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Baubeschreibung

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<strong>Baubeschreibung</strong><br />

Denkmalschutz:<br />

Die zu sanierenden, massiven Gebäudeanlagen einer ehem. Kasernennutzung und<br />

seiner späteren Behördennutzung werden nach Funktionsaufgabe nun einer neuen,<br />

allgemeinen Wohnnutzung zugeführt. Die Baukörper aus den Baujahren von 1914<br />

bis 1918 gelten als besonders erhaltenswerter historischer Militärtypenbau seiner<br />

Zeit.<br />

18<br />

Hohenzollernring 15 und 15A<br />

Hohenzollernring 16 und 16A<br />

Flankenschanze 46 und 46A<br />

Projektstand Entwurfsplanung M=1:200 vom 05.11.2011 Euprent<br />

GmbH Berlin / Entwurfsgrundlagen Bestandsaufnahmen vor Ort aus<br />

Oktober 2011.<br />

Besonders auffällig und aus denkmalpflegerischer Sicht schützenswert ist der eindeutige<br />

Gebäudecharakter, seine bauliche Gliederung, der prägnante Geschossaufbau,<br />

die typischen Fassadengliederungen sowie die eindeutige Dachlandschaft mit<br />

den regelmäßigen Dachgauben als gereihte Gaubenlandschaft. Gleichfalls von denkmalpflegerischem<br />

Interesse ist die städtebauliche Stellung der Gebäude zueinander,<br />

die gemeinsam den ehemaligen Exerzierhof eindeutig umfassen und das Gesamtbild<br />

der Anlage prägen.<br />

Die Planung von Sanierung und Umnutzung sieht vor, dass die Fassaden im Wesentlichen<br />

ihre Gliederung aus den stehenden, gereihten Einzelöffnungen beibehalten<br />

und nun in zeitgerechter Anpassung auf die neue Nutzung entsprechende<br />

punktuelle, freikragend übereinanderliegende Balkonanlagen bzw. erdgeschossige<br />

Balkonanlagen mit Gartenzugängen zusätzlich erhalten. In den hierfür vorgesehenen<br />

Fassadenabschnitten werden ehemalige vorhandene Fensteranlagen als bodengleiche<br />

Türanlagen als Balkonausgänge bzw. Terrassenausgänge im gleichen Format<br />

hergestellt und ausgebildet.<br />

grundsätzliche Charakter der Anlage sowie die Fassaden- Rhythmisierung soll beibehalten werden. Die eindeutigen Zugangsanlagen an den Schmalseiten<br />

der hofseitigen Seitenflügel der beiden Hauptriegel Hohenzollernring 15 u. 15A bzw. 16 u. 16A bleiben ebenso wie am Bestandsgebäude Flankenschanze 46<br />

bzw. 46A Bestand und bilden die zukünftigen Eingangsportale zu den Wohneinheiten.<br />

Zur Sicherstellung der 2 Zufahrten für den Bereich des Wohnparkareals vom Hohenzollernring erhält dieses seitens des abgetrennten Gewerbegrundstücks<br />

ein notariell eingetragenes Geh- Fahrrecht,-und Leitungsrecht (Dienstbarkeit).<br />

Die Sanierung und Modernisierung erfolgt in enger Abstimmung und unter den präzisen Vorgaben der Denkmalbehörde von Berlin-Spandau. Großer Wert<br />

wird dabei auf den Erhalt spezifischer Elemente und Bauteile der Gebäude gelegt, die für den Erhalt den besonderen Charme des Ensembles sowie für die<br />

Schaffung werthaltiger Wohnkultur in den Wohnungen wichtig sind.<br />

Ziel der Instandsetzung und Modernisierung sowie der Um- und Ausbaumaßnahmen ist es, Wohnraum zu schaffen, der den heutigen Anforderungen an<br />

Wohnqualität genügt.


Anforderungen an die Bauphysik sowie an Brand-, Schall- und Wärmeschutz werden<br />

mit entsprechendem Feingefühl soweit erfüllt als sie unter den prioritär zu berücksichtigten<br />

denkmalpflegerischen Belangen zulässig und technisch möglich sind.<br />

Die Haustechnik entspricht nach der Sanierung dem heutigen Stand der Technik.<br />

Auf Grund der Bedeutung der Objekte für das Gebiet sind für die gesamten Gebäudehüllen<br />

für die Gestaltung der Fassaden, Eingänge, Fensteranlagen, Innentüren,<br />

Treppenhäuser und Geländeranlagen, Bodenbeläge etc., für die Farbgebung sowie<br />

die Wahl der Baumaterialien einschließlich der neu hinzugefügten Bauteile und für<br />

die Bauausführungen insgesamt die Zustimmungen der zuständigen Denkmalbehörde<br />

von Berlin-Spandau und dem Bereich der Stadtplanung bzw. Bauaufsicht einzuholen.<br />

Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind die Weisungen der<br />

Genehmigungsbehörden, insbesondere der Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />

verbindlich und haben bei diesem Bauvorhaben entscheidenden Charakter. Alle<br />

Ausführungen in der <strong>Baubeschreibung</strong> sowie die Baupläne stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Zustimmung der Denkmalbehörde und der Stadtplanung bzw. der Bauaufsicht.<br />

Soweit die Genehmigungsbehörden, insbesondere die Denkmalbehörde, in<br />

der Baugenehmigung oder während des Baus beispielsweise durch Anweisung vor<br />

Ort eine von den Plänen oder der <strong>Baubeschreibung</strong> abweichende Ausführungen anordnet,<br />

ist der Veräußerer berechtigt, die Bauausführung entsprechend zu ändern.<br />

Flächenberechnungen:<br />

Die Berechnungen der Wohnflächen erfolgt nach der ab 01.01.2004 geltenden<br />

Wohnflächenverordnung (WoFIV).<br />

Anteil Grundfläche<br />

voll Grundflächen von Räumen oder Raumteilen einschl. voll<br />

verglaste Wintergartenanlagen mit einer lichten Höhe von<br />

mindestens 2m.<br />

zu 50 %<br />

zu 50%<br />

zu 33%<br />

Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lich<br />

ten Höhe von mehr als 1m und weniger als 2 m.<br />

Grundflächen von Freisitzen in den Ober- u. Dachgeschos<br />

sen, Balkonen, Dachterrassen und Dachgärten(Gründächer),<br />

Loggien und im Erdgeschoss bzw. im Hochparterre befindlichen<br />

Terrassenflächen.<br />

Außenterrassen im Freianlagenbereich der Wohnungsgärten<br />

im EG. Mindestgröße ca. 18,00 m².<br />

nicht Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten<br />

Höhe von weniger als 1 m.<br />

19<br />

Die endgültigen Flächenangaben beruhen auf den Bauantragsunterlagen des Planungsbüros Euprent GmbH Berlin.<br />

Abweichungen können sich aufgrund spezieller örtlicher Situationen, haustechnischer, brandschutztechnischer oder tragwerksplanerischer Belange und Änderungen<br />

bzw. Anpassungen bei der Bauausführung bzw. besondere Anforderungen aus Begehungen der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />

ergeben und bleiben ausdrücklich vorbehalten.


20<br />

Ausführung – Baukonstruktionen<br />

Tragwerk: tragende Außenwände/ Außenhüllflächen Bestand<br />

Die bestehenden Gebäudehüllflächen sind als tragende Bauteile in bestehendem<br />

Mauerwerksbau aus Vollziegelsteinen mit unterschiedlichen statisch bestimmten<br />

Wandquerschnitten ausgebildet.<br />

Die Gebäudehülle mit ihren tragenden Konstruktionen bleibt im Rahmen der Planung<br />

erhalten bzw. wird für die zukünftige Nutzung als Wohngebäude ggfs. durch<br />

Balkonanlagen, Loggien bzw. Flachdachterrassen ergänzt.<br />

Hohenzollernring Nr. 16 und 16 A.<br />

II geschossige vollunterkellerte Gebäudeanlage ohne Dachgeschossausbauten.<br />

Hohenzollernring Nr. 15 und 15 A bzw. Flankenschanze Nr. 46 und 46 A.<br />

III geschossige vollunterkellerte Gebäudeanlagen mit einer Dachgeschossausbauebene<br />

mit darüber liegender, nicht ausgebauter Spitzdachebene.<br />

Gut erhaltene Bestandsfassadenflächen mit mehrlagigem Putzaufbau als sogenannter<br />

Terranova Edelkratzputz aus hochhydraulischen Kalkputz P1C grobkörniger<br />

Struktur. Naturputzfassaden werden in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde<br />

von Berlin-Spandau in farblicher Anpassung an den Bestand lasierend<br />

gestrichen in den bestehenden Putzfarbtönen.<br />

Fassadenflächen werden auf Risse und mögliche verdeckte Schäden sowie Schadstellen<br />

untersucht und fachgerecht saniert, ergänzt und verfugt. Neue Öffnungen für<br />

Balkontüranpassungen und freiauskragende Balkonanlagen werden nach Vorgaben<br />

der Statik tragwerkstechnisch entsprechend den Erfordernissen und Gegebenheiten<br />

fachgerecht in den Bestand eingearbeitet und bei Bedarf funktionsgerecht wärmeentkoppelt<br />

befestigt.<br />

Entsprechend den geltenden DIN- Normen und Fachrichtlinien werden die horizontalen<br />

Mauerwerksvorsprünge dauerhaft durch Zinkblechabdeckungen, Längenausdehnern,<br />

gegen Witterungseinflüsse geschützt.<br />

Bestehende Fassadenöffnungen als „sogenannte Lochfassade“ mit regelmäßigen,<br />

ruhigen stehenden Fenster- und Eingangsöffnungen werden mit neuen Holz-Fenster-,<br />

bzw. Türanlagen mit Innen- u. Außenfensterbänken bzw. Trittschwellen materialgerecht<br />

in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-<br />

Spandau hergestellt, angepasst und versehen.<br />

Der gesamte Bestands-Massivbau wird nach Anpassung im Bereich der Tragwerksplanung,<br />

den Wärme,- Schall,- und Brandschutzes, der TGA- Planung, den anerkannten<br />

Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften,<br />

sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und<br />

den denkmalpflegerischen Auflagen und Befreiungen etc. instandgesetzt und modernisiert.<br />

Tragewerk: Bereich tragende Innenwände<br />

Die bestehenden, tragenden Bestands-Massiv-Innenwände werden in planerischer Anpassung an die neuen Nutzungsinhalte, unter Beachtung der notwendigen<br />

Anforderungen an die Tragwerksplanung, den Wärme,- Schall,- und Brandschutz, der TGA- Planung, den anerkannten Regeln der Technik und den<br />

einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften, sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und den denkmalpflegerischen<br />

Auflagen und Befreiungen etc. instandgesetzt und modernisiert.


Treppenhausanlagen Bestand<br />

Die Bestandsanlagen werden in ihren Abmessungen komplett erhalten bzw. den<br />

baurechtlichen und brandschutztechnischen Gegebenheiten und Anforderungen<br />

entsprechend ertüchtigt.<br />

Podest- und Treppenläufe aus Stahlbeton.<br />

Vorhandene, bestehende Oberbeläge von Treppenstufen u. Podestanlagen aus Naturstein<br />

bzw. Werkstein werden fachgerecht gereinigt, ausgebessert oder aufgearbeitet<br />

bzw. bei Notwendigkeit fachgerecht ergänzt.<br />

Die handwerklich geformten Stahlgeländeranlagen einschließlich Ihrer Handläufe<br />

werden gereinigt, bei Bedarf ausgebessert bzw. bei Notwendigkeit fachgerecht aufgearbeitet<br />

und ergänzt.<br />

Hauptzugangsanlagen EG-Bereich aus ein-, bzw. zweiflügeligen Holzkassettentüranlagen<br />

mit getrennt darüber liegenden feststehenden Oberlichtern werden von<br />

Grund überholt, endbeschichtet, gang- und schließbar hergestellt bzw. erhalten entsprechende<br />

Obentürschließer und Türstopper in Abstimmung mit der zuständigen<br />

Denkmalbehörde von Berlin-Spandau bzw. dem Brandschutzkonzept.<br />

Bestehende Verglasungen werden überprüft und bei Bedarf durch Neuverglasungen<br />

und entsprechende Glasleisten fachgerecht ersetzt.<br />

Vorhandene Fußabstreiferanlagen, soweit vorhanden, werden in ihrer Form und<br />

Größe erneuert und erhalten einen entsprechenden, eingepassten Fußabstreifer-<br />

Mattenbelag als Kokkus-Ware oder glw. Materialien.<br />

Bestands- Innenfensterbänke aus Naturstein oder Vollholz werden überprüft und<br />

bei Bedarf materialgerecht in Form und Farbe ersetzt.<br />

Sämtliche baulichen, gestalterischen und farblichen Maßnahmen werden mit der<br />

zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau abgestimmt.<br />

Von den am Bau Beteiligten und den fachbegleitenden Behörden wird im Rahmen<br />

der Planung und Gestaltung der Entrees und Treppenhäuser großer Wert auf Harmonie<br />

hinsichtlich Material, Farbe und Form gelegt werden.<br />

Dachtragwerke aus Stahlbeton<br />

Die Dachanlagen sind im äußeren Erscheinungsbild klassische Walmdachanlagen<br />

mit Spitzgiebeln über Mittelrisaliten und Dachreitern als Dachgauben in gleichmäßiger<br />

Anreihung in originaler Struktur. Die bestehende Dachneueindeckung ist<br />

entsprechend Ihres Alters in einem guten Zustand und kann in Absprache mit der<br />

Denkmalpflege erhalten werden. Die Dachtragstruktur ist bei den beiden großen<br />

Anlagen eine Betonschale bzw. Betonbinderkonstruktion auf der die bestehende<br />

Dacheindeckung mit Ihrer Holzunterkonstruktion ruht. Entsprechend den Festsetzungen<br />

der Denkmalbehörde und den Detailfestlegungen der Behörden werden entsprechend<br />

den geplanten Dachgeschosswohnungen neue, ergänzende Dachgauben<br />

in Anpassung an den Bestand eingebracht. Die Dachkonstruktion erhält eine gemäß<br />

neuester Wärmeschutzverordnung in der jeweils geforderten Stärke fachgerechte,<br />

winddichte Innendachdämmung.<br />

21<br />

Eine Überarbeitung der Dachkonstruktion bzw. notwendige Ergänzungen und Anpassungen werden entsprechend den Regeln der Technik und den entsprechenden<br />

DIN-Normen und Richtlinien des Dachdeckerhandwerks ausgeführt.<br />

Die vorhandene Dachneueindeckung ist entsprechend Ihres Baujahrs in gutem Zustand.<br />

Die Ziegeldachfläche bzw. deren Kehlenübergänge, Trauf- und Firstanschlüsse, Schornsteinanbindungen, Leitungsdurchgänge werden auf Fehlstellen oder<br />

mögliche Mängel hin überprüft und bei Bedarf entsprechend überarbeitet und angepasst. Neue Dachdurchdringungen für notwendige Lüftungsleitungen aus<br />

den Wohneinheiten über Dach werden fachgerecht erneuert und an die Bestandsdachfläche angearbeitet. Sämtliche Dachrinnen, Fallleitungen Abdeckungen<br />

werden in entsprechenden Querschnitten in Titanzinkblech überprüft und bei Bedarf instandgesetzt.


22<br />

Dachtragwerke in Holzbauweise<br />

Bestehender konstruktiver, zimmermannsmäßiger Holzabbund als Tragkonstruktion<br />

der Dachflächen aus dem Errichtungsjahr. Nach Insichtnahme sind Abmessungen,<br />

Querschnitte, Verbindungen, Absteifungen, Auflagerpunkte und Holzgüte in<br />

bautechnisch gutem Zustand und entsprechen den Erfordernissen und Anforderungen<br />

der Nutzung und zeigen keine Beschädigungen, keinen erkennbaren Schädlings-<br />

oder Fäulnisbefall oder sonstige Einschränkungen oder Auffälligkeiten auf. Im<br />

Zuge der Umnutzung und den anstehenden Baumaßnahmen werden alle Bauteile<br />

nochmals überprüft, bewertet und bei möglichen Einschränkungen aus statischer<br />

Sicht ausgetauscht. Ergänzende Dachgauben bzw. abändernde Maßnahmen an der<br />

Konstruktion werden entsprechend den statischen Bemessungen hergestellt. (Zum<br />

Einsatz kommen Nadelhölzer der Güteklasse II, Holzschutz gemäß DIN 68800 wird<br />

erfüllt). Die neu eingefügten Dachgauben und Ihre Holzkonstruktionen erhalten<br />

gleichfalls einen neuen umweltverträglichen Holzschutzanstrich entsprechend der<br />

DIN 68800. Die Dachbodendämmung erfolgt auf Grundlage der neuesten Wärmeschutzverordnung<br />

in der entsprechend ermittelten Einbaustärke. Bei Notwendigkeit<br />

werden entsprechend dem Brandschutzgutachten Teile oder Teilbereiche der Dachkonstruktion<br />

brandschutztechnisch geschützt.<br />

Oberste Geschossdeckendämmung Neueinbau<br />

Decke über letzter Wohnebene, sogenannte nicht genutzte Dachbereiche, Ausführung<br />

mit druckstabilen, begehbaren 2-lagigen Dämmplattenmaterial, vollflächig<br />

verlegt inkl. aller Vor- u. Rücksprünge und Fußpunkteinbindungen in ausreichender<br />

Stärke nach Wärmeschutzberechnungen, dicht gestoßen zur Vermeidung von<br />

Luftaustausch zwischen beheizten und nichtbeheizten Bereichen. Bei vorhandenen<br />

Holzbalkendecken mit Rauhspundabschalung zusätzliche Verlegung einer Luftdichtebahn<br />

(Dampfbremse) zur Vermeidung von Kondensation. Sämtliche Folienanschlüsse<br />

sind dicht, überlappend und verklebt herzustellen.<br />

Bodentreppen, ausziehbar Neuherstellung<br />

Die entsprechend verschärften Anforderungen an die oberste Geschossdecke haben<br />

auch Auswirkung auf die Bodentreppen. Ausziehbare, luftdichte, gedämmte Bodentreppenanlagen<br />

mit allseitigen dichten Fugenanschluss, entsprechend den Anforderungen<br />

der EnEV 2009. Hersteller Wellhöfer Treppen oder glw.<br />

Nicht tragende Innenwände: Neuerrrichtung<br />

Trockenbau erfolgt stets nach den Erfordernissen der Tragwerksplanung, dem<br />

Schall,- Brand,- Feuchteschutz, der TGA- Planung, den anerkannten Regeln der<br />

Technik und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO<br />

und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung.<br />

Spachteloberflächen nach Qualitätsstufe Q2, DIN-gerechte Standardverspachtelung mit optischen Anforderungen gemäß DIN 18181 „Verarbeitung von Gipskartonplatten“<br />

u. VOB Teil C, DIN 18340.<br />

Spachteloberflächen nach Qualitätsstufe Q1 für Platten-Flächen ohne optische Anforderung, z. B. unter Fliesen, Putz, Roll- und Dekorputzen oder unter Bekleidungen,<br />

technisch notwendige Ausführung bei Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Luftdichtheit, nicht aber an die Optik.<br />

Geschossdecken Bestand<br />

Geschossdecken und technisch notwendige Unterzüge des Bestandes wurden zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung in Stahlbeton ausgeführt.<br />

Im Zuge der Umnutzung werden die Decken und Unterzüge durch den Tragwerksplaner auf Fehlstellen, bestehende Beschädigungen, Abplatzungen, freiliegende<br />

Bewehrungsstähle hin untersucht, beurteilt und bei Bedarf nach Vorgaben des Tragwerksplaners instandgesetzt bzw. saniert.<br />

Im Zuge der Neunutzung werden nach statischen Berechnungen und entsprechenden Nachweisen des Tragwerksplaners die notwendigen Deckendurchbrüche<br />

bzw. Deckenschlitze für anstehende, geplante technische Leitungsführungen eingebracht. Deckenverschlüsse erfolgen entsprechend der BlnBauO bzw.<br />

den brandschutztechnischen Bestimmungen und Vorgaben aus dem geprüften Brandschutzgutachten.


Balkonanlagen<br />

Neuerrichtung<br />

Ausführung erfolgt nach Vorgabe und endgültiger Abstimmung mit der Denkmalpflege<br />

als freikragende Balkonanlage ohne Unterstützung nach statischen, konstruktiven<br />

und bauphysikalischen Erfordernissen, den Regeln der Technik und den<br />

einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und den erteilten<br />

Auflagen aus der Baugenehmigung.<br />

Entsprechend den statischen Möglichkeiten und Gegebenheiten erfolgt die Ausführung<br />

entweder als Stahlrahmenkonstruktionen oder als Fertigteilplatten an<br />

Tragkonsolen in Anpassung an den Bestand mit umlaufender Aufkantung, eingearbeiteten<br />

Gefälleverlauf, Öffnungen für Fallleitungen und Bodeneinläufe, Stahlgeländerausführung<br />

aus Flachstählen mit Ober- und Untergurt und stehenden Stäben<br />

farbbeschichtet nach Farbkonzept.<br />

Aufgeständerter Nutzbelag für ebenengleichen Ausgang in die Wohnungen entsprechend<br />

den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung bzw. den Vorgaben<br />

und Abstimmungen mit der Denkmalbehörde.<br />

Außentreppenanlagen von erdgeschossigen Balkonanlagen<br />

Neuerrichtung<br />

Stahlprofilbau nach statischen und konstruktiven Erfordernissen Regeln der Technik<br />

und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und<br />

den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und den Anforderungen der<br />

Denkmalpflege.<br />

Geschweißte, beschichtete, Stahlwangentreppe mit eingelegten Riffelblechen bzw.<br />

Gitterrosten als Trittstufen auf Tragwinkeln.<br />

Stahlgeländerausführung aus Flachstählen mit Ober- und Untergurt und stehenden<br />

Stäben farbbeschichtet nach Farbkonzept.<br />

Terrassenanlagen in Freianlagen zu erdgeschossigen Wohneinheiten:<br />

Neuerrichtung<br />

Terrassen-Aussenbelag an erdgeschossigen Wohngärten auf tragfähigen, verdichteten<br />

Untergrund mit Tragschicht, als ungebundene Bauweise mit Pflaster-Decke und<br />

Rasenbordsteinabschluß. Fugenmaterial im Einkehrverfahren. Dekorative Außenplatte<br />

in den Abmessungen zu Plattengrößen bis maximal 40x40 cm. Plattenstärken<br />

ca. 2,5 bis 3,0 cm.<br />

Estrich Neuerrichtung<br />

Zementestrich ZE 20 (CT) nach DIN EN 13813, DIN 18560, auf Trennfolie und auf<br />

Trittschallmatten oder glw. aus hochwertigem Bindemittel auf Calciumsulfat-Basis,<br />

mineralischen Zuschlagstoffen und Fließmittel. Ausführung nach Merkblättern des<br />

ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und des BEB (Bundesverband<br />

Estrich und Belag).<br />

23<br />

Innenputz Bestand/ Erneuerung Wohneinheiten:<br />

Der bestehende Innenputz wird soweit mitverwendbar beibehalten. Im Zuge der Bauausführung wird der Putz auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte<br />

Schäden sowie Schadstellen untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert, ergänzt und fachgerecht beigearbeitet. Flächen, die im Zuge der Umnutzung<br />

und Veränderung bzw. aus bautechnischen Erfordernissen erneuert werden, sind mit entsprechend zugelassenen Sanierputzen aus Gips-Kalk-Grundputz<br />

herzustellen.<br />

- Mörtelgruppe P IV nach DIN V 18550<br />

- Geeignet für Oberflächenqualitäten Q1 – Q3 abgezogen<br />

- Grundputz für z.B. Knauf Putzglätte<br />

- Für alle Räume mit üblicher Luftfeuchtigkeit einschließlich häuslicher Feuchträume wie Küchen und Bäder (DIN V 18550 Abs. 7.5.2)<br />

- Abrieb- und Nagelfeste Ausführung.<br />

Einzuarbeitender Putzkantenschutz entsprechend den DIN- Normen herstellen.


24<br />

Innenraumabdichtungen Neuerrichtung Bäder u. Küchen:<br />

Naht- und fugenlose, hochelastische, verarbeitungsfertige Flächenabdichtung von<br />

Feucht- und Nassräumen, die einen Fliesenbelag an Boden- und Wandflächen erhalten.<br />

Entsprechende, fachgerechte Untergrundvorbehandlung bzw. Voranstriche<br />

nach den Richtlinien und technischen Merkblättern der Hersteller ausgeführt. In<br />

Ixelbereichen von Wand –und Bodenflächen kommen zusätzliche Abdichtungsbänder<br />

zum Einsatz. Im Anschluss erfolgen die Abschlussbeschichtungen. Eingesetztes<br />

Fabrikat bzw. Produkt z.B. Fabrikat Deitermann Superflex 1, flüssige Dichtfolie auf<br />

Dispersionsbasis oder glw. nur mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis für<br />

den Verwendungsbereich A1, im Verbund mit amtlichem Prüfzeugnis nach ZDB-<br />

Merkblatt, Mai 1997 einschl. der Forderungen des Merkblattes“ Prüfung von Abdichtungsstoffen<br />

und Abdichtungssystemen, Stand Sept. 1995.<br />

Einbauhöhen je nach Bedarf, Situation und Anforderung. In Spritzwassergefährdeten<br />

Bereichen Einbauhöhe bis 2,00m. Nicht spritzwassergefährdete Bereiche bis<br />

max. 1,20m.<br />

Innenwandflächen geputzt bzw. ungeputzt Bestand Kellergeschosse:<br />

Bestehender Innenputz, soweit vorhanden, wird mitverwendet oder beibehalten.<br />

Im Zuge der Bauausführung wird der Putz auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte<br />

Schäden sowie Schadstellen untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert,<br />

ergänzt und fachgerecht beigearbeitet. Flächen die im Zuge der Umnutzung und<br />

Veränderung bzw. aus bautechnischen Erfordernissen erneuert werden, sind bei<br />

baulichem Erfordernis mit entsprechend zugelassenen Zementputzen als Grundputz<br />

herzustellen. Bei nicht bestehender Notwendigkeit bleibt das Mauerwerk sichtbar.<br />

Bei Bedarf und Notwendigkeit ist Putzkantenschutz entsprechend den DIN- Normen<br />

herstellen.<br />

Ungeputzte Innenwandflächen in Kellergeschossen, soweit vorhanden, werden mitverwendet<br />

und beibehalten. Im Zuge der Bauausführung wird das Gefüge der Mauerwerkswände<br />

auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte Schäden sowie Schadstellen<br />

untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert, ergänzt und fachgerecht<br />

beigearbeitet.<br />

Kellerdecken- Kellerdeckendämmung: Neuerrichtung<br />

Dämmung erfolgt entsprechend der EnEV und der neuesten Wärmeschutzverordnung.<br />

Aufbringen von Dämmplatten auf Rohdeckenuntergründen vor Rohr- und<br />

Kabelverlegungen ohne aufwertende und mechanisch schützende Endbeschichtungen<br />

zum Einsatz von Kellerdeckendämmungen im Klebe- bzw. Klemmverfahren gemäß<br />

der gültigen Landesbauordnung (LBO) in Abstimmung zum Brandschutzgutachten<br />

in B2, normaler entflammbarer Dämmstoff gemäß DIN 4102.<br />

Der Abreißfestigkeitswert von 0,08 N/mm² kann ohne weitere Prüfungen bei unbehandeltem Beton nach DIN 1045 ohne Putz vorausgesetzt werden.<br />

Kellerbereiche:<br />

Neuaufteilung<br />

Der Bestandssituation entsprechend erhält jede Wohneinheit einen eigenen abgeschlossenen Kellerraum. Der Raumabschluss zu den Fluren und Kellerabgängen<br />

hin, erfolgt mit einer Stahltür nach Art und Funktion als normale, endbeschichtete Stahltür, bei Bedarf als einbruchhemmende Klasse WK2, je nach<br />

Vorgabe des Brandschutzkonzepts. Die Türanlagen sind vorgerichtet mit einem PZ- Zylinderschloss mit jeweils 3 Schlüsseln pro Einheit. Türbeschläge entsprechend<br />

den Anforderungen.<br />

Die Kellerfenster erhalten bei Sichtbarkeit im Bereich der Außenhülle neue Holzfenster mit Kipp-Ausführung bzw. in nicht sichtbaren Bereichen Stahlkellerfenster<br />

Entsprechend der Wärmeschutzverordnung werden sämtliche Rohdeckenuntersichten gedämmt.<br />

Wände und Decken erhalten einen deckenden Farbanstrich in Reinweiß. Alle Kellerböden erhalten einen Lackanstrich entsprechend RAL classic, Farbton<br />

7005, Grau. Jeder Kellerraum erhält einen eigenen, zähleraufgeschalteten Stromanschluss zur Wohneinheit. Jeder Kellerraum erhält eine Deckenbrennstelle<br />

und einen geschützten Steckdosenanschluss. Alle haustechnischen Installationen erfolgen als Aufputzausführung.


Fenster- u. Balkontüranlgen Bestand und Neueinbauten<br />

Bestandsanlagen:<br />

Vorhandene Holzfensteranlagen in Dachgeschossen in Bereichen der sogenannten<br />

“Fledermausgauben“ werden tischlermäßig instandgesetzt, gang- und schließbar gemacht,<br />

bei Glasbruch ausgetauscht, neu verkittet und verleistet und malermäßig vor<br />

und endbehandelt. Abstimmung und Durchführung nach Vorgaben und Festlegungen<br />

der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau bzw. den Auflagen aus<br />

der Baugenehmigung.<br />

Neuanlagen in den Wohnungen:<br />

Vorhandene Kunstoffenster in den Wohnungen werden durch neue luftdichte, Holzfenster-<br />

bzw. Türfensteranlagen aus Kieferhölzern bzw. glw. Material, nach Vorgabe<br />

und Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau, ersetzt.<br />

Zur Ausführung kommen weiß lackierte Holzisolierglasfenster- bzw. Türanlagen, in<br />

der Höhe als 2-teilige Anlagen mit dazwischenliegendem Kämpferteil, als Einfach<br />

oder Doppel-Fensterflügel- oder Türflügelanlagen je nach Lage und Situation mit<br />

Dreh-Kippbeschlagausführung oder in feststehender Ausführung und Gummilippendichtung,<br />

in der Glasansichtsfläche mehrfach unterteilt durch aufgesetzte, eingepasste<br />

Zierleisten. Bei feststehenden Fensteranlagen sind die Ansichtsflächen analog<br />

den beweglichen Rahmen-Flügelfeldern auszuführen, sodass die Glasansichtsflächen<br />

in gleichen Abmessungen erscheinen.<br />

Oberer Flügelteil über dem Kämpfer als Dreh-Kippflügel.<br />

Kontrollierte Zuluftführung bei Notwendigkeit und in Abstimmung mit der TGA-<br />

Planung.<br />

Profilabmessungen, Größe, Form und Gestalt der jeweiligen Fensteranlagen nach<br />

Vorlage von technischen Zeichnungen bzw. einer Fensterprofilbemusterung und der<br />

endgültigen Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau.<br />

Alu-Beschläge in Farbe Weiß oder weiß-kunstoffbeschichtet für Einhandbedienung<br />

ausgelegt.<br />

U-Wert der Verglasung beträgt 1,1 w/m²k.<br />

Innenseitiger Fensterbrüstungsabschluss mit angesetzter, lackierter Holzfensterbank<br />

aus MDF-Platten oder glw.<br />

Auf den Fensterbrüstungen der Außenfassade werden mehrfach abgekantete Abdeckungen<br />

in Aluminium mit angearbeiteter Abtropfkante und umlaufender Versieglung<br />

vorgesehen.<br />

In Balkontürübergängen materialmäßige An– und Einpassungen an den Balkonbzw.<br />

Terrassenoberbelag.<br />

25<br />

Wohnungseingangstüren: Neuerrichtung<br />

Wohnungseingangstüren neu, Größe-, Erscheinungsform-, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung nur in Abstimmung und mit Festlegung mit der<br />

Denkmalbehörde.<br />

Einbruchhemmende Vollspantür mit Normfalzung WK 3 entsprechend der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung etc.<br />

Klimakategorie II nach RAL 426 , Schallschutz nach DIN 4109<br />

3-teilige Bänderausführung , PZ- Schloss Garnituren mit Langschildabdeckungen<br />

Wechselgarnitur, Beschläge in Aluminium-Natur<br />

Türspion mit 170° in der Höhe von 1400 mm, Türumfassungszarge mit eckigen Kanten oder glw. Oberflächen in CLP Qualität<br />

Materialoberflächen nach Vorgabe der Denkmalpflege<br />

Bauteilwiderstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 mit guter Standfestigkeit und Ausstattung gegen das unbefugte Eindringen mit einem Sicherheits-Türschloss<br />

der Klasse IV.


Wohnungs-Innentüren:<br />

Neuerrichtung<br />

Kellertüren/ Brandschutz: Neuerrichtung<br />

26<br />

Entsprechend den Vorgaben der Denkmalbehörde werden, soweit vorhanden, aus<br />

dem Bestand Innenraumtüren ausgebaut, aufgearbeitet, angepasst und entsprechend<br />

der vorhandenen Anzahl auf eine oder mehrere Wohnungen verteilt, wieder eingebaut.<br />

Ansonsten werden Standardinnentüren neu, mit verwindungsfreien Röhrenspan-<br />

Türblatt, mit Umfassungs- bzw. Eckzargen, je nach baulicher Situation mit Normfalzung,<br />

bzw. WC- und Bad-Türen mit Umfassungszargen und Normfalzung, eingesetzt.<br />

Hygrothermische Beanspruchungsklasse nach Einbausituation<br />

Mechanische Beanspruchung Klasse N<br />

Oberfläche in weißer Objektlackierung oder glw.<br />

2-teilige Bänderausführung<br />

Bundbartschlossausführung bzw. WC-Wechselgarnitur<br />

Beschläge in Aluminium- Natur oder glw.<br />

Badtüren mit Normlüftungsgitter oder Unterschnitt.<br />

Größe, Art und Erscheinungsform in Abstimmung und unter Zustimmung der zuständigen<br />

Denkmalbehörde von Berlin-Spandau.<br />

Größe-, Erscheinungsform-, Oberflächenbeschaffenheit bzw. brandschutztechnische<br />

Anforderungen nach Brandschutzkonzept, BlnBauO, Regeln der Technik,<br />

Prüfzeugnisse, bzw. Auflagen und Anforderungen aus der Baugenehmigung. Selbstschließende<br />

Feuerschutztüren bzw. Brandschutztüren oder Stahltüren sind dazu bestimmt,<br />

im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Wandöffnungen<br />

zu verhindern.<br />

Feuerschutzabschlüsse sind nach DIN 4102 von amtlicher Seite geprüft und vom<br />

Deutschen Institut für Bautechnik Berlin durch Bescheid allgemein bauaufsichtlich<br />

zugelassen.<br />

Die Einhaltung der im Zulassungsbescheid festgelegten Anforderungen an den<br />

Abschluss wird durch eine anerkannte Güteschutzgemeinschaft überwacht. Als<br />

Nachweis dafür trägt jeder Feuerschutzabschluss auf geprägtem Schild die Kennzeichnung<br />

mit Angaben über Bauart, Zulassungsnummer, Güteschutzgemeinschaft,<br />

Hersteller und Herstellungsjahr.<br />

Sowohl die Wand, in die der Feuerschutzabschluss einzubauen ist, als auch die Befestigung<br />

der Zarge müssen den Forderungen der Zulassung entsprechen.<br />

Kellerbodenbeschichtungen: Neuherstellung<br />

Auf ausgebesserten, gereinigten, staubfreien vorbereiteten Untergründen, Lackfarbanstrich mit passendem Härter. Ausführung im Gieß-Roll-Verfahren. Deckender<br />

Anstrich. Farbe nach RAL-classic Nr. 7005 Grau. Umlaufender Sockelanstrich mit 6 cm Gesamthöhe.<br />

Bodenbeläge Aufenthaltsräume: Neuerrichtung<br />

Wohnräume und Flurbereiche werden mit einem geklebten bzw. schwimmenden, dreischichtigen Laminatboden in Overlay aus Melaminharz, Buche, Stärke<br />

ca. 7-10mm, je nach System und Hersteller, auf Trennschicht verlegt nach DIN EN 13329, Nutzklassen-Wohnbereiche-Gruppen 21, 22, 23. bzw. nach DIN<br />

18365. Der Belag erhält eine passende umlaufende Sockelleiste in verdeckter Befestigung.


Bodenbeläge in Treppenräumen und Erschließungsfluren: Neuerrichtung<br />

Grundsätzlich nach Festsetzung und Vorgabe der Denkmalbehörde.<br />

Voraussichtliches Bodenmaterial Linoleum. Naturprodukt.<br />

Materialstärke ca. 2,5mm.<br />

Nach DIN EN 548.<br />

Materialstöße/ Bahnenstöße verschweißt.<br />

Vorhandener Treppenkantenschutz aus Messing ausbauen, reinigen und nach Linoleumverlegung<br />

wieder fachgerecht einbauen oder ergänzen.<br />

Soweit erforderlich Sockelleisten aus profilierten Holzfußleisten, lackiert, abgestimmt<br />

zum Bodenbelag.<br />

Farbe nach Bemusterung und Abstimmung bzw. Vorgabe der Denkmalbehörde.<br />

Briefkastenanlagen: Neuerrichtung<br />

Freistehende Briefkastenanlagen direkt vor den Gebäudeeingängen mit Sprech-und<br />

Klingelsystem und beleuchteter Hausnummernanzeige und beleuchteten Namensschildern<br />

als Klingeltaster vor den jeweiligen Hauseingängen.<br />

Anzahl der Briefkastenanlagen entsprechend der jeweiligen Wohneinheiten pro<br />

Aufgang.<br />

Ausführung nach DIN EN 13724, waagrechter Einwurf, Kastenformat 260 x 110 x<br />

300 mm, schräge Ausführung, Alu-Frontplatte, 24 mm, mit thermischer Trennung,<br />

mit RSA, 2.Namensschild mit Aufschrift "Werbung, Zeitschriften nein danke!", in<br />

RAL-Farbtönen nach Farbkonzept und Abstimmung mit der Denkmalbehörde.<br />

Oberflächen der Wohneinheiten:<br />

Neuerrichtung<br />

Die Wände und Decken in den Wohnungen werden, soweit notwendig, in Spachteloberflächen<br />

nach Qualitätsstufe Q2 gespachtelt bzw. ein aufgebrachtes Feinmalerflies<br />

als Wand- und/ oder Deckenbelag.<br />

Endbeschichtungen bestehen aus hochdeckenden, schadstoffgeprüften, umweltverträglichen,<br />

stumpfmatten Innendispersionsfarben für hochwertige Anstriche auf<br />

Wänden und Decken, mit einem brillanten Weißgrad.<br />

27


28<br />

Techn. Gebäudeausstattung allgemein:<br />

Technische Gebäudeausstattungen:<br />

Technische Gebäudeausstattungen erfolgen nach den Erfordernissen aus der Gebäudeplanung,<br />

der Tragwerksplanung, des Wärme,-Schall,-und Brandschutzes, der<br />

TGA- Planung, den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen<br />

und Vorschriften sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden<br />

Baugenehmigung etc.<br />

Jedes Gebäude erhält einen eigenen Raum in entsprechender Größe und nach den<br />

technisch notwendigen Voraussetzungen und gesetzlichen Anforderungen für:<br />

Haustechnikbereiche:<br />

Raum für die Heizanlagentechnik, Hausanschluss Gas., Elt.-Anschluss und Haus-u.<br />

Wohnzähleranlagen.<br />

Raum für Hausanschluss Trinkwasser- und Zähleinrichtungen bzw. Abwasser soweit<br />

erforderlich.<br />

Gemeinschaftsräume:<br />

Raum für Fahrräder in ausreichender Größe<br />

Raum für Kinderwagen in ausreichender Größe.<br />

Heizungsanlage: Neuerrichtung<br />

Primärenergie: Erdgas<br />

Wärmeerzeuger: Gas-Brennwertkessel für raumunabhängigen Betrieb.<br />

Die Kesselleistung wird ermittelt durch Heizlastberechnung nach EN 12831.<br />

Sämtliche Hausanschlussleitungen, Zähl- und Absperreinrichtungen werden neu<br />

hergestellt.<br />

Hersteller: Junkers oder glw.<br />

Aufstellraum: Hauskeller, je Haus jeweils eine eigene Anlage<br />

Abgasanlage: Atec oder glw.<br />

Heizungspumpen: Elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen.<br />

Gasanlage: Ab dem Hausanschluss Neuerstellung gemäß DVGW-TRGI aus<br />

Kupfer mit Pressfittingen verlegt.<br />

Heizungsregelung: Neuerrichtung<br />

Witterungsgeführte Heizungsregelung mit Nachtabsenkung/ Wochenprogramm für<br />

automatische Anpassung der Heizungsvorlauftemperatur in Abhängigkeit von der<br />

Außentemperatur und Brauchwassererwärmung entsprechend der Heizanlagenverordnung<br />

und der EnEV 2009.<br />

Wärmeverteilung: Neuerrichtung<br />

Heizungsvor- und-rücklaufleitungen aus Geberit C- Stahl Rohr oder glw.<br />

Die Wärmedämmung der Heizungsleitungen erfolgt nach der Heizungsanlagenverordnung.<br />

Stränge mit Differenzdruckgesteuerten Strangregulierventilen.<br />

Plattenheizkörper Standard, Farbe Weiß. In den Bädern Handtuchheizkörper Standard Farbe Weiß.<br />

Die Heizkörperanschlüsse erfolgen mit voreinstellbaren Thermostatventilen Fa. MHG oder glw. und absperrbaren Rücklaufverschraubungen.<br />

Warmwasserbereitung: Neuerrichtung<br />

Zentrale Brauchwasserbereitung mit Brauchwasserspeicher incl. Legionellenschaltung. Die Systemtrennung Heizung/ Trinkwasser erfolgt über Plattenwärmetauscher.<br />

Aus denkmalpflegerischen Gründen muss auf eine Solarthermieanlage, als Erweiterung der Warmwasserbereitung auf dem Dach verzichtet werden.


Lüftungsanlage: Neuerrichtung<br />

Entsprechend den räumlichen Voraussetzungen der Bestandsanlagen bzw. den Anforderungen<br />

durch die Denkmalpflege besitzen die Gebäude zum großen Teil innenliegende<br />

Bäder und z.T. innenliegende, offene Küchen im Verbund mit Wohn- und<br />

Essbereichen.<br />

Die innenliegenden Bäder bzw. z.T. innenliegende, offene Küchenbereiche werden<br />

über eine mechanische Entlüftung über Dach entlüftet. Die Abluftanlage wird nach<br />

DIN 18017 T3 errichtet und mittels entsprechender Anzahl von Ventilatoren, Nachlaufrelais<br />

und Zeitsteuerungen baulich umgesetzt. Die Zuluft wird über die angrenzenden<br />

Räume geführt. Hierzu erhalten die Türen zusätzlich einen Unterschnitt mit<br />

Nachströmöffnung.<br />

Sanitärinstallation Neuerrichtung<br />

Sanitärinstallationen/ Rohinstallationen:<br />

Die Trinkwasser-Installation wird gemäß der TRWI DIN 1988 unter Berücksichtigung<br />

der Trinkwasserverordnung 2011 ausgeführt.<br />

Die Gebäudeentwässerung entsprechend der DIN 1986.<br />

Die Verteilerleitungen im Kellergeschoss werden aus Edelstahlrohr verlegt.<br />

Als Absperrventile kommen Kemper Ventile oder glw. Zum Einsatz.<br />

Für Zirkulationsleitungen werden thermische Regulierventile eingebaut.<br />

Hinter den Wasserzählern wird ein automatischer Rückspülfilter installiert.<br />

Eine frostsichere, entleerbare Außenzapfstellen pro Gebäude, zur Bewässerung der<br />

allgem. Grünanlagen. Die Anlagen werden mit entsprechenden Messeinrichtungen<br />

versehen.<br />

Die Entwässerungsleitungen innerhalb der Gebäude werden im Rohrsystem Fabrikat<br />

Geberit DB 20 oder glw. als Vorwandinstallationen montiert. Innerhalb der<br />

Vorwandinstallationen werden die Versorgungsleitungen schallentkoppelt befestigt<br />

bzw. geführt.<br />

Im Bereich der Vorwandinstallationen entstehen je nach Größe und Abmessung<br />

Vorwandbekleidungen die z.T. als Ablagen dienen können.<br />

Jede Wohnung erhält einen Waschmaschinenplatz mit einer elektrisch abgesicherten<br />

Steckdose und einem Waschmaschinenzu- und ablauf, welche in den Bädern, bzw.<br />

in den Küchen oder Abstellräumen angeordnet werden.<br />

Jede erdgeschossige Wohneinheit mit Gartenanteil erhält eine eigene, frostsichere<br />

Außenwand- Zapfstelle für die Gartenbewässerung. Jeder dieser Zapfstellen erhält<br />

eine eigene Wasserzählereinrichtung zur separaten Abrechnung des Gartenwassers.<br />

29<br />

Badausstattungen allgemein:<br />

Gemäß Fachplanung technische Gebäudeausstattung, nach statischen, konstruktiven und bauphysikalischen Erfordernissen, Regeln der Technik und den<br />

einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung etc.<br />

Sanitärobjekte:<br />

Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße, Anzahl Bäder.<br />

Standardobjekte Farbe Weiß. Bad Collectionen für Objektbereiche Fa. V&B, Serie Omnia oder glw.<br />

Wandhängendes Keramic-WC mit WC-Sitz weiß, Wandhängende Waschtischanlage Keramik weiß<br />

Wanne, Format 170 x 80 cm, Wannenkörper gedämmt, Farbe Weiß, Fabrikat Kaldewei oder glw.<br />

Flache Duschtasse, Format 80 x80 cm oder 90x90 cm, je nach Situation, Farbe Weiß, Fabrikat Kaldewei oder glw.


Armaturen:<br />

30<br />

Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße, sowie der jeweiligen<br />

Anzahl von Bädern.<br />

Oberflächen Chrom<br />

Deutsche Markenhersteller, z.B. Fabrikat: Hans Grohe oder glw.<br />

Waschtisch Einhandhebelmischer, Wannenarmatur Wandeinbau<br />

Einhand-Duscharmatur Wandeinbau mit Umsteller<br />

Schlauchbrause mit Haltestange für Wannen und Duschen.<br />

Waschmaschinenanschluss- Vorrichtung<br />

Für Küchenarmaturen nur wandseitige Anschlussvorrichtungen zum bauseitigen,<br />

käufereigenen Küchenmöbel- u. Geräteeinbau.<br />

Fliesen:<br />

Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße.<br />

Fliesenmaterial nach Farbkonzept, Boden u. Wand, Zuschnitte, Trenn- und Kantenschutzschienen,<br />

Verfugungen sowie Verlegung.<br />

Klassifizierung nach Feuchtigkeitbeanspruchungen Klasse 0.<br />

Wandfliesen Formate z.B. 600/300 mm.<br />

Bodenfliesen BAD/ WC-Bereiche Formate z.B. 600/3000 mm.<br />

Bodenfliesen Küchen Formate z.B. 600/300 mm.<br />

Qualitätskeramik nach DIN und Einsatzbereich.<br />

Helle, freundliche Farbgebung.<br />

Geschlossene, matte Glasuren.<br />

Wandfugenfarbe Karamell oder Grau, Bodenfugenfarbe Grau, bzw. auf Fliesenfarben<br />

abgestimmt.<br />

Fliesenhöhen: In Spritzwasserbereichen (Dusch- u. Wannenbereichen). Bis<br />

2,00m.<br />

Fliesenhöhen: In sonstigen Bereichen bis max. 1,20 m.<br />

Fliesenhöhen: Fliesenspiegelhöhe in Küchenbereichen zwischen<br />

Unter- u. Oberschrankflächen im Mittel 0,60m bis 0,80m.<br />

Fliesenhöhen: Sockelfliesenhöhen in Bad und Küchenbereichen mindestens 6<br />

cm.<br />

Durch bauliche Gegebenheiten können die angegebenen Fliesenhöhen geringfügigen<br />

Abweichungen unterliegen.<br />

Allgemeine Elektroausstattung:<br />

Die Elektroinstallationen werden komplett neu ausgeführt und entsprechen den neuesten VDE-Richtlinien. Die Stromversorgung erfolgt durch die Stromversorgungsbetriebe<br />

am Hausanschlusskasten. Der Zählerschrank mit Hauptsicherungen und Zähler für die Einheiten und Allgemeinstrom wird im KG<br />

angeordnet. Stromanschluss des wohnungseigenen Kellerraums über Zähleraufschaltung zur jeweilig zuständigen Wohneinheit. Außensteckdose pro Balkon<br />

oder Terrassenanlage, im EG innenseitig schaltbar.<br />

Jede Wohneinheit erhält eine Klingel- und Gegensprechanlage kombiniert mit Türöffner. Die einzelnen Räume erhalten Decken bzw. Wandauslässe und<br />

Steckdosen in ausreichender Anzahl. Elektroinstallationen nach den einschlägigen VDE-Richtlinien und den Vorschriften der Versorgungsbetriebe. Alle<br />

Wohnungen erhalten separate Telefonanschlüsse sowie Anschluß für Rundfunk- und Fernsehprogramme mit Breitbandanschluss in Wohn- und Schlafräumen<br />

nach Flächenfaktor/ Wohnungsgrößen HEA. Ausstattungsrichtlinie. Gemäß Fachplanung technische Gebäudeausstattung und DIN-Normen.<br />

Grundlage HEA Ausstattungsrichtlinie (RAL-RG 678) Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung.<br />

Für Wohneinheiten festgesetzter Ausstattungswert 1 nach DIN 18015.


Freianlagen:<br />

Freianlagenplanungen:<br />

Technische und gestalterische Freianlagenplanung nach Erfordernissen aus<br />

Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz,<br />

TGA- Planungen, Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-<br />

Normen einschließlich der DIN 18024/18025/18040 und Vorschriften sowie<br />

der BlnBauO und der Denkmalpflege und den Auflagen aus der zu erteilenden<br />

Baugenehmigung etc. Grundlage der B-Plan und seinen textlichen<br />

Festsetzungen bzw. Denkmalpflege und Fachbehörden. Befreiungen, Auflagen<br />

und Vorgaben der zuständigen Genehmigungsbehörden.<br />

Der zuständigen Denkmalschutzbehörde von Berlin-Spandau. Bestandszaunanlagen<br />

werden überarbeitet und instandgesetzt bzw. mit Zaunanlagen<br />

ergänzt. Gesamtkonzeption, Nachweise, Berechnungen z.B. aller Grünanlagen,<br />

Geh- Fahr- und Zugangsflächen, Außenterrassen, Spielplatzangebote,<br />

Aufenthaltsbereiche im Freien, Platzgestaltungen, Drainagen, Außenanlagenbewässerung<br />

Müllstandorte, Fahrradstellflächen nach AV Stellplätze,<br />

PKW-Außenstellplatzflächen einschl. Stellplätze für Behinderte, Feuerwehraufstellflächen<br />

und deren Zufahrtsbereiche mit Schrankenanlagen über eine<br />

Funkhandsender-Bedienung (pro WE), Außenbeleuchtungen, Regenwasserführung,<br />

etc. entsprechend der Planung des zuständigen Landschaftsarchitekten<br />

in Verbindung mit TGA-Planung.<br />

Allgemeine Anmerkungen:<br />

Technische Änderungen, die auf Veranlassung der Baubehörden erfolgen, bleiben<br />

vorbehalten. Änderungen, die keine Minderung bedeuten und gleichwertig sind,<br />

dürfen uneingeschränkt vorgenommen werden. Bei Differenzen zwischen Bauplan<br />

und <strong>Baubeschreibung</strong> ist die <strong>Baubeschreibung</strong> maßgebend. Änderung der <strong>Baubeschreibung</strong><br />

aus örtlichen und technischen oder konstruktiven Gegebenheiten sowie<br />

aus Auflagen der Baubehörden, aus Sanierungs-, Denkmal-, und Erhaltungsaspekten<br />

sowie nachbarschaftliche Zustimmungen bleiben vorbehalten und werden bei<br />

Abweichungen von Plan oder <strong>Baubeschreibung</strong> in gleichwertiger Ausführung eingeplant.<br />

Soweit technisch oder wirtschaftlich erforderlich, dürfen Größe und Lage<br />

der Abstellräume durch den Veräußerer verändert werden. Nutzungsart und Ausbau<br />

von Räumen mit der Kennzeichnung ZBV liegen im Ermessen des Veräußerers. Für<br />

die genannten Fabrikate der angegebenen Ausstattung ist der Bauträger berechtigt,<br />

qualitativ gleichwertige Produkte zu verwenden. Es wird hingewiesen, dass insbesondere<br />

bei Fassaden und Treppenhäusern und deren Bauteile aus behördlichen<br />

Auflagen Änderungen in der Ausführung möglich sind. Die Planunterlagen können<br />

durch Vervielfältigung vom Originalmaßstab abweichen. Architektonische Ausstattungen<br />

in den Plänen, wie Bepflanzung und Möblierung etc., sind nicht Gegenstand<br />

der <strong>Baubeschreibung</strong>, sondern dienen als Gestaltungsvorschlag. Erzeugte Schaubilder<br />

sollen nur einen Gesamteindruck der Gesamtanlage vermitteln und weisen in<br />

Ihren Darstellungen nicht abschließend alle baulichen Details aus. Vervielfältigungen<br />

von Originalplänen können zu Farb- und Darstellungsabweichungen führen.<br />

31


Steuerliche- und rechtliche Grundlagen<br />

Allgemeines<br />

32<br />

Erwirbt man als Eigennutzer oder Anleger eine Immobilie, erwirbt man<br />

damit auch Chancen und übernimmt auch Risiken. Jedenfalls sollte man<br />

vor dem Abschluss eines Kaufvertrages das Grundstück, das aufstehende<br />

Gebäude, das Umfeld, die Planungsgrundlagen und die <strong>Baubeschreibung</strong><br />

und natürlich die Wirtschaftlichkeit des Angebotes des Bauträgers<br />

genau prüfen.<br />

Die dem notariellen Kaufvertragsabschluss zu Grunde liegenden Unterlagen<br />

wie Teilungserklärung, Pläne und <strong>Baubeschreibung</strong> sowie der Text<br />

des Kaufvertrages mit den Vertragsbedingungen und Fristen sind spätestens<br />

vierzehn Tage vor der Beurkundung zur Kenntnis zu nehmen und ggf.<br />

zu prüfen bzw. sachverständig prüfen zu lassen.<br />

Wird eine Fremdfinanzierung des Erwerbs vorgenommen, ist die finanzierende<br />

Bank verpflichtet, vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages<br />

eine Bonitätsprüfung vorzunehmen.<br />

Dazu geben Sie neben einer Selbstauskunft über Ihre wirtschaftliche<br />

Lage alle relevanten Belege auch über den bisherigen Vermögensaufbau<br />

bekannt.<br />

In diesem Zusammenhang hat sich der Käufer über die wirtschaftliche<br />

Tragweite des Wohnungserwerbs bewusst zu werden. Er sollte anhand<br />

der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auch langfristig sicher<br />

sein, die aus dem Erwerb resultierende Unterdeckung tragen zu können.<br />

Der Erwerber sollte zwingend, vor Abschluss des Kaufvertrages, auf der<br />

Grundlage von Prospektangaben, zuverlässigen Schätzungen von Mieteinnahmen<br />

bzw. ersparter Miete unter Berücksichtigung der aktuellen<br />

Bankkonditionen, eine auf seine persönlichen Verhältnisse abgestellte<br />

Berechnung, für mindestens 15 Jahre ab Erwerb, von einem unabhängigen<br />

Dritten der steuerberatenden Berufe erstellen lassen. Dabei sollte<br />

auch eine Betrachtung unter dem Aspekt der Liquidität erfolgen und die<br />

Veränderung der Abschreibungseffekte gemäß § 7 EStG und im Hinblick<br />

auf das eigene zu versteuernde Einkommen im Zeitverlauf erfolgen.<br />

Der Verkäufer der Wohnung sowie seine Immobilienberater übernehmen<br />

keine Haftung bezüglich des Erreichens der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele des Erwerbers.<br />

Im Folgenden werden wichtige Stichpunkte in steuerlicher und rechtlicher<br />

Hinsicht erläutert.<br />

Abwicklungsverfahren, Sanierungsbeginn<br />

Mit der Sanierung des Gebäudes und den Bauarbeiten wird erst mit dem erfolgten Verkauf aller Wohnungen begonnen. Deshalb wird<br />

kein verbindlicher Termin für den Baubeginn benannt. Der Bauträger legt sich allerdings hinsichtlich der Bezugsfertigstellung der erworbenen<br />

Wohnung fest. Zinsen, die in der Phase der Bauzeit entstehen, sind unter diesem Aspekt zu betrachten und insbesondere hinsichtlich<br />

der Liquidität, da Ihnen keine Einnahmen entgegenstehen.<br />

Langfristige Wertentwicklung<br />

Wertentwicklungen von Immobilien müssen außerordentlich langfristig gesehen werden. Prognosen sind nicht zuverlässig anzustellen.<br />

Umso Wichtiger ist, dass sich der Erwerber von der guten Lage der Immobilie überzeugt hat. Bei der Betrachtung der Wertentwicklung ist<br />

natürlich zu beachten, dass im Kaufpreis auch Kosten der Werbung und des Vertriebes enthalten sind und ihm noch Erwerbsnebenkosten<br />

in Höhe von ca. 6,5 % hinzutreten (Notarkosten, Grundbuchkoten, Grunderwerbsteuer).


Grundstückskosten, Herstellungskosten, Abschreibungs (AfA)- Bemessung (Kapitalanleger)<br />

Der im Kaufvertrag angegebene Grundstücksanteil am Kaufpreis beruht<br />

auf einer erfahrungsgestützten Schätzung. Das zuständige Finanzamt<br />

kann zu einer abweichenden Bemessung kommen. Grundstückskosten<br />

sind nicht abschreibungsfähig.<br />

Mit dem Kaufvertrag erwerben Sie nicht nur einen ideellen Anteil am<br />

Grundstück, sondern auch an dem auf dem Grundstück befindlichen<br />

Denkmal, so wie es seit Jahren besteht.<br />

Dieser Anteil am Bestandsgebäude unterliegt letztlich auch einer Bewertung<br />

Ihres Wohnortfinanzamtes. Er ist ab Beginn der Anerkennung der<br />

Abschreibung bis zu deren Auslauf wegen des Alters des Denkmales mit<br />

jährlich 2,5 % abschreibungsfähig.<br />

Die angegebenen Sanierungskosten sind die auf Ihre Wohnung entfallenden<br />

Kosten, die aufgewendet werden, um das Haus mit Ihrer Wohnung<br />

durch eine Sanierung dauerhaft als Wohnhaus zu betreiben und so als<br />

Denkmal zu erhalten. Sie beruhen auf vorläufigen Kalkulationen des Bauträgers<br />

in der Planungsphase. Auch diese „denkmalwürdigen“ Kosten<br />

unterliegen letztlich einer Bewertung seitens des Standortfinanzamtes.<br />

Sie können sich also erhöhen oder verringern. Allerdings beruhen diese<br />

angesetzten Kosten auf einer mit der zuständigen Denkmalbehörde im<br />

Rahmen einer denkmalrechtlichen Vereinbarung festgelegten Kalkulation.<br />

Der Einsatz dieser kalkulierten Kosten wird der zuständigen Denkmalbehörde<br />

durch Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsbelege nachgewiesen.<br />

Die endgültige Höhe der Bemessung dieser Kosten wird nach<br />

einheitlicher und gesonderter Prüfung durch das Finanzamt vorgenommen.<br />

Baukosten, die eventuell nicht als erhöht abschreibungsfähig anerkannt<br />

werden, können dann mit 2 % als Neubaukosten abgesetzt werden.<br />

Anerkannte Kosten können gemäß Einkommensteuergesetz EStG §§<br />

7h/7i für acht Jahre mit 9 % und die folgenden vier Jahre mit 7 % abgeschrieben<br />

werden.<br />

Mit dieser erhöhten (eigentlich nur schnelleren) Abschreibung wird der<br />

Steuerbürger motiviert, sich wirtschaftlich am Erhalt von Denkmälern zu<br />

beteiligen.<br />

33<br />

Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten<br />

Im Kaufpreis sind folgende Kosten anteilig enthalten: Grundstück, Gebäude, Architekten- und Statikerkosten, Versicherungen, Vorfinanzierungskosten<br />

des Bauträgers, Baukosten, Werbungs- und Vertriebskosten, Unternehmergewinn.<br />

Nicht enthalten sind vom Erwerber ggf. gewählte Damna oder Bearbeitungsgebühren der Bank und Kosten der Darlehenssicherung<br />

(Grundschuld) oder die Erwerbsnebenkosten. Diese bestehen aus den Notarkosten der Beurkundung des Kaufvertrages und seiner<br />

Abwicklung, der Kosten für das Grundbuchamt und der Grunderwerbsteuer etc.. Sie sind mit ca. 7 % des Kaufpreises zu kalkulieren und<br />

haben bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stehen.


Kaufpreiszahlung, Fälligkeitsregelungen, Abnahme von Finanzierungsmitteln<br />

34<br />

Sofern Sie fremdfinanzierte Mittel einsetzen, ist zu beachten, das in der<br />

Regel drei Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages Bereitstellungszinsen<br />

fällig werden, auch wenn Sie noch keine Bauraten an den<br />

Verkäufer ausgezahlt haben.<br />

Zahlungen an den Bauträger erfolgen direkt unter Ihrer Regie. Die Makler-<br />

und Bauträgerverordnung (MaBV), an die sich der Kaufvertrag strikt<br />

hält, sieht einige wichtige „verbraucherschützende“ Regularien vor, deren<br />

Einhaltung der Notar überwacht:<br />

- erste Zahlung überhaupt, wenn für Sie eine Auflassungsvormerkung<br />

im Wohnungsgrundbuchblatt eingetragen ist (und die Übertragung<br />

dieses Eigentums auf Sie damit im Grundbuch vorgemerkt ist),<br />

- die Lastenfreiheit Ihres Grundbuches von Grundschulden des<br />

Bauträgers sichergestellt ist,<br />

- die Baugenehmigung vorliegt etc.<br />

Damit haben Sie die notwendigen Sicherheiten aus dem grundstücksrechtlichen<br />

Teil des Kaufvertrages. Sind diese gegeben, darf der Bauträger<br />

einen Kaufpreisanteil in Höhe von 30 % in Anspruch nehmen.<br />

Für den weiteren Teil des Kaufvertrages, der eher die werkvertraglichen<br />

Regelungen für die noch zu liefernden Bauleistungen beschreibt, gilt der<br />

Grundsatz, dass der Verkäufer immer erst die Bauleistung liefert und<br />

dann die dafür vorgesehene Zahlung in Anspruch nehmen darf.<br />

Die Gesamtbauleistungen werden in sieben Raten aufgeteilt. Die erste<br />

Rate für Bauleistungen wird kurz nach der ersten Rate (für die Auflassungsvormerkung)<br />

fällig, nämlich dann, wenn der Rohbau samt Zimmererarbeiten<br />

fertiggestellt ist. Das ist bei bestehenden Denkmalgebäuden<br />

schnell gegeben. Die folgenden Raten betreffen diverse Ausbaugewerke<br />

wie Fenster, Elektro, Sanitär, Heizung etc.. Sobald die Fassade fertiggestellt<br />

ist und die Wohnung bezugsfertig ist, wird eine Rate in Höhe von<br />

10,5 % des Kaufpreises fällig. Das ist mit einer förmlichen Abnahme dieser<br />

Leistungen durch Sie verbunden und erfolgt Zug um Zug gegen die<br />

Besitzübergabe.<br />

Zur weiteren Sicherung der Vertragserfüllung gemäß § 632 a Abs. 3 BGB<br />

erlaubt Ihnen der Kaufvertrag den Einbehalt von 5 % des Kaufpreises bei<br />

der ersten Ratenzahlung.<br />

Nach Bezugsfertigkeit und Zahlung der entsprechenden Rate hat der Käufer<br />

noch Verfügung über den Sicherheitseinbehalt und die Schlussrate in<br />

Höhe von insgesamt 8,5 % des Kaufpreises.<br />

Es ist zu beachten, dass die ratierlichen Belastungen des Darlehenskontos<br />

zu Zins- und ggf. Tilgungsleistungen führen, denen keine Einnahmen<br />

gegenüberstehen.<br />

Abnahme und Bezugsfertigkeit<br />

Die Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn die Wohnung fertiggestellt ist und Ihnen oder Ihrem Mieter ein Bezug zugemutet werden kann.<br />

Sie werden zu einer persönlichen Abnahme der Wohnung und der Werkleistungen mit angemessener Frist eingeladen und können sich<br />

von einem unabhängigen, fachkundigen Gutachter begleiten lassen. Über die Abnahme wird ein von Ihnen und dem Verkäufer zu unterzeichnendes<br />

Protokoll gefertigt. Hier sind eventuelle Mängel oder noch fehlende Leistungen festzuhalten, diese werden vom Verkäufer<br />

abgearbeitet. Mit der Abnahme wird die entsprechende Baurate zur Zahlung fällig. Mit mangelfreier Leistung und endgültiger Fertigstellung<br />

(auch der Außenanlage und des Treppenhauses) wird dann die Abschlussrate in Höhe von 5 % bzw. 3,5 % des Kaufpreises fällig.<br />

Die Abnahme bewirkt, dass die fünfjährige Gewährleistung des Bauträgers einsetzt und dass Sie danach dem Bauträger nachweisen<br />

müssten, dass er eventuell an bestimmten, sich erst später zeigenden Stellen, mangelhaft geliefert hat. Sie bewirkt auch den Wechsel von<br />

Nutzen und Lasten des Wohnungseigentums vom Bauträger auf Sie.


Wechsel von Nutzen und Lasten<br />

Mit dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels steht Ihnen der Nutzen bzw. die<br />

persönliche Benutzung der Wohnung zu. Sie haben damit auch alle Kosten<br />

der Wohnung zu tragen und die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />

im Rahmen der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Insbesondere haben<br />

Sie sich an den Bewirtschafungskosten des Hauses zu beteiligen.<br />

Bewirtschaftungskosten / Hausgeld<br />

Der gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingesetzte Verwalter für<br />

das Haus legt anhand von erfahrungsgestützten Schätzungen einen Wirtschaftsplan<br />

für das auf die Fertigstellung folgende Wirtschaftsjahr vor.<br />

Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten, an<br />

denen sich jeder Eigentümer im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile<br />

beteiligen muss. Sie decken die Betriebskosten und die Heizkosten des<br />

Hauses ab. Im Falle der Vermietung werden die umlagefähigen Kosten auf<br />

den Mieter umgelegt.<br />

Die nicht umlagefähigen Kosten bestehen aus den Kosten der Hausverwaltung<br />

gemäß WEG in Höhe von monatlich i.d.R. € 21,00 incl. MwSt. pro<br />

Wohnung und der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum<br />

in Höhe von ca. € 0,25 pro qm/Wfl.. Die Instandhaltungsrücklage<br />

sammelt der Hausverwalter treuhänderisch für die Eigentümer an. Sie<br />

kann bei Bedarf nach entsprechendem Eigentümerbeschluss für eventuell<br />

nötige neue Investitionen in das Haus verwendet werden. Über den<br />

Wirtschaftsplan und seine Komponenten wird seitens der Hausverwaltung<br />

Rechenschaft abgelegt und jährlich neu entschieden. Der Hausverwalter<br />

erhält das Hausgeld monatlich vorschüssig. Die Verwalterkosten<br />

sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />

WEG und Mietsonderverwaltung<br />

Die vorgenannte Verwaltung gemäß WEG betrifft das gesamte Haus. Im<br />

Falle der Vermietung kann der Hausverwalter auch mit der Verwaltung<br />

aller Mietangelegenheiten beauftragt werden. Die Kosten liegen ebenfalls<br />

bei ca. € 20,00 mtl. Sie sind nicht umlagefähig und müssen bei einer<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.<br />

35<br />

Vermietung / Mieteinnahmen<br />

Bei der Vermietung können Sie der tatkräftigen Unterstützung durch Ihren Immobilienberater und seines Büros sicher sein. Auch die<br />

Hausverwaltung verfügt für diesen Stadtteil über viele Anfragen. Es muss damit gerechnet werden, dass eine Vermietung nicht bereits<br />

zum ersten des Monats, der der Übergabe folgt, gewährleistet ist. Bei der Mieterauswahl muss große Sorgfalt walten. Der zu erzielende<br />

Mietpreis hängt stets vom aktuellen Mietmarkt allgemein und den Bedingungen des Bezirks Spandau, sowie vom aktuellen Mietspiegel<br />

des Landes ab.<br />

Von der vereinbarten Bruttomiete sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Mietnebenkosten, die der Mieter zahlt und die mit<br />

dem Wohngeld an den Verwalter gezahlt werden, in Abzug zu bringen. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind vorsichtshalber auch<br />

Abschläge bei den Jahreseinnahmen für Leerstand vorzusehen. Dieser kann sich selbst bei Vollvermietungszeiten durch Kündigungen<br />

seitens der Mieter ergeben.


36<br />

Steuervorteile<br />

Nachfolgend wird an die allgemeine Einleitung angeknüpft und Informationen<br />

zur Bescheinigungspraxis der beteiligten Behörden gegeben und<br />

steuerliche Grundlagen vermittelt.<br />

Bescheinigung nach § 7 i EStG<br />

Anträge auf die Erteilung einer Denkmalbescheinigung werden auf der<br />

Grundlage der entsprechenden Vereinbarungen nach Baufertigstellung<br />

und Vorliegen des vollständigen Rechnungswerkes seitens des Bauträgers<br />

an das Landesdenkmalamt gestellt. Aufgrund des dortigen hohen<br />

Arbeitsanfalles ist damit sicher zu rechnen, dass Bescheinigungen derzeit<br />

nur mit hoher zeitlicher Verzögerung von etwa 24 Monaten ausgestellt<br />

werden. Vorläufige Bescheinigungen oder ersetzende Eingangsbestätigungen<br />

dürfen nach entsprechenden Dienstanweisungen nicht mehr<br />

erteilt werden.<br />

Daraus folgt, dass steuerliche Vorteile aus der Inanspruchnahme der erhöhten<br />

Abschreibung gemäß § 7 i EStG erst nach der Vorlage der Bescheinigung<br />

sowie der anschließenden einheitlichen und gesonderten<br />

Prüfung durch das zuständige Finanzamt des Verkäufers berücksichtigt<br />

werden können. Seit Fertigstellung können bis dahin ca. 36 Monate vergangen<br />

sein.<br />

Nach der Bescheinigung durch die Denkmalbehörde und die zuständige<br />

Finanzverwaltung wird die Abschreibung bei den Einkommensteuerveranlagungen<br />

ab dem Zeitpunkt der Baufertigstellung rückwirkend<br />

berücksichtigt. Bis dahin werden die aus der Inanspruchnahme der erhöhten<br />

Abschreibung resultierenden Steuerbeträge nicht erstattet oder<br />

angerechnet. Dies ist bei der Liquiditätsberechnung unbedingt zu berücksichtigen.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG werden erzielt,<br />

wenn ein Kapitalanleger die Immobilie im Privatvermögen hat und<br />

sie nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern vermietet. Sie bestehen<br />

aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Wesentliche<br />

Positionen dabei sind: die Mieteinnahmen, die Finanzierungskosten,<br />

die Abschreibung und die sonstigen laufenden Kosten. Hinsichtlich<br />

der Frage, ob bestimmte Ausgaben sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

oder Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind, ist insbesondere das<br />

BMF Schreiben vom 20.10. 2003, IV C 3 – s 2256a – 48/03, der sogenannte<br />

5. Bauherrenerlass, zu beachten.<br />

Von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden die Werbungskosten abgezogen. Sie bestehen aus: den Betriebskosten,<br />

den Verwaltungskosten, den Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung sowie den Finanzierungskosten. Dazu gehören auch die<br />

Kosten der Sicherung der Finanzierung, also Kosten der Grundschuldeintragung. Kosten für den Kaufvertrag, die Grunderwerbsteuer und<br />

die Kosten für Grundbucheintragungen sind Nebenkosten der Anschaffung und damit keine Werbungskosten.<br />

Die Anschaffungskosten des Gebäudes werden in der Weise als Werbungskosten berücksichtigt, dass zu den Werbungskosten auch die<br />

jährlichen Abschreibungen für das Gebäude gehören, die auch Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA, genannt werden.<br />

Zu den Finanzierungskosten gehören sämtliche Kosten, die von dem Darlehensnehmer für die Aufnahme des Darlehens zu zahlen sind.<br />

Hierzu gehören außer den Schuldzinsen und Bankgebühren auch das sogenannte Damnum bzw. Disagio sofern es marktübliche 5 % nicht<br />

übersteigt und die Zinsbindung mindestens fünf Jahre dauert. Zu den Finanzierungskosten gehören auch Zinsen, die vor Übergang von<br />

Nutzen und Lasten entstehen und auch dann, wenn die Finanzierung nicht nur der Anschaffung sondern auch Zahlung der Nebenkosten<br />

dient.


Abschreibungen sind Teil der Werbungskosten. Bei Baumaßnahmen, also<br />

Anschaffungskosten, die der Erhaltung eines Denkmales anerkanntermaßen<br />

dienen, kann der Erwerber erhöhte Absetzungen gemäß § 7 i ESTG<br />

geltend machen, beginnend mit 9 %. Für den Teil der Anschaffungskosten,<br />

die der Altbausubstanz bzw. den nicht begünstigten Baukosten der<br />

Sanierung (z.B. Balkone) zuzurechnen sind, kann der Erwerber die sogenannte<br />

Normalabschreibung gemäß § 7 Abs. 4 EStG geltend machen, also<br />

2 % bzw. 2,5 %. Soweit Anschaffungskosten dem Grund und Boden zuzurechnen<br />

sind, ist eine Abschreibung nicht möglich. Die Anschaffungskosten<br />

werden also immer in vier Kostenarten unterteilt:<br />

Kosten von Grund und Boden, Altbausubstanz, denkmalschützerisch begünstigte<br />

Sanierungskosten, nicht begünstigte Sanierungskosten. Diese<br />

Aufteilung wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der Verkehrswerte<br />

dieser vier Kostenarten durch das Betriebsfinanzamt des Verkäufers vorgenommen,<br />

das für jede Wohnung ein Festsetzungsbescheid über die<br />

Bemessungsgrundlagen erlässt. Bei dieser Aufteilung kann es zu Abweichungen<br />

gegenüber der Berechnung des Verkäufers kommen, der für<br />

seine frühzeitig anzustellenden Berechnungen nicht garantieren kann.<br />

Es gibt unterschiedliche Steuerbegünstigungen nach § 7 EStG für Anschaffungskosten.<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, der der Altbausubstanz<br />

zuzuordnen ist, kann die sogenannte Normalabschreibung<br />

angesetzt werden. Diese beträgt bei Gebäuden, die nach Ende 1924 fertiggestellt<br />

wurden, jährlich 2 % und bei früher fertiggestellten Gebäuden<br />

2,5 %. Im Jahr der Anschaffung kann allerdings nicht der volle Jahresbetrag<br />

in Anspruch genommen werden. Da die Gebäude- AfA erst ab dem<br />

Monat der Anschaffung gewährt wird, ist der Jahresbetrag zeitanteilig zu<br />

kürzen. Als Zeitpunkt der Anschaffung gilt grundsätzlich der Übergang<br />

von Nutzen und Lasten auf den Käufer.<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Sanierung des Baudenkmals<br />

entfällt, kann der Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen die<br />

erhöhten Abschreibungen gemäß § 7 i EStG geltend machen. Diese Kosten<br />

können in den ersten Acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden<br />

vier Jahren mit jeweils 4 % abgeschrieben werden. Die Sanierungskosten<br />

werden also in den ersten 12 Jahren vollständig abgeschrieben.<br />

Anders als bei der Normalabschreibung findet im Jahr der Anschaffung<br />

eine zeitanteilige Kürzung nicht statt, so dass auch im Erstjahr die vollen<br />

9 % geltend gemacht werden können. Eine andere Verteilung oder Verschiebung<br />

der erhöhten Abschreibung auf spätere Jahre ist nicht möglich.<br />

37<br />

Begünstigt sind allerdings nur Kosten derjenigen Baumaßnahmen, die nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages durchgeführt wurden.<br />

Voraussetzung für die Gewährung der erhöhten Abschreibung ist außerdem, dass der Erwerber dem Finanzamt eine Bescheinigung des<br />

Landesdenkmalamtes vorlegt, in dem diese bestätigt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und dass die betreffenden<br />

Baumaßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren. Soweit es sich um sogenannte<br />

Luxuseinbauten handelt, die nicht zur Erhaltung des Denkmals beitragen, werden diese von der Denkmalbehörde nicht als begünstigt<br />

bescheinigt. Auch hierdurch könnte es zu Abweichungen gegenüber den Berechnungen der Verkäuferin kommen. Soweit einzelne Kosten<br />

von der Denkmalbehörde nicht als begünstigt bescheinigt werden, können diese als Normalabschreibung angesetzt werden. Das gleiche<br />

gilt natürlich für Baumaßnahmen, die vor Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt worden sind. Werden für die Sanierung des Gebäudes<br />

Zuschüsse gewährt, so ist die Bemessungsgrundlage für die erhöhte Abschreibung um diesen Betrag zu kürzen.


38<br />

Erfährt das Gebäude im Rahmen der Sanierung und Modernisierung<br />

eine Umnutzung, wie es hier der Fall ist, so steht dies der Bescheinigung<br />

durch die Denkmalbehörde nicht im Wege. Es ist vorgekommen, dass<br />

Finanzämter in diesem Falle die steuerlichen Anerkennung gemäß EStG<br />

verweigern. Es wird dann argumentiert, dass ja mit einer Umnutzung ein<br />

anderes Wirtschaftsgut entstünde und die Baukosten mithin nicht nachträgliche<br />

Herstellungskosten sondern originäre Kosten zur Herstellung<br />

eines neuen Wirtschaftsgutes seien. Diese Ansicht entspricht aber nicht<br />

der Rechtslage. Der Wortlaut des § 7 i EStG verlangt, dass es sich um Baukosten<br />

an einem Gebäude handelt, und verlangt nicht, dass es sich um<br />

nachträgliche Herstellungskosten handelt. Der X. Senat des BFH hat mit<br />

seinem Urteil vom 24.06.2009 auch entschieden, dass nur die Entstehung<br />

eines tatsächlichen Neubaus für die Gewährung von Steuervorteilen<br />

schädlich wäre, nicht aber die Entstehung eines Neubaus unter steuerlichem<br />

Aspekt.<br />

Der Erwerber einer Wohnung in diesem Objekt muss daher damit rechnen,<br />

dass ihm die Finanzverwaltung die Steuervorteile nach § 7 i EStG<br />

zunächst verweigert, auch wenn dies rechtwidrig wäre. Aber solange die<br />

Finanzverwaltung ihr Schreiben vom 16.05.2007 nicht aufgehoben hat,<br />

ist die Rechtslage derart, dass der Erwerber seinen Anspruch im Zweifel<br />

gegen das Finanzamt erst vor Gericht durchsetzen muss. Aus der Berliner<br />

Rechtspraxis der letzten Jahre ist dem Verkäufer trotz der vielen<br />

Umnutzungen von denkmalgeschützten Fabrikgebäuden und Kasernen<br />

zu Wohnzwecken kein Fall bekannt, in dem das Finanzamt eine Anerkennung<br />

der Denkmal- AfA verweigert hätte.<br />

Bei der Gewährung der erhöhten Absetzungen kann es zu zeitlichen<br />

Verzögerungen kommen.<br />

Die Finanzämter berücksichtigen seit 2009 die erhöhten Absetzungen<br />

nach § 7 i EStG und den Abzugsbetrag gemäß § 10 f EStG erst dann, wenn<br />

ihnen eine endgültige Bescheinigung der Landesdenkmalbehörde vorgelegt<br />

wird. Es ist leider damit zu rechnen, dass diese Bescheinigungen<br />

erst nach längerer Zeit nach der Anschaffung erteilt werden und dass der<br />

Erwerber die Steuervergünstigungen erst erhebliche Zeit nach der Anschaffung<br />

der Wohnung erhält. Dies kann in Fällen einer hohen Fremdfinanzierung<br />

zu Finanzierungsengpässen führen.<br />

Es kann aber argumentiert werden, dass der Erwerber einen Anspruch<br />

darauf hat, dass das Wohnsitzfinanzamt die erhöhten Absetzungen bzw.<br />

den Abzugsbetrag bereits vor Erteilung der Bescheinigung des Landesdenkmalamtes<br />

berücksichtigt.<br />

Bei Vermietung der Wohnung ist lediglich die in § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG enthaltene Einschränkung zu berücksichtigen, nach der negative<br />

Einkünfte aus der Vermietung bei der Festsetzung der Vorauszahlungen erst für die Jahre beginnen, die der Anschaffung der Wohnung<br />

folgen. Der vorgenannte Anspruch ist durch Steuerberater geltend zu machen. Es ist allerdings mit einer Ablehnung seitens des Finanzamtes<br />

zu rechnen.<br />

Bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken können die nach § 7 i EStG begünstigten Aufwendungen im Rahmen des § 10<br />

f EStG steuerlich geltend gemacht werden. Danach sind 9 % der begünstigten Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren als Sonderausgaben<br />

von einem steuerpflichtigen Eigentümer abzugsfähig. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, können Abzugsbeträge<br />

für zwei Wohnungen geltend machen.


Ein bei der Veräußerung der Wohnung entstehender Gewinn wird steuerlich<br />

nicht den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.<br />

Der Veräußerungsgewinn ist nur dann steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen<br />

der §§ 21 in Verbindung mit 23 Abs. 1 Nr. 1EStG erfüllt sind<br />

und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wohnung<br />

nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Maßgeblich für diese sogenannte Spekulationsfrist<br />

sind die beiden Notarverträge, nicht die Umschreibung im<br />

Grundbuch und auch nicht der Wechsel von Nutzen und Lasten.<br />

Notizen<br />

Der Veräußerungsgewinn ist aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös<br />

und den Anschaffungs- und Veräußerungskosten zu ermitteln. Die<br />

Anschaffungskosten sind allerdings um die bis zum Verkauf in Anspruch<br />

genommenen Abschreibungen gleich welcher Art zu mindern. Veräußert<br />

man also seine Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist, sind dadurch<br />

sämtlich bis dahin in Anspruch genommenen Abschreibungen nachzuversteuern.<br />

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