Baubeschreibung
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Wechsel von Nutzen und Lasten<br />
Mit dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels steht Ihnen der Nutzen bzw. die<br />
persönliche Benutzung der Wohnung zu. Sie haben damit auch alle Kosten<br />
der Wohnung zu tragen und die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />
im Rahmen der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Insbesondere haben<br />
Sie sich an den Bewirtschafungskosten des Hauses zu beteiligen.<br />
Bewirtschaftungskosten / Hausgeld<br />
Der gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingesetzte Verwalter für<br />
das Haus legt anhand von erfahrungsgestützten Schätzungen einen Wirtschaftsplan<br />
für das auf die Fertigstellung folgende Wirtschaftsjahr vor.<br />
Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten, an<br />
denen sich jeder Eigentümer im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile<br />
beteiligen muss. Sie decken die Betriebskosten und die Heizkosten des<br />
Hauses ab. Im Falle der Vermietung werden die umlagefähigen Kosten auf<br />
den Mieter umgelegt.<br />
Die nicht umlagefähigen Kosten bestehen aus den Kosten der Hausverwaltung<br />
gemäß WEG in Höhe von monatlich i.d.R. € 21,00 incl. MwSt. pro<br />
Wohnung und der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum<br />
in Höhe von ca. € 0,25 pro qm/Wfl.. Die Instandhaltungsrücklage<br />
sammelt der Hausverwalter treuhänderisch für die Eigentümer an. Sie<br />
kann bei Bedarf nach entsprechendem Eigentümerbeschluss für eventuell<br />
nötige neue Investitionen in das Haus verwendet werden. Über den<br />
Wirtschaftsplan und seine Komponenten wird seitens der Hausverwaltung<br />
Rechenschaft abgelegt und jährlich neu entschieden. Der Hausverwalter<br />
erhält das Hausgeld monatlich vorschüssig. Die Verwalterkosten<br />
sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />
WEG und Mietsonderverwaltung<br />
Die vorgenannte Verwaltung gemäß WEG betrifft das gesamte Haus. Im<br />
Falle der Vermietung kann der Hausverwalter auch mit der Verwaltung<br />
aller Mietangelegenheiten beauftragt werden. Die Kosten liegen ebenfalls<br />
bei ca. € 20,00 mtl. Sie sind nicht umlagefähig und müssen bei einer<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.<br />
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Vermietung / Mieteinnahmen<br />
Bei der Vermietung können Sie der tatkräftigen Unterstützung durch Ihren Immobilienberater und seines Büros sicher sein. Auch die<br />
Hausverwaltung verfügt für diesen Stadtteil über viele Anfragen. Es muss damit gerechnet werden, dass eine Vermietung nicht bereits<br />
zum ersten des Monats, der der Übergabe folgt, gewährleistet ist. Bei der Mieterauswahl muss große Sorgfalt walten. Der zu erzielende<br />
Mietpreis hängt stets vom aktuellen Mietmarkt allgemein und den Bedingungen des Bezirks Spandau, sowie vom aktuellen Mietspiegel<br />
des Landes ab.<br />
Von der vereinbarten Bruttomiete sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Mietnebenkosten, die der Mieter zahlt und die mit<br />
dem Wohngeld an den Verwalter gezahlt werden, in Abzug zu bringen. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind vorsichtshalber auch<br />
Abschläge bei den Jahreseinnahmen für Leerstand vorzusehen. Dieser kann sich selbst bei Vollvermietungszeiten durch Kündigungen<br />
seitens der Mieter ergeben.