Interpellation Rolf Sieber; SP; Zuteilung Kindergärten
Interpellation Rolf Sieber; SP; Zuteilung Kindergärten
Interpellation Rolf Sieber; SP; Zuteilung Kindergärten
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Die Erziehungsdirektion beabsichtigt, das Stichdatum für die Einschulung und somit auch für den Eintritt in<br />
den Kindergarten wie folgt zu verändern:<br />
bis Schuljahr 2012/2013 Stichdatum: 30.4.<br />
Schuljahr 2013/2014 neues Stichdatum 31.5.<br />
Schuljahr 2014/2015 neues Stichdatum 30.6.<br />
Schuljahr 2015/2016 und Folgejahre neues Stichdatum 31.7.<br />
Folgt der Grosse Rat diesem Vorschlag, wird die Einschulungsfrist also während drei Jahren auf 13 Monate<br />
ausgedehnt. Dieser Umstand ist bei den Schülerentwicklungszahlen, die die Basis für die Schulraumplanung<br />
bilden, eingerechnet.<br />
3. Hat der Gemeinderat die Möglichkeit die vorgegebenen Wohnzonen aufzuheben?<br />
Unsere Gemeinde bildet einen einzigen Schulkreis. Die Kinder werden durch die Schulleitung den einzelnen<br />
<strong>Kindergärten</strong> zugeteilt, wobei die Weisungen der Kindergartenkommission berücksichtigt werden. In erster Linie<br />
erfolgt die Einteilung aufgrund der Wohnadresse. Ausserdem wird berücksichtigt, ob ein Kind häufig in der Tagesschule<br />
bzw. von Tageseltern betreut wird. Wenn die vom Kanton vorgegebenen Klassengrössen über- oder<br />
unterschritten werden, können Kinder zum Ausgleich der Klassengrössen einem anderen Kindergarten zugeteilt<br />
werden. Es gibt also keine fixen Zonengrenzen, die unter Umständen versetzt werden müssten, sondern aufgrund<br />
des „Prinzips der fliessenden Grenzen“ besteht schon heute die Möglichkeit, auf die ungleiche Verteilung<br />
der Kindergartenkinder zu reagieren. Als einschränkende Faktoren sind das Platzangebot in den <strong>Kindergärten</strong><br />
und die Zumutbarkeit des Schulwegs zu erwähnen.<br />
4. Hat der Gemeinderat die Unterstützung durch die Schulinspektorin, um Sofortmassnahmen durchzusetzen?<br />
Die Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat, den Schulbehörden und den Schulleitungen mit der für Münchenbuchsee<br />
zuständigen Schulinspektorin, Frau Tania Espinoza Haller, kann als sehr erfreulich bezeichnet<br />
werden. Gemäss bisheriger Erfahrung ist das Schulinspektorat bereit, Sonderlösungen wie beispielsweise die<br />
Bewilligung von kleinen Klassen während einer gewissen Zeit mitzutragen, allerdings unter der Voraussetzung,<br />
dass die Gemeinden, die ja für die Bereitstellung der notwendigen Schulräume zuständig sind, ihre „Hausaufgaben“<br />
erfüllen.<br />
Finanzielles<br />
Dieses Geschäft (Beantwortung der <strong>Interpellation</strong>) hat keine finanziellen Auswirkungen. Wenn im Rahmen der<br />
Schulraumplanung Investitionen getätigt werden müssen, werden deren finanziellen Auswirkungen dort dargestellt.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Dem Grossen Gemeinderat wird dieser Antrag gestützt auf folgende rechtlichen Grundlagen unterbreitet:<br />
Grundlage<br />
Artikel<br />
Materielle Grundlage Kindergartengesetz Art. 12<br />
Zuständigkeit GR OgR Art. 53.7<br />
Finanzkompetenz -- --<br />
Verfahren -- --<br />
Antrag<br />
1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />
Beschluss<br />
1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />
Eröffnung<br />
1. Präsidialabteilung, Ressort Bildung (zur Kenntnis)<br />
2. Präsidialabteilung, Sekretariat GGR (zum Vollzug: Nachführen Register „Parlament“)<br />
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