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Auszug der Ausgabe Juli / August 2012 - Deutscher Marinebund

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Navy News<br />

Foto: ICG<br />

Die in Dänemark gebaute TYR<br />

THOR ein 920-ts-Inspektions- und Bergeschiff<br />

zu; 1960 wird die neue ODINN<br />

(1.000 ts) in Dienst gestellt; 1968 folgt die<br />

noch etwas größere (1.150 ts) AEGIR. Alle<br />

drei werden in Aalborg (Dänemark) speziell<br />

für Küstenwachaufgaben auf offener<br />

See und unter isländischen Wetterbedingungen<br />

entwickelt und gebaut. 1955 wird<br />

überdies eine Fliegerkomponente aufgestellt.<br />

Erstes und zunächst einziges Flugzeug<br />

ist ein nach einem Flugunfall von<br />

den USA überlassenes Wasserflugzeug<br />

Catalina, das nach Reparatur regelmäßig<br />

die isländischen Fischgründe patrouilliert.<br />

Anfang <strong>der</strong> 1970er-Jahre sind die<br />

Fischbestände vor Island erneut kritisch<br />

geschrumpft, und 1972 erweitert<br />

die Regierung die Fischereischutzzone<br />

auf nun 50 sm. In Europa bricht ein<br />

Sturm <strong>der</strong> Entrüstung los. Mit <strong>der</strong> neuen<br />

Zone beansprucht Island nun immerhin<br />

30 % <strong>der</strong> Grundfischerträge im<br />

Nordatlantik. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

erklärt ein Embargo<br />

für isländische Fischprodukte; britische<br />

und deutsche Fischer suchen in <strong>der</strong><br />

neuen Zone die offene Auseinan<strong>der</strong>setzung;<br />

<strong>der</strong> zweite „Cod War“ beginnt. Rigoros<br />

zerstört die isländische Küstenwache<br />

die Fanggeräte frem<strong>der</strong> Fischer. Erneut<br />

entsendet die Royal Navy Kriegsschiffe.<br />

Als Island mit dem Abbruch<br />

<strong>der</strong> diplomatischen Beziehungen droht,<br />

werden die USA aktiv. Sie befürchten im<br />

„Kalten Krieg“ ein strategisches Desaster,<br />

bis hin zum Verlust ihrer Basis Keflavik.<br />

Washingtons Vermittlung und den<br />

britischen Fischern gewährte „Son<strong>der</strong>fangrechte“<br />

legen den Streit bei. Die Ruhe<br />

bleibt allerdings nur von kurzer Dauer,<br />

denn die Erweiterung auf 50 sm löst die<br />

North East Atlantic Fisheries Commission,<br />

die dann alle Subventionen für die betreffende<br />

Gesellschaft streicht und <strong>der</strong>en Fang<br />

somit unprofitabel macht. Jetzt arbeitet die<br />

isländische Küstenwache auch mit den Fäwirtschaftlichen<br />

Probleme Islands noch<br />

nicht, und 1974 verkündet <strong>der</strong> Ministerpräsident<br />

eine weitere Ausdehnung auf<br />

nunmehr 200 sm. 1975 tritt diese in Kraft<br />

und löst den dritten „Cod War“ aus. Wie<strong>der</strong><br />

schickt Großbritannien Trawler unter<br />

dem Schutz von Kriegsschiffen in die isländische<br />

Küstenregion; wie<strong>der</strong> kappt die<br />

isländische Küstenwache die Netze frem<strong>der</strong><br />

Fischer, aber diesmal werden sogar<br />

britische Kriegsschiffe gerammt – und<br />

die diplomatischen Beziehungen zwischen<br />

Reykjavik und London vorübergehend<br />

unterbrochen. Die NATO-Partnerschaft<br />

bietet offenbar erneut Plattform<br />

für Gespräche, und im Juni 1976 endet<br />

Einer von drei Hubschraubern Typ Dauphin 2<br />

auch <strong>der</strong> dritte „Cod War“ am Verhandlungstisch.<br />

Großbritannien akzeptiert<br />

die 200-sm-Zone; Anfang 1977 erkennt<br />

auch die EWG diese an. Fünf Jahre später<br />

wird <strong>der</strong> ganze Streit ohnehin überflüs-<br />

sig, denn 1982 macht das Seerechtsübereinkommen<br />

(SRÜ) <strong>der</strong> Vereinten Nationen<br />

die 200-sm-Zone zum internationalen<br />

Standard.<br />

Die Erweiterung stellt die Landhelgisgæslan<br />

vor völlig neue Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Sie hat nun riesige Seegebiete zu patrouillieren,<br />

ja muss im Rahmen internationaler<br />

Verpflichtungen sogar noch über<br />

die 200-sm-Grenze hinaus auch in internationalen<br />

Gewässern des Nordatlantiks den<br />

Fischfang beobachten. Werden dort Fischer<br />

bei illegalen Aktivitäten (nicht zugelassenes<br />

Fanggerät, Überschreiten genehmigter<br />

Fangmengen, Fangen geschützter Spezies<br />

etc.) angetroffen, so erfolgt Meldung an die<br />

Foto: ICG<br />

28 Leinen los! 7-8/<strong>2012</strong>

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