Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden
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<strong>Hilfe</strong>, insbesondere auch in Konfliktsituationen, zählt zu den Qualitätsmerkmalen;<br />
sie soll weiter entwickelt werden.<br />
Das Fachkräftegebot ist unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> freie und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe verbindlich.<br />
2. Evaluation<br />
Evaluiert werden Prozesse und Wirkungen unter Berücksichtigung des<br />
Vierecksverhältnisses von Nutzerinnen und Nutzern, Kostenträgern,<br />
Leistungserbringern sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.<br />
Evaluiert werden insbesondere :<br />
• Die <strong>Hilfe</strong>planung (Betroffenenbeteiligung, Einbeziehung von<br />
Ressourcen, Effizienz der <strong>Hilfe</strong>n, Entscheidungsprozesse sowie das<br />
Verfahren der sozialpädagogischen Diagnose)<br />
• Die Leistungserbringung (hinsichtlich der in der<br />
Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Positionen <strong>zur</strong> Adressatinnenund<br />
Adressatenbeteiligung, der Einbeziehung kommunaler,<br />
individueller, institutioneller Ressourcen und der konkreten<br />
Umsetzung der <strong>Hilfe</strong>)<br />
• Die nach Abschnitt III/1 erarbeiteten verbindlichen Qualitätskriterien<br />
• Die konkreten Formen der Betroffenenbeteiligung bezüglich der<br />
<strong>Hilfe</strong>entscheidung im Fachteam der ASDs<br />
Innerhalb von zwei Jahren wird eine Auswertung der Verfahren vorgelegt.<br />
Dem Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig <strong>die</strong> Ergebnisse der Evaluation<br />
<strong>zur</strong> Kenntnis gegeben.<br />
Lippmann<br />
Amtsleiter<br />
Stapf<br />
Vorsitzende des Unterausschusses<br />
<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>