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Beraterrundbrief Landwirtschaft Februar 2013 - Demeter

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INHALT<br />

BETRIEBSFÜHRUNG ..................................................... 2<br />

PFLANZENBAU ............................................................. 3<br />

BIOLOGISCH – DYNAMISCH.........................................6<br />

TIERHALTUNG .............................................................. 7<br />

ÜBERREGIONALE TERMINE.........................................8<br />

AUSZÜGE AUS DER WARENBÖRSE........................... 10<br />

BETRIEBSFÜHRUNG<br />

ERZEUGER-RICHTLINIENÄNDERUNG AB <strong>2013</strong><br />

Biodiversität: <strong>Demeter</strong>-Betriebe müssen sich verbindlich<br />

für die Erhaltung der Biodiversität auf ihren Betrieben<br />

einsetzen. In einem ersten Schritt werden in<br />

<strong>2013</strong> die Biodiversitätsflächen der Betriebe durch<br />

Selbstauskunft der Betriebsleiter erfasst. Für Betriebe,<br />

die nicht mind. 10% Biodiversitätsflächen* aufweisen<br />

wird im <strong>Demeter</strong> e.V. ein Biodiversitätsplan ausgearbeitet.<br />

Dieser wird Elemente beinhalten wie z. B.<br />

pflanzliche Biodiversität, Biotope, Hecken, Steinwälle,<br />

etc., die Erhaltung alter Rassen, Förderung von Insekten<br />

und Vögeln, biodynamische Pflanzen- und Tierzucht<br />

und die Nutzung daraus hervorgegangener<br />

Sorten. *Biodiversitätsflächen sind bspw. Felder, die<br />

nur leicht beweidet werden (wodurch einigen Pflanzen<br />

die Blüte- u. Samenbildung ermöglicht wird).<br />

Außerdem Brachland, natürlicher Wald, Wald unter<br />

Naturschutz, Vorgewende, Ackerrandstreifen, Blühstreifen,<br />

Grünland welches nicht gemäht wird, heimische<br />

Bäume und Baumgruppen, Hecken, unversiegelte<br />

Naturpfade und Feldwege, Wasserflächen jeglicher<br />

Art, Anbauflächen seltener Pflanzen, alter Sorten,<br />

Erhaltungssorten und bio-dyn. gezüchteten Sorten.<br />

Biodynamisches Saat- und Pflanzgut: Saat- und<br />

Pflanzgut sowie vegetatives Vermehrungsmaterial<br />

soll, soweit verfügbar, aus biodynamischer Züchtung<br />

und Vermehrung stammen, mindestens aus ökologischer<br />

Herkunft. Konventionelles Saatgut und Pflanzgut<br />

sowie vegetatives Vermehrungsmaterial nur mit<br />

Ausnahmegenehmigung der Öko-Kontrollstelle.<br />

Zuchtziel in der biologisch-dynamischen Rinderhaltung<br />

„horntragend“: Bereits in unserem letzten<br />

Rundbrief haben wir Sie zu dieser Richtlinien-<br />

Änderung informiert. Aktives und züchterisches<br />

Enthornen ist zukünftig für Milchvieh sowie Masttiere<br />

untersagt, d.h. für Natursprung oder künstliche<br />

Besamung dürfen nur noch horntragend vererbende<br />

Bullen eingesetzt werden. Reinerbig hornlose<br />

Nachkommen, die ab dem 01.Januar <strong>2013</strong> geboren<br />

wurden dürfen nicht mehr zur Zucht behalten<br />

werden - auch wenn diese Tiere andere<br />

hervorragende Eigenschaften besitzen. Eine<br />

Masthaltung dieser Tiere und Vermarktung mit<br />

<strong>Demeter</strong> Auslobung ist möglich. Die Hornlos-Zucht ist<br />

nur bei Rassen mit Bestandessschutz (Aberdeen<br />

Angnus, Deutsch Agnus, Fjällrind, Galloway) zulässig.<br />

Geflügelhaltung: Die Richtlinien sind umfassend<br />

überarbeitet wurden. Im Folgenden werden<br />

ausschließ kurz einige Neuerungen angeführt: Die<br />

minimal geforderte Auslauffläche für Lege- und<br />

Zuchttiere beträgt 4 m², 1 m² je kg LG für<br />

Mastgeflügel, aber mind. 4 m² je Masthuhn, 10 m² je<br />

Pute, 5 m² je Ente. Hühner müssen 20g des Futters als<br />

ganze Körner in Einstreu bzw. Auslauf zur aktiven<br />

Futtersuche erhalten, Masthühner ist die Körnergabe<br />

auch ins Mischfutter möglich. Der Lichttag darf nicht<br />

mit Kunstlicht über 16 Std. verlängert werden. Im<br />

Aktivitätsbereich Scharrfläche, Futter- und<br />

Wasserstellen muss ausreichend Tageslicht<br />

vorhanden sein. Alle Masthühner und Gänsekücken<br />

stammen von ökologisch gehaltenen Elterntieren ab.<br />

Ansprechpartner bei Fragen ist die <strong>Demeter</strong>-Beratung<br />

BAUERNLAND WECHSELT IN ANLEGERHAND<br />

So titulierte eine Regionalzeitung in Schleswig-<br />

Holstein vor geraumer Zeit einen Artikel, der sich mit<br />

dem Umstand beschäftigte, dass entlang der<br />

Ostseeküste immer mehr und immer größere Flächen<br />

von Investoren und Investoren-Gruppen (Fonds)<br />

gekauft werden. Ein Teil der Investoren sind durch<br />

Industrie und Bebauung verdrängte Landwirte –<br />

größtenteils aus anderen Bundesländern, der übrige<br />

Teil sind Nicht-Landwirte, die ihr Geld in Sicherheit<br />

oder auch zwecks Spekulation anlegen. Der Drang<br />

nach Agrargas-Flächen („Bio“gas) ist auch ein Faktor<br />

der Preistreiberei. Direkt in der Nähe der Bade- und<br />

Kurorte wird wohl darauf gesetzt, dass in den<br />

nächsten Jahren landwirtschaftliche Nutzflächen zum<br />

Bauerwartungsland umgewidmet werden. Die<br />

kommende Beltquerung (Dänemark-Deutschland)<br />

treibt die Preise ebenfalls in die Höhe. Ortsansässige<br />

Landwirte können mit den Angeboten da kaum noch<br />

mithalten. Konnte man Anfang der 90-er Jahre mit<br />

einem Preis für gutes Ackerland noch mit einem Preis<br />

von 15.000–20.000 € je ha rechnen, so musste man in<br />

den Jahren 2005 -2008 schon tiefer in die Tasche<br />

greifen; da kostete der Hektar 20 000 – 25 000 €.<br />

Jüngste Zahlen, beim Gutachterausschuss eingeholt,<br />

lassen einen leicht erschrecken. Mittlerweile<br />

wechseln bis zu 40 000 € je ha Ackerland und „nur“<br />

24 000 – 26 000 € je ha Grünland die Besitzer. Auch in<br />

Mecklenburg-Vorpommern treiben Investoren bzw.<br />

Investorengruppen – hauptsächlich aus Hamburg und<br />

Berlin – die Bodenpreise in die Höhe. Lagen sie um die<br />

Jahrtausendwende noch bei 6 000 € je ha, so liegen<br />

sie aktuell bei dem 2-3-fachen Betrag. Hier werden<br />

auch gleich ganze Betriebe mit 1 000 ha und mehr<br />

aufgekauft und zum großen Teil verpachtet. Die<br />

Viehbestände werden i.d.R. aufgelöst und die damit<br />

verbundenen Arbeitskräfte entlassen, damit die<br />

Rendite stimmt. Hat ein mit bietender Landwirt doch<br />

den Betrieb oder die Flächen erhalten, dann hat das<br />

schwerwiegende Folgen für seinen laufenden<br />

Betrieb. Wegen der Schuldentilgung – durch den<br />

Landkauf bedingt - stehen dann nicht mehr genügend<br />

Geldmittel für Investitionen oder gar weitere<br />

Arbeitskräfte zur Verfügung. Nach Aussagen des<br />

Bauernverbandes von Mecklenburg-Vorpommern<br />

gehören 2/3 der landwirtschaftlichen Flächen dem<br />

Land oder dem Bund. Die Flächen des Landes<br />

werden von der Landgesellschaft nur verpachtet. Die<br />

Flächen des Bundes werden von der<br />

Rundbrief – <strong>Demeter</strong>-Beratung Mitte/ Nord: <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> 2

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