Richtfunk und Umweltverträglichkeit
Richtfunk und Umweltverträglichkeit
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<strong>Richtfunk</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltverträglichkeit</strong><br />
Gesetzliche Regelungen<br />
Die Bedingungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern wurde<br />
von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection)<br />
ausgiebig untersucht. Sie bilden die Basis für die Empfehlung 1999/519/EC der<br />
Europäischen Union, in der Grenzwerte der zulässigen Leistungsflussdichte empfohlen<br />
werden. <strong>Richtfunk</strong> fällt in den Frequenzbereich 2 GHz bis 300 GHz mit einem<br />
Grenzwert von 10 W/m². Diese Leistungsflussdichte kann umgerechnet werden in eine<br />
elektrische Feldstärke von 61 V/m <strong>und</strong> eine magnetische Feldstärke von 0,16 A/m.<br />
Grenzwerte zum<br />
Personenschutz<br />
SAR [W/kg]<br />
Leistungsflussdichte<br />
[W/m²]<br />
Ganzkörper Kopf, Rumpf<br />
0,01 .. 2 GHz 0,08 2 -<br />
2 .. 10 GHz 0,08 2 10<br />
10 .. 300 GHz - - 10<br />
Diese europäische Festlegung bildet in Deutschland die Basis für umfangreiche Gesetze<br />
die - nach aktuellem Stand der Wissenschaft - ein Höchstmaß an Sicherheit<br />
funktechnischer Anlagen gewährleisten. Auf den Internetseiten der zuständigen<br />
B<strong>und</strong>esnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post <strong>und</strong> Eisenbahnen<br />
(http://www.b<strong>und</strong>esnetzagentur.de) bzw. des B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />
(http://www.bmwi.de) sind hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen <strong>und</strong><br />
Gesetze allgemein zugänglich. Speziell zu dem Thema EMV (Elektro-Magnetische<br />
Verträglichkeit) gibt es hierzu umfangreiche Dokumente <strong>und</strong> Informationen, die aber<br />
meistens unter dem Stichwort “Mobilfunk” zu finden sind.<br />
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-<strong>und</strong>-Post/mobilfunk.html<br />
Das zentrale Thema bei der Genehmigung <strong>und</strong> damit bei der Überwachung der<br />
Einhaltung der Gesetze ist die sogenannte Standortbescheinigung:<br />
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-<strong>und</strong>-Post/mobilfunk,did=188026.html<br />
Weiterhin interessant ist die allgemein abrufbare <strong>und</strong> gut aufbereitete Datenbank der<br />
Standorte von Sendestationen in Deutschland, die zum Herumsuchen einlädt:<br />
http://emf.b<strong>und</strong>esnetzagentur.de/gisinternet/index.aspx?User=1000&Lang=de<br />
Die Funktechnischen Anlagen der Firma Ericsson GmbH erfüllen alle notwendigen<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Gesetze für einen Betrieb in Deutschland. Die Beantragung<br />
einzelner Anlagen unterliegt jedoch der Pflicht des jeweiligen Netzbetreibers.<br />
Bewertung von <strong>Richtfunk</strong><br />
Im folgenden wird versucht, eine verständliche Bewertung der Einflüsse von elektromagnetischen<br />
Feldern von <strong>Richtfunk</strong>anlagen auf Personen zu geben. Im Anhang<br />
werden dann die technischen Gr<strong>und</strong>lagen eingehender erläutert.<br />
7/221 09-FGB 101 004 Rev A 11.04.2008 © Ericsson GmbH 2008<br />
EDD/FP Wolfgang Rümmer<br />
Public<br />
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