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Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden

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<strong>Hilfe</strong>, insbesondere auch in Konfliktsituationen, zählt zu den Qualitätsmerkmalen;<br />

sie soll weiter entwickelt werden.<br />

Das Fachkräftegebot ist unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> freie und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe verbindlich.<br />

2. Evaluation<br />

Evaluiert werden Prozesse und Wirkungen unter Berücksichtigung des<br />

Vierecksverhältnisses von Nutzerinnen und Nutzern, Kostenträgern,<br />

Leistungserbringern sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.<br />

Evaluiert werden insbesondere :<br />

• Die <strong>Hilfe</strong>planung (Betroffenenbeteiligung, Einbeziehung von<br />

Ressourcen, Effizienz der <strong>Hilfe</strong>n, Entscheidungsprozesse sowie das<br />

Verfahren der sozialpädagogischen Diagnose)<br />

• Die Leistungserbringung (hinsichtlich der in der<br />

Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Positionen <strong>zur</strong> Adressatinnenund<br />

Adressatenbeteiligung, der Einbeziehung kommunaler,<br />

individueller, institutioneller Ressourcen und der konkreten<br />

Umsetzung der <strong>Hilfe</strong>)<br />

• Die nach Abschnitt III/1 erarbeiteten verbindlichen Qualitätskriterien<br />

• Die konkreten Formen der Betroffenenbeteiligung bezüglich der<br />

<strong>Hilfe</strong>entscheidung im Fachteam der ASDs<br />

Innerhalb von zwei Jahren wird eine Auswertung der Verfahren vorgelegt.<br />

Dem Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig <strong>die</strong> Ergebnisse der Evaluation<br />

<strong>zur</strong> Kenntnis gegeben.<br />

Lippmann<br />

Amtsleiter<br />

Stapf<br />

Vorsitzende des Unterausschusses<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>

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