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Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden

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Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong><br />

Jugendamt<br />

<strong>Grundsätze</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong><br />

23.10.2003


2<br />

Übersicht<br />

I. Qualitätsziele<br />

1. Subjektorientierung sowie Adressatinnen- und<br />

Adressatenbeteiligung ist <strong>für</strong> alle Fachkräfte handlungsleitend<br />

2. Priorität haben Prävention und Integration<br />

3. Flexible, wirkungsvolle <strong>Hilfe</strong>settings im Sozialraum werden<br />

bedarfsgerecht weiterentwickelt<br />

4. Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten kooperativ<br />

zusammen<br />

5. Effektivität der Leistung und Effizienz werden entwickelt<br />

II.<br />

Steuerung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong><br />

1. Strategische Ebene<br />

2. Infrastrukturelle Ebene<br />

3. Einrichtungsbezogene Ebene<br />

4. Einzelfallebene<br />

III.<br />

Qualitätsentwicklung und Evaluation<br />

1. Qualitätsentwicklung<br />

2. Evaluation<br />

Glossar


3<br />

<strong>Grundsätze</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong><br />

I. Qualitätsziele<br />

1. Subjektorientierung sowie Adressatinnen- und Adressatenbeteiligung ist<br />

<strong>für</strong> alle Fachkräfte handlungsleitend<br />

Die Partizipationsmöglichkeiten <strong>für</strong> Adressatinnen und Adressaten werden<br />

erweitert und ihre Beteiligungsrechte gestärkt, um insbesondere eine<br />

Mitwirkung am Prozess der Leistungserbringung sowie <strong>die</strong> Entwicklung von<br />

Autonomie und eigenverantwortlicher Problembewältigung zu befördern.<br />

Kinder, Jugendliche und Eltern werden als Co-Produzenten im Prozess gefördert<br />

und gefordert.<br />

Bezüglich der geschlechtsbewussten Arbeit sind <strong>die</strong> spezifischen Bedürfnisse<br />

und Wünsche von Mädchen und Jungen sowie ihrer Mütter und Väter in der<br />

Planung und Gestaltung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> zu berücksichtigen.<br />

Der <strong>Hilfe</strong>prozess wird auf der Basis der individuellen Bedarfslagen der<br />

Adressatinnen und Adressaten gestaltet.<br />

Für den Einzelfall wird <strong>die</strong> geeignete <strong>Hilfe</strong> mit der geringsten Eingriffsintensität<br />

vorgesehen. Die individuellen, familiären, sozialen und institutionellen<br />

Ressourcen sind dabei vorrangig zu fördern und zu nutzen.<br />

Die Position des Kindes soll insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen<br />

Kind und Eltern besonders gestärkt werden.<br />

Modelle der Betroffenenbeteiligung werden in allen ASDs implementiert.<br />

2. Priorität haben Prävention und Integration<br />

Die Schaffung positiver Entwicklungsbedingungen <strong>für</strong> das Aufwachsen junger<br />

Menschen und ihre Familien – <strong>die</strong> strukturelle Prävention und Fallvermeidung –<br />

ist als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Die Kinder- und<br />

Jugendhilfe – freie Kinder- und Jugendhilfe sowie öffentliche Verwaltung und<br />

Jugendhilfeausschuss – nimmt ihre Aufgaben <strong>für</strong> das Aufwachsen der jungen<br />

Generation ressortübergreifend wahr.<br />

Kinder und Jugendliche mit erhöhtem <strong>Erziehung</strong>s- und Förderungsbedarf sollen<br />

möglichst in ihren bisherigen Gemeinschaftsformen und Regelangeboten, wie<br />

Schule, Kindertagesstätten usw., bleiben können. Zur Gewährleistung einer


4<br />

hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte<br />

entsprechend der individuellen Zielstellung eingesetzt.<br />

Für <strong>die</strong> weitere Ausgestaltung der <strong>Hilfe</strong> werden, soweit fachlich sinnvoll,<br />

ehrenamtliche Ressourcen nutzbar gemacht.<br />

Die Stärkung der Familiensysteme hat Vorrang vor der „Behandlung des<br />

Symptomträgers“.<br />

Durch das Jugendamt wird <strong>die</strong> Kooperation der <strong>für</strong> das Familiensystem<br />

wichtigen Stützungssysteme (offene Angebote, Schule, Gesundheitsamt,<br />

Kindertagesstätten, Sozialamt, Wohnungsgenossenschaften etc.) verbindlich<br />

vereinbart.<br />

Gemeinsame Projekte mit anderen Leistungspartnern und damit zusammenhängende<br />

neue Finanzierungsmodelle werden mit Nachdruck entwickelt<br />

und realisiert.<br />

3. Flexible, wirkungsvolle <strong>Hilfe</strong>settings im Sozialraum werden<br />

bedarfsgerecht weiterentwickelt<br />

Sozialraumorientierung ist eines der zentralen Gestaltungselemente der Kinderund<br />

Jugendhilfe und damit auch der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>.<br />

Zur Sozialraumorientierung gehört <strong>die</strong> Wechselwirkung individueller, familiärer<br />

und sozialräumlicher Ressourcen, <strong>die</strong> Beziehung von professioneller<br />

Infrastruktur, Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements.<br />

Die Verwirklichung der Sozialraumorientierung in <strong>Dresden</strong> geht von einer<br />

gesamtstädtischen Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen<br />

und der Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen aus.<br />

Die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts ist nicht an Grenzen von<br />

Sozial- oder Steuerräumen gebunden.<br />

Von den Trägern werden vorrangig flexible integrierte <strong>Hilfe</strong>settings nach § 27<br />

SGB VIII entwickelt.<br />

4. Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten kooperativ<br />

zusammen<br />

Der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat Gewährleistungsverpflichtungen;<br />

er kann weitere Gewährleistungsfunktionen übernehmen. Die<br />

ziel- und bedarfsgerechte Infrastruktur wird über <strong>die</strong> Jugendhilfeplanung<br />

konkretisiert. Für <strong>die</strong> Ausgestaltung der Angebotsstruktur und <strong>die</strong> Normierung


5<br />

fachlicher Standards bleibt ein hohes Maß an öffentlicher Verantwortung<br />

erforderlich.<br />

Das Jugendamt <strong>Dresden</strong> sieht seine Rolle vorrangig in der Steuerung, nicht in<br />

der Erbringung von Leistungen. Aufgabenschwerpunkte des Jugendamtes sind<br />

dementsprechend Planung, Entscheidung, Evaluation, Controlling sowie <strong>die</strong><br />

Entwicklung der Rahmenbedingungen und Standards <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungserbringung.<br />

Für <strong>die</strong> Entwicklung bedarfsgerechter integrierter flexibler <strong>Hilfe</strong>n sind sowohl<br />

beim öffentlichen sowie bei den freien Trägern <strong>die</strong> notwendigen<br />

Voraussetzungen zu schaffen. Die Strukturmaximen einer lebensweltorientierten<br />

Kinder- und Jugendhilfe (formuliert im 8. Jugendbericht) bilden da<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leitlinien. Subjektorientierung sowie <strong>die</strong> Adressatinnen- und Adressatenbeteiligung<br />

erhalten einen zentralen Stellenwert.<br />

Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten auf den Steuerungsebenen<br />

(siehe Punkt II), bei der Qualitätsentwicklung und der Evaluation<br />

zielgerichtet, autonom und transparent zusammen.<br />

5. Effektivität der Leistung und Effizienz werden entwickelt<br />

Die Effektivität der sozialpädagogischen Leistungen sowie <strong>die</strong> Effizienz der<br />

Verwendung öffentlicher Mittel sind Ziele <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortentwicklung der Kinderund<br />

Jugendhilfe in <strong>Dresden</strong>. „Ein fachlich regulierter Qualitätswettbewerb soll<br />

in der Verknüpfung von (sozialpädagogischer) Effektivität und (volkswirtschaftlicher)<br />

Effizienz <strong>die</strong> notwendigen und geeigneten und damit <strong>die</strong><br />

(langfristig) preiswertesten Leistungen hervorbringen und deren Finanzierung<br />

sichern.“ (11. Kinder- und Jugendbericht, S. 258)<br />

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines fachlich regulierten Qualitäts-<br />

Wettbewerbs werden diskutiert und geeignete Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung der<br />

Ziele entwickelt.<br />

Professionelle Standards nach dem Kinder - und Jugendhilfeplan einschließlich<br />

des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII, eine plurale Infrastruktur und eine<br />

fachlich verantwortete Leistungserbringung werden als <strong>die</strong> entscheidenden<br />

Faktoren <strong>für</strong> das kostengünstigste Leistungssystem angesehen.


6<br />

II.<br />

Steuerung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong><br />

Die <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> wird über 4 Ebenen gesteuert:<br />

• auf der strategischen Ebene durch den Jugendhilfeausschuss<br />

• auf der Infrastrukturebene durch <strong>die</strong> Jugendhilfeplanung<br />

• auf der einrichtungsbezogenen Ebene der Angebotsgestaltung<br />

durch <strong>die</strong> Vereinbarungen nach § 77 und §§ 78 a - g SGB VIII<br />

• auf der Einzelfallebene durch den <strong>Hilfe</strong>plan<br />

1. Strategische Ebene<br />

Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Organ der kommunalen Kinder- und<br />

Jugendhilfepolitik. Er beschließt Ziele, Grundlagen, fachliche Qualitätsstandards,<br />

Trägerschaft, <strong>die</strong> Gestaltung der sozialen Infrastruktur auf der Basis<br />

der Jugendhilfeplanung und <strong>die</strong> Controlling-Verfahren der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>.<br />

2. Infrastrukturelle Ebene<br />

Die Jugendhilfeplanung im Bereich der erzieherischen <strong>Hilfe</strong> wird kontinuierlich<br />

auf der Grundlage der Strukturmaximen einer lebenswelt-orientierten Kinderund<br />

Jugendhilfe planungsbereichsbezogen weiterentwickelt. Aufbauend auf<br />

einer Bedarfsanalyse ermöglicht sie <strong>die</strong> Entwicklung der Infrastruktur.<br />

3. Einrichtungsbezogene Ebene<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong> wird vorrangig als integrierte flexible <strong>Hilfe</strong><br />

nach § 27 SGB VIII gewährt. Dies schließt <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong>gewährung nach §§ 28 - 35<br />

SGB VIII nicht aus.<br />

Zu den Voraussetzungen der „Entsäulung“ gehört <strong>die</strong> Schaffung<br />

organisatorischer und verwaltungstechnischer Bedingungen, insbesondere <strong>die</strong><br />

Entwicklung geeigneter Finanzierungsmodelle. Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Verhandlungen nach §§ 78 a - g SGB VIII werden von der<br />

Grundsatzkommission der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong> bestimmt.<br />

Für <strong>die</strong> Beteiligung aller Leistungserbringer am Auswahlverfahren bedarfsgerechter<br />

Angebote und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Transparenz der Prozesse werden Modelle<br />

entwickelt.<br />

4. Einzelfallebene<br />

Die Fallsteuerung liegt beim ASD. Der ASD ist an der Prozesssteuerung<br />

beteiligt. Der ASD entscheidet im Rahmen des SGB VIII über das Erfordernis,<br />

<strong>die</strong> Eignung, <strong>die</strong> Verhältnismäßigkeit und <strong>die</strong> wirtschaftliche Ausgestaltung<br />

einer <strong>Hilfe</strong>. Die Verhältnismäßigkeit richtet sich auf <strong>die</strong> Eingriffsintensität, <strong>die</strong>


7<br />

Dauer und den Umfang der <strong>Hilfe</strong> hinsichtlich der Gesamtentwicklung der<br />

Klientin oder des Klienten. Zur Entscheidung über <strong>die</strong> Eignung einer <strong>Hilfe</strong><br />

gehört <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong> sozialraumorientierte Erbringung der Leistung.<br />

Die dezentralen Allgemeinen Sozialen Dienste des Jugendamtes gewährleisten,<br />

dass Träger <strong>die</strong> Leistung hilfeplangerecht, insbesondere sozialraumorientiert,<br />

erbringen.<br />

Damit ist verbunden, den Anteil der integrierten Angebote zu erweitern. Das<br />

<strong>Hilfe</strong>planverfahren ist als kooperative Feststellung des individuellen<br />

<strong>Hilfe</strong>bedarfs, der Ziele und der Planung der <strong>Hilfe</strong> angelegt.<br />

Am Ende <strong>die</strong>ses Prozesses steht <strong>die</strong> sozialpädagogische Entscheidung der<br />

fallführenden Sozialarbeiterin beziehungsweise des fallführenden Sozialarbeiters.<br />

III.<br />

Qualitätsentwicklung und Evaluation<br />

1. Qualitätsentwicklung<br />

Im Sinne der Priorität von Prävention und Integration soll <strong>die</strong> Zahl der Fälle<br />

nach § 27 SGB VIII gesenkt werden.<br />

Das Verhältnis von ambulanten zu stationären <strong>Hilfe</strong>n soll sich zu Gunsten der<br />

ambulanten entwickeln.<br />

Ist <strong>die</strong> Fremdplatzierung von Kindern (mindestens bis zum Schuleintrittsalter)<br />

unvermeidbar, sollen sie vorrangig in familienähnlichen Betreuungsformen, wie<br />

Pflegefamilien, Pflegestellen, <strong>Erziehung</strong>sstellen, betreut werden. Vor Beginn<br />

einer länger andauernden stationären <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> ist grundsätzlich<br />

Adoption zu prüfen. Der Anteil familienähnlicher Betreuungsformen an den<br />

stationären <strong>Hilfe</strong>n soll vergrößert werden.<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>für</strong> Kinder, Jugendliche und Eltern aus der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong><br />

sollen in <strong>Dresden</strong> verfügbar sein und vermittelt werden. Das schließt <strong>die</strong><br />

Entwicklung spezieller <strong>Hilfe</strong>n auch bei besonderen Bedarfen, insbesondere an<br />

den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Psychiatrie, Schule<br />

und Justiz, ein.<br />

Freie und öffentlicher Träger erarbeiten gemeinsam überprüfbare verbindliche<br />

Qualitätskriterien <strong>zur</strong> Bestimmung und Bewertung von Zielen der <strong>Hilfe</strong>planung,<br />

der Adressatenbeteiligung und <strong>zur</strong> Ressourcennutzung. Die unabhängige<br />

Beratung der Adressatinnen und Adressaten im Vorfeld und im Verlauf der


8<br />

<strong>Hilfe</strong>, insbesondere auch in Konfliktsituationen, zählt zu den Qualitätsmerkmalen;<br />

sie soll weiter entwickelt werden.<br />

Das Fachkräftegebot ist unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> freie und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe verbindlich.<br />

2. Evaluation<br />

Evaluiert werden Prozesse und Wirkungen unter Berücksichtigung des<br />

Vierecksverhältnisses von Nutzerinnen und Nutzern, Kostenträgern,<br />

Leistungserbringern sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.<br />

Evaluiert werden insbesondere :<br />

• Die <strong>Hilfe</strong>planung (Betroffenenbeteiligung, Einbeziehung von<br />

Ressourcen, Effizienz der <strong>Hilfe</strong>n, Entscheidungsprozesse sowie das<br />

Verfahren der sozialpädagogischen Diagnose)<br />

• Die Leistungserbringung (hinsichtlich der in der<br />

Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Positionen <strong>zur</strong> Adressatinnenund<br />

Adressatenbeteiligung, der Einbeziehung kommunaler,<br />

individueller, institutioneller Ressourcen und der konkreten<br />

Umsetzung der <strong>Hilfe</strong>)<br />

• Die nach Abschnitt III/1 erarbeiteten verbindlichen Qualitätskriterien<br />

• Die konkreten Formen der Betroffenenbeteiligung bezüglich der<br />

<strong>Hilfe</strong>entscheidung im Fachteam der ASDs<br />

Innerhalb von zwei Jahren wird eine Auswertung der Verfahren vorgelegt.<br />

Dem Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig <strong>die</strong> Ergebnisse der Evaluation<br />

<strong>zur</strong> Kenntnis gegeben.<br />

Lippmann<br />

Amtsleiter<br />

Stapf<br />

Vorsitzende des Unterausschusses<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>


9<br />

Glossar<br />

Fachkräftegebot und Fachkräfte:<br />

„Fachkräfte sind nach der Definition des Abs. 1 [§ 72 SGB VIII] nur Personen,<br />

<strong>die</strong> eine ihrer jeweiligen Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten (und<br />

formal abgeschlossen) haben. Die Zulassung von Personen ohne entsprechende<br />

Ausbildung aufgrund besonderer Erfahrungen in der Sozialen Arbeit ist nicht als<br />

eine zweite Fachkräftegruppe zu verstehen, sondern eine ausdrücklich<br />

begründungspflichtige Ausnahme vom Grundsatz der ausschließlichen<br />

Beschäftigung von ausgebildeten hauptamtlichen Fachkräften bei den<br />

öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (...).“ (Münder u. a. FK-SGB VIII<br />

§ 72 Rz 5)<br />

„§ 72 verpflichtet direkt nur <strong>die</strong> Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Über <strong>die</strong> in<br />

den §§ 74 Abs. 1 Nr. 1 (...) und 75 Abs. 1 Nr. 3 (...) geregelten Voraussetzungen<br />

wird sein Bestimmungskern bei der Förderung der Arbeit der Träger der<br />

freien Jugendhilfe indirekt wirksam bzw. übertragbar. Über <strong>die</strong><br />

Betriebserlaubnis (§ 45) und <strong>die</strong> Vereinbarungen nach § 77 bestehen ebenfalls<br />

Bindungsmöglichkeiten an § 72. Für <strong>die</strong> Vereinbarungen nach §§ 78a ff. werden<br />

auch <strong>die</strong> privat-gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbieter (...) an das<br />

strukturelle Qualitätsmerkmal Fachkräfte i. S. d. SGB VIII gebunden(...).“<br />

(Münder u. a. FK-SGB VIII § 72 Rz 4)<br />

Co-Produzent:<br />

Die Empfänger der <strong>Hilfe</strong> sind Co-Produzenten im <strong>Hilfe</strong>prozess. Die Erreichung<br />

des im <strong>Hilfe</strong>plan formulierten Zieles ist nur durch <strong>die</strong> Mitwirkung der<br />

Leistungsberechtigten möglich. Die Mitwirkungsanforderungen, <strong>die</strong> an<br />

Leistungsberechtigte gestellt werden, sind im <strong>Hilfe</strong>plan explizit auszuweisen.<br />

Gleichzeitig sind <strong>die</strong> öffentliche und <strong>die</strong> freie Jugendhilfe verpflichtet, <strong>die</strong><br />

Mitwirkungspotenziale der Betroffenen gemeinsam zu fördern und<br />

weiterzuentwickeln.<br />

<strong>Hilfe</strong>setting:<br />

Das <strong>Hilfe</strong>setting ist ein auf den konkreten, individuellen erzieherischen Bedarf<br />

zugeschnittenes Arrangement von pädagogischen und finanziellen Leistungen.<br />

Symptomträger:<br />

Der "Symptomträger" ist <strong>die</strong> Person innerhalb eines Systems, <strong>die</strong> durch<br />

auffälliges Verhalten auf eine Störung <strong>die</strong>ses Systems aufmerksam macht.<br />

Dieses gezeigte Verhalten hat einerseits <strong>die</strong> Funktion, das Ungleichgewicht im<br />

System auszugleichen und kann, auf der anderen Seite, auch als "<strong>Hilfe</strong>ruf"<br />

interpretiert werden.


10<br />

Sozialraum – Lebenswelt – Steuerraum<br />

„Der Sozialraum umschreibt <strong>die</strong> mehrheitliche Einschätzung der ortsansässigen<br />

und verbundenen Bewohner/-innen hinsichtlich des Ausmaßes „ihres“<br />

Viertels/Quartiers. Er ist damit räumlich eingrenzbar.<br />

Lebenswelt definiert jeder einzelne Mensch <strong>für</strong> sich – <strong>die</strong>se Definition kann<br />

räumlichen Dimensionen entsprechen, sie kann sich aber auch jeder räumlichen<br />

Eingrenzung entziehen. Jeglicher Sozialraum deckt nur einen Teil der<br />

Lebenswelt ab. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie groß <strong>die</strong>ser Anteil<br />

tatsächlich ist (messbar wäre hier ggf. der Anteil der Kontakte im Sozialraum<br />

oder <strong>die</strong> Lebenszeit, <strong>die</strong> jemand im Sozialraum verbringt.)<br />

Darüber hinaus gibt es Regionen und Bezirke, welche Bezugsgrößen <strong>für</strong><br />

raumbezogene Organisations- und Budgetformen sein können. Sie werden auch<br />

Planungs- oder Steuerbereiche genannt.<br />

Derartige Regionen umfassen in der Regel mehrere Sozialräume.“<br />

(Mitteilungsblatt des Sächsischen Landesjugendamtes Nr. 2/2003, Seite 5)

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