Best Practice Empfehlungen - Xetra
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Emissionsbegleitende Intermediäre und deren Arbeitsweise<br />
5<br />
Fiktive Umsatzerlöse und Forderungen: die<br />
Überprüfung der Existenz von Forderungen und<br />
Umsatzerlösen auch – neben den üblichen<br />
Saldenbestätigungen – durch direkte Gespräche<br />
mit Geschäftspartnern<br />
Unvollständige Angaben: Die Vollständigkeit der<br />
Offenlegung der Beziehungen des Emittenten<br />
zu nahe stehenden Personen, die bei Emerging<br />
Markets Emittenten wegen der oft komplexen<br />
Eigentümerstrukturen und unternehmerischen<br />
Verflechtungen eine besondere Herausforderung<br />
darstellen, sollte besonders durch die lokalen Wirtschaftsprüfer<br />
geprüft und sichergestellt werden.<br />
Dabei sollte eine Abstimmung mit den Rechtsberatern<br />
in Bezug auf notwendige Prospektinhalte und<br />
die Ergebnisse der Legal Due Diligence erfolgen.<br />
3. Rechtsberater/Due Diligence und<br />
Prospekterstellung<br />
Es ist grundsätzlich bei allen und insbesondere bei<br />
Emerging Markets IPOs ratsam, dass kapitalmarkterfahrene<br />
Rechtsberater sowohl auf Emittentenseite<br />
als auch auf Bankenseite eingebunden werden. Die<br />
Rechtsberater entwerfen und kommentieren gemeinsam<br />
mit dem Emittenten und anderen Transaktionsbeteiligten<br />
den Prospekt und implementieren die<br />
gesellschaftsrechtliche Struktur für den Börsengang.<br />
Von den Rechtsberatern werden zu bestimmten<br />
Transaktionszeitpunkten Legal Opinions und Disclosure<br />
Letters nach deutschem Recht sowie von den<br />
lokalen Rechtsberatern Legal Opinions und Disclosure<br />
Letters nach lokalem Recht abgegeben. Der<br />
Disclosure Letter enthält nach Maßgabe der durchgeführten<br />
Prüfungshandlungen (insbesondere der<br />
Legal Due Diligence und der Teilnahme an Prospektsitzungen)<br />
eine Negativerklärung im Hinblick auf<br />
Prospektfehler. Dies erfordert zwingend eine enge<br />
Abstimmung mit den lokalen ausländischen Anwälten.<br />
Die Abgabe der Legal Opinions und der Disclosure<br />
Letters hat eine Informations- und Risikoaufdeckungsfunktion<br />
sowie eine Verteidigungsfunktion zugunsten<br />
der Konsortialbanken.<br />
Maßgebliche Grundlage für den Prospekt und damit<br />
auch für die von den Rechtsberatern abzugebenden<br />
Legal Opinions und Disclosure Letters ist eine<br />
rechtliche Due Diligence. Diese sollte durch erfahrene<br />
Teams aus lokalen und deutschen Anwälten durchgeführt<br />
werden. Dem deutschen Team kommt dabei<br />
eine wesentliche Überwachungsfunktion zu. Zur<br />
rechtlichen Due Diligence zählen in aller Regel auch<br />
Site Visits sowie Interviews mit leitenden Angestellten<br />
des Emittenten.<br />
4. Investmentbanken/Konsortialführer<br />
Der Konsortialführer sollte ausreichend lokale<br />
Expertise haben, um vor Ort eine Due Diligence<br />
durchführen zu können, oder externe Berater<br />
(z.B. zur Durchführung einer separaten Financial<br />
Due Diligence und Commercial Due Diligence)<br />
beauftragen, welche über ausreichend lokale Expertise<br />
verfügen.<br />
Der Konsortialführer sollte im Falle der Einschaltung<br />
externer Berater die zur Prüfung und Auswertung<br />
der von diesen Beratern erstellten Dokumente<br />
erforderliche Expertise haben. Die Einschaltung<br />
externer Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der<br />
Kontrolle durch den Konsortialführer.<br />
Darüber hinaus sollte der betreuende Konsortialführer<br />
für identifizierte kritische Fragestellungen<br />
vor Ort eine eigene zusätzliche Due Diligence<br />
(Unternehmen, Finanzen und Markt) durchführen<br />
oder ggf. auch lokale Experten zu Rate ziehen,<br />
die über nachweisbares technisches/marktbezogenes/unternehmensbezogenes/systembezogenes<br />
Know-how verfügen. Die Einschaltung externer<br />
Dritter ersetzt nicht die Notwendigkeit der Plausibilisierung<br />
durch den Konsortialführer. Auch die<br />
in diese Due Diligence eingebundenen Berater<br />
sollten neben der Branchen- bzw. Industrieexpertise<br />
zusätzlich Erfahrung in der Erstellung von<br />
Due Diligence Berichten in dem Land haben, in<br />
dem der Schwerpunkt der operativen Tätigkeiten<br />
des Emittenten liegt. Die Datenerhebung für die<br />
Due Diligence sollte überwiegend im Land der<br />
operativen Tätigkeit des Emittenten stattfinden.