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Untersuchung von Lebensmitteln ... - Holst Porzellan

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160000 Getreideprodukte, Backvormischungen, Probenzahl: 337<br />

Brotteig, Massen und Teige für Beanstandungen: 14<br />

Backwaren<br />

• 1 Beschwerdeprobe Popcorn, deren Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich abgelaufen<br />

war, war sensorisch alt (muffiger und ranziger Geschmack).<br />

• 3 Proben Sonnenblumenkernbrot, bei dem in der Nährwertkennzeichnung der Fettgehalt<br />

zu niedrig angegeben wurde.<br />

• 1 Probe Roggenmehl Type 1150, bei dem die Type-Bezeichnung falsch war. Nach<br />

den Analysenwerten entsprach das Mehl der Type 1370.<br />

• 1 Probe Roggenmehl Type 1350, bei dem die Zusammensetzung einer anderen Type<br />

entsprach.<br />

• 1 Probe Haferflocken, mit erhöhtem Nickelgehalt.<br />

• 1 Probe Weizenmehl Type 405 extra, bei dem der Aluminiumgehalt gegenüber einwandfreier<br />

Ware deutlich erhöht war.<br />

• 1 Probe Buchweizenmehl mit überhöhtem Ochratoxin A-Gehalt (27µg/kg statt maximal<br />

zulässigen 3 µg/kg). 2 Weitere Packungen desselben Erzeugnisses desselben Herstellers,<br />

entnommen in anderen Geschäften, mit gleichem MHD enthielten 3 bzw. 2<br />

µg/kg.<br />

• 1 Probe Maisgrieß bei dem die Verkehrsbezeichnung nicht korrekt war. Es fehlte das<br />

MHD und die Chargennummer.<br />

• 1 Probe Maisgrieß in Klarsichttüte, in dessen Kopfraum im Bereich des Clip-<br />

Verschlusses viele Gespinste mit anhaftendem Grieß und 8 Gespinstbröckchen und<br />

Reste eines Falters im Grieß gefunden wurden.<br />

• 1 Probe Maisgrieß mit sehr hohem Gehalt an dem karzinogenen Pilzgift Fumonisine<br />

(1920 µg/kg).<br />

• Durch das Ordnungsamt Duisburg beurteilte Proben:<br />

Untersuchte Proben : 60 (124 Einzelpackstücke)<br />

Beanstandete Proben : 2<br />

Eine Probe Maismehl wurde wegen Gespinsten, Larvenhülle und totem Insekt beanstandet.<br />

Eine weitere Probe Cornflakes war wegen deutlicher sensorischer Abweichung<br />

nicht mehr verkehrsfähig. Positiv ist in diesem Jahr die Situation bei der Mykotoxinbelastung<br />

zu beurteilen. Hier brauchte keine Probe beanstandet werden.<br />

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