Unabhängig von Rom ....pdf - MJB-Verlag Mehr
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Nachdem das »Bischofskomitee« in einigen »provisorischen<br />
Bestimmungen« eine Wahlordnung und eine Verfahrensweise bis zur<br />
Einberufung einer ersten Synode entworfen hatte, ging es darum, einen<br />
Bischof zu finden, der bereit sein würde, die Weihe des Gewählten<br />
vorzunehmen. Dieser fand sich in der Person des Erzbischofs <strong>von</strong><br />
Utrecht, dessen Bistum seit 1723 aufgrund eines kirchenrechtlichen<br />
Konflikts im Bruch mit <strong>Rom</strong> lebte. Am frühen Abend des 3. Juni 1873<br />
konnten sich schließlich in der Rathauskapelle in Köln 21 Priester und 56<br />
Gemeindedelegierte versammeln, um die vorgelegten Bestimmungen<br />
anzunehmen. 69 der 77 Wahlberechtigten sprachen sich am<br />
darauffolgenden Tag bei der Wahl, die mit einer Meßfeier eröffnet wurde,<br />
durch Abgabe ihrer Stimme für den Breslauer Theologieprofessor<br />
Joseph Hubert Reinkens aus. Dieser erklärte »nach längerem<br />
Widerstreben«, wie das Protokoll vermerkt, die Annahme seiner Wahl<br />
und verpflichtete sich, sein Amt unter Beachtung der in den<br />
»provisorischen Bestimmungen« enthaltenen kirchlichen Ordnung<br />
auszuüben. Auch die Versammelten legten ein Gelöbnis ab, wobei sie<br />
auf Wunsch des Gewählten -- auch dies ist im Protokoll ausdrücklich<br />
vermerkt -- ihm statt »Gehorsam« »Liebe« versprachen. Dem wartenden<br />
Kirchenvolk wurde anschließend im Beisein aller Versammelten das<br />
Wahlergebnis mitgeteilt, gemeinsam dann das Te Deum angestimmt.<br />
Danach fanden die Wahlen <strong>von</strong> vier Geistlichen und fünf Laien für die<br />
Synodalrepräsentanz statt, der zusammen mit dem Bischof die Leitung<br />
des neu gegründeten »Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in<br />
Deutschland« übertragen wurde. Als erste und dringlichste Aufgaben<br />
hatte die Synodalrepräsentanz nun für die staatliche Anerkennung des<br />
Bischofs und die Fertigstellung der "Synodal- und Gemeindeordnung" zu<br />
sorgen, die vom Konstanzer Kongreß im September 1873 beschlossen<br />
und <strong>von</strong> der ersten Ordentlichen Synode 1874 in Kraft gesetzt werden<br />
sollte.<br />
Weil der schwer erkrankte Utrechter Erzbischof Loos am 4. Juni 1873<br />
verstorben war, konnte die Weihe <strong>von</strong> Bischof Reinkens erst am 11.<br />
August 1873 in Rotterdam erfolgen. Bischof Hermann Heykamp <strong>von</strong><br />
Deventer erklärte sich bereit, sie zu erteilen. Zusammen mit Reinkens<br />
wurde auch der neu gewählte Bischof <strong>von</strong> Haarlem, Caspar Johann<br />
Rinkel, konsekriert. Ein Protokoll bezeugt die Vornahme der<br />
Weihehandlung »in feierlicher Weise gemäß dem im römischen<br />
Pontificale enthaltenen Ritus«. Den aus Deutschland angereisten Alt-<br />
Katholiken war es vor allem wichtig, ihren Bischof durch diesen Akt als<br />
eingereiht in die Nachfolger der Apostel zu wissen. und sie sprachen