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Richtfunk und Umweltverträglichkeit

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<strong>Richtfunk</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltverträglichkeit</strong><br />

Gesetzliche Regelungen<br />

Die Bedingungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern wurde<br />

von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection)<br />

ausgiebig untersucht. Sie bilden die Basis für die Empfehlung 1999/519/EC der<br />

Europäischen Union, in der Grenzwerte der zulässigen Leistungsflussdichte empfohlen<br />

werden. <strong>Richtfunk</strong> fällt in den Frequenzbereich 2 GHz bis 300 GHz mit einem<br />

Grenzwert von 10 W/m². Diese Leistungsflussdichte kann umgerechnet werden in eine<br />

elektrische Feldstärke von 61 V/m <strong>und</strong> eine magnetische Feldstärke von 0,16 A/m.<br />

Grenzwerte zum<br />

Personenschutz<br />

SAR [W/kg]<br />

Leistungsflussdichte<br />

[W/m²]<br />

Ganzkörper Kopf, Rumpf<br />

0,01 .. 2 GHz 0,08 2 -<br />

2 .. 10 GHz 0,08 2 10<br />

10 .. 300 GHz - - 10<br />

Diese europäische Festlegung bildet in Deutschland die Basis für umfangreiche Gesetze<br />

die - nach aktuellem Stand der Wissenschaft - ein Höchstmaß an Sicherheit<br />

funktechnischer Anlagen gewährleisten. Auf den Internetseiten der zuständigen<br />

B<strong>und</strong>esnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post <strong>und</strong> Eisenbahnen<br />

(http://www.b<strong>und</strong>esnetzagentur.de) bzw. des B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

(http://www.bmwi.de) sind hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen <strong>und</strong><br />

Gesetze allgemein zugänglich. Speziell zu dem Thema EMV (Elektro-Magnetische<br />

Verträglichkeit) gibt es hierzu umfangreiche Dokumente <strong>und</strong> Informationen, die aber<br />

meistens unter dem Stichwort “Mobilfunk” zu finden sind.<br />

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-<strong>und</strong>-Post/mobilfunk.html<br />

Das zentrale Thema bei der Genehmigung <strong>und</strong> damit bei der Überwachung der<br />

Einhaltung der Gesetze ist die sogenannte Standortbescheinigung:<br />

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-<strong>und</strong>-Post/mobilfunk,did=188026.html<br />

Weiterhin interessant ist die allgemein abrufbare <strong>und</strong> gut aufbereitete Datenbank der<br />

Standorte von Sendestationen in Deutschland, die zum Herumsuchen einlädt:<br />

http://emf.b<strong>und</strong>esnetzagentur.de/gisinternet/index.aspx?User=1000&Lang=de<br />

Die Funktechnischen Anlagen der Firma Ericsson GmbH erfüllen alle notwendigen<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Gesetze für einen Betrieb in Deutschland. Die Beantragung<br />

einzelner Anlagen unterliegt jedoch der Pflicht des jeweiligen Netzbetreibers.<br />

Bewertung von <strong>Richtfunk</strong><br />

Im folgenden wird versucht, eine verständliche Bewertung der Einflüsse von elektromagnetischen<br />

Feldern von <strong>Richtfunk</strong>anlagen auf Personen zu geben. Im Anhang<br />

werden dann die technischen Gr<strong>und</strong>lagen eingehender erläutert.<br />

7/221 09-FGB 101 004 Rev A 11.04.2008 © Ericsson GmbH 2008<br />

EDD/FP Wolfgang Rümmer<br />

Public<br />

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