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Interpellation Rolf Sieber; SP; Zuteilung Kindergärten

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EINWOHNERGEMEINDE<br />

MÜNCHENBUCHSEE<br />

Beschluss Grosser Gemeinderat<br />

3.. Sitzung vom 26.05.2011<br />

1.391 <strong>Interpellation</strong>en / Einfache Anfragen / Postulate / Motionen LNR 1803<br />

<strong>Interpellation</strong> <strong>Rolf</strong> <strong>Sieber</strong>; <strong>SP</strong>; <strong>Zuteilung</strong> <strong>Kindergärten</strong>; Beantwortung<br />

Zuständig für das Geschäft: Katja Schenkel, Departementsvorsteherin Bildung<br />

Ansprechpartner Verwaltung: Michael Haldemann, Ressortleiter Bildung<br />

Bericht<br />

BNR 37<br />

An der GGR-Sitzung vom 31. März 2011 wurde die <strong>Interpellation</strong> von <strong>Rolf</strong> <strong>Sieber</strong>, <strong>SP</strong>, <strong>Zuteilung</strong> <strong>Kindergärten</strong>,<br />

mit folgendem Wortlaut eingereicht:<br />

Bei der <strong>Zuteilung</strong> der Kinder auf die verschiedenen <strong>Kindergärten</strong> in Münchenbuchsee für das kommende<br />

neue Schuljahr gibt es erneut Schwierigkeiten.<br />

So haben die <strong>Kindergärten</strong> Neumatt 1 und 2 ihre Kapazitäten erreicht, während die beiden <strong>Kindergärten</strong><br />

in der Allmend nicht genügend Kinder zugeteilt bekommen.<br />

Fragen:<br />

1. Wie gedenkt der Gemeinderat das Problem der ungleichen Verteilung der Kinder auf die <strong>Kindergärten</strong><br />

in Münchenbuchsee zum Beginn des neuen Schuljahres zu lösen?<br />

2. Was will der Gemeinderat unternehmen, um in kommenden Jahren, wenn das Stichdatum nach hinten<br />

verlegt wird (Ende Mai, Ende Juni, Ende Juli), nicht wiederum vor der gleichen Problematik zu<br />

stehen?<br />

3. Hat der Gemeinderat die Möglichkeit die vorgegebenen Wohnzonen aufzuheben?<br />

4. Hat der Gemeinderat die Unterstützung durch die Schulinspektorin, um Sofortmassnahmen durchzusetzen?<br />

Antwort des Gemeinderats:<br />

1. Wie gedenkt der Gemeinderat das Problem der ungleichen Verteilung der Kinder auf die <strong>Kindergärten</strong><br />

in Münchenbuchsee zum Beginn des neuen Schuljahres zu lösen?<br />

Im neuen Schuljahr werden - wie in den letzten Jahren – wiederum 10 Kindergartenklassen (an allen fünf<br />

Standorten je eine Doppelklasse) geführt. In den <strong>Kindergärten</strong> Neumatt sind 25 und 26 Kinder eingeteilt, in<br />

den <strong>Kindergärten</strong> Allmend 11 und 10 Kinder (Stand April 2010). Beim Kindergarten Allmend ist ein Gesuch<br />

des Gemeinderats bei der Erziehungsdirektion für die Führung von zwei Klassen offen, weil die Schülerzahlen<br />

im unteren Überprüfungsbereich liegen. Der Gemeinderat hat dieses Gesuch auch in diesem Jahr aufgrund<br />

des hohen Anteils an fremdsprachigen Kindern gestellt und von der Schulinspektorin positive Signale<br />

für die Bewilligung erhalten.<br />

Die meisten Kinder sind für das kommende Schuljahr 2011/2012 gemäss ihrem Wohnort dem nächsten<br />

Kindergarten zugeteilt worden. Um die Zahlen auszugleichen, werden die Kinder von Diemerswil, die sowieso<br />

transportiert werden, nicht wie bisher im Kindergarten Hübeli, sondern im Kindergarten Ursprung unterrichtet.<br />

Was die späteren Jahre betrifft, zeigen die „Schülerentwicklungszahlen 2010-2015“ die Problematik der ungleichen<br />

Verteilung der Kinder auf die <strong>Kindergärten</strong> deutlich auf. Im Neumatt- und Ursprungsquartier werden<br />

ab dem Schuljahr 2012 über 100 Kinder leben, was die Kapazität der beiden Doppelkindergärten übersteigt.<br />

Der Gemeinderat prüft zusammen mit der „Spezialkommission Schulraumplanung plus“ kurz- und<br />

mittelfristige Massnahmen. Er berücksichtigt dabei den zusätzlichen Platzbedarf der <strong>Kindergärten</strong> aufgrund<br />

steigender Schülerzahlen und die Umsetzung des Legislaturziels der Integration der Kinder aus dem Allmendquartier.<br />

2. Was will der Gemeinderat unternehmen, um in kommenden Jahren, wenn das Stichdatum nach hinten<br />

verlegt wird (Ende Mai, Ende Juni, Ende Juli), nicht wiederum vor der gleichen Problematik zu<br />

stehen?<br />

1


Die Erziehungsdirektion beabsichtigt, das Stichdatum für die Einschulung und somit auch für den Eintritt in<br />

den Kindergarten wie folgt zu verändern:<br />

bis Schuljahr 2012/2013 Stichdatum: 30.4.<br />

Schuljahr 2013/2014 neues Stichdatum 31.5.<br />

Schuljahr 2014/2015 neues Stichdatum 30.6.<br />

Schuljahr 2015/2016 und Folgejahre neues Stichdatum 31.7.<br />

Folgt der Grosse Rat diesem Vorschlag, wird die Einschulungsfrist also während drei Jahren auf 13 Monate<br />

ausgedehnt. Dieser Umstand ist bei den Schülerentwicklungszahlen, die die Basis für die Schulraumplanung<br />

bilden, eingerechnet.<br />

3. Hat der Gemeinderat die Möglichkeit die vorgegebenen Wohnzonen aufzuheben?<br />

Unsere Gemeinde bildet einen einzigen Schulkreis. Die Kinder werden durch die Schulleitung den einzelnen<br />

<strong>Kindergärten</strong> zugeteilt, wobei die Weisungen der Kindergartenkommission berücksichtigt werden. In erster Linie<br />

erfolgt die Einteilung aufgrund der Wohnadresse. Ausserdem wird berücksichtigt, ob ein Kind häufig in der Tagesschule<br />

bzw. von Tageseltern betreut wird. Wenn die vom Kanton vorgegebenen Klassengrössen über- oder<br />

unterschritten werden, können Kinder zum Ausgleich der Klassengrössen einem anderen Kindergarten zugeteilt<br />

werden. Es gibt also keine fixen Zonengrenzen, die unter Umständen versetzt werden müssten, sondern aufgrund<br />

des „Prinzips der fliessenden Grenzen“ besteht schon heute die Möglichkeit, auf die ungleiche Verteilung<br />

der Kindergartenkinder zu reagieren. Als einschränkende Faktoren sind das Platzangebot in den <strong>Kindergärten</strong><br />

und die Zumutbarkeit des Schulwegs zu erwähnen.<br />

4. Hat der Gemeinderat die Unterstützung durch die Schulinspektorin, um Sofortmassnahmen durchzusetzen?<br />

Die Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat, den Schulbehörden und den Schulleitungen mit der für Münchenbuchsee<br />

zuständigen Schulinspektorin, Frau Tania Espinoza Haller, kann als sehr erfreulich bezeichnet<br />

werden. Gemäss bisheriger Erfahrung ist das Schulinspektorat bereit, Sonderlösungen wie beispielsweise die<br />

Bewilligung von kleinen Klassen während einer gewissen Zeit mitzutragen, allerdings unter der Voraussetzung,<br />

dass die Gemeinden, die ja für die Bereitstellung der notwendigen Schulräume zuständig sind, ihre „Hausaufgaben“<br />

erfüllen.<br />

Finanzielles<br />

Dieses Geschäft (Beantwortung der <strong>Interpellation</strong>) hat keine finanziellen Auswirkungen. Wenn im Rahmen der<br />

Schulraumplanung Investitionen getätigt werden müssen, werden deren finanziellen Auswirkungen dort dargestellt.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Dem Grossen Gemeinderat wird dieser Antrag gestützt auf folgende rechtlichen Grundlagen unterbreitet:<br />

Grundlage<br />

Artikel<br />

Materielle Grundlage Kindergartengesetz Art. 12<br />

Zuständigkeit GR OgR Art. 53.7<br />

Finanzkompetenz -- --<br />

Verfahren -- --<br />

Antrag<br />

1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />

Beschluss<br />

1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />

Eröffnung<br />

1. Präsidialabteilung, Ressort Bildung (zur Kenntnis)<br />

2. Präsidialabteilung, Sekretariat GGR (zum Vollzug: Nachführen Register „Parlament“)<br />

2


Beilagen<br />

--<br />

Sofern dieser Beschluss nicht angefochten wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit<br />

Wirkung ab 1. Juli 2011, in Kraft.<br />

Münchenbuchsee, 27. Mai 2011<br />

GROSSER GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE<br />

Sekretär<br />

Protokollführerin<br />

Olivier A. Gerig<br />

Michaela Stalder<br />

3

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