Untersuchung von Lebensmitteln ... - Holst Porzellan
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2 Tabellarische Übersichten der amtlichen Proben gem. Runderlass des<br />
MURL NW vom 27.11.1992<br />
2.1 Erläuterungen<br />
Die folgenden tabellarischen Übersichten enthalten die Gesamtzahlen der in den<br />
einzelnen Warengruppen untersuchten und beanstandeten Proben einschließlich der<br />
<strong>von</strong> den Bürgern eingereichten Beschwerdeproben, differenziert nach <strong>Lebensmitteln</strong>,<br />
Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabak- und Weinerzeugnissen (Schemata<br />
1-5).<br />
Die Übersichten beziehen sich jeweils auf die Einzugsbereiche Verbund (gesamt),<br />
Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und der Kreise<br />
Kleve, Viersen und Wesel (Kapitel 2.2 - 2.10).<br />
Der Begriff Beanstandung umfasst jede festgestellte Abweichung <strong>von</strong> der Norm, unabhängig<br />
<strong>von</strong> der Art oder dem Ergebnis der weiteren Verfolgung. Außer Abweichungen<br />
der stofflichen Zusammensetzung sind auch Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />
aufgeführt. Die Art der Beanstandung ist aus den nachfolgenden<br />
Tabellen (s. 2.11 Beanstandungsgrundlagen/Abkürzungen) im Einzelnen zu entnehmen.<br />
Da die beanstandeten Proben vielfach aufgrund eines begründeten Verdachts entnommen<br />
wurden oder als Beschwerdeproben <strong>von</strong> Verbrauchen eingereicht wurden,<br />
sind die Beanstandungsquoten nicht repräsentativ für die am Markt angebotenen<br />
Erzeugnisse.<br />
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