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Interpellation Rolf Sieber; SP; Zuteilung Kindergärten

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Die Erziehungsdirektion beabsichtigt, das Stichdatum für die Einschulung und somit auch für den Eintritt in<br />

den Kindergarten wie folgt zu verändern:<br />

bis Schuljahr 2012/2013 Stichdatum: 30.4.<br />

Schuljahr 2013/2014 neues Stichdatum 31.5.<br />

Schuljahr 2014/2015 neues Stichdatum 30.6.<br />

Schuljahr 2015/2016 und Folgejahre neues Stichdatum 31.7.<br />

Folgt der Grosse Rat diesem Vorschlag, wird die Einschulungsfrist also während drei Jahren auf 13 Monate<br />

ausgedehnt. Dieser Umstand ist bei den Schülerentwicklungszahlen, die die Basis für die Schulraumplanung<br />

bilden, eingerechnet.<br />

3. Hat der Gemeinderat die Möglichkeit die vorgegebenen Wohnzonen aufzuheben?<br />

Unsere Gemeinde bildet einen einzigen Schulkreis. Die Kinder werden durch die Schulleitung den einzelnen<br />

<strong>Kindergärten</strong> zugeteilt, wobei die Weisungen der Kindergartenkommission berücksichtigt werden. In erster Linie<br />

erfolgt die Einteilung aufgrund der Wohnadresse. Ausserdem wird berücksichtigt, ob ein Kind häufig in der Tagesschule<br />

bzw. von Tageseltern betreut wird. Wenn die vom Kanton vorgegebenen Klassengrössen über- oder<br />

unterschritten werden, können Kinder zum Ausgleich der Klassengrössen einem anderen Kindergarten zugeteilt<br />

werden. Es gibt also keine fixen Zonengrenzen, die unter Umständen versetzt werden müssten, sondern aufgrund<br />

des „Prinzips der fliessenden Grenzen“ besteht schon heute die Möglichkeit, auf die ungleiche Verteilung<br />

der Kindergartenkinder zu reagieren. Als einschränkende Faktoren sind das Platzangebot in den <strong>Kindergärten</strong><br />

und die Zumutbarkeit des Schulwegs zu erwähnen.<br />

4. Hat der Gemeinderat die Unterstützung durch die Schulinspektorin, um Sofortmassnahmen durchzusetzen?<br />

Die Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat, den Schulbehörden und den Schulleitungen mit der für Münchenbuchsee<br />

zuständigen Schulinspektorin, Frau Tania Espinoza Haller, kann als sehr erfreulich bezeichnet<br />

werden. Gemäss bisheriger Erfahrung ist das Schulinspektorat bereit, Sonderlösungen wie beispielsweise die<br />

Bewilligung von kleinen Klassen während einer gewissen Zeit mitzutragen, allerdings unter der Voraussetzung,<br />

dass die Gemeinden, die ja für die Bereitstellung der notwendigen Schulräume zuständig sind, ihre „Hausaufgaben“<br />

erfüllen.<br />

Finanzielles<br />

Dieses Geschäft (Beantwortung der <strong>Interpellation</strong>) hat keine finanziellen Auswirkungen. Wenn im Rahmen der<br />

Schulraumplanung Investitionen getätigt werden müssen, werden deren finanziellen Auswirkungen dort dargestellt.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Dem Grossen Gemeinderat wird dieser Antrag gestützt auf folgende rechtlichen Grundlagen unterbreitet:<br />

Grundlage<br />

Artikel<br />

Materielle Grundlage Kindergartengesetz Art. 12<br />

Zuständigkeit GR OgR Art. 53.7<br />

Finanzkompetenz -- --<br />

Verfahren -- --<br />

Antrag<br />

1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />

Beschluss<br />

1. Von der Beantwortung der <strong>Interpellation</strong> wird Kenntnis genommen.<br />

Eröffnung<br />

1. Präsidialabteilung, Ressort Bildung (zur Kenntnis)<br />

2. Präsidialabteilung, Sekretariat GGR (zum Vollzug: Nachführen Register „Parlament“)<br />

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