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Unabhängig von Rom ....pdf - MJB-Verlag Mehr

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Nachdem das »Bischofskomitee« in einigen »provisorischen<br />

Bestimmungen« eine Wahlordnung und eine Verfahrensweise bis zur<br />

Einberufung einer ersten Synode entworfen hatte, ging es darum, einen<br />

Bischof zu finden, der bereit sein würde, die Weihe des Gewählten<br />

vorzunehmen. Dieser fand sich in der Person des Erzbischofs <strong>von</strong><br />

Utrecht, dessen Bistum seit 1723 aufgrund eines kirchenrechtlichen<br />

Konflikts im Bruch mit <strong>Rom</strong> lebte. Am frühen Abend des 3. Juni 1873<br />

konnten sich schließlich in der Rathauskapelle in Köln 21 Priester und 56<br />

Gemeindedelegierte versammeln, um die vorgelegten Bestimmungen<br />

anzunehmen. 69 der 77 Wahlberechtigten sprachen sich am<br />

darauffolgenden Tag bei der Wahl, die mit einer Meßfeier eröffnet wurde,<br />

durch Abgabe ihrer Stimme für den Breslauer Theologieprofessor<br />

Joseph Hubert Reinkens aus. Dieser erklärte »nach längerem<br />

Widerstreben«, wie das Protokoll vermerkt, die Annahme seiner Wahl<br />

und verpflichtete sich, sein Amt unter Beachtung der in den<br />

»provisorischen Bestimmungen« enthaltenen kirchlichen Ordnung<br />

auszuüben. Auch die Versammelten legten ein Gelöbnis ab, wobei sie<br />

auf Wunsch des Gewählten -- auch dies ist im Protokoll ausdrücklich<br />

vermerkt -- ihm statt »Gehorsam« »Liebe« versprachen. Dem wartenden<br />

Kirchenvolk wurde anschließend im Beisein aller Versammelten das<br />

Wahlergebnis mitgeteilt, gemeinsam dann das Te Deum angestimmt.<br />

Danach fanden die Wahlen <strong>von</strong> vier Geistlichen und fünf Laien für die<br />

Synodalrepräsentanz statt, der zusammen mit dem Bischof die Leitung<br />

des neu gegründeten »Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in<br />

Deutschland« übertragen wurde. Als erste und dringlichste Aufgaben<br />

hatte die Synodalrepräsentanz nun für die staatliche Anerkennung des<br />

Bischofs und die Fertigstellung der "Synodal- und Gemeindeordnung" zu<br />

sorgen, die vom Konstanzer Kongreß im September 1873 beschlossen<br />

und <strong>von</strong> der ersten Ordentlichen Synode 1874 in Kraft gesetzt werden<br />

sollte.<br />

Weil der schwer erkrankte Utrechter Erzbischof Loos am 4. Juni 1873<br />

verstorben war, konnte die Weihe <strong>von</strong> Bischof Reinkens erst am 11.<br />

August 1873 in Rotterdam erfolgen. Bischof Hermann Heykamp <strong>von</strong><br />

Deventer erklärte sich bereit, sie zu erteilen. Zusammen mit Reinkens<br />

wurde auch der neu gewählte Bischof <strong>von</strong> Haarlem, Caspar Johann<br />

Rinkel, konsekriert. Ein Protokoll bezeugt die Vornahme der<br />

Weihehandlung »in feierlicher Weise gemäß dem im römischen<br />

Pontificale enthaltenen Ritus«. Den aus Deutschland angereisten Alt-<br />

Katholiken war es vor allem wichtig, ihren Bischof durch diesen Akt als<br />

eingereiht in die Nachfolger der Apostel zu wissen. und sie sprachen

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