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Grußwort von Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Griese anlässlich ...

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4. Grundlinien der Gesetzgebung in einigen<br />

Bereichen der räumlichen Planung und<br />

Kontinuitäten nach 1945<br />

Meine Damen und Herren,<br />

mir als Jurist liegt es nahe, nach Grundlinien zu fragen,<br />

die aus Gesetzen der nationalsozialistischen Ära in die<br />

Gesetze nach 1949 hinüber gezogen wurden.<br />

Ich möchte mich dabei auf Gesetze beschränken, die die<br />

räumliche Planung betreffen. Als Beispiele greife ich<br />

• das Reichsautobahngesetz,<br />

• die Reichsumlegungsordnung und<br />

• das Reichsnaturschutzgesetz<br />

heraus, weil sie anschaulich machen, worum es mir<br />

geht. Ich werde hier keine detaillierte Würdigung dieser<br />

Rechtsbereiche vornehmen – dazu reicht die Zeit nicht, –<br />

sondern mich auf Grundlinien und Tendenzen<br />

beschränken. Ich habe die Partizipationsmöglichkeiten<br />

der Betroffenen herausgegriffen.<br />

Das Reichsautobahngesetz<br />

Das „Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens<br />

„Reichsautobahnen““ stammt aus 1933 und wurde<br />

zwischen 1933 und 1941 fünfmal novelliert. 1941 wurde

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