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Motion Christian Gautschi, SVP

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SEITE 2<br />

Begründung zu Punkt 1:<br />

- Bei Strassenverengungen muss darauf geachtet werden, dass die Fahrradfahrer nicht um die Verbauung<br />

herum, sondern über das Hindernis fahren müssen, da die Unfallgefahr ansonsten bedeutend<br />

höher ist. Ein Kind sieht die Gefahr mit anderen Augen als eine erwachsene Person. Dies bedeutet,<br />

dass ein Kind bei der Umfahrung des Hindernisses meistens nicht zurück blickt. Dies kann<br />

zu unbewussten, gefährlichen Überholmanövern von den Automobilisten führen.<br />

- Bei nasser Fahrbahn auf einem Belag mit Pflastersteinen ist die Rutschgefahr sowie der Bremsweg<br />

bedeutend grösser als auf einem normalen Belag. Besonders gefährlich ist dies für zweirädrige<br />

Fahrzeuge.<br />

- Gemäss Test sind die Lärmemissionen bei Pflastersteinen bedeutend höher als auf normalem Asphaltbeton.<br />

Es wird eine Lärmemission über 85 dB erreicht. Beispiel: Gemäss Rundschreiben von<br />

der SUVA, muss der Arbeitgeber Gehörschutzmittel bereitstellen, wenn der Grenzbereich des gehörgefährdenden<br />

Lärm von 85 – 87 dB beträgt.<br />

- Fakt ist ebenfalls, dass der Lärm bei Schwellen und Absätzen auch bedeutend höher ist, als wenn<br />

der Verkehr mit angemessener Geschwindigkeit flüssig durch die Örtlichkeit fährt. Es wird abgebremst<br />

und anschliessend wieder, leider von vielen Verkehrsteilnehmern unvernünftig, beschleunigt.<br />

Bei der Überquerung der Schwelle oder ähnlichem ist zudem noch das Quietschen der Federung<br />

der Autos mehr oder weniger gut zu hören.<br />

Begründung zu Punkt 2:<br />

- Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Temporegime 30 auf der Moossgasse sollte nur dort<br />

angewendet werden, wo es auch sinnvoll erscheint. Es ist unnötig, dass das Temporegime 30 auf<br />

der ganzen Strecke vorgeschrieben wird, da einerseits der Bach und andererseits die Böschung<br />

der Wohnsiedlung von der Strasse abgrenzt. Des weiteren ist auf der anderen Strassenseite ein<br />

Feld sowie der Friedhof, was das Temporegime 30 unnötig erscheinen lässt.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat die vorliegende <strong>Motion</strong> abzulehnen.<br />

Begründung:<br />

Der Richtplan Verkehr wurde am 21. August 2002 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.<br />

Die Begleitung der Arbeiten, was die Umsetzung betrifft, erfolgte ab Beginn durch eine politisch<br />

zusammengesetzte Arbeitsgruppe, gebildet aus den Kommissionen: Öffentliche Sicherheit, Tiefbau<br />

und Planung mit Federführung des Ressorts Planung.<br />

Alle bisher umgesetzten Massnahmen wurden unter Einbezug und im Einklang der betroffenen Quartierbevölkerung<br />

erarbeitet und realisiert.<br />

- Im Bereich Gurtenfeldstrasse-Bahngässli ist ein Beruhigungselement geplant, welches von den<br />

Anwohnern begrüsst wird. Die Ausgestaltung ist jedoch noch nicht definitiv festgelegt. Es darf davon<br />

ausgegangen werden, dass kein Vertikalersatz (Schwelle) erstellt wird. Die Massnahme wird<br />

aber so ausgestaltet, dass sowohl für den schwächeren Verkehrsteilnehmer wie auch den Autofahrer<br />

neu klare Verhältnisse bestehen.<br />

- Einengungen auf verkehrsberuhigenden Strassen sind Standardelemente der Verkehrsberuhigung<br />

(VSS-Norm 640 213).<br />

Die erstellten Durchgangsbreiten in den Einengungen gewährleisten ein Kreuzen PW/Velo langsam,<br />

aber auch LW/Velo.

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