20.11.2013 Aufrufe

Vereinbarkeit der Bauernversicherung mit Zu- und Nebenerwerb

Vereinbarkeit der Bauernversicherung mit Zu- und Nebenerwerb

Vereinbarkeit der Bauernversicherung mit Zu- und Nebenerwerb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art. 2135 des Zivilgesetzbuches gelten <strong>und</strong> daher durch die <strong>Bauernversicherung</strong> abgedeckt sind. Diese<br />

Tätigkeiten betreffen den Bereich Urlaub auf dem Bauernhof, die Direktvermarktung sowie Dienstleistungen<br />

<strong>mit</strong> eigenen Maschinen. Trotzdem muss aber auch bei diesen Tätigkeiten immer die landwirtschaftliche<br />

überwiegen.<br />

Freie Mitarbeit bzw. Projektarbeit:<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Form des <strong>Nebenerwerb</strong>s bildet die sogenannte freie Mitarbeit. Dabei handelt es sich um ein<br />

Vertragsverhältnis zwischen einem Auftraggeber <strong>und</strong> einen Auftragnehmer, wobei gr<strong>und</strong>sätzlich geregelt ist,<br />

dass ein bestimmter Auftrag innerhalb einer bestimmten Zeit zu einer bestimmten Vergütung durchgeführt<br />

wird. Es handelt sich dabei nicht um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis, weil <strong>der</strong> Auftragnehmer den<br />

Auftrag selbständig zu erledigen hat <strong>und</strong> keiner Weisung vonseiten des Auftraggebers unterliegt. Dieses<br />

Vertragsverhältnis unterliegt auch <strong>der</strong> Versicherungspflicht, jedoch wird in eine Son<strong>der</strong>verwaltung beim NISF<br />

einbezahlt. Diese Beiträge werden nicht zu den normalen Rentenbeiträgen <strong>und</strong> Rentenzeiten dazugerechnet,<br />

son<strong>der</strong>n bilden eine eigene Rente. Die Rentenberechnung wird im sogenannten Beitragssystem durchgeführt<br />

<strong>und</strong> ist deshalb um einiges niedriger. Im Prinzip än<strong>der</strong>t sich jedoch nichts an <strong>der</strong> Bedeutung des Gesetzes Nr.<br />

9/1963. Diese Tätigkeit ist vorwiegend, wenn mehr als die Hälfte des Jahres gearbeitet wird o<strong>der</strong> das<br />

Einkommen höher ist als <strong>der</strong> Umsatz in <strong>der</strong> Landwirtschaft. Sollte ein solches Arbeitsverhältnis angeboten<br />

werden, ist es ratsam, sich genau zu informieren.<br />

Mögliche Folgen bei Kontrollen<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Kontrollen werden von Inspektoren des NISF, des Arbeitsamtes <strong>und</strong> auch von <strong>der</strong> Finanzbehörde durchgeführt.<br />

Dabei kann neben sozialrechtlichen Folgen auch eine Reihe von an<strong>der</strong>en Verstößen festgestellt<br />

werden. Beson<strong>der</strong>s bei den vorhin genannten <strong>Zu</strong>satztätigkeiten laut Art. 2135 des Zivilgesetzbuches muss<br />

beachtet werden, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit nach wie vor vorwiegend bleibt, weil da<strong>mit</strong> steuerrechtliche<br />

<strong>und</strong> lizenzrechtliche Bestimmungen zusammenhängen. Die Betriebe sind deshalb im ihrem<br />

eigenen Interesse aufgefor<strong>der</strong>t, sich von vornhinein über diese Bestimmungen genau zu informieren.<br />

Im sozialrechtlichen Bereich<br />

<strong>Zu</strong> den Folgen im sozialrechtlichen Bereich muss berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt die Feststellung<br />

gemacht wird. Entgegen <strong>der</strong> landläufigen Meinung, dass eine Än<strong>der</strong>ung bei den Versicherungspositionen<br />

automatisch erfolgt, ist je<strong>der</strong> Versicherungsinhaber selbst verantwortlich, dass Än<strong>der</strong>ungsmeldungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Fristen (90 Tage ab Eintreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung) erfolgen. Wird dies nicht gemacht,<br />

kann es nach den Kontrollen zu einer Än<strong>der</strong>ung von Amts wegen kommen. Dadurch kann, auch bis zu 5 Jahre<br />

rückwirkend, die Streichung aus <strong>der</strong> <strong>Bauernversicherung</strong> erfolgen <strong>mit</strong> gleichzeitiger rückwirken<strong>der</strong> Eintra-<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!