Baubeschreibung
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<strong>Baubeschreibung</strong><br />
Denkmalschutz:<br />
Die zu sanierenden, massiven Gebäudeanlagen einer ehem. Kasernennutzung und<br />
seiner späteren Behördennutzung werden nach Funktionsaufgabe nun einer neuen,<br />
allgemeinen Wohnnutzung zugeführt. Die Baukörper aus den Baujahren von 1914<br />
bis 1918 gelten als besonders erhaltenswerter historischer Militärtypenbau seiner<br />
Zeit.<br />
18<br />
Hohenzollernring 15 und 15A<br />
Hohenzollernring 16 und 16A<br />
Flankenschanze 46 und 46A<br />
Projektstand Entwurfsplanung M=1:200 vom 05.11.2011 Euprent<br />
GmbH Berlin / Entwurfsgrundlagen Bestandsaufnahmen vor Ort aus<br />
Oktober 2011.<br />
Besonders auffällig und aus denkmalpflegerischer Sicht schützenswert ist der eindeutige<br />
Gebäudecharakter, seine bauliche Gliederung, der prägnante Geschossaufbau,<br />
die typischen Fassadengliederungen sowie die eindeutige Dachlandschaft mit<br />
den regelmäßigen Dachgauben als gereihte Gaubenlandschaft. Gleichfalls von denkmalpflegerischem<br />
Interesse ist die städtebauliche Stellung der Gebäude zueinander,<br />
die gemeinsam den ehemaligen Exerzierhof eindeutig umfassen und das Gesamtbild<br />
der Anlage prägen.<br />
Die Planung von Sanierung und Umnutzung sieht vor, dass die Fassaden im Wesentlichen<br />
ihre Gliederung aus den stehenden, gereihten Einzelöffnungen beibehalten<br />
und nun in zeitgerechter Anpassung auf die neue Nutzung entsprechende<br />
punktuelle, freikragend übereinanderliegende Balkonanlagen bzw. erdgeschossige<br />
Balkonanlagen mit Gartenzugängen zusätzlich erhalten. In den hierfür vorgesehenen<br />
Fassadenabschnitten werden ehemalige vorhandene Fensteranlagen als bodengleiche<br />
Türanlagen als Balkonausgänge bzw. Terrassenausgänge im gleichen Format<br />
hergestellt und ausgebildet.<br />
grundsätzliche Charakter der Anlage sowie die Fassaden- Rhythmisierung soll beibehalten werden. Die eindeutigen Zugangsanlagen an den Schmalseiten<br />
der hofseitigen Seitenflügel der beiden Hauptriegel Hohenzollernring 15 u. 15A bzw. 16 u. 16A bleiben ebenso wie am Bestandsgebäude Flankenschanze 46<br />
bzw. 46A Bestand und bilden die zukünftigen Eingangsportale zu den Wohneinheiten.<br />
Zur Sicherstellung der 2 Zufahrten für den Bereich des Wohnparkareals vom Hohenzollernring erhält dieses seitens des abgetrennten Gewerbegrundstücks<br />
ein notariell eingetragenes Geh- Fahrrecht,-und Leitungsrecht (Dienstbarkeit).<br />
Die Sanierung und Modernisierung erfolgt in enger Abstimmung und unter den präzisen Vorgaben der Denkmalbehörde von Berlin-Spandau. Großer Wert<br />
wird dabei auf den Erhalt spezifischer Elemente und Bauteile der Gebäude gelegt, die für den Erhalt den besonderen Charme des Ensembles sowie für die<br />
Schaffung werthaltiger Wohnkultur in den Wohnungen wichtig sind.<br />
Ziel der Instandsetzung und Modernisierung sowie der Um- und Ausbaumaßnahmen ist es, Wohnraum zu schaffen, der den heutigen Anforderungen an<br />
Wohnqualität genügt.
Anforderungen an die Bauphysik sowie an Brand-, Schall- und Wärmeschutz werden<br />
mit entsprechendem Feingefühl soweit erfüllt als sie unter den prioritär zu berücksichtigten<br />
denkmalpflegerischen Belangen zulässig und technisch möglich sind.<br />
Die Haustechnik entspricht nach der Sanierung dem heutigen Stand der Technik.<br />
Auf Grund der Bedeutung der Objekte für das Gebiet sind für die gesamten Gebäudehüllen<br />
für die Gestaltung der Fassaden, Eingänge, Fensteranlagen, Innentüren,<br />
Treppenhäuser und Geländeranlagen, Bodenbeläge etc., für die Farbgebung sowie<br />
die Wahl der Baumaterialien einschließlich der neu hinzugefügten Bauteile und für<br />
die Bauausführungen insgesamt die Zustimmungen der zuständigen Denkmalbehörde<br />
von Berlin-Spandau und dem Bereich der Stadtplanung bzw. Bauaufsicht einzuholen.<br />
Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind die Weisungen der<br />
Genehmigungsbehörden, insbesondere der Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />
verbindlich und haben bei diesem Bauvorhaben entscheidenden Charakter. Alle<br />
Ausführungen in der <strong>Baubeschreibung</strong> sowie die Baupläne stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Zustimmung der Denkmalbehörde und der Stadtplanung bzw. der Bauaufsicht.<br />
Soweit die Genehmigungsbehörden, insbesondere die Denkmalbehörde, in<br />
der Baugenehmigung oder während des Baus beispielsweise durch Anweisung vor<br />
Ort eine von den Plänen oder der <strong>Baubeschreibung</strong> abweichende Ausführungen anordnet,<br />
ist der Veräußerer berechtigt, die Bauausführung entsprechend zu ändern.<br />
Flächenberechnungen:<br />
Die Berechnungen der Wohnflächen erfolgt nach der ab 01.01.2004 geltenden<br />
Wohnflächenverordnung (WoFIV).<br />
Anteil Grundfläche<br />
voll Grundflächen von Räumen oder Raumteilen einschl. voll<br />
verglaste Wintergartenanlagen mit einer lichten Höhe von<br />
mindestens 2m.<br />
zu 50 %<br />
zu 50%<br />
zu 33%<br />
Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lich<br />
ten Höhe von mehr als 1m und weniger als 2 m.<br />
Grundflächen von Freisitzen in den Ober- u. Dachgeschos<br />
sen, Balkonen, Dachterrassen und Dachgärten(Gründächer),<br />
Loggien und im Erdgeschoss bzw. im Hochparterre befindlichen<br />
Terrassenflächen.<br />
Außenterrassen im Freianlagenbereich der Wohnungsgärten<br />
im EG. Mindestgröße ca. 18,00 m².<br />
nicht Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten<br />
Höhe von weniger als 1 m.<br />
19<br />
Die endgültigen Flächenangaben beruhen auf den Bauantragsunterlagen des Planungsbüros Euprent GmbH Berlin.<br />
Abweichungen können sich aufgrund spezieller örtlicher Situationen, haustechnischer, brandschutztechnischer oder tragwerksplanerischer Belange und Änderungen<br />
bzw. Anpassungen bei der Bauausführung bzw. besondere Anforderungen aus Begehungen der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />
ergeben und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
20<br />
Ausführung – Baukonstruktionen<br />
Tragwerk: tragende Außenwände/ Außenhüllflächen Bestand<br />
Die bestehenden Gebäudehüllflächen sind als tragende Bauteile in bestehendem<br />
Mauerwerksbau aus Vollziegelsteinen mit unterschiedlichen statisch bestimmten<br />
Wandquerschnitten ausgebildet.<br />
Die Gebäudehülle mit ihren tragenden Konstruktionen bleibt im Rahmen der Planung<br />
erhalten bzw. wird für die zukünftige Nutzung als Wohngebäude ggfs. durch<br />
Balkonanlagen, Loggien bzw. Flachdachterrassen ergänzt.<br />
Hohenzollernring Nr. 16 und 16 A.<br />
II geschossige vollunterkellerte Gebäudeanlage ohne Dachgeschossausbauten.<br />
Hohenzollernring Nr. 15 und 15 A bzw. Flankenschanze Nr. 46 und 46 A.<br />
III geschossige vollunterkellerte Gebäudeanlagen mit einer Dachgeschossausbauebene<br />
mit darüber liegender, nicht ausgebauter Spitzdachebene.<br />
Gut erhaltene Bestandsfassadenflächen mit mehrlagigem Putzaufbau als sogenannter<br />
Terranova Edelkratzputz aus hochhydraulischen Kalkputz P1C grobkörniger<br />
Struktur. Naturputzfassaden werden in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde<br />
von Berlin-Spandau in farblicher Anpassung an den Bestand lasierend<br />
gestrichen in den bestehenden Putzfarbtönen.<br />
Fassadenflächen werden auf Risse und mögliche verdeckte Schäden sowie Schadstellen<br />
untersucht und fachgerecht saniert, ergänzt und verfugt. Neue Öffnungen für<br />
Balkontüranpassungen und freiauskragende Balkonanlagen werden nach Vorgaben<br />
der Statik tragwerkstechnisch entsprechend den Erfordernissen und Gegebenheiten<br />
fachgerecht in den Bestand eingearbeitet und bei Bedarf funktionsgerecht wärmeentkoppelt<br />
befestigt.<br />
Entsprechend den geltenden DIN- Normen und Fachrichtlinien werden die horizontalen<br />
Mauerwerksvorsprünge dauerhaft durch Zinkblechabdeckungen, Längenausdehnern,<br />
gegen Witterungseinflüsse geschützt.<br />
Bestehende Fassadenöffnungen als „sogenannte Lochfassade“ mit regelmäßigen,<br />
ruhigen stehenden Fenster- und Eingangsöffnungen werden mit neuen Holz-Fenster-,<br />
bzw. Türanlagen mit Innen- u. Außenfensterbänken bzw. Trittschwellen materialgerecht<br />
in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-<br />
Spandau hergestellt, angepasst und versehen.<br />
Der gesamte Bestands-Massivbau wird nach Anpassung im Bereich der Tragwerksplanung,<br />
den Wärme,- Schall,- und Brandschutzes, der TGA- Planung, den anerkannten<br />
Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften,<br />
sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und<br />
den denkmalpflegerischen Auflagen und Befreiungen etc. instandgesetzt und modernisiert.<br />
Tragewerk: Bereich tragende Innenwände<br />
Die bestehenden, tragenden Bestands-Massiv-Innenwände werden in planerischer Anpassung an die neuen Nutzungsinhalte, unter Beachtung der notwendigen<br />
Anforderungen an die Tragwerksplanung, den Wärme,- Schall,- und Brandschutz, der TGA- Planung, den anerkannten Regeln der Technik und den<br />
einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften, sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und den denkmalpflegerischen<br />
Auflagen und Befreiungen etc. instandgesetzt und modernisiert.
Treppenhausanlagen Bestand<br />
Die Bestandsanlagen werden in ihren Abmessungen komplett erhalten bzw. den<br />
baurechtlichen und brandschutztechnischen Gegebenheiten und Anforderungen<br />
entsprechend ertüchtigt.<br />
Podest- und Treppenläufe aus Stahlbeton.<br />
Vorhandene, bestehende Oberbeläge von Treppenstufen u. Podestanlagen aus Naturstein<br />
bzw. Werkstein werden fachgerecht gereinigt, ausgebessert oder aufgearbeitet<br />
bzw. bei Notwendigkeit fachgerecht ergänzt.<br />
Die handwerklich geformten Stahlgeländeranlagen einschließlich Ihrer Handläufe<br />
werden gereinigt, bei Bedarf ausgebessert bzw. bei Notwendigkeit fachgerecht aufgearbeitet<br />
und ergänzt.<br />
Hauptzugangsanlagen EG-Bereich aus ein-, bzw. zweiflügeligen Holzkassettentüranlagen<br />
mit getrennt darüber liegenden feststehenden Oberlichtern werden von<br />
Grund überholt, endbeschichtet, gang- und schließbar hergestellt bzw. erhalten entsprechende<br />
Obentürschließer und Türstopper in Abstimmung mit der zuständigen<br />
Denkmalbehörde von Berlin-Spandau bzw. dem Brandschutzkonzept.<br />
Bestehende Verglasungen werden überprüft und bei Bedarf durch Neuverglasungen<br />
und entsprechende Glasleisten fachgerecht ersetzt.<br />
Vorhandene Fußabstreiferanlagen, soweit vorhanden, werden in ihrer Form und<br />
Größe erneuert und erhalten einen entsprechenden, eingepassten Fußabstreifer-<br />
Mattenbelag als Kokkus-Ware oder glw. Materialien.<br />
Bestands- Innenfensterbänke aus Naturstein oder Vollholz werden überprüft und<br />
bei Bedarf materialgerecht in Form und Farbe ersetzt.<br />
Sämtliche baulichen, gestalterischen und farblichen Maßnahmen werden mit der<br />
zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau abgestimmt.<br />
Von den am Bau Beteiligten und den fachbegleitenden Behörden wird im Rahmen<br />
der Planung und Gestaltung der Entrees und Treppenhäuser großer Wert auf Harmonie<br />
hinsichtlich Material, Farbe und Form gelegt werden.<br />
Dachtragwerke aus Stahlbeton<br />
Die Dachanlagen sind im äußeren Erscheinungsbild klassische Walmdachanlagen<br />
mit Spitzgiebeln über Mittelrisaliten und Dachreitern als Dachgauben in gleichmäßiger<br />
Anreihung in originaler Struktur. Die bestehende Dachneueindeckung ist<br />
entsprechend Ihres Alters in einem guten Zustand und kann in Absprache mit der<br />
Denkmalpflege erhalten werden. Die Dachtragstruktur ist bei den beiden großen<br />
Anlagen eine Betonschale bzw. Betonbinderkonstruktion auf der die bestehende<br />
Dacheindeckung mit Ihrer Holzunterkonstruktion ruht. Entsprechend den Festsetzungen<br />
der Denkmalbehörde und den Detailfestlegungen der Behörden werden entsprechend<br />
den geplanten Dachgeschosswohnungen neue, ergänzende Dachgauben<br />
in Anpassung an den Bestand eingebracht. Die Dachkonstruktion erhält eine gemäß<br />
neuester Wärmeschutzverordnung in der jeweils geforderten Stärke fachgerechte,<br />
winddichte Innendachdämmung.<br />
21<br />
Eine Überarbeitung der Dachkonstruktion bzw. notwendige Ergänzungen und Anpassungen werden entsprechend den Regeln der Technik und den entsprechenden<br />
DIN-Normen und Richtlinien des Dachdeckerhandwerks ausgeführt.<br />
Die vorhandene Dachneueindeckung ist entsprechend Ihres Baujahrs in gutem Zustand.<br />
Die Ziegeldachfläche bzw. deren Kehlenübergänge, Trauf- und Firstanschlüsse, Schornsteinanbindungen, Leitungsdurchgänge werden auf Fehlstellen oder<br />
mögliche Mängel hin überprüft und bei Bedarf entsprechend überarbeitet und angepasst. Neue Dachdurchdringungen für notwendige Lüftungsleitungen aus<br />
den Wohneinheiten über Dach werden fachgerecht erneuert und an die Bestandsdachfläche angearbeitet. Sämtliche Dachrinnen, Fallleitungen Abdeckungen<br />
werden in entsprechenden Querschnitten in Titanzinkblech überprüft und bei Bedarf instandgesetzt.
22<br />
Dachtragwerke in Holzbauweise<br />
Bestehender konstruktiver, zimmermannsmäßiger Holzabbund als Tragkonstruktion<br />
der Dachflächen aus dem Errichtungsjahr. Nach Insichtnahme sind Abmessungen,<br />
Querschnitte, Verbindungen, Absteifungen, Auflagerpunkte und Holzgüte in<br />
bautechnisch gutem Zustand und entsprechen den Erfordernissen und Anforderungen<br />
der Nutzung und zeigen keine Beschädigungen, keinen erkennbaren Schädlings-<br />
oder Fäulnisbefall oder sonstige Einschränkungen oder Auffälligkeiten auf. Im<br />
Zuge der Umnutzung und den anstehenden Baumaßnahmen werden alle Bauteile<br />
nochmals überprüft, bewertet und bei möglichen Einschränkungen aus statischer<br />
Sicht ausgetauscht. Ergänzende Dachgauben bzw. abändernde Maßnahmen an der<br />
Konstruktion werden entsprechend den statischen Bemessungen hergestellt. (Zum<br />
Einsatz kommen Nadelhölzer der Güteklasse II, Holzschutz gemäß DIN 68800 wird<br />
erfüllt). Die neu eingefügten Dachgauben und Ihre Holzkonstruktionen erhalten<br />
gleichfalls einen neuen umweltverträglichen Holzschutzanstrich entsprechend der<br />
DIN 68800. Die Dachbodendämmung erfolgt auf Grundlage der neuesten Wärmeschutzverordnung<br />
in der entsprechend ermittelten Einbaustärke. Bei Notwendigkeit<br />
werden entsprechend dem Brandschutzgutachten Teile oder Teilbereiche der Dachkonstruktion<br />
brandschutztechnisch geschützt.<br />
Oberste Geschossdeckendämmung Neueinbau<br />
Decke über letzter Wohnebene, sogenannte nicht genutzte Dachbereiche, Ausführung<br />
mit druckstabilen, begehbaren 2-lagigen Dämmplattenmaterial, vollflächig<br />
verlegt inkl. aller Vor- u. Rücksprünge und Fußpunkteinbindungen in ausreichender<br />
Stärke nach Wärmeschutzberechnungen, dicht gestoßen zur Vermeidung von<br />
Luftaustausch zwischen beheizten und nichtbeheizten Bereichen. Bei vorhandenen<br />
Holzbalkendecken mit Rauhspundabschalung zusätzliche Verlegung einer Luftdichtebahn<br />
(Dampfbremse) zur Vermeidung von Kondensation. Sämtliche Folienanschlüsse<br />
sind dicht, überlappend und verklebt herzustellen.<br />
Bodentreppen, ausziehbar Neuherstellung<br />
Die entsprechend verschärften Anforderungen an die oberste Geschossdecke haben<br />
auch Auswirkung auf die Bodentreppen. Ausziehbare, luftdichte, gedämmte Bodentreppenanlagen<br />
mit allseitigen dichten Fugenanschluss, entsprechend den Anforderungen<br />
der EnEV 2009. Hersteller Wellhöfer Treppen oder glw.<br />
Nicht tragende Innenwände: Neuerrrichtung<br />
Trockenbau erfolgt stets nach den Erfordernissen der Tragwerksplanung, dem<br />
Schall,- Brand,- Feuchteschutz, der TGA- Planung, den anerkannten Regeln der<br />
Technik und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO<br />
und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung.<br />
Spachteloberflächen nach Qualitätsstufe Q2, DIN-gerechte Standardverspachtelung mit optischen Anforderungen gemäß DIN 18181 „Verarbeitung von Gipskartonplatten“<br />
u. VOB Teil C, DIN 18340.<br />
Spachteloberflächen nach Qualitätsstufe Q1 für Platten-Flächen ohne optische Anforderung, z. B. unter Fliesen, Putz, Roll- und Dekorputzen oder unter Bekleidungen,<br />
technisch notwendige Ausführung bei Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Luftdichtheit, nicht aber an die Optik.<br />
Geschossdecken Bestand<br />
Geschossdecken und technisch notwendige Unterzüge des Bestandes wurden zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung in Stahlbeton ausgeführt.<br />
Im Zuge der Umnutzung werden die Decken und Unterzüge durch den Tragwerksplaner auf Fehlstellen, bestehende Beschädigungen, Abplatzungen, freiliegende<br />
Bewehrungsstähle hin untersucht, beurteilt und bei Bedarf nach Vorgaben des Tragwerksplaners instandgesetzt bzw. saniert.<br />
Im Zuge der Neunutzung werden nach statischen Berechnungen und entsprechenden Nachweisen des Tragwerksplaners die notwendigen Deckendurchbrüche<br />
bzw. Deckenschlitze für anstehende, geplante technische Leitungsführungen eingebracht. Deckenverschlüsse erfolgen entsprechend der BlnBauO bzw.<br />
den brandschutztechnischen Bestimmungen und Vorgaben aus dem geprüften Brandschutzgutachten.
Balkonanlagen<br />
Neuerrichtung<br />
Ausführung erfolgt nach Vorgabe und endgültiger Abstimmung mit der Denkmalpflege<br />
als freikragende Balkonanlage ohne Unterstützung nach statischen, konstruktiven<br />
und bauphysikalischen Erfordernissen, den Regeln der Technik und den<br />
einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und den erteilten<br />
Auflagen aus der Baugenehmigung.<br />
Entsprechend den statischen Möglichkeiten und Gegebenheiten erfolgt die Ausführung<br />
entweder als Stahlrahmenkonstruktionen oder als Fertigteilplatten an<br />
Tragkonsolen in Anpassung an den Bestand mit umlaufender Aufkantung, eingearbeiteten<br />
Gefälleverlauf, Öffnungen für Fallleitungen und Bodeneinläufe, Stahlgeländerausführung<br />
aus Flachstählen mit Ober- und Untergurt und stehenden Stäben<br />
farbbeschichtet nach Farbkonzept.<br />
Aufgeständerter Nutzbelag für ebenengleichen Ausgang in die Wohnungen entsprechend<br />
den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung bzw. den Vorgaben<br />
und Abstimmungen mit der Denkmalbehörde.<br />
Außentreppenanlagen von erdgeschossigen Balkonanlagen<br />
Neuerrichtung<br />
Stahlprofilbau nach statischen und konstruktiven Erfordernissen Regeln der Technik<br />
und den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und<br />
den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung und den Anforderungen der<br />
Denkmalpflege.<br />
Geschweißte, beschichtete, Stahlwangentreppe mit eingelegten Riffelblechen bzw.<br />
Gitterrosten als Trittstufen auf Tragwinkeln.<br />
Stahlgeländerausführung aus Flachstählen mit Ober- und Untergurt und stehenden<br />
Stäben farbbeschichtet nach Farbkonzept.<br />
Terrassenanlagen in Freianlagen zu erdgeschossigen Wohneinheiten:<br />
Neuerrichtung<br />
Terrassen-Aussenbelag an erdgeschossigen Wohngärten auf tragfähigen, verdichteten<br />
Untergrund mit Tragschicht, als ungebundene Bauweise mit Pflaster-Decke und<br />
Rasenbordsteinabschluß. Fugenmaterial im Einkehrverfahren. Dekorative Außenplatte<br />
in den Abmessungen zu Plattengrößen bis maximal 40x40 cm. Plattenstärken<br />
ca. 2,5 bis 3,0 cm.<br />
Estrich Neuerrichtung<br />
Zementestrich ZE 20 (CT) nach DIN EN 13813, DIN 18560, auf Trennfolie und auf<br />
Trittschallmatten oder glw. aus hochwertigem Bindemittel auf Calciumsulfat-Basis,<br />
mineralischen Zuschlagstoffen und Fließmittel. Ausführung nach Merkblättern des<br />
ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und des BEB (Bundesverband<br />
Estrich und Belag).<br />
23<br />
Innenputz Bestand/ Erneuerung Wohneinheiten:<br />
Der bestehende Innenputz wird soweit mitverwendbar beibehalten. Im Zuge der Bauausführung wird der Putz auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte<br />
Schäden sowie Schadstellen untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert, ergänzt und fachgerecht beigearbeitet. Flächen, die im Zuge der Umnutzung<br />
und Veränderung bzw. aus bautechnischen Erfordernissen erneuert werden, sind mit entsprechend zugelassenen Sanierputzen aus Gips-Kalk-Grundputz<br />
herzustellen.<br />
- Mörtelgruppe P IV nach DIN V 18550<br />
- Geeignet für Oberflächenqualitäten Q1 – Q3 abgezogen<br />
- Grundputz für z.B. Knauf Putzglätte<br />
- Für alle Räume mit üblicher Luftfeuchtigkeit einschließlich häuslicher Feuchträume wie Küchen und Bäder (DIN V 18550 Abs. 7.5.2)<br />
- Abrieb- und Nagelfeste Ausführung.<br />
Einzuarbeitender Putzkantenschutz entsprechend den DIN- Normen herstellen.
24<br />
Innenraumabdichtungen Neuerrichtung Bäder u. Küchen:<br />
Naht- und fugenlose, hochelastische, verarbeitungsfertige Flächenabdichtung von<br />
Feucht- und Nassräumen, die einen Fliesenbelag an Boden- und Wandflächen erhalten.<br />
Entsprechende, fachgerechte Untergrundvorbehandlung bzw. Voranstriche<br />
nach den Richtlinien und technischen Merkblättern der Hersteller ausgeführt. In<br />
Ixelbereichen von Wand –und Bodenflächen kommen zusätzliche Abdichtungsbänder<br />
zum Einsatz. Im Anschluss erfolgen die Abschlussbeschichtungen. Eingesetztes<br />
Fabrikat bzw. Produkt z.B. Fabrikat Deitermann Superflex 1, flüssige Dichtfolie auf<br />
Dispersionsbasis oder glw. nur mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis für<br />
den Verwendungsbereich A1, im Verbund mit amtlichem Prüfzeugnis nach ZDB-<br />
Merkblatt, Mai 1997 einschl. der Forderungen des Merkblattes“ Prüfung von Abdichtungsstoffen<br />
und Abdichtungssystemen, Stand Sept. 1995.<br />
Einbauhöhen je nach Bedarf, Situation und Anforderung. In Spritzwassergefährdeten<br />
Bereichen Einbauhöhe bis 2,00m. Nicht spritzwassergefährdete Bereiche bis<br />
max. 1,20m.<br />
Innenwandflächen geputzt bzw. ungeputzt Bestand Kellergeschosse:<br />
Bestehender Innenputz, soweit vorhanden, wird mitverwendet oder beibehalten.<br />
Im Zuge der Bauausführung wird der Putz auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte<br />
Schäden sowie Schadstellen untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert,<br />
ergänzt und fachgerecht beigearbeitet. Flächen die im Zuge der Umnutzung und<br />
Veränderung bzw. aus bautechnischen Erfordernissen erneuert werden, sind bei<br />
baulichem Erfordernis mit entsprechend zugelassenen Zementputzen als Grundputz<br />
herzustellen. Bei nicht bestehender Notwendigkeit bleibt das Mauerwerk sichtbar.<br />
Bei Bedarf und Notwendigkeit ist Putzkantenschutz entsprechend den DIN- Normen<br />
herstellen.<br />
Ungeputzte Innenwandflächen in Kellergeschossen, soweit vorhanden, werden mitverwendet<br />
und beibehalten. Im Zuge der Bauausführung wird das Gefüge der Mauerwerkswände<br />
auf Fehlstellen, Risse und mögliche verdeckte Schäden sowie Schadstellen<br />
untersucht und fachgerecht entfernt bzw. saniert, ergänzt und fachgerecht<br />
beigearbeitet.<br />
Kellerdecken- Kellerdeckendämmung: Neuerrichtung<br />
Dämmung erfolgt entsprechend der EnEV und der neuesten Wärmeschutzverordnung.<br />
Aufbringen von Dämmplatten auf Rohdeckenuntergründen vor Rohr- und<br />
Kabelverlegungen ohne aufwertende und mechanisch schützende Endbeschichtungen<br />
zum Einsatz von Kellerdeckendämmungen im Klebe- bzw. Klemmverfahren gemäß<br />
der gültigen Landesbauordnung (LBO) in Abstimmung zum Brandschutzgutachten<br />
in B2, normaler entflammbarer Dämmstoff gemäß DIN 4102.<br />
Der Abreißfestigkeitswert von 0,08 N/mm² kann ohne weitere Prüfungen bei unbehandeltem Beton nach DIN 1045 ohne Putz vorausgesetzt werden.<br />
Kellerbereiche:<br />
Neuaufteilung<br />
Der Bestandssituation entsprechend erhält jede Wohneinheit einen eigenen abgeschlossenen Kellerraum. Der Raumabschluss zu den Fluren und Kellerabgängen<br />
hin, erfolgt mit einer Stahltür nach Art und Funktion als normale, endbeschichtete Stahltür, bei Bedarf als einbruchhemmende Klasse WK2, je nach<br />
Vorgabe des Brandschutzkonzepts. Die Türanlagen sind vorgerichtet mit einem PZ- Zylinderschloss mit jeweils 3 Schlüsseln pro Einheit. Türbeschläge entsprechend<br />
den Anforderungen.<br />
Die Kellerfenster erhalten bei Sichtbarkeit im Bereich der Außenhülle neue Holzfenster mit Kipp-Ausführung bzw. in nicht sichtbaren Bereichen Stahlkellerfenster<br />
Entsprechend der Wärmeschutzverordnung werden sämtliche Rohdeckenuntersichten gedämmt.<br />
Wände und Decken erhalten einen deckenden Farbanstrich in Reinweiß. Alle Kellerböden erhalten einen Lackanstrich entsprechend RAL classic, Farbton<br />
7005, Grau. Jeder Kellerraum erhält einen eigenen, zähleraufgeschalteten Stromanschluss zur Wohneinheit. Jeder Kellerraum erhält eine Deckenbrennstelle<br />
und einen geschützten Steckdosenanschluss. Alle haustechnischen Installationen erfolgen als Aufputzausführung.
Fenster- u. Balkontüranlgen Bestand und Neueinbauten<br />
Bestandsanlagen:<br />
Vorhandene Holzfensteranlagen in Dachgeschossen in Bereichen der sogenannten<br />
“Fledermausgauben“ werden tischlermäßig instandgesetzt, gang- und schließbar gemacht,<br />
bei Glasbruch ausgetauscht, neu verkittet und verleistet und malermäßig vor<br />
und endbehandelt. Abstimmung und Durchführung nach Vorgaben und Festlegungen<br />
der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau bzw. den Auflagen aus<br />
der Baugenehmigung.<br />
Neuanlagen in den Wohnungen:<br />
Vorhandene Kunstoffenster in den Wohnungen werden durch neue luftdichte, Holzfenster-<br />
bzw. Türfensteranlagen aus Kieferhölzern bzw. glw. Material, nach Vorgabe<br />
und Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau, ersetzt.<br />
Zur Ausführung kommen weiß lackierte Holzisolierglasfenster- bzw. Türanlagen, in<br />
der Höhe als 2-teilige Anlagen mit dazwischenliegendem Kämpferteil, als Einfach<br />
oder Doppel-Fensterflügel- oder Türflügelanlagen je nach Lage und Situation mit<br />
Dreh-Kippbeschlagausführung oder in feststehender Ausführung und Gummilippendichtung,<br />
in der Glasansichtsfläche mehrfach unterteilt durch aufgesetzte, eingepasste<br />
Zierleisten. Bei feststehenden Fensteranlagen sind die Ansichtsflächen analog<br />
den beweglichen Rahmen-Flügelfeldern auszuführen, sodass die Glasansichtsflächen<br />
in gleichen Abmessungen erscheinen.<br />
Oberer Flügelteil über dem Kämpfer als Dreh-Kippflügel.<br />
Kontrollierte Zuluftführung bei Notwendigkeit und in Abstimmung mit der TGA-<br />
Planung.<br />
Profilabmessungen, Größe, Form und Gestalt der jeweiligen Fensteranlagen nach<br />
Vorlage von technischen Zeichnungen bzw. einer Fensterprofilbemusterung und der<br />
endgültigen Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau.<br />
Alu-Beschläge in Farbe Weiß oder weiß-kunstoffbeschichtet für Einhandbedienung<br />
ausgelegt.<br />
U-Wert der Verglasung beträgt 1,1 w/m²k.<br />
Innenseitiger Fensterbrüstungsabschluss mit angesetzter, lackierter Holzfensterbank<br />
aus MDF-Platten oder glw.<br />
Auf den Fensterbrüstungen der Außenfassade werden mehrfach abgekantete Abdeckungen<br />
in Aluminium mit angearbeiteter Abtropfkante und umlaufender Versieglung<br />
vorgesehen.<br />
In Balkontürübergängen materialmäßige An– und Einpassungen an den Balkonbzw.<br />
Terrassenoberbelag.<br />
25<br />
Wohnungseingangstüren: Neuerrichtung<br />
Wohnungseingangstüren neu, Größe-, Erscheinungsform-, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung nur in Abstimmung und mit Festlegung mit der<br />
Denkmalbehörde.<br />
Einbruchhemmende Vollspantür mit Normfalzung WK 3 entsprechend der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung etc.<br />
Klimakategorie II nach RAL 426 , Schallschutz nach DIN 4109<br />
3-teilige Bänderausführung , PZ- Schloss Garnituren mit Langschildabdeckungen<br />
Wechselgarnitur, Beschläge in Aluminium-Natur<br />
Türspion mit 170° in der Höhe von 1400 mm, Türumfassungszarge mit eckigen Kanten oder glw. Oberflächen in CLP Qualität<br />
Materialoberflächen nach Vorgabe der Denkmalpflege<br />
Bauteilwiderstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 mit guter Standfestigkeit und Ausstattung gegen das unbefugte Eindringen mit einem Sicherheits-Türschloss<br />
der Klasse IV.
Wohnungs-Innentüren:<br />
Neuerrichtung<br />
Kellertüren/ Brandschutz: Neuerrichtung<br />
26<br />
Entsprechend den Vorgaben der Denkmalbehörde werden, soweit vorhanden, aus<br />
dem Bestand Innenraumtüren ausgebaut, aufgearbeitet, angepasst und entsprechend<br />
der vorhandenen Anzahl auf eine oder mehrere Wohnungen verteilt, wieder eingebaut.<br />
Ansonsten werden Standardinnentüren neu, mit verwindungsfreien Röhrenspan-<br />
Türblatt, mit Umfassungs- bzw. Eckzargen, je nach baulicher Situation mit Normfalzung,<br />
bzw. WC- und Bad-Türen mit Umfassungszargen und Normfalzung, eingesetzt.<br />
Hygrothermische Beanspruchungsklasse nach Einbausituation<br />
Mechanische Beanspruchung Klasse N<br />
Oberfläche in weißer Objektlackierung oder glw.<br />
2-teilige Bänderausführung<br />
Bundbartschlossausführung bzw. WC-Wechselgarnitur<br />
Beschläge in Aluminium- Natur oder glw.<br />
Badtüren mit Normlüftungsgitter oder Unterschnitt.<br />
Größe, Art und Erscheinungsform in Abstimmung und unter Zustimmung der zuständigen<br />
Denkmalbehörde von Berlin-Spandau.<br />
Größe-, Erscheinungsform-, Oberflächenbeschaffenheit bzw. brandschutztechnische<br />
Anforderungen nach Brandschutzkonzept, BlnBauO, Regeln der Technik,<br />
Prüfzeugnisse, bzw. Auflagen und Anforderungen aus der Baugenehmigung. Selbstschließende<br />
Feuerschutztüren bzw. Brandschutztüren oder Stahltüren sind dazu bestimmt,<br />
im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Wandöffnungen<br />
zu verhindern.<br />
Feuerschutzabschlüsse sind nach DIN 4102 von amtlicher Seite geprüft und vom<br />
Deutschen Institut für Bautechnik Berlin durch Bescheid allgemein bauaufsichtlich<br />
zugelassen.<br />
Die Einhaltung der im Zulassungsbescheid festgelegten Anforderungen an den<br />
Abschluss wird durch eine anerkannte Güteschutzgemeinschaft überwacht. Als<br />
Nachweis dafür trägt jeder Feuerschutzabschluss auf geprägtem Schild die Kennzeichnung<br />
mit Angaben über Bauart, Zulassungsnummer, Güteschutzgemeinschaft,<br />
Hersteller und Herstellungsjahr.<br />
Sowohl die Wand, in die der Feuerschutzabschluss einzubauen ist, als auch die Befestigung<br />
der Zarge müssen den Forderungen der Zulassung entsprechen.<br />
Kellerbodenbeschichtungen: Neuherstellung<br />
Auf ausgebesserten, gereinigten, staubfreien vorbereiteten Untergründen, Lackfarbanstrich mit passendem Härter. Ausführung im Gieß-Roll-Verfahren. Deckender<br />
Anstrich. Farbe nach RAL-classic Nr. 7005 Grau. Umlaufender Sockelanstrich mit 6 cm Gesamthöhe.<br />
Bodenbeläge Aufenthaltsräume: Neuerrichtung<br />
Wohnräume und Flurbereiche werden mit einem geklebten bzw. schwimmenden, dreischichtigen Laminatboden in Overlay aus Melaminharz, Buche, Stärke<br />
ca. 7-10mm, je nach System und Hersteller, auf Trennschicht verlegt nach DIN EN 13329, Nutzklassen-Wohnbereiche-Gruppen 21, 22, 23. bzw. nach DIN<br />
18365. Der Belag erhält eine passende umlaufende Sockelleiste in verdeckter Befestigung.
Bodenbeläge in Treppenräumen und Erschließungsfluren: Neuerrichtung<br />
Grundsätzlich nach Festsetzung und Vorgabe der Denkmalbehörde.<br />
Voraussichtliches Bodenmaterial Linoleum. Naturprodukt.<br />
Materialstärke ca. 2,5mm.<br />
Nach DIN EN 548.<br />
Materialstöße/ Bahnenstöße verschweißt.<br />
Vorhandener Treppenkantenschutz aus Messing ausbauen, reinigen und nach Linoleumverlegung<br />
wieder fachgerecht einbauen oder ergänzen.<br />
Soweit erforderlich Sockelleisten aus profilierten Holzfußleisten, lackiert, abgestimmt<br />
zum Bodenbelag.<br />
Farbe nach Bemusterung und Abstimmung bzw. Vorgabe der Denkmalbehörde.<br />
Briefkastenanlagen: Neuerrichtung<br />
Freistehende Briefkastenanlagen direkt vor den Gebäudeeingängen mit Sprech-und<br />
Klingelsystem und beleuchteter Hausnummernanzeige und beleuchteten Namensschildern<br />
als Klingeltaster vor den jeweiligen Hauseingängen.<br />
Anzahl der Briefkastenanlagen entsprechend der jeweiligen Wohneinheiten pro<br />
Aufgang.<br />
Ausführung nach DIN EN 13724, waagrechter Einwurf, Kastenformat 260 x 110 x<br />
300 mm, schräge Ausführung, Alu-Frontplatte, 24 mm, mit thermischer Trennung,<br />
mit RSA, 2.Namensschild mit Aufschrift "Werbung, Zeitschriften nein danke!", in<br />
RAL-Farbtönen nach Farbkonzept und Abstimmung mit der Denkmalbehörde.<br />
Oberflächen der Wohneinheiten:<br />
Neuerrichtung<br />
Die Wände und Decken in den Wohnungen werden, soweit notwendig, in Spachteloberflächen<br />
nach Qualitätsstufe Q2 gespachtelt bzw. ein aufgebrachtes Feinmalerflies<br />
als Wand- und/ oder Deckenbelag.<br />
Endbeschichtungen bestehen aus hochdeckenden, schadstoffgeprüften, umweltverträglichen,<br />
stumpfmatten Innendispersionsfarben für hochwertige Anstriche auf<br />
Wänden und Decken, mit einem brillanten Weißgrad.<br />
27
28<br />
Techn. Gebäudeausstattung allgemein:<br />
Technische Gebäudeausstattungen:<br />
Technische Gebäudeausstattungen erfolgen nach den Erfordernissen aus der Gebäudeplanung,<br />
der Tragwerksplanung, des Wärme,-Schall,-und Brandschutzes, der<br />
TGA- Planung, den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen<br />
und Vorschriften sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden<br />
Baugenehmigung etc.<br />
Jedes Gebäude erhält einen eigenen Raum in entsprechender Größe und nach den<br />
technisch notwendigen Voraussetzungen und gesetzlichen Anforderungen für:<br />
Haustechnikbereiche:<br />
Raum für die Heizanlagentechnik, Hausanschluss Gas., Elt.-Anschluss und Haus-u.<br />
Wohnzähleranlagen.<br />
Raum für Hausanschluss Trinkwasser- und Zähleinrichtungen bzw. Abwasser soweit<br />
erforderlich.<br />
Gemeinschaftsräume:<br />
Raum für Fahrräder in ausreichender Größe<br />
Raum für Kinderwagen in ausreichender Größe.<br />
Heizungsanlage: Neuerrichtung<br />
Primärenergie: Erdgas<br />
Wärmeerzeuger: Gas-Brennwertkessel für raumunabhängigen Betrieb.<br />
Die Kesselleistung wird ermittelt durch Heizlastberechnung nach EN 12831.<br />
Sämtliche Hausanschlussleitungen, Zähl- und Absperreinrichtungen werden neu<br />
hergestellt.<br />
Hersteller: Junkers oder glw.<br />
Aufstellraum: Hauskeller, je Haus jeweils eine eigene Anlage<br />
Abgasanlage: Atec oder glw.<br />
Heizungspumpen: Elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen.<br />
Gasanlage: Ab dem Hausanschluss Neuerstellung gemäß DVGW-TRGI aus<br />
Kupfer mit Pressfittingen verlegt.<br />
Heizungsregelung: Neuerrichtung<br />
Witterungsgeführte Heizungsregelung mit Nachtabsenkung/ Wochenprogramm für<br />
automatische Anpassung der Heizungsvorlauftemperatur in Abhängigkeit von der<br />
Außentemperatur und Brauchwassererwärmung entsprechend der Heizanlagenverordnung<br />
und der EnEV 2009.<br />
Wärmeverteilung: Neuerrichtung<br />
Heizungsvor- und-rücklaufleitungen aus Geberit C- Stahl Rohr oder glw.<br />
Die Wärmedämmung der Heizungsleitungen erfolgt nach der Heizungsanlagenverordnung.<br />
Stränge mit Differenzdruckgesteuerten Strangregulierventilen.<br />
Plattenheizkörper Standard, Farbe Weiß. In den Bädern Handtuchheizkörper Standard Farbe Weiß.<br />
Die Heizkörperanschlüsse erfolgen mit voreinstellbaren Thermostatventilen Fa. MHG oder glw. und absperrbaren Rücklaufverschraubungen.<br />
Warmwasserbereitung: Neuerrichtung<br />
Zentrale Brauchwasserbereitung mit Brauchwasserspeicher incl. Legionellenschaltung. Die Systemtrennung Heizung/ Trinkwasser erfolgt über Plattenwärmetauscher.<br />
Aus denkmalpflegerischen Gründen muss auf eine Solarthermieanlage, als Erweiterung der Warmwasserbereitung auf dem Dach verzichtet werden.
Lüftungsanlage: Neuerrichtung<br />
Entsprechend den räumlichen Voraussetzungen der Bestandsanlagen bzw. den Anforderungen<br />
durch die Denkmalpflege besitzen die Gebäude zum großen Teil innenliegende<br />
Bäder und z.T. innenliegende, offene Küchen im Verbund mit Wohn- und<br />
Essbereichen.<br />
Die innenliegenden Bäder bzw. z.T. innenliegende, offene Küchenbereiche werden<br />
über eine mechanische Entlüftung über Dach entlüftet. Die Abluftanlage wird nach<br />
DIN 18017 T3 errichtet und mittels entsprechender Anzahl von Ventilatoren, Nachlaufrelais<br />
und Zeitsteuerungen baulich umgesetzt. Die Zuluft wird über die angrenzenden<br />
Räume geführt. Hierzu erhalten die Türen zusätzlich einen Unterschnitt mit<br />
Nachströmöffnung.<br />
Sanitärinstallation Neuerrichtung<br />
Sanitärinstallationen/ Rohinstallationen:<br />
Die Trinkwasser-Installation wird gemäß der TRWI DIN 1988 unter Berücksichtigung<br />
der Trinkwasserverordnung 2011 ausgeführt.<br />
Die Gebäudeentwässerung entsprechend der DIN 1986.<br />
Die Verteilerleitungen im Kellergeschoss werden aus Edelstahlrohr verlegt.<br />
Als Absperrventile kommen Kemper Ventile oder glw. Zum Einsatz.<br />
Für Zirkulationsleitungen werden thermische Regulierventile eingebaut.<br />
Hinter den Wasserzählern wird ein automatischer Rückspülfilter installiert.<br />
Eine frostsichere, entleerbare Außenzapfstellen pro Gebäude, zur Bewässerung der<br />
allgem. Grünanlagen. Die Anlagen werden mit entsprechenden Messeinrichtungen<br />
versehen.<br />
Die Entwässerungsleitungen innerhalb der Gebäude werden im Rohrsystem Fabrikat<br />
Geberit DB 20 oder glw. als Vorwandinstallationen montiert. Innerhalb der<br />
Vorwandinstallationen werden die Versorgungsleitungen schallentkoppelt befestigt<br />
bzw. geführt.<br />
Im Bereich der Vorwandinstallationen entstehen je nach Größe und Abmessung<br />
Vorwandbekleidungen die z.T. als Ablagen dienen können.<br />
Jede Wohnung erhält einen Waschmaschinenplatz mit einer elektrisch abgesicherten<br />
Steckdose und einem Waschmaschinenzu- und ablauf, welche in den Bädern, bzw.<br />
in den Küchen oder Abstellräumen angeordnet werden.<br />
Jede erdgeschossige Wohneinheit mit Gartenanteil erhält eine eigene, frostsichere<br />
Außenwand- Zapfstelle für die Gartenbewässerung. Jeder dieser Zapfstellen erhält<br />
eine eigene Wasserzählereinrichtung zur separaten Abrechnung des Gartenwassers.<br />
29<br />
Badausstattungen allgemein:<br />
Gemäß Fachplanung technische Gebäudeausstattung, nach statischen, konstruktiven und bauphysikalischen Erfordernissen, Regeln der Technik und den<br />
einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie der BlnBauO und den Auflagen aus der zu erteilenden Baugenehmigung etc.<br />
Sanitärobjekte:<br />
Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße, Anzahl Bäder.<br />
Standardobjekte Farbe Weiß. Bad Collectionen für Objektbereiche Fa. V&B, Serie Omnia oder glw.<br />
Wandhängendes Keramic-WC mit WC-Sitz weiß, Wandhängende Waschtischanlage Keramik weiß<br />
Wanne, Format 170 x 80 cm, Wannenkörper gedämmt, Farbe Weiß, Fabrikat Kaldewei oder glw.<br />
Flache Duschtasse, Format 80 x80 cm oder 90x90 cm, je nach Situation, Farbe Weiß, Fabrikat Kaldewei oder glw.
Armaturen:<br />
30<br />
Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße, sowie der jeweiligen<br />
Anzahl von Bädern.<br />
Oberflächen Chrom<br />
Deutsche Markenhersteller, z.B. Fabrikat: Hans Grohe oder glw.<br />
Waschtisch Einhandhebelmischer, Wannenarmatur Wandeinbau<br />
Einhand-Duscharmatur Wandeinbau mit Umsteller<br />
Schlauchbrause mit Haltestange für Wannen und Duschen.<br />
Waschmaschinenanschluss- Vorrichtung<br />
Für Küchenarmaturen nur wandseitige Anschlussvorrichtungen zum bauseitigen,<br />
käufereigenen Küchenmöbel- u. Geräteeinbau.<br />
Fliesen:<br />
Grundausstattung je nach Wohnungstyp und Wohnungsgröße.<br />
Fliesenmaterial nach Farbkonzept, Boden u. Wand, Zuschnitte, Trenn- und Kantenschutzschienen,<br />
Verfugungen sowie Verlegung.<br />
Klassifizierung nach Feuchtigkeitbeanspruchungen Klasse 0.<br />
Wandfliesen Formate z.B. 600/300 mm.<br />
Bodenfliesen BAD/ WC-Bereiche Formate z.B. 600/3000 mm.<br />
Bodenfliesen Küchen Formate z.B. 600/300 mm.<br />
Qualitätskeramik nach DIN und Einsatzbereich.<br />
Helle, freundliche Farbgebung.<br />
Geschlossene, matte Glasuren.<br />
Wandfugenfarbe Karamell oder Grau, Bodenfugenfarbe Grau, bzw. auf Fliesenfarben<br />
abgestimmt.<br />
Fliesenhöhen: In Spritzwasserbereichen (Dusch- u. Wannenbereichen). Bis<br />
2,00m.<br />
Fliesenhöhen: In sonstigen Bereichen bis max. 1,20 m.<br />
Fliesenhöhen: Fliesenspiegelhöhe in Küchenbereichen zwischen<br />
Unter- u. Oberschrankflächen im Mittel 0,60m bis 0,80m.<br />
Fliesenhöhen: Sockelfliesenhöhen in Bad und Küchenbereichen mindestens 6<br />
cm.<br />
Durch bauliche Gegebenheiten können die angegebenen Fliesenhöhen geringfügigen<br />
Abweichungen unterliegen.<br />
Allgemeine Elektroausstattung:<br />
Die Elektroinstallationen werden komplett neu ausgeführt und entsprechen den neuesten VDE-Richtlinien. Die Stromversorgung erfolgt durch die Stromversorgungsbetriebe<br />
am Hausanschlusskasten. Der Zählerschrank mit Hauptsicherungen und Zähler für die Einheiten und Allgemeinstrom wird im KG<br />
angeordnet. Stromanschluss des wohnungseigenen Kellerraums über Zähleraufschaltung zur jeweilig zuständigen Wohneinheit. Außensteckdose pro Balkon<br />
oder Terrassenanlage, im EG innenseitig schaltbar.<br />
Jede Wohneinheit erhält eine Klingel- und Gegensprechanlage kombiniert mit Türöffner. Die einzelnen Räume erhalten Decken bzw. Wandauslässe und<br />
Steckdosen in ausreichender Anzahl. Elektroinstallationen nach den einschlägigen VDE-Richtlinien und den Vorschriften der Versorgungsbetriebe. Alle<br />
Wohnungen erhalten separate Telefonanschlüsse sowie Anschluß für Rundfunk- und Fernsehprogramme mit Breitbandanschluss in Wohn- und Schlafräumen<br />
nach Flächenfaktor/ Wohnungsgrößen HEA. Ausstattungsrichtlinie. Gemäß Fachplanung technische Gebäudeausstattung und DIN-Normen.<br />
Grundlage HEA Ausstattungsrichtlinie (RAL-RG 678) Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung.<br />
Für Wohneinheiten festgesetzter Ausstattungswert 1 nach DIN 18015.
Freianlagen:<br />
Freianlagenplanungen:<br />
Technische und gestalterische Freianlagenplanung nach Erfordernissen aus<br />
Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz,<br />
TGA- Planungen, Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-<br />
Normen einschließlich der DIN 18024/18025/18040 und Vorschriften sowie<br />
der BlnBauO und der Denkmalpflege und den Auflagen aus der zu erteilenden<br />
Baugenehmigung etc. Grundlage der B-Plan und seinen textlichen<br />
Festsetzungen bzw. Denkmalpflege und Fachbehörden. Befreiungen, Auflagen<br />
und Vorgaben der zuständigen Genehmigungsbehörden.<br />
Der zuständigen Denkmalschutzbehörde von Berlin-Spandau. Bestandszaunanlagen<br />
werden überarbeitet und instandgesetzt bzw. mit Zaunanlagen<br />
ergänzt. Gesamtkonzeption, Nachweise, Berechnungen z.B. aller Grünanlagen,<br />
Geh- Fahr- und Zugangsflächen, Außenterrassen, Spielplatzangebote,<br />
Aufenthaltsbereiche im Freien, Platzgestaltungen, Drainagen, Außenanlagenbewässerung<br />
Müllstandorte, Fahrradstellflächen nach AV Stellplätze,<br />
PKW-Außenstellplatzflächen einschl. Stellplätze für Behinderte, Feuerwehraufstellflächen<br />
und deren Zufahrtsbereiche mit Schrankenanlagen über eine<br />
Funkhandsender-Bedienung (pro WE), Außenbeleuchtungen, Regenwasserführung,<br />
etc. entsprechend der Planung des zuständigen Landschaftsarchitekten<br />
in Verbindung mit TGA-Planung.<br />
Allgemeine Anmerkungen:<br />
Technische Änderungen, die auf Veranlassung der Baubehörden erfolgen, bleiben<br />
vorbehalten. Änderungen, die keine Minderung bedeuten und gleichwertig sind,<br />
dürfen uneingeschränkt vorgenommen werden. Bei Differenzen zwischen Bauplan<br />
und <strong>Baubeschreibung</strong> ist die <strong>Baubeschreibung</strong> maßgebend. Änderung der <strong>Baubeschreibung</strong><br />
aus örtlichen und technischen oder konstruktiven Gegebenheiten sowie<br />
aus Auflagen der Baubehörden, aus Sanierungs-, Denkmal-, und Erhaltungsaspekten<br />
sowie nachbarschaftliche Zustimmungen bleiben vorbehalten und werden bei<br />
Abweichungen von Plan oder <strong>Baubeschreibung</strong> in gleichwertiger Ausführung eingeplant.<br />
Soweit technisch oder wirtschaftlich erforderlich, dürfen Größe und Lage<br />
der Abstellräume durch den Veräußerer verändert werden. Nutzungsart und Ausbau<br />
von Räumen mit der Kennzeichnung ZBV liegen im Ermessen des Veräußerers. Für<br />
die genannten Fabrikate der angegebenen Ausstattung ist der Bauträger berechtigt,<br />
qualitativ gleichwertige Produkte zu verwenden. Es wird hingewiesen, dass insbesondere<br />
bei Fassaden und Treppenhäusern und deren Bauteile aus behördlichen<br />
Auflagen Änderungen in der Ausführung möglich sind. Die Planunterlagen können<br />
durch Vervielfältigung vom Originalmaßstab abweichen. Architektonische Ausstattungen<br />
in den Plänen, wie Bepflanzung und Möblierung etc., sind nicht Gegenstand<br />
der <strong>Baubeschreibung</strong>, sondern dienen als Gestaltungsvorschlag. Erzeugte Schaubilder<br />
sollen nur einen Gesamteindruck der Gesamtanlage vermitteln und weisen in<br />
Ihren Darstellungen nicht abschließend alle baulichen Details aus. Vervielfältigungen<br />
von Originalplänen können zu Farb- und Darstellungsabweichungen führen.<br />
31
Steuerliche- und rechtliche Grundlagen<br />
Allgemeines<br />
32<br />
Erwirbt man als Eigennutzer oder Anleger eine Immobilie, erwirbt man<br />
damit auch Chancen und übernimmt auch Risiken. Jedenfalls sollte man<br />
vor dem Abschluss eines Kaufvertrages das Grundstück, das aufstehende<br />
Gebäude, das Umfeld, die Planungsgrundlagen und die <strong>Baubeschreibung</strong><br />
und natürlich die Wirtschaftlichkeit des Angebotes des Bauträgers<br />
genau prüfen.<br />
Die dem notariellen Kaufvertragsabschluss zu Grunde liegenden Unterlagen<br />
wie Teilungserklärung, Pläne und <strong>Baubeschreibung</strong> sowie der Text<br />
des Kaufvertrages mit den Vertragsbedingungen und Fristen sind spätestens<br />
vierzehn Tage vor der Beurkundung zur Kenntnis zu nehmen und ggf.<br />
zu prüfen bzw. sachverständig prüfen zu lassen.<br />
Wird eine Fremdfinanzierung des Erwerbs vorgenommen, ist die finanzierende<br />
Bank verpflichtet, vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages<br />
eine Bonitätsprüfung vorzunehmen.<br />
Dazu geben Sie neben einer Selbstauskunft über Ihre wirtschaftliche<br />
Lage alle relevanten Belege auch über den bisherigen Vermögensaufbau<br />
bekannt.<br />
In diesem Zusammenhang hat sich der Käufer über die wirtschaftliche<br />
Tragweite des Wohnungserwerbs bewusst zu werden. Er sollte anhand<br />
der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auch langfristig sicher<br />
sein, die aus dem Erwerb resultierende Unterdeckung tragen zu können.<br />
Der Erwerber sollte zwingend, vor Abschluss des Kaufvertrages, auf der<br />
Grundlage von Prospektangaben, zuverlässigen Schätzungen von Mieteinnahmen<br />
bzw. ersparter Miete unter Berücksichtigung der aktuellen<br />
Bankkonditionen, eine auf seine persönlichen Verhältnisse abgestellte<br />
Berechnung, für mindestens 15 Jahre ab Erwerb, von einem unabhängigen<br />
Dritten der steuerberatenden Berufe erstellen lassen. Dabei sollte<br />
auch eine Betrachtung unter dem Aspekt der Liquidität erfolgen und die<br />
Veränderung der Abschreibungseffekte gemäß § 7 EStG und im Hinblick<br />
auf das eigene zu versteuernde Einkommen im Zeitverlauf erfolgen.<br />
Der Verkäufer der Wohnung sowie seine Immobilienberater übernehmen<br />
keine Haftung bezüglich des Erreichens der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele des Erwerbers.<br />
Im Folgenden werden wichtige Stichpunkte in steuerlicher und rechtlicher<br />
Hinsicht erläutert.<br />
Abwicklungsverfahren, Sanierungsbeginn<br />
Mit der Sanierung des Gebäudes und den Bauarbeiten wird erst mit dem erfolgten Verkauf aller Wohnungen begonnen. Deshalb wird<br />
kein verbindlicher Termin für den Baubeginn benannt. Der Bauträger legt sich allerdings hinsichtlich der Bezugsfertigstellung der erworbenen<br />
Wohnung fest. Zinsen, die in der Phase der Bauzeit entstehen, sind unter diesem Aspekt zu betrachten und insbesondere hinsichtlich<br />
der Liquidität, da Ihnen keine Einnahmen entgegenstehen.<br />
Langfristige Wertentwicklung<br />
Wertentwicklungen von Immobilien müssen außerordentlich langfristig gesehen werden. Prognosen sind nicht zuverlässig anzustellen.<br />
Umso Wichtiger ist, dass sich der Erwerber von der guten Lage der Immobilie überzeugt hat. Bei der Betrachtung der Wertentwicklung ist<br />
natürlich zu beachten, dass im Kaufpreis auch Kosten der Werbung und des Vertriebes enthalten sind und ihm noch Erwerbsnebenkosten<br />
in Höhe von ca. 6,5 % hinzutreten (Notarkosten, Grundbuchkoten, Grunderwerbsteuer).
Grundstückskosten, Herstellungskosten, Abschreibungs (AfA)- Bemessung (Kapitalanleger)<br />
Der im Kaufvertrag angegebene Grundstücksanteil am Kaufpreis beruht<br />
auf einer erfahrungsgestützten Schätzung. Das zuständige Finanzamt<br />
kann zu einer abweichenden Bemessung kommen. Grundstückskosten<br />
sind nicht abschreibungsfähig.<br />
Mit dem Kaufvertrag erwerben Sie nicht nur einen ideellen Anteil am<br />
Grundstück, sondern auch an dem auf dem Grundstück befindlichen<br />
Denkmal, so wie es seit Jahren besteht.<br />
Dieser Anteil am Bestandsgebäude unterliegt letztlich auch einer Bewertung<br />
Ihres Wohnortfinanzamtes. Er ist ab Beginn der Anerkennung der<br />
Abschreibung bis zu deren Auslauf wegen des Alters des Denkmales mit<br />
jährlich 2,5 % abschreibungsfähig.<br />
Die angegebenen Sanierungskosten sind die auf Ihre Wohnung entfallenden<br />
Kosten, die aufgewendet werden, um das Haus mit Ihrer Wohnung<br />
durch eine Sanierung dauerhaft als Wohnhaus zu betreiben und so als<br />
Denkmal zu erhalten. Sie beruhen auf vorläufigen Kalkulationen des Bauträgers<br />
in der Planungsphase. Auch diese „denkmalwürdigen“ Kosten<br />
unterliegen letztlich einer Bewertung seitens des Standortfinanzamtes.<br />
Sie können sich also erhöhen oder verringern. Allerdings beruhen diese<br />
angesetzten Kosten auf einer mit der zuständigen Denkmalbehörde im<br />
Rahmen einer denkmalrechtlichen Vereinbarung festgelegten Kalkulation.<br />
Der Einsatz dieser kalkulierten Kosten wird der zuständigen Denkmalbehörde<br />
durch Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsbelege nachgewiesen.<br />
Die endgültige Höhe der Bemessung dieser Kosten wird nach<br />
einheitlicher und gesonderter Prüfung durch das Finanzamt vorgenommen.<br />
Baukosten, die eventuell nicht als erhöht abschreibungsfähig anerkannt<br />
werden, können dann mit 2 % als Neubaukosten abgesetzt werden.<br />
Anerkannte Kosten können gemäß Einkommensteuergesetz EStG §§<br />
7h/7i für acht Jahre mit 9 % und die folgenden vier Jahre mit 7 % abgeschrieben<br />
werden.<br />
Mit dieser erhöhten (eigentlich nur schnelleren) Abschreibung wird der<br />
Steuerbürger motiviert, sich wirtschaftlich am Erhalt von Denkmälern zu<br />
beteiligen.<br />
33<br />
Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten<br />
Im Kaufpreis sind folgende Kosten anteilig enthalten: Grundstück, Gebäude, Architekten- und Statikerkosten, Versicherungen, Vorfinanzierungskosten<br />
des Bauträgers, Baukosten, Werbungs- und Vertriebskosten, Unternehmergewinn.<br />
Nicht enthalten sind vom Erwerber ggf. gewählte Damna oder Bearbeitungsgebühren der Bank und Kosten der Darlehenssicherung<br />
(Grundschuld) oder die Erwerbsnebenkosten. Diese bestehen aus den Notarkosten der Beurkundung des Kaufvertrages und seiner<br />
Abwicklung, der Kosten für das Grundbuchamt und der Grunderwerbsteuer etc.. Sie sind mit ca. 7 % des Kaufpreises zu kalkulieren und<br />
haben bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stehen.
Kaufpreiszahlung, Fälligkeitsregelungen, Abnahme von Finanzierungsmitteln<br />
34<br />
Sofern Sie fremdfinanzierte Mittel einsetzen, ist zu beachten, das in der<br />
Regel drei Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages Bereitstellungszinsen<br />
fällig werden, auch wenn Sie noch keine Bauraten an den<br />
Verkäufer ausgezahlt haben.<br />
Zahlungen an den Bauträger erfolgen direkt unter Ihrer Regie. Die Makler-<br />
und Bauträgerverordnung (MaBV), an die sich der Kaufvertrag strikt<br />
hält, sieht einige wichtige „verbraucherschützende“ Regularien vor, deren<br />
Einhaltung der Notar überwacht:<br />
- erste Zahlung überhaupt, wenn für Sie eine Auflassungsvormerkung<br />
im Wohnungsgrundbuchblatt eingetragen ist (und die Übertragung<br />
dieses Eigentums auf Sie damit im Grundbuch vorgemerkt ist),<br />
- die Lastenfreiheit Ihres Grundbuches von Grundschulden des<br />
Bauträgers sichergestellt ist,<br />
- die Baugenehmigung vorliegt etc.<br />
Damit haben Sie die notwendigen Sicherheiten aus dem grundstücksrechtlichen<br />
Teil des Kaufvertrages. Sind diese gegeben, darf der Bauträger<br />
einen Kaufpreisanteil in Höhe von 30 % in Anspruch nehmen.<br />
Für den weiteren Teil des Kaufvertrages, der eher die werkvertraglichen<br />
Regelungen für die noch zu liefernden Bauleistungen beschreibt, gilt der<br />
Grundsatz, dass der Verkäufer immer erst die Bauleistung liefert und<br />
dann die dafür vorgesehene Zahlung in Anspruch nehmen darf.<br />
Die Gesamtbauleistungen werden in sieben Raten aufgeteilt. Die erste<br />
Rate für Bauleistungen wird kurz nach der ersten Rate (für die Auflassungsvormerkung)<br />
fällig, nämlich dann, wenn der Rohbau samt Zimmererarbeiten<br />
fertiggestellt ist. Das ist bei bestehenden Denkmalgebäuden<br />
schnell gegeben. Die folgenden Raten betreffen diverse Ausbaugewerke<br />
wie Fenster, Elektro, Sanitär, Heizung etc.. Sobald die Fassade fertiggestellt<br />
ist und die Wohnung bezugsfertig ist, wird eine Rate in Höhe von<br />
10,5 % des Kaufpreises fällig. Das ist mit einer förmlichen Abnahme dieser<br />
Leistungen durch Sie verbunden und erfolgt Zug um Zug gegen die<br />
Besitzübergabe.<br />
Zur weiteren Sicherung der Vertragserfüllung gemäß § 632 a Abs. 3 BGB<br />
erlaubt Ihnen der Kaufvertrag den Einbehalt von 5 % des Kaufpreises bei<br />
der ersten Ratenzahlung.<br />
Nach Bezugsfertigkeit und Zahlung der entsprechenden Rate hat der Käufer<br />
noch Verfügung über den Sicherheitseinbehalt und die Schlussrate in<br />
Höhe von insgesamt 8,5 % des Kaufpreises.<br />
Es ist zu beachten, dass die ratierlichen Belastungen des Darlehenskontos<br />
zu Zins- und ggf. Tilgungsleistungen führen, denen keine Einnahmen<br />
gegenüberstehen.<br />
Abnahme und Bezugsfertigkeit<br />
Die Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn die Wohnung fertiggestellt ist und Ihnen oder Ihrem Mieter ein Bezug zugemutet werden kann.<br />
Sie werden zu einer persönlichen Abnahme der Wohnung und der Werkleistungen mit angemessener Frist eingeladen und können sich<br />
von einem unabhängigen, fachkundigen Gutachter begleiten lassen. Über die Abnahme wird ein von Ihnen und dem Verkäufer zu unterzeichnendes<br />
Protokoll gefertigt. Hier sind eventuelle Mängel oder noch fehlende Leistungen festzuhalten, diese werden vom Verkäufer<br />
abgearbeitet. Mit der Abnahme wird die entsprechende Baurate zur Zahlung fällig. Mit mangelfreier Leistung und endgültiger Fertigstellung<br />
(auch der Außenanlage und des Treppenhauses) wird dann die Abschlussrate in Höhe von 5 % bzw. 3,5 % des Kaufpreises fällig.<br />
Die Abnahme bewirkt, dass die fünfjährige Gewährleistung des Bauträgers einsetzt und dass Sie danach dem Bauträger nachweisen<br />
müssten, dass er eventuell an bestimmten, sich erst später zeigenden Stellen, mangelhaft geliefert hat. Sie bewirkt auch den Wechsel von<br />
Nutzen und Lasten des Wohnungseigentums vom Bauträger auf Sie.
Wechsel von Nutzen und Lasten<br />
Mit dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels steht Ihnen der Nutzen bzw. die<br />
persönliche Benutzung der Wohnung zu. Sie haben damit auch alle Kosten<br />
der Wohnung zu tragen und die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />
im Rahmen der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Insbesondere haben<br />
Sie sich an den Bewirtschafungskosten des Hauses zu beteiligen.<br />
Bewirtschaftungskosten / Hausgeld<br />
Der gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingesetzte Verwalter für<br />
das Haus legt anhand von erfahrungsgestützten Schätzungen einen Wirtschaftsplan<br />
für das auf die Fertigstellung folgende Wirtschaftsjahr vor.<br />
Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten, an<br />
denen sich jeder Eigentümer im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile<br />
beteiligen muss. Sie decken die Betriebskosten und die Heizkosten des<br />
Hauses ab. Im Falle der Vermietung werden die umlagefähigen Kosten auf<br />
den Mieter umgelegt.<br />
Die nicht umlagefähigen Kosten bestehen aus den Kosten der Hausverwaltung<br />
gemäß WEG in Höhe von monatlich i.d.R. € 21,00 incl. MwSt. pro<br />
Wohnung und der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum<br />
in Höhe von ca. € 0,25 pro qm/Wfl.. Die Instandhaltungsrücklage<br />
sammelt der Hausverwalter treuhänderisch für die Eigentümer an. Sie<br />
kann bei Bedarf nach entsprechendem Eigentümerbeschluss für eventuell<br />
nötige neue Investitionen in das Haus verwendet werden. Über den<br />
Wirtschaftsplan und seine Komponenten wird seitens der Hausverwaltung<br />
Rechenschaft abgelegt und jährlich neu entschieden. Der Hausverwalter<br />
erhält das Hausgeld monatlich vorschüssig. Die Verwalterkosten<br />
sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />
WEG und Mietsonderverwaltung<br />
Die vorgenannte Verwaltung gemäß WEG betrifft das gesamte Haus. Im<br />
Falle der Vermietung kann der Hausverwalter auch mit der Verwaltung<br />
aller Mietangelegenheiten beauftragt werden. Die Kosten liegen ebenfalls<br />
bei ca. € 20,00 mtl. Sie sind nicht umlagefähig und müssen bei einer<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.<br />
35<br />
Vermietung / Mieteinnahmen<br />
Bei der Vermietung können Sie der tatkräftigen Unterstützung durch Ihren Immobilienberater und seines Büros sicher sein. Auch die<br />
Hausverwaltung verfügt für diesen Stadtteil über viele Anfragen. Es muss damit gerechnet werden, dass eine Vermietung nicht bereits<br />
zum ersten des Monats, der der Übergabe folgt, gewährleistet ist. Bei der Mieterauswahl muss große Sorgfalt walten. Der zu erzielende<br />
Mietpreis hängt stets vom aktuellen Mietmarkt allgemein und den Bedingungen des Bezirks Spandau, sowie vom aktuellen Mietspiegel<br />
des Landes ab.<br />
Von der vereinbarten Bruttomiete sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Mietnebenkosten, die der Mieter zahlt und die mit<br />
dem Wohngeld an den Verwalter gezahlt werden, in Abzug zu bringen. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind vorsichtshalber auch<br />
Abschläge bei den Jahreseinnahmen für Leerstand vorzusehen. Dieser kann sich selbst bei Vollvermietungszeiten durch Kündigungen<br />
seitens der Mieter ergeben.
36<br />
Steuervorteile<br />
Nachfolgend wird an die allgemeine Einleitung angeknüpft und Informationen<br />
zur Bescheinigungspraxis der beteiligten Behörden gegeben und<br />
steuerliche Grundlagen vermittelt.<br />
Bescheinigung nach § 7 i EStG<br />
Anträge auf die Erteilung einer Denkmalbescheinigung werden auf der<br />
Grundlage der entsprechenden Vereinbarungen nach Baufertigstellung<br />
und Vorliegen des vollständigen Rechnungswerkes seitens des Bauträgers<br />
an das Landesdenkmalamt gestellt. Aufgrund des dortigen hohen<br />
Arbeitsanfalles ist damit sicher zu rechnen, dass Bescheinigungen derzeit<br />
nur mit hoher zeitlicher Verzögerung von etwa 24 Monaten ausgestellt<br />
werden. Vorläufige Bescheinigungen oder ersetzende Eingangsbestätigungen<br />
dürfen nach entsprechenden Dienstanweisungen nicht mehr<br />
erteilt werden.<br />
Daraus folgt, dass steuerliche Vorteile aus der Inanspruchnahme der erhöhten<br />
Abschreibung gemäß § 7 i EStG erst nach der Vorlage der Bescheinigung<br />
sowie der anschließenden einheitlichen und gesonderten<br />
Prüfung durch das zuständige Finanzamt des Verkäufers berücksichtigt<br />
werden können. Seit Fertigstellung können bis dahin ca. 36 Monate vergangen<br />
sein.<br />
Nach der Bescheinigung durch die Denkmalbehörde und die zuständige<br />
Finanzverwaltung wird die Abschreibung bei den Einkommensteuerveranlagungen<br />
ab dem Zeitpunkt der Baufertigstellung rückwirkend<br />
berücksichtigt. Bis dahin werden die aus der Inanspruchnahme der erhöhten<br />
Abschreibung resultierenden Steuerbeträge nicht erstattet oder<br />
angerechnet. Dies ist bei der Liquiditätsberechnung unbedingt zu berücksichtigen.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG werden erzielt,<br />
wenn ein Kapitalanleger die Immobilie im Privatvermögen hat und<br />
sie nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern vermietet. Sie bestehen<br />
aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Wesentliche<br />
Positionen dabei sind: die Mieteinnahmen, die Finanzierungskosten,<br />
die Abschreibung und die sonstigen laufenden Kosten. Hinsichtlich<br />
der Frage, ob bestimmte Ausgaben sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />
oder Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind, ist insbesondere das<br />
BMF Schreiben vom 20.10. 2003, IV C 3 – s 2256a – 48/03, der sogenannte<br />
5. Bauherrenerlass, zu beachten.<br />
Von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden die Werbungskosten abgezogen. Sie bestehen aus: den Betriebskosten,<br />
den Verwaltungskosten, den Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung sowie den Finanzierungskosten. Dazu gehören auch die<br />
Kosten der Sicherung der Finanzierung, also Kosten der Grundschuldeintragung. Kosten für den Kaufvertrag, die Grunderwerbsteuer und<br />
die Kosten für Grundbucheintragungen sind Nebenkosten der Anschaffung und damit keine Werbungskosten.<br />
Die Anschaffungskosten des Gebäudes werden in der Weise als Werbungskosten berücksichtigt, dass zu den Werbungskosten auch die<br />
jährlichen Abschreibungen für das Gebäude gehören, die auch Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA, genannt werden.<br />
Zu den Finanzierungskosten gehören sämtliche Kosten, die von dem Darlehensnehmer für die Aufnahme des Darlehens zu zahlen sind.<br />
Hierzu gehören außer den Schuldzinsen und Bankgebühren auch das sogenannte Damnum bzw. Disagio sofern es marktübliche 5 % nicht<br />
übersteigt und die Zinsbindung mindestens fünf Jahre dauert. Zu den Finanzierungskosten gehören auch Zinsen, die vor Übergang von<br />
Nutzen und Lasten entstehen und auch dann, wenn die Finanzierung nicht nur der Anschaffung sondern auch Zahlung der Nebenkosten<br />
dient.
Abschreibungen sind Teil der Werbungskosten. Bei Baumaßnahmen, also<br />
Anschaffungskosten, die der Erhaltung eines Denkmales anerkanntermaßen<br />
dienen, kann der Erwerber erhöhte Absetzungen gemäß § 7 i ESTG<br />
geltend machen, beginnend mit 9 %. Für den Teil der Anschaffungskosten,<br />
die der Altbausubstanz bzw. den nicht begünstigten Baukosten der<br />
Sanierung (z.B. Balkone) zuzurechnen sind, kann der Erwerber die sogenannte<br />
Normalabschreibung gemäß § 7 Abs. 4 EStG geltend machen, also<br />
2 % bzw. 2,5 %. Soweit Anschaffungskosten dem Grund und Boden zuzurechnen<br />
sind, ist eine Abschreibung nicht möglich. Die Anschaffungskosten<br />
werden also immer in vier Kostenarten unterteilt:<br />
Kosten von Grund und Boden, Altbausubstanz, denkmalschützerisch begünstigte<br />
Sanierungskosten, nicht begünstigte Sanierungskosten. Diese<br />
Aufteilung wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der Verkehrswerte<br />
dieser vier Kostenarten durch das Betriebsfinanzamt des Verkäufers vorgenommen,<br />
das für jede Wohnung ein Festsetzungsbescheid über die<br />
Bemessungsgrundlagen erlässt. Bei dieser Aufteilung kann es zu Abweichungen<br />
gegenüber der Berechnung des Verkäufers kommen, der für<br />
seine frühzeitig anzustellenden Berechnungen nicht garantieren kann.<br />
Es gibt unterschiedliche Steuerbegünstigungen nach § 7 EStG für Anschaffungskosten.<br />
Für den Teil der Anschaffungskosten, der der Altbausubstanz<br />
zuzuordnen ist, kann die sogenannte Normalabschreibung<br />
angesetzt werden. Diese beträgt bei Gebäuden, die nach Ende 1924 fertiggestellt<br />
wurden, jährlich 2 % und bei früher fertiggestellten Gebäuden<br />
2,5 %. Im Jahr der Anschaffung kann allerdings nicht der volle Jahresbetrag<br />
in Anspruch genommen werden. Da die Gebäude- AfA erst ab dem<br />
Monat der Anschaffung gewährt wird, ist der Jahresbetrag zeitanteilig zu<br />
kürzen. Als Zeitpunkt der Anschaffung gilt grundsätzlich der Übergang<br />
von Nutzen und Lasten auf den Käufer.<br />
Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Sanierung des Baudenkmals<br />
entfällt, kann der Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen die<br />
erhöhten Abschreibungen gemäß § 7 i EStG geltend machen. Diese Kosten<br />
können in den ersten Acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden<br />
vier Jahren mit jeweils 4 % abgeschrieben werden. Die Sanierungskosten<br />
werden also in den ersten 12 Jahren vollständig abgeschrieben.<br />
Anders als bei der Normalabschreibung findet im Jahr der Anschaffung<br />
eine zeitanteilige Kürzung nicht statt, so dass auch im Erstjahr die vollen<br />
9 % geltend gemacht werden können. Eine andere Verteilung oder Verschiebung<br />
der erhöhten Abschreibung auf spätere Jahre ist nicht möglich.<br />
37<br />
Begünstigt sind allerdings nur Kosten derjenigen Baumaßnahmen, die nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages durchgeführt wurden.<br />
Voraussetzung für die Gewährung der erhöhten Abschreibung ist außerdem, dass der Erwerber dem Finanzamt eine Bescheinigung des<br />
Landesdenkmalamtes vorlegt, in dem diese bestätigt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und dass die betreffenden<br />
Baumaßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren. Soweit es sich um sogenannte<br />
Luxuseinbauten handelt, die nicht zur Erhaltung des Denkmals beitragen, werden diese von der Denkmalbehörde nicht als begünstigt<br />
bescheinigt. Auch hierdurch könnte es zu Abweichungen gegenüber den Berechnungen der Verkäuferin kommen. Soweit einzelne Kosten<br />
von der Denkmalbehörde nicht als begünstigt bescheinigt werden, können diese als Normalabschreibung angesetzt werden. Das gleiche<br />
gilt natürlich für Baumaßnahmen, die vor Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt worden sind. Werden für die Sanierung des Gebäudes<br />
Zuschüsse gewährt, so ist die Bemessungsgrundlage für die erhöhte Abschreibung um diesen Betrag zu kürzen.
38<br />
Erfährt das Gebäude im Rahmen der Sanierung und Modernisierung<br />
eine Umnutzung, wie es hier der Fall ist, so steht dies der Bescheinigung<br />
durch die Denkmalbehörde nicht im Wege. Es ist vorgekommen, dass<br />
Finanzämter in diesem Falle die steuerlichen Anerkennung gemäß EStG<br />
verweigern. Es wird dann argumentiert, dass ja mit einer Umnutzung ein<br />
anderes Wirtschaftsgut entstünde und die Baukosten mithin nicht nachträgliche<br />
Herstellungskosten sondern originäre Kosten zur Herstellung<br />
eines neuen Wirtschaftsgutes seien. Diese Ansicht entspricht aber nicht<br />
der Rechtslage. Der Wortlaut des § 7 i EStG verlangt, dass es sich um Baukosten<br />
an einem Gebäude handelt, und verlangt nicht, dass es sich um<br />
nachträgliche Herstellungskosten handelt. Der X. Senat des BFH hat mit<br />
seinem Urteil vom 24.06.2009 auch entschieden, dass nur die Entstehung<br />
eines tatsächlichen Neubaus für die Gewährung von Steuervorteilen<br />
schädlich wäre, nicht aber die Entstehung eines Neubaus unter steuerlichem<br />
Aspekt.<br />
Der Erwerber einer Wohnung in diesem Objekt muss daher damit rechnen,<br />
dass ihm die Finanzverwaltung die Steuervorteile nach § 7 i EStG<br />
zunächst verweigert, auch wenn dies rechtwidrig wäre. Aber solange die<br />
Finanzverwaltung ihr Schreiben vom 16.05.2007 nicht aufgehoben hat,<br />
ist die Rechtslage derart, dass der Erwerber seinen Anspruch im Zweifel<br />
gegen das Finanzamt erst vor Gericht durchsetzen muss. Aus der Berliner<br />
Rechtspraxis der letzten Jahre ist dem Verkäufer trotz der vielen<br />
Umnutzungen von denkmalgeschützten Fabrikgebäuden und Kasernen<br />
zu Wohnzwecken kein Fall bekannt, in dem das Finanzamt eine Anerkennung<br />
der Denkmal- AfA verweigert hätte.<br />
Bei der Gewährung der erhöhten Absetzungen kann es zu zeitlichen<br />
Verzögerungen kommen.<br />
Die Finanzämter berücksichtigen seit 2009 die erhöhten Absetzungen<br />
nach § 7 i EStG und den Abzugsbetrag gemäß § 10 f EStG erst dann, wenn<br />
ihnen eine endgültige Bescheinigung der Landesdenkmalbehörde vorgelegt<br />
wird. Es ist leider damit zu rechnen, dass diese Bescheinigungen<br />
erst nach längerer Zeit nach der Anschaffung erteilt werden und dass der<br />
Erwerber die Steuervergünstigungen erst erhebliche Zeit nach der Anschaffung<br />
der Wohnung erhält. Dies kann in Fällen einer hohen Fremdfinanzierung<br />
zu Finanzierungsengpässen führen.<br />
Es kann aber argumentiert werden, dass der Erwerber einen Anspruch<br />
darauf hat, dass das Wohnsitzfinanzamt die erhöhten Absetzungen bzw.<br />
den Abzugsbetrag bereits vor Erteilung der Bescheinigung des Landesdenkmalamtes<br />
berücksichtigt.<br />
Bei Vermietung der Wohnung ist lediglich die in § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG enthaltene Einschränkung zu berücksichtigen, nach der negative<br />
Einkünfte aus der Vermietung bei der Festsetzung der Vorauszahlungen erst für die Jahre beginnen, die der Anschaffung der Wohnung<br />
folgen. Der vorgenannte Anspruch ist durch Steuerberater geltend zu machen. Es ist allerdings mit einer Ablehnung seitens des Finanzamtes<br />
zu rechnen.<br />
Bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken können die nach § 7 i EStG begünstigten Aufwendungen im Rahmen des § 10<br />
f EStG steuerlich geltend gemacht werden. Danach sind 9 % der begünstigten Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren als Sonderausgaben<br />
von einem steuerpflichtigen Eigentümer abzugsfähig. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, können Abzugsbeträge<br />
für zwei Wohnungen geltend machen.
Ein bei der Veräußerung der Wohnung entstehender Gewinn wird steuerlich<br />
nicht den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.<br />
Der Veräußerungsgewinn ist nur dann steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen<br />
der §§ 21 in Verbindung mit 23 Abs. 1 Nr. 1EStG erfüllt sind<br />
und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wohnung<br />
nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Maßgeblich für diese sogenannte Spekulationsfrist<br />
sind die beiden Notarverträge, nicht die Umschreibung im<br />
Grundbuch und auch nicht der Wechsel von Nutzen und Lasten.<br />
Notizen<br />
Der Veräußerungsgewinn ist aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös<br />
und den Anschaffungs- und Veräußerungskosten zu ermitteln. Die<br />
Anschaffungskosten sind allerdings um die bis zum Verkauf in Anspruch<br />
genommenen Abschreibungen gleich welcher Art zu mindern. Veräußert<br />
man also seine Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist, sind dadurch<br />
sämtlich bis dahin in Anspruch genommenen Abschreibungen nachzuversteuern.<br />
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