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Motion Christian Gautschi, SVP

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EINWOHNERGEMEINDE<br />

MÜNCHENBUCHSEE<br />

Bericht und Antrag an den Grossen Gemeinderat<br />

Abteilung/Ressort Öffentliche Sicherheit, Bauabteilung<br />

Kommission<br />

öffentliche Sicherheit, Planung, Tiefbau<br />

Sachbearbeiter<br />

Hans Kuster, Walter Lanz, Heinz Mattenberger<br />

Akten-Nummer 32.124 / 24.160<br />

Thema<br />

<strong>Motion</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Gautschi</strong>, <strong>SVP</strong>, Verzicht auf gefährliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

Stichwörter<br />

Stopp den Hindernissen und Belägen<br />

<strong>Motion</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Gautschi</strong>, <strong>SVP</strong>, betr. Stopp den gefährlichen Hindernissen und<br />

Belägen mit Pflastersteinen bei Massnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />

<strong>Motion</strong>:<br />

Vor einigen Jahren wurde im GGR über den Verkehrsrichtplan befunden. Jedoch wussten zu dieser<br />

Zeit die Wenigsten, wie der Verkehrsrichtplan umgesetzt werden wird. Ich finde es gut, dass wir in<br />

unserem Dorf, vor allem in den Quartieren, die Tempo 30 Zone umsetzen, da einerseits die Unfallgefahr<br />

und andererseits der Lärm, sofern flüssig gefahren werden kann, bei den Tempo 30 Zonen bedeutend<br />

verringert werden kann und somit die Lebensqualität für die Anwohner gesteigert wird.<br />

Seit geraumer Zeit werden unter der Wohnbevölkerung hitzige Diskussionen über die Art und Weise<br />

der umgesetzten Verkehrsberuhigungsmassnahmen geführt und es äussert sich auch Unverständnis<br />

sowie Wut gegenüber dem Vorgehen der Gemeinde.<br />

Aus diesem Grund verlange ich folgendes:<br />

1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dass bei der künftigen Planung und Ausführung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

keine gefährlichen, lärmverursachende Hindernisse und Beläge mit Pflastersteinen<br />

und unnötige, zu hohe Schwellen mehr gebaut werden. Velofahrer müssen über und<br />

nicht um das Hindernis fahren können. Geplant ist an der Gurtenfeldstrasse / Bahngässli, wo unter<br />

anderem der Schulweg hindurchführt, ein Sektor mit Pflastersteinen. Auf diesen Sektor muss verzichtet<br />

werden.<br />

2. Der Gemeinderat wird beauftragt, dass bei der künftigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der<br />

Moosgasse (Beginn Bahngässli bis Ende Mühlestrasse, ca. 800m) nicht auf der ganzen Distanz<br />

das Temporegime 30 signalisiert wird, sondern nur im Bereich der direkt angrenzenden Wohnsiedlung<br />

(Juraüberbauung ca. 100 m) ohne natürliche Gegebenheiten.


SEITE 2<br />

Begründung zu Punkt 1:<br />

- Bei Strassenverengungen muss darauf geachtet werden, dass die Fahrradfahrer nicht um die Verbauung<br />

herum, sondern über das Hindernis fahren müssen, da die Unfallgefahr ansonsten bedeutend<br />

höher ist. Ein Kind sieht die Gefahr mit anderen Augen als eine erwachsene Person. Dies bedeutet,<br />

dass ein Kind bei der Umfahrung des Hindernisses meistens nicht zurück blickt. Dies kann<br />

zu unbewussten, gefährlichen Überholmanövern von den Automobilisten führen.<br />

- Bei nasser Fahrbahn auf einem Belag mit Pflastersteinen ist die Rutschgefahr sowie der Bremsweg<br />

bedeutend grösser als auf einem normalen Belag. Besonders gefährlich ist dies für zweirädrige<br />

Fahrzeuge.<br />

- Gemäss Test sind die Lärmemissionen bei Pflastersteinen bedeutend höher als auf normalem Asphaltbeton.<br />

Es wird eine Lärmemission über 85 dB erreicht. Beispiel: Gemäss Rundschreiben von<br />

der SUVA, muss der Arbeitgeber Gehörschutzmittel bereitstellen, wenn der Grenzbereich des gehörgefährdenden<br />

Lärm von 85 – 87 dB beträgt.<br />

- Fakt ist ebenfalls, dass der Lärm bei Schwellen und Absätzen auch bedeutend höher ist, als wenn<br />

der Verkehr mit angemessener Geschwindigkeit flüssig durch die Örtlichkeit fährt. Es wird abgebremst<br />

und anschliessend wieder, leider von vielen Verkehrsteilnehmern unvernünftig, beschleunigt.<br />

Bei der Überquerung der Schwelle oder ähnlichem ist zudem noch das Quietschen der Federung<br />

der Autos mehr oder weniger gut zu hören.<br />

Begründung zu Punkt 2:<br />

- Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Temporegime 30 auf der Moossgasse sollte nur dort<br />

angewendet werden, wo es auch sinnvoll erscheint. Es ist unnötig, dass das Temporegime 30 auf<br />

der ganzen Strecke vorgeschrieben wird, da einerseits der Bach und andererseits die Böschung<br />

der Wohnsiedlung von der Strasse abgrenzt. Des weiteren ist auf der anderen Strassenseite ein<br />

Feld sowie der Friedhof, was das Temporegime 30 unnötig erscheinen lässt.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat die vorliegende <strong>Motion</strong> abzulehnen.<br />

Begründung:<br />

Der Richtplan Verkehr wurde am 21. August 2002 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.<br />

Die Begleitung der Arbeiten, was die Umsetzung betrifft, erfolgte ab Beginn durch eine politisch<br />

zusammengesetzte Arbeitsgruppe, gebildet aus den Kommissionen: Öffentliche Sicherheit, Tiefbau<br />

und Planung mit Federführung des Ressorts Planung.<br />

Alle bisher umgesetzten Massnahmen wurden unter Einbezug und im Einklang der betroffenen Quartierbevölkerung<br />

erarbeitet und realisiert.<br />

- Im Bereich Gurtenfeldstrasse-Bahngässli ist ein Beruhigungselement geplant, welches von den<br />

Anwohnern begrüsst wird. Die Ausgestaltung ist jedoch noch nicht definitiv festgelegt. Es darf davon<br />

ausgegangen werden, dass kein Vertikalersatz (Schwelle) erstellt wird. Die Massnahme wird<br />

aber so ausgestaltet, dass sowohl für den schwächeren Verkehrsteilnehmer wie auch den Autofahrer<br />

neu klare Verhältnisse bestehen.<br />

- Einengungen auf verkehrsberuhigenden Strassen sind Standardelemente der Verkehrsberuhigung<br />

(VSS-Norm 640 213).<br />

Die erstellten Durchgangsbreiten in den Einengungen gewährleisten ein Kreuzen PW/Velo langsam,<br />

aber auch LW/Velo.


SEITE 3<br />

Wichtig ist, dass die Radfahrer analog zum Kreisel früh genug gegen die Mitte versetzt fahren.<br />

Separate Durchlässe für Radfahrer benötigen mehr Breite und sind bezüglich Strassenunterhalt<br />

sehr ungünstig.<br />

Die Arbeitsgruppe setzt den Verkehrsrichtplan nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />

finanziellen Mitteln um. Erste Priorität haben dabei die flächendeckenden Tempo 30-Zonen, welche<br />

aufgrund einer überwiesenen <strong>Motion</strong> bis 2005/06 realisiert sein müssen.<br />

Die Projekte mit den dazugehörigen Kosten sind alle durch die zuständigen politischen Instanzen,<br />

d.h. entweder durch den Gemeinderat oder das Parlament genehmigt worden. Umgesetzt wurde genau<br />

das, was auch bewilligt wurde. Zuständig für das Baugesuchsverfahren und die Erteilung der<br />

Baubewilligung ist der Regierungsstatthalter und das Strassenverkehrsamt.<br />

Gemäss Departementsverordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28.<br />

September 2001 gilt:<br />

2. Abschnitt: Verkehrsrechtliche Massnahmen und Gestaltung des Strassenraums<br />

Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen<br />

1 Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es<br />

erfordert.<br />

2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo 30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht<br />

werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.<br />

Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes<br />

1 Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone<br />

sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.<br />

2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen nach den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden.<br />

3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das<br />

Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.<br />

Die Arbeitsgruppe Umsetzung Richtplan Verkehr hat zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten<br />

Verkehrsingenieur die jeweiligen Planungen so erarbeitet, dass der Gesetzgebung Rechnung<br />

getragen wurde. Der Gemeinderat und das Parlament tragen die Verantwortung für das Wohl der<br />

Gemeinde und sie haben dafür zu sorgen, dass sich die grosse Mehrheit in Münchenbuchsee wohl<br />

fühlt.<br />

Es darf deshalb nicht angehen, dass auf Massnahmen in der Umsetzung des genehmigten Richtplans<br />

Verkehr verzichtet wird, die für eine gewisse Anzahl Personen als Schikanen empfunden werden,<br />

für den Rest der Bevölkerung aber zu mehr Wohnqualität führen.<br />

Die Umsetzungsmassnahmen werden gemäss den erwähnten Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />

finanziellen Mitteln unter Mitwirkung der Bevölkerung und der Genehmigung durch die zuständigen<br />

politischen Gremien weitergeführt.


SEITE 4<br />

Schlussbemerkungen<br />

Der Gemeinderat möchte nochmals eingehend darauf hinweisen, dass die ganze Planung sehr seriös<br />

und nach den geltenden Normen des Strassenbaus sowie den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Bei<br />

den verkehrsberuhigenden Elementen wird darauf geachtet, dass diese mit der Quartiergestaltung<br />

verträglich sind. Die einzelnen Beruhigungselemente werden situativ auf ihre Funktion und die Sicherheit<br />

überprüft.<br />

GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE<br />

Präsident<br />

Sekretär<br />

Walter Bandi<br />

Martin Jörg<br />

3053 Münchenbuchsee, 13. September 2004

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