Motion Christian Gautschi, SVP
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Wichtig ist, dass die Radfahrer analog zum Kreisel früh genug gegen die Mitte versetzt fahren.<br />
Separate Durchlässe für Radfahrer benötigen mehr Breite und sind bezüglich Strassenunterhalt<br />
sehr ungünstig.<br />
Die Arbeitsgruppe setzt den Verkehrsrichtplan nach Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />
finanziellen Mitteln um. Erste Priorität haben dabei die flächendeckenden Tempo 30-Zonen, welche<br />
aufgrund einer überwiesenen <strong>Motion</strong> bis 2005/06 realisiert sein müssen.<br />
Die Projekte mit den dazugehörigen Kosten sind alle durch die zuständigen politischen Instanzen,<br />
d.h. entweder durch den Gemeinderat oder das Parlament genehmigt worden. Umgesetzt wurde genau<br />
das, was auch bewilligt wurde. Zuständig für das Baugesuchsverfahren und die Erteilung der<br />
Baubewilligung ist der Regierungsstatthalter und das Strassenverkehrsamt.<br />
Gemäss Departementsverordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28.<br />
September 2001 gilt:<br />
2. Abschnitt: Verkehrsrechtliche Massnahmen und Gestaltung des Strassenraums<br />
Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen<br />
1 Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es<br />
erfordert.<br />
2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo 30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht<br />
werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.<br />
Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes<br />
1 Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone<br />
sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.<br />
2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen nach den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden.<br />
3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das<br />
Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.<br />
Die Arbeitsgruppe Umsetzung Richtplan Verkehr hat zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten<br />
Verkehrsingenieur die jeweiligen Planungen so erarbeitet, dass der Gesetzgebung Rechnung<br />
getragen wurde. Der Gemeinderat und das Parlament tragen die Verantwortung für das Wohl der<br />
Gemeinde und sie haben dafür zu sorgen, dass sich die grosse Mehrheit in Münchenbuchsee wohl<br />
fühlt.<br />
Es darf deshalb nicht angehen, dass auf Massnahmen in der Umsetzung des genehmigten Richtplans<br />
Verkehr verzichtet wird, die für eine gewisse Anzahl Personen als Schikanen empfunden werden,<br />
für den Rest der Bevölkerung aber zu mehr Wohnqualität führen.<br />
Die Umsetzungsmassnahmen werden gemäss den erwähnten Prioritäten und den zur Verfügung stehenden<br />
finanziellen Mitteln unter Mitwirkung der Bevölkerung und der Genehmigung durch die zuständigen<br />
politischen Gremien weitergeführt.