Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden
Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden
Grundsätze für die Hilfe zur Erziehung - JugendInfoService Dresden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong><br />
Jugendamt<br />
<strong>Grundsätze</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong><br />
23.10.2003
2<br />
Übersicht<br />
I. Qualitätsziele<br />
1. Subjektorientierung sowie Adressatinnen- und<br />
Adressatenbeteiligung ist <strong>für</strong> alle Fachkräfte handlungsleitend<br />
2. Priorität haben Prävention und Integration<br />
3. Flexible, wirkungsvolle <strong>Hilfe</strong>settings im Sozialraum werden<br />
bedarfsgerecht weiterentwickelt<br />
4. Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten kooperativ<br />
zusammen<br />
5. Effektivität der Leistung und Effizienz werden entwickelt<br />
II.<br />
Steuerung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong><br />
1. Strategische Ebene<br />
2. Infrastrukturelle Ebene<br />
3. Einrichtungsbezogene Ebene<br />
4. Einzelfallebene<br />
III.<br />
Qualitätsentwicklung und Evaluation<br />
1. Qualitätsentwicklung<br />
2. Evaluation<br />
Glossar
3<br />
<strong>Grundsätze</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong><br />
I. Qualitätsziele<br />
1. Subjektorientierung sowie Adressatinnen- und Adressatenbeteiligung ist<br />
<strong>für</strong> alle Fachkräfte handlungsleitend<br />
Die Partizipationsmöglichkeiten <strong>für</strong> Adressatinnen und Adressaten werden<br />
erweitert und ihre Beteiligungsrechte gestärkt, um insbesondere eine<br />
Mitwirkung am Prozess der Leistungserbringung sowie <strong>die</strong> Entwicklung von<br />
Autonomie und eigenverantwortlicher Problembewältigung zu befördern.<br />
Kinder, Jugendliche und Eltern werden als Co-Produzenten im Prozess gefördert<br />
und gefordert.<br />
Bezüglich der geschlechtsbewussten Arbeit sind <strong>die</strong> spezifischen Bedürfnisse<br />
und Wünsche von Mädchen und Jungen sowie ihrer Mütter und Väter in der<br />
Planung und Gestaltung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> zu berücksichtigen.<br />
Der <strong>Hilfe</strong>prozess wird auf der Basis der individuellen Bedarfslagen der<br />
Adressatinnen und Adressaten gestaltet.<br />
Für den Einzelfall wird <strong>die</strong> geeignete <strong>Hilfe</strong> mit der geringsten Eingriffsintensität<br />
vorgesehen. Die individuellen, familiären, sozialen und institutionellen<br />
Ressourcen sind dabei vorrangig zu fördern und zu nutzen.<br />
Die Position des Kindes soll insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen<br />
Kind und Eltern besonders gestärkt werden.<br />
Modelle der Betroffenenbeteiligung werden in allen ASDs implementiert.<br />
2. Priorität haben Prävention und Integration<br />
Die Schaffung positiver Entwicklungsbedingungen <strong>für</strong> das Aufwachsen junger<br />
Menschen und ihre Familien – <strong>die</strong> strukturelle Prävention und Fallvermeidung –<br />
ist als kommunale Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Die Kinder- und<br />
Jugendhilfe – freie Kinder- und Jugendhilfe sowie öffentliche Verwaltung und<br />
Jugendhilfeausschuss – nimmt ihre Aufgaben <strong>für</strong> das Aufwachsen der jungen<br />
Generation ressortübergreifend wahr.<br />
Kinder und Jugendliche mit erhöhtem <strong>Erziehung</strong>s- und Förderungsbedarf sollen<br />
möglichst in ihren bisherigen Gemeinschaftsformen und Regelangeboten, wie<br />
Schule, Kindertagesstätten usw., bleiben können. Zur Gewährleistung einer
4<br />
hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte<br />
entsprechend der individuellen Zielstellung eingesetzt.<br />
Für <strong>die</strong> weitere Ausgestaltung der <strong>Hilfe</strong> werden, soweit fachlich sinnvoll,<br />
ehrenamtliche Ressourcen nutzbar gemacht.<br />
Die Stärkung der Familiensysteme hat Vorrang vor der „Behandlung des<br />
Symptomträgers“.<br />
Durch das Jugendamt wird <strong>die</strong> Kooperation der <strong>für</strong> das Familiensystem<br />
wichtigen Stützungssysteme (offene Angebote, Schule, Gesundheitsamt,<br />
Kindertagesstätten, Sozialamt, Wohnungsgenossenschaften etc.) verbindlich<br />
vereinbart.<br />
Gemeinsame Projekte mit anderen Leistungspartnern und damit zusammenhängende<br />
neue Finanzierungsmodelle werden mit Nachdruck entwickelt<br />
und realisiert.<br />
3. Flexible, wirkungsvolle <strong>Hilfe</strong>settings im Sozialraum werden<br />
bedarfsgerecht weiterentwickelt<br />
Sozialraumorientierung ist eines der zentralen Gestaltungselemente der Kinderund<br />
Jugendhilfe und damit auch der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>.<br />
Zur Sozialraumorientierung gehört <strong>die</strong> Wechselwirkung individueller, familiärer<br />
und sozialräumlicher Ressourcen, <strong>die</strong> Beziehung von professioneller<br />
Infrastruktur, Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements.<br />
Die Verwirklichung der Sozialraumorientierung in <strong>Dresden</strong> geht von einer<br />
gesamtstädtischen Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen<br />
und der Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen aus.<br />
Die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts ist nicht an Grenzen von<br />
Sozial- oder Steuerräumen gebunden.<br />
Von den Trägern werden vorrangig flexible integrierte <strong>Hilfe</strong>settings nach § 27<br />
SGB VIII entwickelt.<br />
4. Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten kooperativ<br />
zusammen<br />
Der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat Gewährleistungsverpflichtungen;<br />
er kann weitere Gewährleistungsfunktionen übernehmen. Die<br />
ziel- und bedarfsgerechte Infrastruktur wird über <strong>die</strong> Jugendhilfeplanung<br />
konkretisiert. Für <strong>die</strong> Ausgestaltung der Angebotsstruktur und <strong>die</strong> Normierung
5<br />
fachlicher Standards bleibt ein hohes Maß an öffentlicher Verantwortung<br />
erforderlich.<br />
Das Jugendamt <strong>Dresden</strong> sieht seine Rolle vorrangig in der Steuerung, nicht in<br />
der Erbringung von Leistungen. Aufgabenschwerpunkte des Jugendamtes sind<br />
dementsprechend Planung, Entscheidung, Evaluation, Controlling sowie <strong>die</strong><br />
Entwicklung der Rahmenbedingungen und Standards <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungserbringung.<br />
Für <strong>die</strong> Entwicklung bedarfsgerechter integrierter flexibler <strong>Hilfe</strong>n sind sowohl<br />
beim öffentlichen sowie bei den freien Trägern <strong>die</strong> notwendigen<br />
Voraussetzungen zu schaffen. Die Strukturmaximen einer lebensweltorientierten<br />
Kinder- und Jugendhilfe (formuliert im 8. Jugendbericht) bilden da<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Leitlinien. Subjektorientierung sowie <strong>die</strong> Adressatinnen- und Adressatenbeteiligung<br />
erhalten einen zentralen Stellenwert.<br />
Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe arbeiten auf den Steuerungsebenen<br />
(siehe Punkt II), bei der Qualitätsentwicklung und der Evaluation<br />
zielgerichtet, autonom und transparent zusammen.<br />
5. Effektivität der Leistung und Effizienz werden entwickelt<br />
Die Effektivität der sozialpädagogischen Leistungen sowie <strong>die</strong> Effizienz der<br />
Verwendung öffentlicher Mittel sind Ziele <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortentwicklung der Kinderund<br />
Jugendhilfe in <strong>Dresden</strong>. „Ein fachlich regulierter Qualitätswettbewerb soll<br />
in der Verknüpfung von (sozialpädagogischer) Effektivität und (volkswirtschaftlicher)<br />
Effizienz <strong>die</strong> notwendigen und geeigneten und damit <strong>die</strong><br />
(langfristig) preiswertesten Leistungen hervorbringen und deren Finanzierung<br />
sichern.“ (11. Kinder- und Jugendbericht, S. 258)<br />
Die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines fachlich regulierten Qualitäts-<br />
Wettbewerbs werden diskutiert und geeignete Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung der<br />
Ziele entwickelt.<br />
Professionelle Standards nach dem Kinder - und Jugendhilfeplan einschließlich<br />
des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII, eine plurale Infrastruktur und eine<br />
fachlich verantwortete Leistungserbringung werden als <strong>die</strong> entscheidenden<br />
Faktoren <strong>für</strong> das kostengünstigste Leistungssystem angesehen.
6<br />
II.<br />
Steuerung der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong><br />
Die <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> wird über 4 Ebenen gesteuert:<br />
• auf der strategischen Ebene durch den Jugendhilfeausschuss<br />
• auf der Infrastrukturebene durch <strong>die</strong> Jugendhilfeplanung<br />
• auf der einrichtungsbezogenen Ebene der Angebotsgestaltung<br />
durch <strong>die</strong> Vereinbarungen nach § 77 und §§ 78 a - g SGB VIII<br />
• auf der Einzelfallebene durch den <strong>Hilfe</strong>plan<br />
1. Strategische Ebene<br />
Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Organ der kommunalen Kinder- und<br />
Jugendhilfepolitik. Er beschließt Ziele, Grundlagen, fachliche Qualitätsstandards,<br />
Trägerschaft, <strong>die</strong> Gestaltung der sozialen Infrastruktur auf der Basis<br />
der Jugendhilfeplanung und <strong>die</strong> Controlling-Verfahren der <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>.<br />
2. Infrastrukturelle Ebene<br />
Die Jugendhilfeplanung im Bereich der erzieherischen <strong>Hilfe</strong> wird kontinuierlich<br />
auf der Grundlage der Strukturmaximen einer lebenswelt-orientierten Kinderund<br />
Jugendhilfe planungsbereichsbezogen weiterentwickelt. Aufbauend auf<br />
einer Bedarfsanalyse ermöglicht sie <strong>die</strong> Entwicklung der Infrastruktur.<br />
3. Einrichtungsbezogene Ebene<br />
<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> in <strong>Dresden</strong> wird vorrangig als integrierte flexible <strong>Hilfe</strong><br />
nach § 27 SGB VIII gewährt. Dies schließt <strong>die</strong> <strong>Hilfe</strong>gewährung nach §§ 28 - 35<br />
SGB VIII nicht aus.<br />
Zu den Voraussetzungen der „Entsäulung“ gehört <strong>die</strong> Schaffung<br />
organisatorischer und verwaltungstechnischer Bedingungen, insbesondere <strong>die</strong><br />
Entwicklung geeigneter Finanzierungsmodelle. Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Verhandlungen nach §§ 78 a - g SGB VIII werden von der<br />
Grundsatzkommission der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong> bestimmt.<br />
Für <strong>die</strong> Beteiligung aller Leistungserbringer am Auswahlverfahren bedarfsgerechter<br />
Angebote und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Transparenz der Prozesse werden Modelle<br />
entwickelt.<br />
4. Einzelfallebene<br />
Die Fallsteuerung liegt beim ASD. Der ASD ist an der Prozesssteuerung<br />
beteiligt. Der ASD entscheidet im Rahmen des SGB VIII über das Erfordernis,<br />
<strong>die</strong> Eignung, <strong>die</strong> Verhältnismäßigkeit und <strong>die</strong> wirtschaftliche Ausgestaltung<br />
einer <strong>Hilfe</strong>. Die Verhältnismäßigkeit richtet sich auf <strong>die</strong> Eingriffsintensität, <strong>die</strong>
7<br />
Dauer und den Umfang der <strong>Hilfe</strong> hinsichtlich der Gesamtentwicklung der<br />
Klientin oder des Klienten. Zur Entscheidung über <strong>die</strong> Eignung einer <strong>Hilfe</strong><br />
gehört <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong> sozialraumorientierte Erbringung der Leistung.<br />
Die dezentralen Allgemeinen Sozialen Dienste des Jugendamtes gewährleisten,<br />
dass Träger <strong>die</strong> Leistung hilfeplangerecht, insbesondere sozialraumorientiert,<br />
erbringen.<br />
Damit ist verbunden, den Anteil der integrierten Angebote zu erweitern. Das<br />
<strong>Hilfe</strong>planverfahren ist als kooperative Feststellung des individuellen<br />
<strong>Hilfe</strong>bedarfs, der Ziele und der Planung der <strong>Hilfe</strong> angelegt.<br />
Am Ende <strong>die</strong>ses Prozesses steht <strong>die</strong> sozialpädagogische Entscheidung der<br />
fallführenden Sozialarbeiterin beziehungsweise des fallführenden Sozialarbeiters.<br />
III.<br />
Qualitätsentwicklung und Evaluation<br />
1. Qualitätsentwicklung<br />
Im Sinne der Priorität von Prävention und Integration soll <strong>die</strong> Zahl der Fälle<br />
nach § 27 SGB VIII gesenkt werden.<br />
Das Verhältnis von ambulanten zu stationären <strong>Hilfe</strong>n soll sich zu Gunsten der<br />
ambulanten entwickeln.<br />
Ist <strong>die</strong> Fremdplatzierung von Kindern (mindestens bis zum Schuleintrittsalter)<br />
unvermeidbar, sollen sie vorrangig in familienähnlichen Betreuungsformen, wie<br />
Pflegefamilien, Pflegestellen, <strong>Erziehung</strong>sstellen, betreut werden. Vor Beginn<br />
einer länger andauernden stationären <strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> ist grundsätzlich<br />
Adoption zu prüfen. Der Anteil familienähnlicher Betreuungsformen an den<br />
stationären <strong>Hilfe</strong>n soll vergrößert werden.<br />
<strong>Hilfe</strong> <strong>für</strong> Kinder, Jugendliche und Eltern aus der Landeshauptstadt <strong>Dresden</strong><br />
sollen in <strong>Dresden</strong> verfügbar sein und vermittelt werden. Das schließt <strong>die</strong><br />
Entwicklung spezieller <strong>Hilfe</strong>n auch bei besonderen Bedarfen, insbesondere an<br />
den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Psychiatrie, Schule<br />
und Justiz, ein.<br />
Freie und öffentlicher Träger erarbeiten gemeinsam überprüfbare verbindliche<br />
Qualitätskriterien <strong>zur</strong> Bestimmung und Bewertung von Zielen der <strong>Hilfe</strong>planung,<br />
der Adressatenbeteiligung und <strong>zur</strong> Ressourcennutzung. Die unabhängige<br />
Beratung der Adressatinnen und Adressaten im Vorfeld und im Verlauf der
8<br />
<strong>Hilfe</strong>, insbesondere auch in Konfliktsituationen, zählt zu den Qualitätsmerkmalen;<br />
sie soll weiter entwickelt werden.<br />
Das Fachkräftegebot ist unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> freie und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe verbindlich.<br />
2. Evaluation<br />
Evaluiert werden Prozesse und Wirkungen unter Berücksichtigung des<br />
Vierecksverhältnisses von Nutzerinnen und Nutzern, Kostenträgern,<br />
Leistungserbringern sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.<br />
Evaluiert werden insbesondere :<br />
• Die <strong>Hilfe</strong>planung (Betroffenenbeteiligung, Einbeziehung von<br />
Ressourcen, Effizienz der <strong>Hilfe</strong>n, Entscheidungsprozesse sowie das<br />
Verfahren der sozialpädagogischen Diagnose)<br />
• Die Leistungserbringung (hinsichtlich der in der<br />
Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Positionen <strong>zur</strong> Adressatinnenund<br />
Adressatenbeteiligung, der Einbeziehung kommunaler,<br />
individueller, institutioneller Ressourcen und der konkreten<br />
Umsetzung der <strong>Hilfe</strong>)<br />
• Die nach Abschnitt III/1 erarbeiteten verbindlichen Qualitätskriterien<br />
• Die konkreten Formen der Betroffenenbeteiligung bezüglich der<br />
<strong>Hilfe</strong>entscheidung im Fachteam der ASDs<br />
Innerhalb von zwei Jahren wird eine Auswertung der Verfahren vorgelegt.<br />
Dem Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig <strong>die</strong> Ergebnisse der Evaluation<br />
<strong>zur</strong> Kenntnis gegeben.<br />
Lippmann<br />
Amtsleiter<br />
Stapf<br />
Vorsitzende des Unterausschusses<br />
<strong>Hilfe</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong>
9<br />
Glossar<br />
Fachkräftegebot und Fachkräfte:<br />
„Fachkräfte sind nach der Definition des Abs. 1 [§ 72 SGB VIII] nur Personen,<br />
<strong>die</strong> eine ihrer jeweiligen Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten (und<br />
formal abgeschlossen) haben. Die Zulassung von Personen ohne entsprechende<br />
Ausbildung aufgrund besonderer Erfahrungen in der Sozialen Arbeit ist nicht als<br />
eine zweite Fachkräftegruppe zu verstehen, sondern eine ausdrücklich<br />
begründungspflichtige Ausnahme vom Grundsatz der ausschließlichen<br />
Beschäftigung von ausgebildeten hauptamtlichen Fachkräften bei den<br />
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (...).“ (Münder u. a. FK-SGB VIII<br />
§ 72 Rz 5)<br />
„§ 72 verpflichtet direkt nur <strong>die</strong> Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Über <strong>die</strong> in<br />
den §§ 74 Abs. 1 Nr. 1 (...) und 75 Abs. 1 Nr. 3 (...) geregelten Voraussetzungen<br />
wird sein Bestimmungskern bei der Förderung der Arbeit der Träger der<br />
freien Jugendhilfe indirekt wirksam bzw. übertragbar. Über <strong>die</strong><br />
Betriebserlaubnis (§ 45) und <strong>die</strong> Vereinbarungen nach § 77 bestehen ebenfalls<br />
Bindungsmöglichkeiten an § 72. Für <strong>die</strong> Vereinbarungen nach §§ 78a ff. werden<br />
auch <strong>die</strong> privat-gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbieter (...) an das<br />
strukturelle Qualitätsmerkmal Fachkräfte i. S. d. SGB VIII gebunden(...).“<br />
(Münder u. a. FK-SGB VIII § 72 Rz 4)<br />
Co-Produzent:<br />
Die Empfänger der <strong>Hilfe</strong> sind Co-Produzenten im <strong>Hilfe</strong>prozess. Die Erreichung<br />
des im <strong>Hilfe</strong>plan formulierten Zieles ist nur durch <strong>die</strong> Mitwirkung der<br />
Leistungsberechtigten möglich. Die Mitwirkungsanforderungen, <strong>die</strong> an<br />
Leistungsberechtigte gestellt werden, sind im <strong>Hilfe</strong>plan explizit auszuweisen.<br />
Gleichzeitig sind <strong>die</strong> öffentliche und <strong>die</strong> freie Jugendhilfe verpflichtet, <strong>die</strong><br />
Mitwirkungspotenziale der Betroffenen gemeinsam zu fördern und<br />
weiterzuentwickeln.<br />
<strong>Hilfe</strong>setting:<br />
Das <strong>Hilfe</strong>setting ist ein auf den konkreten, individuellen erzieherischen Bedarf<br />
zugeschnittenes Arrangement von pädagogischen und finanziellen Leistungen.<br />
Symptomträger:<br />
Der "Symptomträger" ist <strong>die</strong> Person innerhalb eines Systems, <strong>die</strong> durch<br />
auffälliges Verhalten auf eine Störung <strong>die</strong>ses Systems aufmerksam macht.<br />
Dieses gezeigte Verhalten hat einerseits <strong>die</strong> Funktion, das Ungleichgewicht im<br />
System auszugleichen und kann, auf der anderen Seite, auch als "<strong>Hilfe</strong>ruf"<br />
interpretiert werden.
10<br />
Sozialraum – Lebenswelt – Steuerraum<br />
„Der Sozialraum umschreibt <strong>die</strong> mehrheitliche Einschätzung der ortsansässigen<br />
und verbundenen Bewohner/-innen hinsichtlich des Ausmaßes „ihres“<br />
Viertels/Quartiers. Er ist damit räumlich eingrenzbar.<br />
Lebenswelt definiert jeder einzelne Mensch <strong>für</strong> sich – <strong>die</strong>se Definition kann<br />
räumlichen Dimensionen entsprechen, sie kann sich aber auch jeder räumlichen<br />
Eingrenzung entziehen. Jeglicher Sozialraum deckt nur einen Teil der<br />
Lebenswelt ab. Weitgehend ungeklärt ist bisher, wie groß <strong>die</strong>ser Anteil<br />
tatsächlich ist (messbar wäre hier ggf. der Anteil der Kontakte im Sozialraum<br />
oder <strong>die</strong> Lebenszeit, <strong>die</strong> jemand im Sozialraum verbringt.)<br />
Darüber hinaus gibt es Regionen und Bezirke, welche Bezugsgrößen <strong>für</strong><br />
raumbezogene Organisations- und Budgetformen sein können. Sie werden auch<br />
Planungs- oder Steuerbereiche genannt.<br />
Derartige Regionen umfassen in der Regel mehrere Sozialräume.“<br />
(Mitteilungsblatt des Sächsischen Landesjugendamtes Nr. 2/2003, Seite 5)