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Untersuchung von Lebensmitteln ... - Holst Porzellan

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2 Tabellarische Übersichten der amtlichen Proben gem. Runderlass des<br />

MURL NW vom 27.11.1992<br />

2.1 Erläuterungen<br />

Die folgenden tabellarischen Übersichten enthalten die Gesamtzahlen der in den<br />

einzelnen Warengruppen untersuchten und beanstandeten Proben einschließlich der<br />

<strong>von</strong> den Bürgern eingereichten Beschwerdeproben, differenziert nach <strong>Lebensmitteln</strong>,<br />

Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabak- und Weinerzeugnissen (Schemata<br />

1-5).<br />

Die Übersichten beziehen sich jeweils auf die Einzugsbereiche Verbund (gesamt),<br />

Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und der Kreise<br />

Kleve, Viersen und Wesel (Kapitel 2.2 - 2.10).<br />

Der Begriff Beanstandung umfasst jede festgestellte Abweichung <strong>von</strong> der Norm, unabhängig<br />

<strong>von</strong> der Art oder dem Ergebnis der weiteren Verfolgung. Außer Abweichungen<br />

der stofflichen Zusammensetzung sind auch Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

aufgeführt. Die Art der Beanstandung ist aus den nachfolgenden<br />

Tabellen (s. 2.11 Beanstandungsgrundlagen/Abkürzungen) im Einzelnen zu entnehmen.<br />

Da die beanstandeten Proben vielfach aufgrund eines begründeten Verdachts entnommen<br />

wurden oder als Beschwerdeproben <strong>von</strong> Verbrauchen eingereicht wurden,<br />

sind die Beanstandungsquoten nicht repräsentativ für die am Markt angebotenen<br />

Erzeugnisse.<br />

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