Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden
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Sozialraum – Lebenswelt – Steuerraum<br />
„Der Sozialraum umschreibt <strong>die</strong> mehrheitliche Einschätzung der ortsansässigen<br />
und verbundenen Bewohner/-innen hinsichtlich des Ausmaßes „ihres“<br />
Viertels/Quartiers. Er ist damit räumlich eingrenzbar.<br />
Lebenswelt definiert jeder einzelne Mensch <strong>für</strong> sich – <strong>die</strong>se Definition kann<br />
räumlichen Dimensionen entsprechen, sie kann sich aber auch jeder räumlichen<br />
Eingrenzung entziehen. Jeglicher Sozialraum deckt nur einen Teil der<br />
Lebenswelt ab. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie groß <strong>die</strong>ser Anteil<br />
tatsächlich ist (messbar wäre hier ggf. der Anteil der Kontakte im Sozialraum<br />
oder <strong>die</strong> Lebenszeit, <strong>die</strong> jemand im Sozialraum verbringt.)<br />
Darüber hinaus gibt es Regionen und Bezirke, welche Bezugsgrößen <strong>für</strong><br />
raumbezogene Organisations- und Budgetformen sein können. Sie werden auch<br />
Planungs- oder Steuerbereiche genannt.<br />
Derartige Regionen umfassen in der Regel mehrere Sozialräume.“<br />
(Mitteilungsblatt des Sächsischen Landesjugendamtes Nr. 2/2003, Seite 5)