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Best Practice Empfehlungen - Xetra

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Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />

5<br />

Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die<br />

Überprüfung der Existenz von Forderungen und<br />

Umsatzerlösen auch – neben den üblichen<br />

Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche<br />

mit Geschäftspartnern<br />

Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der<br />

Offenlegung der Beziehungen des Emittenten<br />

zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging<br />

Markets Emittenten wegen der oft komplexen<br />

Eigentümerstrukturen und unternehmerischen<br />

Verflechtungen eine besondere Herausforderung<br />

darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wirtschaftsprüfer<br />

geprüft und sichergestellt werden.<br />

Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsberatern<br />

in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und<br />

die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen.<br />

3. Rechtsberater/Due Diligence und<br />

Prospekterstellung<br />

Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei<br />

Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkterfahrene<br />

Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite<br />

als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die<br />

Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemeinsam<br />

mit dem Emittenten und anderen Transaktionsbeteiligten<br />

den Prospekt und implementieren die<br />

gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang.<br />

Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten<br />

Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclosure<br />

Letters nach deutschem Recht sowie von den<br />

lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclosure<br />

Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der<br />

Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durchgeführten<br />

Prüfungshandlungen (insbesondere der<br />

Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospektsitzungen)<br />

eine Negativerklärung im Hinblick auf<br />

Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge<br />

Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten.<br />

Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure<br />

Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungsfunktion<br />

sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten<br />

der Konsortialbanken.<br />

Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit<br />

auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden<br />

Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine<br />

rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene<br />

Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durchgeführt<br />

werden. Dem deutschen Team kommt dabei<br />

eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur<br />

rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch<br />

Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten<br />

des Emittenten.<br />

4. Investmentbanken/Konsortialführer<br />

Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale<br />

Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence<br />

durchführen zu können, oder externe Berater<br />

(z.B. zur Durchführung einer separaten Financial<br />

Due Diligence und Commercial Due Diligence)<br />

beauftragen, welche über ausreichend lokale Expertise<br />

verfügen.<br />

Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschaltung<br />

externer Berater die zur Prüfung und Auswertung<br />

der von diesen Beratern erstellten Dokumente<br />

erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung<br />

externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der<br />

Kontrolle durch den Konsortialführer.<br />

Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortialführer<br />

für identifizierte kritische Fragestellungen<br />

vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence<br />

(Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen<br />

oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen,<br />

die über nachweisbares technisches/marktbezogenes/unternehmensbezogenes/systembezogenes<br />

Know-how verfügen. Die Einschaltung externer<br />

Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausibilisierung<br />

durch den Konsortialführer. Auch die<br />

in diese Due Diligence eingebundenen Berater<br />

sollten neben der Branchen- bzw. Industrieexpertise<br />

zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von<br />

Due Diligence Berichten in dem Land haben, in<br />

dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten<br />

des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die<br />

Due Diligence sollte überwiegend im Land der<br />

operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.

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