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Motion Christian Gautschi, SVP

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SEITE 3<br />

Wichtig ist, dass die Radfahrer analog zum Kreisel früh genug gegen die Mitte versetzt fahren.<br />

Separate Durchlässe für Radfahrer benötigen mehr Breite und sind bezüglich Strassenunterhalt<br />

sehr ungünstig.<br />

Die Arbeitsgruppe setzt den Verkehrsrichtplan nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />

finanziellen Mitteln um. Erste Priorität haben dabei die flächendeckenden Tempo 30-Zonen, welche<br />

aufgrund einer überwiesenen <strong>Motion</strong> bis 2005/06 realisiert sein müssen.<br />

Die Projekte mit den dazugehörigen Kosten sind alle durch die zuständigen politischen Instanzen,<br />

d.h. entweder durch den Gemeinderat oder das Parlament genehmigt worden. Umgesetzt wurde genau<br />

das, was auch bewilligt wurde. Zuständig für das Baugesuchsverfahren und die Erteilung der<br />

Baubewilligung ist der Regierungsstatthalter und das Strassenverkehrsamt.<br />

Gemäss Departementsverordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28.<br />

September 2001 gilt:<br />

2. Abschnitt: Verkehrsrechtliche Massnahmen und Gestaltung des Strassenraums<br />

Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen<br />

1 Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es<br />

erfordert.<br />

2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo 30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht<br />

werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.<br />

Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes<br />

1 Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone<br />

sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.<br />

2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen nach den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden.<br />

3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das<br />

Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.<br />

Die Arbeitsgruppe Umsetzung Richtplan Verkehr hat zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten<br />

Verkehrsingenieur die jeweiligen Planungen so erarbeitet, dass der Gesetzgebung Rechnung<br />

getragen wurde. Der Gemeinderat und das Parlament tragen die Verantwortung für das Wohl der<br />

Gemeinde und sie haben dafür zu sorgen, dass sich die grosse Mehrheit in Münchenbuchsee wohl<br />

fühlt.<br />

Es darf deshalb nicht angehen, dass auf Massnahmen in der Umsetzung des genehmigten Richtplans<br />

Verkehr verzichtet wird, die für eine gewisse Anzahl Personen als Schikanen empfunden werden,<br />

für den Rest der Bevölkerung aber zu mehr Wohnqualität führen.<br />

Die Umsetzungsmassnahmen werden gemäss den erwähnten Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />

finanziellen Mitteln unter Mitwirkung der Bevölkerung und der Genehmigung durch die zuständigen<br />

politischen Gremien weitergeführt.

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