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Richtlinien über die ordentliche Einbürgerung von ausländischen ...

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong><br />

Staatsangehörigen<br />

Beschluss des Gemeinderates vom 23. April 2008


<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

Zweck Art. 1 Diese <strong>Richtlinien</strong> regeln ergänzend zum <strong>über</strong>geordneten<br />

Recht den Erwerb und <strong>die</strong> Zusicherung des Bürgerrechts<br />

der Gemeinde Ober<strong>die</strong>ssbach.<br />

Voraussetzungen Art. 2 1 Wer sich um den Erwerb und <strong>die</strong> Zusicherung des Bürgerrechts<br />

der Gemeinde Ober<strong>die</strong>ssbach bewirbt, muss <strong>die</strong><br />

Voraussetzungen nach dem Recht <strong>von</strong> Bund und Kanton erfüllen.<br />

2 Weiter sind folgende Nachweise zu erbringen:<br />

a) keine im Strafregister eingetragenen Vorstrafen;<br />

b) keine ungeregelten Schulden gegen<strong>über</strong> Gemeinde;<br />

Kanton oder Bund;<br />

c) keine Verlustscheine innerhalb der letzten fünf Jahre;<br />

d) Verständigungsfähigkeit in einer der schweizerischen<br />

Amtssprachen.<br />

3 Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Einreichung<br />

des Gesuchs erfüllt sein. Ergeben sich bis zum Entscheid<br />

<strong>über</strong> das Gesuch wesentliche Veränderungen, so wird<br />

das Gesuch neu <strong>über</strong>prüft.<br />

Integration Art. 3 1 Die <strong>Einbürgerung</strong> ist eine Massnahme der Integration.<br />

2 Wenn <strong>die</strong> bundesrechtliche Wohnsitzfrist für <strong>Einbürgerung</strong>en<br />

erfüllt ist, wird <strong>die</strong> Integration grundsätzlich vermutet. Sie kann<br />

im Rahmen der Gesamtwürdigung der <strong>Einbürgerung</strong>svoraussetzungen<br />

widerlegt werden.<br />

3 Die <strong>Einbürgerung</strong> ganzer Familien ist anzustreben. Die Voraussetzungen<br />

der <strong>Einbürgerung</strong> müssen aber für jede Person<br />

individuell geprüft, erfüllt und entschieden werden.<br />

<strong>Einbürgerung</strong>skurse Art. 4 1 Bewerberinnen und Bewerber haben nach der Einreichung<br />

ihres Gesuchs <strong>die</strong> <strong>von</strong> der Gemeinde organisierten <strong>Einbürgerung</strong>skurse<br />

zu besuchen.<br />

2 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entrichten das Kursgeld<br />

direkt an <strong>die</strong> Schule. Über den erfolgten Besuch wird eine<br />

Bestätigung ausgestellt.<br />

3 Bei Absenzen sind <strong>die</strong> Kurse unter Kostenfolge vom Gesuchsteller<br />

oder der Gesuchstellerin zu wiederholen.<br />

4 Für Analphabetinnen und Analphabeten wird das Vorgehen<br />

<strong>von</strong> Fall zu Fall festgelegt.<br />

Kursmodule Art. 5 1 Die Bewerberinnen und Bewerber haben folgende<br />

Kurse zu absolvieren:<br />

- Sprachstandanalyse<br />

- Sprachkurse A1 und A2<br />

- Kurs <strong>über</strong> Gesellschaft und Politik.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

2 Minderjährige, <strong>die</strong> im Gesuch eines Elternteils eingeschlossen<br />

sind, werden <strong>von</strong> der Sprachstandanalyse und vom Besuch<br />

des Kurses <strong>über</strong> Gesellschaft und Politik befreit.<br />

Verständigungsfähigkeit Art. 6 1 Die mündliche Verständigungsfähigkeit in einer<br />

schweizerischen Amtssprache wird angenommen, wenn <strong>die</strong><br />

Bewerberinnen und Bewerber <strong>die</strong> Minimalanforderung A2 des<br />

Europäischen Sprachportfolios erfüllen.<br />

2 Sie wird im Rahmen des <strong>Einbürgerung</strong>skurses nach Art. 4 in<br />

einer individuellen Befragung <strong>über</strong>prüft und festgehalten.<br />

3 Sind <strong>die</strong> Sprachkenntnisse offensichtlich ungenügend und<br />

eine <strong>Einbürgerung</strong> in Würdigung auch der übrigen Voraussetzungen<br />

noch nicht angebracht, kann das Gesuch mit der<br />

Empfehlung auf Besuch eines entsprechenden Sprachkurses<br />

für längstens zwei Jahre zurückgestellt werden.<br />

4 Von der Sprachstandanalyse befreit sind<br />

a) Bewerberinnen und Bewerber deutscher, französischer und<br />

italienischer Muttersprache;<br />

b) Jugendliche, <strong>die</strong> für sich selbstständig ein Gesuch stellen<br />

und in der Schweiz mindestens drei Jahre Oberstufe der<br />

obligatorischen Volksschule besucht haben;<br />

c) Bewerberinnen und Bewerber, <strong>die</strong> in der Schweiz eine<br />

Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.<br />

Verfahren Art. 7 1 Das schriftliche <strong>Einbürgerung</strong>sgesuch ist bei der Gemeindeschreiberei<br />

auf dem amtlichen Formularsatz einzureichen.<br />

2 Die Gemeindeschreiberei prüft <strong>die</strong> eingegangenen Unterlagen,<br />

führt <strong>die</strong> notwendigen Abklärungen durch und bietet zum<br />

<strong>Einbürgerung</strong>skurs auf.<br />

3 Sie holt ergänzend insbesondere auch schriftliche Stellungnahmen<br />

<strong>von</strong> Arbeitgebern, Lehrkräften und allfälligen weiteren<br />

Referenzpersonen ein. Die Anfragen für <strong>die</strong> Stellungnahmen<br />

haben nach einem einheitlichen Raster zu erfolgen.<br />

4 Ist bereits bekannt, dass ein Strafverfahren hängig ist, wird<br />

das Gesuch bis zu einem rechtskräftigen Urteil sistiert, sofern<br />

es nicht zurückgezogen wird.<br />

5 Sind <strong>die</strong> Akten vollständig, <strong>über</strong>weist sie <strong>die</strong> Gemeindeschreiberei<br />

an <strong>die</strong> beauftragte Fachstelle für <strong>Einbürgerung</strong>en<br />

der Gemeinde.<br />

<strong>Einbürgerung</strong>sausschuss Art. 8 1 Der <strong>Einbürgerung</strong>sausschuss besteht aus mindestens<br />

einem Vertreter des Gemeinderates, der beauftragten Fachstelle<br />

für <strong>Einbürgerung</strong>en und/oder dem Gemeindeschreiber.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

2 Der Gemeindepräsident, <strong>die</strong> Gemeindepräsidentin gehört ihm<br />

<strong>von</strong> Amtes wegen an.<br />

3 Der Ausschuss verfügt <strong>über</strong> keine Entscheidbefugnis.<br />

Aufgaben Art. 9 1 Der <strong>Einbürgerung</strong>sausschuss bereitet <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong>sgesuche<br />

zu Handen des Gemeinderates vor.<br />

2 Der Ausschuss ergründet im direkten Gespräch mit den Bewerberinnen<br />

und Bewerbern den Stand der bisherigen Integration,<br />

<strong>die</strong> Verständigungsfähigkeit sowie deren elementares<br />

Wissen <strong>über</strong> <strong>die</strong> kulturellen, sozialen und politischen Verhältnisse<br />

in der Schweiz.<br />

Datenschutz Art. 10 1 Die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber und<br />

Auskünfte <strong>von</strong> Dritten <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bewerberinnen und Bewerber<br />

sind streng vertraulich zu behandeln.<br />

2 Die Privatsphäre der befragten Personen ist strikte zu res-<br />

pektieren.<br />

Antrag an den Gemeinderat Art. 11 1 Der <strong>Einbürgerung</strong>sausschuss stellt aufgrund der Beratungen<br />

dem Gemeinderat einen Antrag <strong>über</strong> das behandelte<br />

Gesuch.<br />

2 Im Antrag sind insbesondere <strong>die</strong> Gründe aufzuführen, welche<br />

nach Auffassung des Ausschusses massgebend für oder gegen<br />

eine <strong>Einbürgerung</strong> sprechen.<br />

3 Der Gemeinderat ist an <strong>die</strong>sen Antrag nicht gebunden.<br />

Entscheid des Gemeinderates Art. 12 1 Der Entscheid des Gemeinderates <strong>über</strong> <strong>die</strong> Zusicherung<br />

des Gemeindebürgerrechts ist der Bewerberin oder dem<br />

Bewerber unverzüglich schriftlich zu eröffnen.<br />

2 Abweisende Entscheide sind entsprechend zu begründen<br />

unter Hinweis auf <strong>die</strong> Möglichkeit einer Verwaltungsbeschwerde<br />

an das Regierungsstatthalteramt.<br />

Weiteres Verfahren Art. 13 1 Die Gemeindeschreiberei <strong>über</strong>weist <strong>die</strong> Akten zur<br />

weiteren Behandlung an <strong>die</strong> zuständige Stelle des Kantons<br />

und sorgt für <strong>die</strong> Publikation der erfolgten Zusicherungen, sofern<br />

<strong>die</strong> Gebühren der Gemeinde, des Kantons und des Bundes<br />

bezahlt sind.<br />

2 Die rechtskräftige <strong>Einbürgerung</strong> wird den eingebürgerten<br />

Personen durch <strong>die</strong> Gemeindeschreiberei mitgeteilt.<br />

3 Die eingebürgerten Personen erhalten <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong>surkunde<br />

der Gemeinde durch <strong>die</strong> Gemeindepräsidentin, den<br />

Gemeindepräsidenten persönlich zugestellt.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

Gebühren Art. 14 Die Gemeindegebühren richten sich nach dem geltenden<br />

Gebührenreglement.<br />

Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

Art. 15 1 Diese <strong>Richtlinien</strong> treten auf 1. Mai 2008 in Kraft.<br />

2 Gesuche, welche vor dem 1. Mai 2008 bei der Gemeinde<br />

eingereicht werden, fallen nicht unter <strong>die</strong>se Bestimmungen.<br />

Ober<strong>die</strong>ssbach, 23. April 2008<br />

Gemeinderat Ober<strong>die</strong>ssbach<br />

Präsident Sekretär<br />

H.R. Vogt<br />

O. Zbinden<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

Anhang<br />

Erläuterung Kurse (Angebot Schlossbergschule Spiez)<br />

1. Sprachstandanalyse Vor dem Besuch eines Sprachkurses werden <strong>die</strong> Sprachkenntnisse<br />

in Deutsch geprüft. Die Prüfung macht eine Einstufung<br />

in <strong>die</strong> Niveaus A1 oder A2 des Europäischen Sprachportfolios<br />

möglich. Die Sprachstandanalyse besteht aus einem<br />

schriftlichen und einem mündlichen Teil.<br />

2. Sprachkurse Im Sprachkurs A1 wird das Verstehen <strong>von</strong> einfachen Wörtern<br />

und Sätzen geübt. Die Bewerberinnen und Bewerber lernen<br />

einfache Gespräche führen, Formulare ausfüllen, können<br />

Leute beschreiben und sagen, wo sie wohnen.<br />

Im Sprachkurs A2 lernen <strong>die</strong> Bewerberinnen und Bewerber<br />

kurze Mitteilungen lesen und verstehen. Sie können sich in<br />

einfachen Situationen verständigen und Informationen austauschen,<br />

lernen Notizen oder Mitteilungen machen und einen<br />

einfachen Brief schreiben.<br />

3. Gesellschaft und Politik Im Kurs Gesellschaft und Politik lernen <strong>die</strong> Bewerberinnen<br />

und Bewerber den Staatsaufbau der Schweiz kennen. Sie<br />

erfahren, welche Rechte und Pflichten sie haben und erhalten<br />

Informationen <strong>über</strong> Sozial- und Krankenversicherungen. Sie<br />

befassen sich mit Arbeit und Bildung in der Schweiz.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

Mitbericht des Arbeitgebers zur <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong><br />

Eintritt am ..............................................................................<br />

Funktion/Beschäftigung als ..............................................................................<br />

1. Verhalten des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin am Arbeitsplatz gegen<strong>über</strong> Kollegen und Kunden<br />

es gab keine Beanstandungen <br />

es gab Beanstandungen <br />

2. Beziehungen zum Arbeitgeber<br />

normal, problemlos <br />

kleine Schwierigkeiten <br />

grosse Schwierigkeiten <br />

4. Integration und Eingliederung am Arbeitsplatz<br />

integriert <br />

nicht integriert <br />

Allfällige Bemerkungen (z.B. häufige Dispensationen etc.)<br />

...................................................................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................................................................<br />

...................................................................................................................................................................................<br />

5. Gibt es weitere Bemerkungen oder Hinweise, welche dem Gemeinderat für <strong>die</strong> Beurteilung der<br />

<strong>Einbürgerung</strong> mitgeteilt werden müssen<br />

nein <br />

ja <br />

6. Der Arbeitgeber wünscht ein ergänzendes Gespräch mit der Gemeinde<br />

nein <br />

ja <br />

Arbeitgeber ................................................................................................................................................................<br />

Name/Telefon für Rückfragen ....................................................................................................................................<br />

Datum ............................................................. Stempel/Unterschrift ...................................................................<br />

Ermächtigung:<br />

Der oder <strong>die</strong> <strong>Einbürgerung</strong>swillige ist mit der Befragung des Arbeitgebers einverstanden und hat hierfür sein<br />

ausdrückliches Einverständnis gegeben. Die Angaben werden Dritten nicht zugänglich gemacht.<br />

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>ordentliche</strong> <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> <strong>ausländischen</strong> Staatsangehörigen<br />

Mitbericht der Schule zur <strong>Einbürgerung</strong> <strong>von</strong> ..............................................................................<br />

Schuldaten:<br />

Eintritt (<strong>von</strong>/bis) Primarstufe …………………………………………………...<br />

Eintritt (<strong>von</strong>/bis) Sekundarstufe I …………………………………………………...<br />

1./2. 3./4. 5./6. Oberstufe<br />

1. Verhalten des Kindes in der Schule (gegen<strong>über</strong> MitschülerInnen und Lehrpersonen)<br />

es gab keine Beanstandungen <br />

es gab Beanstandungen <br />

2. Beziehungen zur Schule<br />

normal, problemlos <br />

kleine Schwierigkeiten <br />

grosse Schwierigkeiten <br />

3. Beziehungen der Eltern zu den Lehrpersonen<br />

keine besonderen Vorkommnisse <br />

besondere Vorkommnisse <br />

4. Integration und Eingliederung (in Bezug auf MitschülerInnen und Klasse)<br />

integriert <br />

nicht integriert <br />

5. Integration und Eingliederung (in Bezug auf Schwimm- und Turnunterricht)<br />

nimmt am Sportunterricht teil <br />

nimmt am Sportunterricht nicht teil <br />

allfällige Bemerkungen (z.B. häufige Dispensationen etc.) ………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………...<br />

6. Gibt es allfällige weitere Bemerkungen oder Hinweise, welche dem Gemeinderat für <strong>die</strong> Beurteilung der<br />

<strong>Einbürgerung</strong> mitgeteilt werden müssen<br />

nein <br />

ja <br />

7. Die zuständige Lehrperson wünscht ein ergänzendes Gespräch mit der Gemeinde<br />

nein <br />

ja <br />

Name der Lehrperson: ………………………………………………………………………………………..<br />

Datum: ……………………………Unterschrift/Stempel Schulleitung ………………………………………..<br />

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