Motion Christian Gautschi, SVP
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Begründung zu Punkt 1:<br />
- Bei Strassenverengungen muss darauf geachtet werden, dass die Fahrradfahrer nicht um die Verbauung<br />
herum, sondern über das Hindernis fahren müssen, da die Unfallgefahr ansonsten bedeutend<br />
höher ist. Ein Kind sieht die Gefahr mit anderen Augen als eine erwachsene Person. Dies bedeutet,<br />
dass ein Kind bei der Umfahrung des Hindernisses meistens nicht zurück blickt. Dies kann<br />
zu unbewussten, gefährlichen Überholmanövern von den Automobilisten führen.<br />
- Bei nasser Fahrbahn auf einem Belag mit Pflastersteinen ist die Rutschgefahr sowie der Bremsweg<br />
bedeutend grösser als auf einem normalen Belag. Besonders gefährlich ist dies für zweirädrige<br />
Fahrzeuge.<br />
- Gemäss Test sind die Lärmemissionen bei Pflastersteinen bedeutend höher als auf normalem Asphaltbeton.<br />
Es wird eine Lärmemission über 85 dB erreicht. Beispiel: Gemäss Rundschreiben von<br />
der SUVA, muss der Arbeitgeber Gehörschutzmittel bereitstellen, wenn der Grenzbereich des gehörgefährdenden<br />
Lärm von 85 – 87 dB beträgt.<br />
- Fakt ist ebenfalls, dass der Lärm bei Schwellen und Absätzen auch bedeutend höher ist, als wenn<br />
der Verkehr mit angemessener Geschwindigkeit flüssig durch die Örtlichkeit fährt. Es wird abgebremst<br />
und anschliessend wieder, leider von vielen Verkehrsteilnehmern unvernünftig, beschleunigt.<br />
Bei der Überquerung der Schwelle oder ähnlichem ist zudem noch das Quietschen der Federung<br />
der Autos mehr oder weniger gut zu hören.<br />
Begründung zu Punkt 2:<br />
- Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Temporegime 30 auf der Moossgasse sollte nur dort<br />
angewendet werden, wo es auch sinnvoll erscheint. Es ist unnötig, dass das Temporegime 30 auf<br />
der ganzen Strecke vorgeschrieben wird, da einerseits der Bach und andererseits die Böschung<br />
der Wohnsiedlung von der Strasse abgrenzt. Des weiteren ist auf der anderen Strassenseite ein<br />
Feld sowie der Friedhof, was das Temporegime 30 unnötig erscheinen lässt.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat die vorliegende <strong>Motion</strong> abzulehnen.<br />
Begründung:<br />
Der Richtplan Verkehr wurde am 21. August 2002 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.<br />
Die Begleitung der Arbeiten, was die Umsetzung betrifft, erfolgte ab Beginn durch eine politisch<br />
zusammengesetzte Arbeitsgruppe, gebildet aus den Kommissionen: Öffentliche Sicherheit, Tiefbau<br />
und Planung mit Federführung des Ressorts Planung.<br />
Alle bisher umgesetzten Massnahmen wurden unter Einbezug und im Einklang der betroffenen Quartierbevölkerung<br />
erarbeitet und realisiert.<br />
- Im Bereich Gurtenfeldstrasse-Bahngässli ist ein Beruhigungselement geplant, welches von den<br />
Anwohnern begrüsst wird. Die Ausgestaltung ist jedoch noch nicht definitiv festgelegt. Es darf davon<br />
ausgegangen werden, dass kein Vertikalersatz (Schwelle) erstellt wird. Die Massnahme wird<br />
aber so ausgestaltet, dass sowohl für den schwächeren Verkehrsteilnehmer wie auch den Autofahrer<br />
neu klare Verhältnisse bestehen.<br />
- Einengungen auf verkehrsberuhigenden Strassen sind Standardelemente der Verkehrsberuhigung<br />
(VSS-Norm 640 213).<br />
Die erstellten Durchgangsbreiten in den Einengungen gewährleisten ein Kreuzen PW/Velo langsam,<br />
aber auch LW/Velo.