slvsh-Information Nr. 37 April 2001
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<strong>slvsh</strong>-information <strong>37</strong>/<strong>2001</strong><br />
Entwicklungsberichte / Schulartenempfehlung:<br />
Der Entwicklungsbericht einschließlich der interessanten und die Arbeit vereinfachenden<br />
Vorschlag Ihres Verbandes, in<br />
Schulartempfehlung soll in seiner Ausführlichkeit<br />
den Eltern eine Hilfe sein bei ihrer Zukunft die Schulartempfehlung in der<br />
Entscheidung für den zukünftigen Bildungsweg<br />
ihres Kindes. Er dient als<br />
zeugnis zu integrieren. Wir bitten den<br />
vierten Klassenstufe in das Halbjahres-<br />
Grundlage für das Beratungsgespräch<br />
Schulleiterverband seinerseits um Vorschläge,<br />
wie bei dieser Vorgehensweise<br />
zwischen Klassenlehrerin oder Klassenlehrer<br />
und den Eltern zu Beginn des 2.<br />
sichergestellt werden kann, dass das<br />
Schulhalbjahres in der 4. Klassenstufe. breite <strong>Information</strong>s- und Beratungsspektrum<br />
für die Eltern auch bei einem<br />
Nach unseren Erfahrungen hat sich das<br />
Verfahren bewährt.<br />
vereinfachten Verfahren gewährleistet<br />
Das Ministerium verschließt sich nicht dem bleiben kann.<br />
Datenschutz - Weitergabe von vollständigen Schülerakten<br />
Die Anfrage bezieht sich auf § 5 Datenschutzverordnung<br />
erreichbar noch die zwingend<br />
Schule (Datenüber-<br />
pädagogisch wünschenswerte Lösung.<br />
mittlungen bei Schulwechsel). Die Vorschrift<br />
gibt einen Katalog vor, welche<br />
Letzteres ist damit zu begründen, dass es<br />
aus pädagogischen Gründen richtig sein<br />
Daten regelmäßig zu übermitteln sind; im kann, wenn möglichst wenig Datenmaterial<br />
Übrigen ist - für eine weitergehende<br />
bezüglich einer neuen Schülerin/<br />
Datenübermittlung - eine Einzelfallbetrachtung<br />
einen neuen Schüler an die aufnehmende<br />
notwendig und möglich. Eine Schule weitergegeben wird.<br />
“Anpassung” ist daher weder rechtlich<br />
Dezentralisierung<br />
Es trifft zu, dass das Projekt ”Dezentralisierung<br />
der Lehrerpersonalverwaltung“<br />
vor dem Hintergrund der Konsolidierungserfordernisse<br />
des Landeshaushaltes<br />
modifiziert werden musste. Gelder,<br />
mit denen die ursprünglich vorgesehene<br />
EDV-Vernetzung zwischen dem Ministerium<br />
und den Schulämtern (sowie ggf. einigen<br />
größeren Schulen) finanziert werden<br />
sollte, stehen vorerst nicht mehr zur Verfügung.<br />
Die IT-Unterstützung, die für eine<br />
effiziente und wirtschaftliche Wahrnehmung<br />
von Vollzugsaufgaben insbesondere<br />
durch die Schulämter zwingend<br />
erforderlich gewesen wäre, kann damit<br />
nicht eingerichtet werden. Unter dieser<br />
Voraussetzung soll die Zielsetzung, administrative<br />
Tätigkeiten auf nachgeordnete<br />
Behörden und die Schulen zu delegieren,<br />
nicht mehr in dem ursprünglich vorgesehenen<br />
Maße verfolgt werden. Bei den<br />
berufsbildenden Schulen entfallen deshalb<br />
gegenüber der bisherigen Konzeption<br />
reine Vollzugsaufgaben (z.B. die Umsetzung<br />
der Auswahlentscheidung, d.h.<br />
die Abwicklung der Einstellung, das Anfertigen<br />
eines Arbeitsvertrages oder des<br />
Ernennungsvorganges) sowie Aufgaben,<br />
die keine oder nur geringe Ermessensspielräume<br />
für die Antragsbescheidung<br />
eröffnen und bei denen in erster Linie<br />
Rechtsanwendung erfolgt (z.B. die Festsetzung<br />
von Erziehungsurlaub).<br />
Während demnach die Umsetzungszuständigkeiten<br />
im Grundsatz wieder beim<br />
Ministerium liegen, verbleiben die im Projekt<br />
delegierten Entscheidungskompetenzen<br />
hingegen weitgehend bei<br />
den Schulen. Die für die Schulen geschaffenen<br />
Möglichkeiten, ihr Lehrerpersonal<br />
eigenverantwortlich zu<br />
rekrutieren, also Stellenausschreibungen<br />
und Personalauswahl eigenständig zu<br />
betreiben, sollen sogar über das bisherige<br />
Vorschlagsrecht hinaus ausgeweitet<br />
werden. Darüber hinaus sollen künftig<br />
auch die Schulleiterinnen und Schulleiter<br />
der Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen<br />
befugt sein, dienstliche Beurteilungen<br />
zu erstellen - soweit sich die<br />
Schulaufsichtsbehörde dieses Recht nicht<br />
im Einzelfall vorbehält.<br />
Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen<br />
hinsichtlich ihrer personellen Angelegenheiten<br />
wird also durch die Dezentralisierung<br />
trotz der Modifizierung des<br />
Projektes deutlich gegenüber der bisherigen<br />
Erlasslage von 1985 gestärkt.