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Grußwort von Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Griese anlässlich ...

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- 8 -<br />

„schlanke“ Planung, die schnelle Planungs- und<br />

Realisierungsmöglichkeiten garantieren sollte.<br />

Bei der Linienbestimmung ist auch heute keine<br />

Bürgerbeteiligung vorgesehen, da sie dem Einzelnen<br />

gegenüber nicht verbindlich ist. Bürgerbeteiligung ist<br />

aber zentraler Bestandteil der Planfeststellung. 8<br />

Klagemöglichkeiten für den einzelnen Betroffenen gibt es<br />

ebenso wie Klagemöglichkeiten für anerkannte<br />

Vereinigungen, auch wenn sie seit den 1990er Jahren<br />

immer wieder limitiert wurden. 9<br />

Die Reichsumlegungsordnung<br />

Das Umlegungsgesetz <strong>von</strong> 1936 und die<br />

Reichsumlegungsordnung <strong>von</strong> 1937 regelten das<br />

Recht der Flurbereinigung und knüpften dabei an das<br />

Recht der Weimarer Republik an. 10<br />

8 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar<br />

2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14.<br />

August 2009 (BGBl. I S. 2827), §§ 72 - 78<br />

9 Vgl. §§ 17 a und e Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31.<br />

Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

10 Umlegungsgesetz vom 26. Juni 1936 (RGBL I S. 518); Reichsumlegungsordnung<br />

vom 16. Juni 1937 (RGBL. I S: 629); vgl. Hillebrandt, R., Engels, C. und Geith, R.<br />

1938: Reichsumlegungsordnung. Erläutert <strong>von</strong> <strong>Dr</strong>. R. Hillebrandt, <strong>Dr</strong>. C. Engels und<br />

<strong>Dr</strong>. E. Geith mit einem Geleitwort <strong>von</strong> R. Walther Darré. C. H. Beck`sche<br />

Verlagsbuchhandlung. München und Berlin. 52: „Im nationalsozialistischen Staate, für<br />

den die Mehrung und Stärkung des Bauerntums eine der vordringlichsten Aufgaben zur<br />

Erhaltung der Volkskräfte und zur Sicherung der Volksernährung aus eigener Scholle

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