Motion Christian Gautschi, SVP
Motion Christian Gautschi, SVP
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EINWOHNERGEMEINDE<br />
MÜNCHENBUCHSEE<br />
Bericht und Antrag an den Grossen Gemeinderat<br />
Abteilung/Ressort Öffentliche Sicherheit, Bauabteilung<br />
Kommission<br />
öffentliche Sicherheit, Planung, Tiefbau<br />
Sachbearbeiter<br />
Hans Kuster, Walter Lanz, Heinz Mattenberger<br />
Akten-Nummer 32.124 / 24.160<br />
Thema<br />
<strong>Motion</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Gautschi</strong>, <strong>SVP</strong>, Verzicht auf gefährliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
Stichwörter<br />
Stopp den Hindernissen und Belägen<br />
<strong>Motion</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Gautschi</strong>, <strong>SVP</strong>, betr. Stopp den gefährlichen Hindernissen und<br />
Belägen mit Pflastersteinen bei Massnahmen zur Verkehrsberuhigung<br />
<strong>Motion</strong>:<br />
Vor einigen Jahren wurde im GGR über den Verkehrsrichtplan befunden. Jedoch wussten zu dieser<br />
Zeit die Wenigsten, wie der Verkehrsrichtplan umgesetzt werden wird. Ich finde es gut, dass wir in<br />
unserem Dorf, vor allem in den Quartieren, die Tempo 30 Zone umsetzen, da einerseits die Unfallgefahr<br />
und andererseits der Lärm, sofern flüssig gefahren werden kann, bei den Tempo 30 Zonen bedeutend<br />
verringert werden kann und somit die Lebensqualität für die Anwohner gesteigert wird.<br />
Seit geraumer Zeit werden unter der Wohnbevölkerung hitzige Diskussionen über die Art und Weise<br />
der umgesetzten Verkehrsberuhigungsmassnahmen geführt und es äussert sich auch Unverständnis<br />
sowie Wut gegenüber dem Vorgehen der Gemeinde.<br />
Aus diesem Grund verlange ich folgendes:<br />
1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dass bei der künftigen Planung und Ausführung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
keine gefährlichen, lärmverursachende Hindernisse und Beläge mit Pflastersteinen<br />
und unnötige, zu hohe Schwellen mehr gebaut werden. Velofahrer müssen über und<br />
nicht um das Hindernis fahren können. Geplant ist an der Gurtenfeldstrasse / Bahngässli, wo unter<br />
anderem der Schulweg hindurchführt, ein Sektor mit Pflastersteinen. Auf diesen Sektor muss verzichtet<br />
werden.<br />
2. Der Gemeinderat wird beauftragt, dass bei der künftigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der<br />
Moosgasse (Beginn Bahngässli bis Ende Mühlestrasse, ca. 800m) nicht auf der ganzen Distanz<br />
das Temporegime 30 signalisiert wird, sondern nur im Bereich der direkt angrenzenden Wohnsiedlung<br />
(Juraüberbauung ca. 100 m) ohne natürliche Gegebenheiten.
SEITE 2<br />
Begründung zu Punkt 1:<br />
- Bei Strassenverengungen muss darauf geachtet werden, dass die Fahrradfahrer nicht um die Verbauung<br />
herum, sondern über das Hindernis fahren müssen, da die Unfallgefahr ansonsten bedeutend<br />
höher ist. Ein Kind sieht die Gefahr mit anderen Augen als eine erwachsene Person. Dies bedeutet,<br />
dass ein Kind bei der Umfahrung des Hindernisses meistens nicht zurück blickt. Dies kann<br />
zu unbewussten, gefährlichen Überholmanövern von den Automobilisten führen.<br />
- Bei nasser Fahrbahn auf einem Belag mit Pflastersteinen ist die Rutschgefahr sowie der Bremsweg<br />
bedeutend grösser als auf einem normalen Belag. Besonders gefährlich ist dies für zweirädrige<br />
Fahrzeuge.<br />
- Gemäss Test sind die Lärmemissionen bei Pflastersteinen bedeutend höher als auf normalem Asphaltbeton.<br />
Es wird eine Lärmemission über 85 dB erreicht. Beispiel: Gemäss Rundschreiben von<br />
der SUVA, muss der Arbeitgeber Gehörschutzmittel bereitstellen, wenn der Grenzbereich des gehörgefährdenden<br />
Lärm von 85 – 87 dB beträgt.<br />
- Fakt ist ebenfalls, dass der Lärm bei Schwellen und Absätzen auch bedeutend höher ist, als wenn<br />
der Verkehr mit angemessener Geschwindigkeit flüssig durch die Örtlichkeit fährt. Es wird abgebremst<br />
und anschliessend wieder, leider von vielen Verkehrsteilnehmern unvernünftig, beschleunigt.<br />
Bei der Überquerung der Schwelle oder ähnlichem ist zudem noch das Quietschen der Federung<br />
der Autos mehr oder weniger gut zu hören.<br />
Begründung zu Punkt 2:<br />
- Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Temporegime 30 auf der Moossgasse sollte nur dort<br />
angewendet werden, wo es auch sinnvoll erscheint. Es ist unnötig, dass das Temporegime 30 auf<br />
der ganzen Strecke vorgeschrieben wird, da einerseits der Bach und andererseits die Böschung<br />
der Wohnsiedlung von der Strasse abgrenzt. Des weiteren ist auf der anderen Strassenseite ein<br />
Feld sowie der Friedhof, was das Temporegime 30 unnötig erscheinen lässt.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat die vorliegende <strong>Motion</strong> abzulehnen.<br />
Begründung:<br />
Der Richtplan Verkehr wurde am 21. August 2002 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.<br />
Die Begleitung der Arbeiten, was die Umsetzung betrifft, erfolgte ab Beginn durch eine politisch<br />
zusammengesetzte Arbeitsgruppe, gebildet aus den Kommissionen: Öffentliche Sicherheit, Tiefbau<br />
und Planung mit Federführung des Ressorts Planung.<br />
Alle bisher umgesetzten Massnahmen wurden unter Einbezug und im Einklang der betroffenen Quartierbevölkerung<br />
erarbeitet und realisiert.<br />
- Im Bereich Gurtenfeldstrasse-Bahngässli ist ein Beruhigungselement geplant, welches von den<br />
Anwohnern begrüsst wird. Die Ausgestaltung ist jedoch noch nicht definitiv festgelegt. Es darf davon<br />
ausgegangen werden, dass kein Vertikalersatz (Schwelle) erstellt wird. Die Massnahme wird<br />
aber so ausgestaltet, dass sowohl für den schwächeren Verkehrsteilnehmer wie auch den Autofahrer<br />
neu klare Verhältnisse bestehen.<br />
- Einengungen auf verkehrsberuhigenden Strassen sind Standardelemente der Verkehrsberuhigung<br />
(VSS-Norm 640 213).<br />
Die erstellten Durchgangsbreiten in den Einengungen gewährleisten ein Kreuzen PW/Velo langsam,<br />
aber auch LW/Velo.
SEITE 3<br />
Wichtig ist, dass die Radfahrer analog zum Kreisel früh genug gegen die Mitte versetzt fahren.<br />
Separate Durchlässe für Radfahrer benötigen mehr Breite und sind bezüglich Strassenunterhalt<br />
sehr ungünstig.<br />
Die Arbeitsgruppe setzt den Verkehrsrichtplan nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />
finanziellen Mitteln um. Erste Priorität haben dabei die flächendeckenden Tempo 30-Zonen, welche<br />
aufgrund einer überwiesenen <strong>Motion</strong> bis 2005/06 realisiert sein müssen.<br />
Die Projekte mit den dazugehörigen Kosten sind alle durch die zuständigen politischen Instanzen,<br />
d.h. entweder durch den Gemeinderat oder das Parlament genehmigt worden. Umgesetzt wurde genau<br />
das, was auch bewilligt wurde. Zuständig für das Baugesuchsverfahren und die Erteilung der<br />
Baubewilligung ist der Regierungsstatthalter und das Strassenverkehrsamt.<br />
Gemäss Departementsverordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28.<br />
September 2001 gilt:<br />
2. Abschnitt: Verkehrsrechtliche Massnahmen und Gestaltung des Strassenraums<br />
Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen<br />
1 Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es<br />
erfordert.<br />
2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo 30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht<br />
werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.<br />
Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes<br />
1 Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone<br />
sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.<br />
2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen nach den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden.<br />
3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das<br />
Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.<br />
Die Arbeitsgruppe Umsetzung Richtplan Verkehr hat zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten<br />
Verkehrsingenieur die jeweiligen Planungen so erarbeitet, dass der Gesetzgebung Rechnung<br />
getragen wurde. Der Gemeinderat und das Parlament tragen die Verantwortung für das Wohl der<br />
Gemeinde und sie haben dafür zu sorgen, dass sich die grosse Mehrheit in Münchenbuchsee wohl<br />
fühlt.<br />
Es darf deshalb nicht angehen, dass auf Massnahmen in der Umsetzung des genehmigten Richtplans<br />
Verkehr verzichtet wird, die für eine gewisse Anzahl Personen als Schikanen empfunden werden,<br />
für den Rest der Bevölkerung aber zu mehr Wohnqualität führen.<br />
Die Umsetzungsmassnahmen werden gemäss den erwähnten Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />
finanziellen Mitteln unter Mitwirkung der Bevölkerung und der Genehmigung durch die zuständigen<br />
politischen Gremien weitergeführt.
SEITE 4<br />
Schlussbemerkungen<br />
Der Gemeinderat möchte nochmals eingehend darauf hinweisen, dass die ganze Planung sehr seriös<br />
und nach den geltenden Normen des Strassenbaus sowie den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Bei<br />
den verkehrsberuhigenden Elementen wird darauf geachtet, dass diese mit der Quartiergestaltung<br />
verträglich sind. Die einzelnen Beruhigungselemente werden situativ auf ihre Funktion und die Sicherheit<br />
überprüft.<br />
GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE<br />
Präsident<br />
Sekretär<br />
Walter Bandi<br />
Martin Jörg<br />
3053 Münchenbuchsee, 13. September 2004