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Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden

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6<br />

II.<br />

Steuerung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong><br />

Die <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> wird über 4 Ebenen gesteuert:<br />

• auf der strategischen Ebene durch den Jugendhilfeausschuss<br />

• auf der Infrastrukturebene durch <strong>die</strong> Jugendhilfeplanung<br />

• auf der einrichtungsbezogenen Ebene der Angebotsgestaltung<br />

durch <strong>die</strong> Vereinbarungen nach § 77 und §§ 78 a - g SGB VIII<br />

• auf der Einzelfallebene durch den <strong>Hilfe</strong>plan<br />

1. Strategische Ebene<br />

Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Organ der kommunalen Kinder- und<br />

Jugendhilfepolitik. Er beschließt Ziele, Grundlagen, fachliche Qualitätsstandards,<br />

Trägerschaft, <strong>die</strong> Gestaltung der sozialen Infrastruktur auf der Basis<br />

der Jugendhilfeplanung und <strong>die</strong> Controlling-Verfahren der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>.<br />

2. Infrastrukturelle Ebene<br />

Die Jugendhilfeplanung im Bereich der erzieherischen <strong>Hilfe</strong> wird kontinuierlich<br />

auf der Grundlage der Strukturmaximen einer lebenswelt-orientierten Kinderund<br />

Jugendhilfe planungsbereichsbezogen weiterentwickelt. Aufbauend auf<br />

einer Bedarfsanalyse ermöglicht sie <strong>die</strong> Entwicklung der Infrastruktur.<br />

3. Einrichtungsbezogene Ebene<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong> wird vorrangig als integrierte flexible <strong>Hilfe</strong><br />

nach § 27 SGB VIII gewährt. Dies schließt <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong>gewährung nach §§ 28 - 35<br />

SGB VIII nicht aus.<br />

Zu den Voraussetzungen der „Entsäulung“ gehört <strong>die</strong> Schaffung<br />

organisatorischer und verwaltungstechnischer Bedingungen, insbesondere <strong>die</strong><br />

Entwicklung geeigneter Finanzierungsmodelle. Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Verhandlungen nach §§ 78 a - g SGB VIII werden von der<br />

Grundsatzkommission der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong> bestimmt.<br />

Für <strong>die</strong> Beteiligung aller Leistungserbringer am Auswahlverfahren bedarfsgerechter<br />

Angebote und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Transparenz der Prozesse werden Modelle<br />

entwickelt.<br />

4. Einzelfallebene<br />

Die Fallsteuerung liegt beim ASD. Der ASD ist an der Prozesssteuerung<br />

beteiligt. Der ASD entscheidet im Rahmen des SGB VIII über das Erfordernis,<br />

<strong>die</strong> Eignung, <strong>die</strong> Verhältnismäßigkeit und <strong>die</strong> wirtschaftliche Ausgestaltung<br />

einer <strong>Hilfe</strong>. Die Verhältnismäßigkeit richtet sich auf <strong>die</strong> Eingriffsintensität, <strong>die</strong>

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