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Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden

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Sozialraum – Lebenswelt – Steuerraum<br />

„Der Sozialraum umschreibt <strong>die</strong> mehrheitliche Einschätzung der ortsansässigen<br />

und verbundenen Bewohner/-innen hinsichtlich des Ausmaßes „ihres“<br />

Viertels/Quartiers. Er ist damit räumlich eingrenzbar.<br />

Lebenswelt definiert jeder einzelne Mensch <strong>für</strong> sich – <strong>die</strong>se Definition kann<br />

räumlichen Dimensionen entsprechen, sie kann sich aber auch jeder räumlichen<br />

Eingrenzung entziehen. Jeglicher Sozialraum deckt nur einen Teil der<br />

Lebenswelt ab. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie groß <strong>die</strong>ser Anteil<br />

tatsächlich ist (messbar wäre hier ggf. der Anteil der Kontakte im Sozialraum<br />

oder <strong>die</strong> Lebenszeit, <strong>die</strong> jemand im Sozialraum verbringt.)<br />

Darüber hinaus gibt es Regionen und Bezirke, welche Bezugsgrößen <strong>für</strong><br />

raumbezogene Organisations- und Budgetformen sein können. Sie werden auch<br />

Planungs- oder Steuerbereiche genannt.<br />

Derartige Regionen umfassen in der Regel mehrere Sozialräume.“<br />

(Mitteilungsblatt des Sächsischen Landesjugendamtes Nr. 2/2003, Seite 5)

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