenvolumen und ggf. Röntgen der<br />

Lunge oder Wirbelsäule.<br />

Wenn sie diese Test bestanden haben sind sie nach den Kriterien der <strong>Polizei</strong>dienstverordnung<br />

(PDV 300) polizeidiensttauglich.<br />

Tag 3:<br />

Am dritten Tag des Auswahlverfahrens findet ein halbtägiges Assessement-Center statt.<br />

Zu diesem werden sie gesondert eingeladen, wenn sie die anderen Test erfolgreich bestanden haben.<br />

Im Assessement-Center wird folgendes durchgeführt:<br />

1. Rollenspiel (Kollegenkonflikt, ca. 5 – 10 min.)<br />

2. Vortrag mit anschließenden Fragen (ca 5 min.)<br />

3. Rollenspiel (Bürosituation, ca. 20 min.)<br />

4. Strukturiertes Auswahlgespräch ( 45 min.)<br />

Durch diese gestellten Szenen werden verschiedene Kompetenzen überprüft:<br />

- Analytische Fähigkeit<br />

- Einfühlungsvermögen<br />

- Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation<br />

- Fähigkeit zum strategischen Denken<br />

- Flexibilität im Handeln<br />

- Kommunikationsfähigkeit (mündlich)<br />

- Konfliktfähigkeit<br />

- Kooperationsfähigkeit<br />

- Psychische Belastbarkeit<br />

- Selbstsicherheit<br />

- Teamfähigkeit<br />

Durch das strukturierte Auswahlgespräch,werden gesondert diese Kompetenzen überprüft:<br />

- Auftreten/Repräsentation<br />

- Berufsmotivation<br />

- Eigenständigkeit<br />

- Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation<br />

- Grundlegende Arbeitsmethoden<br />

- Neutralität<br />

- Teamfähigkeit<br />

- Werteorientierung<br />

Das Auswahlgespräch ist aus einer Selbstvorstellung und einem freien Gespräch, sowie<br />

biografischer Fragen (Vergangenheit) und situativer Fragen (Zukunft) aufgebaut.<br />

Nach dem Gespräch erhält man eine Rückmeldung. Die eigentliche Zusage/Absage erhält<br />

man erst nach ein paar Wochen / manchmal auch nach Monaten.


1.3 Ausbildung<br />

Hat man das Einstellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, erhält man ein bezahltes Studium.<br />

Man studiert an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW im Fachbereich <strong>Polizei</strong> in<br />

Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln oder Münster.<br />

Das duale Studium dauert drei Jahre lang und gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienzeiten,<br />

fachpraktische Studienzeiten und Projektstudienzeit. D.h. , man erhält zuerst das nötige theoretische<br />

Wissen an der Fachhochschule und darf dann praktische Erfahrung mit Ausbildern auf Streife<br />

sammeln.<br />

Das Studium wird bezahlt, deshalb hat man die Verpflichtung die jeweiligen Fachbereiche zu<br />

bestehen. Man hat die Möglichkeit Klausuren erneut zu Schreiben.<br />

Sollte man das Studium nicht bestehen oder vorzeitig abbrechen, so muss man einen Großteil<br />

(abgesehen von einem Sozialbetrag) des gezahlten Geldes zurückzahlen.<br />

Die <strong>Polizei</strong> hat jedoch kein Interesse an hohen Durchfallquoten, da bereits bei Studiumsbeginn eine<br />

Stelle für den Anwärter reserviert ist.<br />

Nach dem Studium:<br />

Nach dem Studium folgt der „<strong>Polizei</strong>vollzugsdienst rund um die Uhr“ als Streifenbeamter/in<br />

(Für ein Jahr verrichtet man seine Arbeit im Wach- und Wechseldienst und erhält knapp 1800€<br />

netto)<br />

Danach werden sie voraussichtlich drei Jahre lang in einer Hundertschaft der Bereitschaftsplozei<br />

eingesetzt. (Einsätze bei Großveranstaltungen, Demos, Durchsuchungen ….)<br />

Anschließend folgt erneut der Streifendienst.<br />

Mit dem 27. Lebensjahr erfolgt die Anstellung auf Lebenszeit.<br />

Im gehobenen Dienst kann man sich nach persönlicher Neigung und Befähigung für entsprechende<br />

Stellen intern Bewerben und hat die Möglichkeit andere Aufgaben zu übernehmen.<br />

Spezialisierungsmöglichkeiten:<br />

Ermittlungsbeamtin/Ermittlungsbeamter im Kriminalkommissariat einer <strong>Polizei</strong>inspektion<br />

• Ermittlungsbeamtin/Ermittlungsbeamter in der spezialisierten Kriminalitätsbekämpfung<br />

• Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Kommissariat Vorbeugung<br />

• Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in Spezialeinheiten wie<br />

- Spezialeinsatzkommando (SEK)<br />

- Mobiles Einsatzkommando (MEK)<br />

- Verhandlungsgruppe (VG)<br />

• Diensthundführerin/Diensthundführer<br />

• <strong>Polizei</strong>fliegerstaffel (nur wenige Stellen!)<br />

• <strong>Polizei</strong>reiterstaffel (nur wenige Stellen!)<br />

• Lehrende/Lehrender in der Aus- und Fortbildung


SEK<br />

Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) ist eine Spezialeinheit der <strong>Polizei</strong> .In Deutschland verfügen<br />

die <strong>Polizei</strong>en aller Bundesländer über mindestens ein SEK. Während früher auch im amtlichen<br />

Sprachgebrauch Sondereinsatzkommando verwendet wurde, wird es heute nur noch<br />

umgangssprachlich verwendet, da der Begriff wegen der gleichnamigen SS- Spezialeinheit belastet<br />

ist.<br />

SEKs sind für Terroristenbekämpfung, Geiselbefreiung und Zugriffe ausgebildet. Sie kommen bei<br />

besonderen Gefährdungslagen sowohl präventiv (zum Beispiel zum Schutz bei Staatsbesuchen), als<br />

auch operativ (auf Anforderung regulärer <strong>Polizei</strong>) zum Einsatz und sind vergleichbar mit den<br />

SWAT-Teams der US-amerikanischen <strong>Polizei</strong>.<br />

Das SEK kann organisatorisch der Bereitschaftspolizei, dem Innenministerium oder auch einer<br />

großen überörtlichen <strong>Polizei</strong>dienststelle angegliedert sein. In den meisten Bundesländern jedoch<br />

verstärkt sich die Tendenz, die SEK den Landeskriminalämtern (LKA) organisatorisch<br />

anzugliedern, möglichst gemeinsam mit den Mobilen Einsatzkommandos (MEK). Die Struktur der<br />

SEK im Detail ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.<br />

Manche Bundesländer orientieren sich dabei an regionalen Kriminalitätsschwerpunkten. So haben<br />

beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz SEKs in mehreren größeren Städten<br />

eingerichtet, während in Bayern und Hessen zwei Einheiten existieren die jeweils für die Nord- und<br />

die Südhälfte des Landes zuständig sind. Flächenländer mit vergleichsweise geringer<br />

Gewaltkriminalität wie Brandenburg haben hingegen ein SEK zentral eingerichtet, meistens in der<br />

Landeshauptstadt..<br />

Die Mitglieder eines SEK sind speziell ausgebildete und intensiv trainierte <strong>Polizei</strong>beamte. Beim<br />

SEK finden nur <strong>Polizei</strong>beamte Verwendung, die bereits im regulären <strong>Polizei</strong>dienst tätig waren (i. d.<br />

R. mind. drei Jahre) und die sich einem schwierigen Auswahlverfahren stellen müssen, um in die<br />

Spezialeinheit aufgenommen zu werden. Gängig ist die Praxis einer Altersbegrenzung zwischen 23<br />

und 34 Jahren für die Bewerber. Rein formal ist Frauen der Zugang zu den SEKs nicht verwehrt,<br />

wenngleich bisher wenige Polizistinnen in der Lage waren, das Auswahlverfahren zu meistern.<br />

Einzige Ausnahme ist hier das SEK des Stadtstaates Hamburg (in Hamburg als Mobiles<br />

Einsatzkommandos (MEK) bezeichnet, da hier das MEK auch die Aufgaben eines SEK<br />

übernimmt), welches von Beginn an Frauen in allen Funktionen einschließlich den Zugriffskräften<br />

eingestellt hat. Laut den offiziellen Angaben der Einheiten selbst oder der jeweiligen<br />

Innenministerien dieser Länder gehörten oder gehören zum SEK Frankfurt Am Main ebenfalls<br />

Frauen.<br />

In der Regel wird von den Bewerbern nur ein geringer Anteil in das SEK aufgenommen. Das<br />

Anforderungsprofil setzt nicht nur auf eine überdurchschnittlich gute körperliche Kondition,<br />

sondern auch auf Charakterstärke, hohe Sozialkompetenz, Urteilsvermögen und Stressbelastbarkeit.<br />

Bei erfolgreich bestandenem Aufnahmetest, der sich in physische und psychische Tests sowie ein<br />

Stressbelastungsgespräch des Bewerbers mit einem Gremium der Einheit, vielerortens bestehend<br />

aus dem Kommandeur, seinem Stellvertreter, einen Psychologen und einem erfahrenen Mitglied der


Einheit, gliedert, erfolgt eine mehrmonatige Spezialausbildung, in der vor allem körperliche und<br />

psychische Belastbarkeit, aber auch das Eindringen in Gebäude, Fahr- und Klettertraining,<br />

Kampfsport (Ju-Jutsu) sowie umfassende Schießfertigkeit trainiert werden. Hierbei werden die<br />

SEK-Anwärter gezielt an die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit<br />

gebracht.<br />

Mitglieder eines SEK bekommen einen Gefahrenzuschlag von 150 € pro Monat zu ihrem Gehalt,<br />

wenngleich für sie oftmals andere Zulagen wegfallen können.<br />

Je nach Bundesland müssen die Beamten die Zugriffskräfte eines SEK beim Erreichen einer<br />

Altersgrenze, die bei etwa 45 Jahren liegt, wieder verlassen.<br />

SEK-Kräfte tragen schwere ballistische Westen und Helme , standardmäßig Pistolen und je nach<br />

Einsatzlage Maschinenpistolen , sowie Präzisionsschützen entsprechend Präzisionsgewehre<br />

verschiedener Ausführungen.<br />

Außerdem benutzen SEK-Kräfte zivile, meist stark motorisierte Einsatzfahrzeuge verschiedenster<br />

Fahrzeughersteller mit Tarnkennzeichen um im Alltagsverkehr nicht erkannt zu werden und um<br />

schnell zum Einsatzort gelangen zu können. Die hohe Motorleistung ist höchstwahrscheinlich auch<br />

darauf zurückzuführen, dass das SEK ggf. an Verfolgungsjagden der <strong>Polizei</strong> teilnimmt (z.B. um im<br />

Rahmen einer mobilen Geiselnahme in einem Kraftfahrzeug dieses gewaltsam zu stoppen).<br />

Weiterhin zeichnen sich SEK-Einsatzfahrzeuge durch spezielle Umbauten (z.B. zwei<br />

Magnetblaulichter statt eines um besser erkannt zu werden) aus. Hierzu werden aber aus<br />

Geheimhaltungsgründen keine weiteren Details genannt.<br />

Die Ausrüstung der SEKs kann von den Einheiten selbst ausgewählt werden (siehe Fahrzeuge) und<br />

ist nicht an die Beschaffungspolitik der übergeordneten Landespolizei gebunden. Allgemein aber<br />

haben sich im Bereich der Schusswaffen die Pistolen Glock 17und Sig Sauer P228 und die<br />

Maschinenpistole Heckler&Koch M5 durchgesetzt, im Bereich der Präzisionsgewehre das<br />

Heckler&Koch PSG1 und das Blaser R 93. Die Schutzausrüstung kann variieren und ist je nach<br />

Einsatzzweck bis zu 30 Kilogramm schwer. Seit Mitte der 1990er Jahre setzen immer mehr SEKs<br />

auch auf Schrotflinten zur Abwehr von Kampfhunden oder zur Öffnung von Türen. Weiterhin<br />

wurden von einigen der Einheiten auch Sonderwaffen angeschafft wie Präzisionsgewehre im<br />

übergroßen Kaliber 50 BMG , welche bei Einsatzlagen auf großen Freiflächen wie Flughäfen und<br />

Hafenanlagen aber auch auf Seen, bei Einsätzen im Hochgebirge (SEK Südbayern) und in Städten<br />

mit hohen Gebäuden wie Frankfurt am Main zum Einsatz kommen könnten.<br />

Um ihre Identität zu verbergen, tragen Beamte des SEK außerdem Sturmhauben . Die offizielle<br />

Begründung für diese Praxis ist der Schutz der Beamten und ihrer Angehörigen vor Racheakten und<br />

dem bei Enttarnung allgemein höherem öffentlichen Interesse des sozialen Umfelds und ferner die<br />

Erhaltung der Einsatzfähigkeit bei verdeckten Observationen bei denen die Beamten nicht im<br />

vorhinein erkannt werden sollen. Außerdem dient die Maske psychologischen Zwecken<br />

(Einschüchterung des Täters). Das SEK tritt sowohl in oben beschriebener „voller Kampfmontur“<br />

als auch zivil in Aktion, um bei Zugriffen auf Schwerkriminelle nicht von vorneherein erkannt zu<br />

werden oder aber wenn Beamte in ihrer Freizeit zu einem Einsatz beordert werden.


Im Alltag auf der Dienststelle tragen die SEK-Beamten Einsatzoverralls, die in den meisten<br />

Bundesländern mit einem SEK-internen Abzeichen, der sog. „SEK-Schwinge“, versehen sind.<br />

In puncto Einsatzhäufigkeit gibt es zwischen den Bundesländern durchaus Unterschiede; so sind die<br />

SEKs in Berlin, Frankfurt sowie im Ruhrgebiet am meisten mit Einsätzen belastet. Das SEK Berlin<br />

und Frankfurt bringen es seit Jahren auf Spitzenwerte von ca. 500 Einsätzen pro Jahr, die SEKs in<br />

NRW zusammen auf etwa 900 Einsätze.<br />

Insgesamt haben die einzelnen SEKs seit ihrer Aufstellung in den frühen 1970er Jahren bis zu<br />

mehrere tausend Einsätze bewältigt. In der Regel wurde nur bei einem verschwindend geringen<br />

Anteil dieser Einsätze von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. In keinem Bundesland übersteigt<br />

die Zahl des Schusswaffengebrauchs gegen Menschen (den Finalen Rettungsschuss mit<br />

eingeschlossen) die Marke von 10 Fällen.<br />

In manchen Bundesländern zählen zu den Spezialeinheiten auch die Mobilen Einsatzkommandos<br />

(MEK) und die Verhandlungsgruppen, die sich aus speziell als Unterhändler geschulten Beamten<br />

zusammensetzen. Die MEKs arbeiten sehr eng mit dem SEK zusammen und sind spezialisiert auf<br />

Observation sowie Einsätze zwischen wechselnden Orten (z. B. Omnibusentführungen), sog.<br />

mobile Lagen.<br />

SEKs sind, wie auch die GSG 9 der Bundespolizei , nach dem terroristischen Anschlag während der<br />

Olympischen Spiele 1974 in München gegründet worden. In der Folge dieser Ereignisse beschloss<br />

die Ständige Konferenz 1974 das „Konzept für die Aufstellung und den Einsatz von<br />

Spezialeinheiten der Länder und des Bundes für die Bekämpfung von Terroristen “. Dieser<br />

Beschluss kann als die Geburtsstunde der Spezialeinheiten in Deutschland angesehen werden.<br />

Spezialeinsatzkommandos stehen insbesondere bei Geiselnahmen, aber auch bei brisanten<br />

Entführungsfällen im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Beispiele hierfür waren das Gladbecker<br />

Geiseldrama im August 1988 oder die Kaperung eines Touristikbusses in Köln 1995, Geiselnahmen<br />

in Gefängnissen und ähnliches. Obwohl öffentlich viel beachtet, machen derartige Einsätze nur<br />

einen geringen Teil des SEK-Alltags aus. Die meisten SEK-Einsätze finden in den Medien und der<br />

Tagespresse kaum Erwähnung und haben auch die Vollstreckung von Haftbefehlen , die Reaktion<br />

auf Selbstversuche , die Begleitung von Gefangenentransporten oder den Einsatz gegen<br />

verbarrikadierte Personen zum Inhalt, allerdings werden auch Razzien im Bereich der organisierten<br />

Kriminalität (beispielsweise „Türsteherszene“ oder illegales Glücksspiel) durchgeführt. Zum<br />

Aufgabengebiet gehören weiterhin Personen- und Zeugenschutz-Maßnahmen. Früher wurden SEKs<br />

auch bei besonders gewalttätig verlaufenden Demonstrationen eingesetzt, allerdings haben sich seit<br />

den Auseinandersetzungen an der Baustelle der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf<br />

in den späten 1980er Jahren in diesem Bereich die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, in<br />

Bayern auch Unterstützungskommando (USK) genannt, etabliert.


Personenschutz<br />

1.Staatlicher und privater Personenschutz<br />

Die Aufgabe der Personenschützer besteht darin, schutzwürdige Personen vor Angriffen zu<br />

bewahren. Schutzpersonen sind meist Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und deshalb einem<br />

erhöhtem Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind.<br />

Seit jeher hatten die Mächtigen dieser Welt Leibwächter, die für ihre persönliche Sicherheit sorgten.<br />

Die Frage nach den Anfängen des Berufs des Personenschützers wird dennoch nie eindeutig<br />

beantwortet werden können.<br />

Man muss zwischen staatlichem und privatem Personenschutz differenzieren. Der staatliche<br />

Personenschutz wird vom BKA und der GSG9, der Bundespolizei, übernommen.<br />

Der private Personenschutz wird von ca. 3000 privatwirtschaftlichen Sicherheitsdiensten<br />

ausgeführt. Sie alle sind zumeist mit Schusswaffen ausgerüstet und im Nahkampf ausgebildet, da<br />

sie sich stets in unmittelbarer Nähe zu ihren Schutzbefohlenen befinden, um diese vor Übergriffen<br />

zu bewahren. Ihre primäre Tätigkeit besteht vor allem darin, auffällige und verdächtige Personen<br />

ausfindig zu machen, um mögliche Gefährdungen zu verhindern.<br />

1.1 Gefährdungsstufen<br />

Da die Schutzpersonen unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt sind, unterscheidet man in drei<br />

Gefährdungsstufen.<br />

Bei der höchsten Gefährdungsstufe ist die Schutzperson erheblicher Gefahr ausgesetzt.<br />

Hier ist in jedem Fall mit Übergriffen zu rechen. Deswegen werden diese Personen zu jeder Zeit,<br />

auch wenn sie sich im Ausland befinden, von mehreren Beamten des Personenschutzes begleitet<br />

und in besonders geschützten Limousinen chauffiert.<br />

Bei der zweit höchsten Gefahrenstufe ist die Schutzperson zwar nicht unmittelbar gefährdet, ein<br />

Anschlag ist trotzdem nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wird die Schutzperson nicht immer<br />

von Personenschützern begleitet, aber zu besonderen Anlässen und zu bestimmten Zeiten ist ein<br />

höheres Maß an Schutz notwendig.<br />

Die dritte Gefahrenstufe bietet den niedrigsten Sicherheitsstandard. Zwar ist hier eine Gefährdung<br />

nicht vollständig auszuschließen, aber ihnen wird nur Schutz bei besonderen Anlässen gewährt.<br />

Dementsprechend sind in den niedrigeren Stufen weniger Beamte in unmittelbarer Nähe der<br />

Schutzpersonen anwesend.<br />

1.2 Ausbildung<br />

Die Ausbildung von Personenschützern ist sehr vielschichtig. Sie umfasst unter anderem<br />

Rechtskunde, taktische Aspekte, Verhaltensgrundsätze im Falle eines Angriffs, Beurteilung der<br />

Gefährdungslage einer Schutzperson, Einsätze bei Staatsbesuchen, Durchsuchungen von Gebäuden,<br />

Schieß- und Fahrausbildung und waffenlose Selbstverteidigung. Zusätzlich durchlaufen<br />

Personenschützer besondere Seminare zur Stress- und Konfliktbewältigung.<br />

Es gibt sowohl private Ausbildungsinstitutionen als auch staatliche <strong>Polizei</strong>schulen, die sich auf die<br />

Ausbildung von Personenschützern spezialisiert haben.<br />

In dem Beruf des Personenschützers gibt es verschiedenste Möglichkeiten zur Spezialisierung, z.B.<br />

eine Kommandoführerausbildung, Sprengstoffausbildung, mobile Einsätze oder Botschaftsschutz.<br />

Es lässt sich also festhalten, dass der Beruf des Personenschützers besonders vielseitig ist und ein<br />

spezielles Anforderungsprofil voraussetzt.

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