Leistungsbericht - Nationalpark Eifel
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09<br />
Organisation<br />
30<br />
„Nach einem arbeitsreichen Jahr<br />
ist ein erfolgreicher Anfang geschafft.“<br />
Peter Joerißen, Dezernent Verwaltung<br />
Mit Neugründung des <strong>Nationalpark</strong>s hat sich die Verwaltung<br />
des <strong>Nationalpark</strong>forstamtes in kürzester Zeit auf viele neue<br />
Aufgaben eingestellt und musste in vielen Bereichen umstrukturiert<br />
werden. Der Aufbau einer dauerhaften Aufgabenzuweisung<br />
sowie eines Qualitätsmanagements waren im ersten Jahr<br />
noch nicht möglich, wird jedoch angestrebt.<br />
Hoheit und Organisation<br />
Die Einrichtung des <strong>Nationalpark</strong> <strong>Eifel</strong> brachte ab 1. Januar<br />
2004 für die Landesforstverwaltung in der <strong>Eifel</strong> bedeutende<br />
Veränderungen: Das bisherige Staatliche Forstamt Schleiden<br />
wurde zum <strong>Nationalpark</strong>forstamt <strong>Eifel</strong> und übernahm die Verwaltung<br />
für das Großschutzgebiet. Somit hat ein Forstamt in<br />
Nordrhein-Westfalen erstmalig die <strong>Nationalpark</strong>verwaltung<br />
übernommen. Zugleich blieb das <strong>Nationalpark</strong>forstamt untere<br />
Forstbehörde für einen neu abgegrenzten Zuständigkeitsbereich<br />
um den <strong>Nationalpark</strong> herum. In diesem Bereich werden<br />
nach wie vor die Ziele der nordrhein-westfälischen Forstwirtschaft<br />
verfolgt. Der organisatorische Zuschnitt der angrenzenden<br />
Forstämter Euskirchen und Hürtgenwald wurde zum<br />
1. Januar 2004 angepasst.<br />
Im Unterschied zum ehemaligen Forstamt Schleiden bewegen<br />
sich alle Aufgaben des <strong>Nationalpark</strong>forstamtes im Bereich<br />
Naturschutz, Forschung, Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
und Wohlfahrtswirkungen, insbesondere der Erholung. Für<br />
den Betrieb des <strong>Nationalpark</strong>s ist vorrangig das Landschaftsgesetz<br />
Nordrhein-Westfalen und die auf §43 basierende<br />
Rechtsverordnung zum <strong>Nationalpark</strong> <strong>Eifel</strong> bindend. Gleichzeitig<br />
sind die Richtlinien der Föderation der europäischen Naturund<br />
<strong>Nationalpark</strong>e (EUROPARC) umzusetzen. Die veränderte<br />
Rechtsgrundlage erfordert nicht nur ein konsequentes Umdenken,<br />
vielmehr verbirgt sich hinter dem Begriff <strong>Nationalpark</strong>verwaltung<br />
der komplette Neuaufbau eines speziellen Verwaltungszweiges<br />
innerhalb der Forstverwaltung des Landes NRW.<br />
Das <strong>Nationalpark</strong>forstamt hat gemäß §18 der <strong>Nationalpark</strong>erfüllen:<br />
verordnung vom 17. Dezember 2003 folgende Aufgaben zu<br />
1. Die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des<br />
<strong>Nationalpark</strong>plans (§4) einschließlich des Wegeplans (§5)<br />
und des jährlichen Maßnahmeplans (§8)<br />
2. Betrieb und Unterhaltung des <strong>Nationalpark</strong>s<br />
3. Durchführung und Betreuung aller Maßnahmen des<br />
Naturschutzes, insbesondere der gesamten Pflanzen- und<br />
Tierwelt.<br />
4. Wissenschaftliche Beobachtung, Anregung, Vergabe und<br />
Koordinierung von wissenschaftlichen Untersuchungen und<br />
Forschungsvorhaben (§11)<br />
5. Wahrnehmung der Bildungsaufgaben des <strong>Nationalpark</strong>s<br />
einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit (§12)<br />
6. Regelung des Besucher- und Erholungsverkehrs<br />
7. Durchführung von Maßnahmen, die von Dritten finanziert<br />
werden und dem <strong>Nationalpark</strong>plan entsprechen.<br />
Das <strong>Nationalpark</strong>forstamt war bis zum 1. Januar 2005 eine<br />
der 35 unteren Forstbehörden in der bis dahin dreistufig aufgebauten<br />
Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalens und<br />
direkt der höheren Forstbehörde NRW unterstellt. Die höhere<br />
Forstbehörde entstand am 1. Januar 2004 aus der Fusion der<br />
höheren Forstbehörde Westfalen-Lippe und der höheren<br />
Forstbehörde Rheinland im Zuge der Zusammenlegung der<br />
beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammern.<br />
Das <strong>Nationalpark</strong>forstamt ist ab 2005 Teil des Landesbetriebes<br />
„Wald und Holz NRW“ gemäß §26 der Landeshaushaltsordnung<br />
NRW, in Verbindung mit §14a 806.