PDF-Dokument - Fachhochschule Erfurt
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Quellenverzeichnis aufnehmen, den<br />
AutorInnennamen/ HerausgeberInnennamen/die<br />
Quellenbezeichnung alphabetisch einfügen und<br />
die URL angeben (vgl. Kap. 4.2). b) alle Internet-<br />
Quellen in einem eigenen Verzeichnis führen<br />
(z.B.: "Internet-Referenzen").<br />
Internetseite mit Autor<br />
Internetseite ohne Autor<br />
Selbst geführtes Interview<br />
Fernseh- oder<br />
Radiosendung<br />
<strong>Dokument</strong> aus<br />
zugänglichen Akten<br />
Gerichtsurteil<br />
Wie bei einem Zeitschriftenaufsatz. Statt des<br />
Zeitschriftennamens steht die Internetse Ist die<br />
Information von großer Bedeutung für die eigene<br />
Argumentation, sollte ein Ausdruck der<br />
Internetseite in die Anlage genommen werden.<br />
Die Internetadresse muss vollständig mit dem<br />
Webnamen und dem Datum angegeben werden,<br />
an dem die Datei eingesehen wurde. z. B.:<br />
http://www.fh-erfurt.de/so am 16.10.1999 Ist die<br />
Information von großer Bedeutung für die eigene<br />
Argumentation, sollte ein Ausdruck der<br />
Internetseite in die Anlage genommen werden.<br />
Im Quellenverzeichnis wird angeführt:<br />
Interviewmitschrift aus Interviews geführt am<br />
27.4.1998 in Saalfeld, <strong>Erfurt</strong> und Waltershausen.<br />
Im Quellenverzeichnis muss an der<br />
entsprechenden Stelle in der alphabetischen<br />
Abfolge der Quellen das vorne im Text<br />
verwendete Kürzel und dann der Autor, die<br />
Autorin, Titel der Sendung, Sender, Datum und<br />
Uhrzeit aufgeführt werden. Gibt es keine<br />
Autorenangabe, muss Sender, Datum und Uhrzeit<br />
angegeben werden. z.B.: ARD 12. 10. 1998:<br />
Tagesschau ARD vom 12.10.1998 20:00. Es ist<br />
auch möglich, im Quellenverzeichnis einen<br />
Unterpunkt: Radio- und Fernsehsendungen<br />
einzufügen.<br />
einer Akte Im Quellenverzeichnis wird bei<br />
öffentlich die Institution, die das <strong>Dokument</strong><br />
verfasst hat, die Überschrift des <strong>Dokument</strong>s, das<br />
Datum des <strong>Dokument</strong>s, das Aktenzeichen des<br />
<strong>Dokument</strong>s oder die Seitenangabe der<br />
Gesamtakte mit ihrem Aktenzeichen, der Fundort,<br />
z.B. das Archiv und die Aktennummer angegeben.<br />
Also alle Angaben, die notwendig sind, um das<br />
<strong>Dokument</strong> wieder zu finden. Bei nicht öffentlich<br />
zugänglichen Akten wird pauschal aufgeführt: z.<br />
B. Anonymisiertes Aktenmaterial aus der<br />
Bewährungshilfe des Amtsgerichtsbezirks Gotha.<br />
(Vgl. auch 4.2).<br />
Im Quellenverzeichnis muss das Aktenzeichen