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Baubeschreibung

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Wechsel von Nutzen und Lasten<br />

Mit dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels steht Ihnen der Nutzen bzw. die<br />

persönliche Benutzung der Wohnung zu. Sie haben damit auch alle Kosten<br />

der Wohnung zu tragen und die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />

im Rahmen der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Insbesondere haben<br />

Sie sich an den Bewirtschafungskosten des Hauses zu beteiligen.<br />

Bewirtschaftungskosten / Hausgeld<br />

Der gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingesetzte Verwalter für<br />

das Haus legt anhand von erfahrungsgestützten Schätzungen einen Wirtschaftsplan<br />

für das auf die Fertigstellung folgende Wirtschaftsjahr vor.<br />

Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten, an<br />

denen sich jeder Eigentümer im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile<br />

beteiligen muss. Sie decken die Betriebskosten und die Heizkosten des<br />

Hauses ab. Im Falle der Vermietung werden die umlagefähigen Kosten auf<br />

den Mieter umgelegt.<br />

Die nicht umlagefähigen Kosten bestehen aus den Kosten der Hausverwaltung<br />

gemäß WEG in Höhe von monatlich i.d.R. € 21,00 incl. MwSt. pro<br />

Wohnung und der Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum<br />

in Höhe von ca. € 0,25 pro qm/Wfl.. Die Instandhaltungsrücklage<br />

sammelt der Hausverwalter treuhänderisch für die Eigentümer an. Sie<br />

kann bei Bedarf nach entsprechendem Eigentümerbeschluss für eventuell<br />

nötige neue Investitionen in das Haus verwendet werden. Über den<br />

Wirtschaftsplan und seine Komponenten wird seitens der Hausverwaltung<br />

Rechenschaft abgelegt und jährlich neu entschieden. Der Hausverwalter<br />

erhält das Hausgeld monatlich vorschüssig. Die Verwalterkosten<br />

sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.<br />

WEG und Mietsonderverwaltung<br />

Die vorgenannte Verwaltung gemäß WEG betrifft das gesamte Haus. Im<br />

Falle der Vermietung kann der Hausverwalter auch mit der Verwaltung<br />

aller Mietangelegenheiten beauftragt werden. Die Kosten liegen ebenfalls<br />

bei ca. € 20,00 mtl. Sie sind nicht umlagefähig und müssen bei einer<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.<br />

35<br />

Vermietung / Mieteinnahmen<br />

Bei der Vermietung können Sie der tatkräftigen Unterstützung durch Ihren Immobilienberater und seines Büros sicher sein. Auch die<br />

Hausverwaltung verfügt für diesen Stadtteil über viele Anfragen. Es muss damit gerechnet werden, dass eine Vermietung nicht bereits<br />

zum ersten des Monats, der der Übergabe folgt, gewährleistet ist. Bei der Mieterauswahl muss große Sorgfalt walten. Der zu erzielende<br />

Mietpreis hängt stets vom aktuellen Mietmarkt allgemein und den Bedingungen des Bezirks Spandau, sowie vom aktuellen Mietspiegel<br />

des Landes ab.<br />

Von der vereinbarten Bruttomiete sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Mietnebenkosten, die der Mieter zahlt und die mit<br />

dem Wohngeld an den Verwalter gezahlt werden, in Abzug zu bringen. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind vorsichtshalber auch<br />

Abschläge bei den Jahreseinnahmen für Leerstand vorzusehen. Dieser kann sich selbst bei Vollvermietungszeiten durch Kündigungen<br />

seitens der Mieter ergeben.

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