Baubeschreibung
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Anforderungen an die Bauphysik sowie an Brand-, Schall- und Wärmeschutz werden<br />
mit entsprechendem Feingefühl soweit erfüllt als sie unter den prioritär zu berücksichtigten<br />
denkmalpflegerischen Belangen zulässig und technisch möglich sind.<br />
Die Haustechnik entspricht nach der Sanierung dem heutigen Stand der Technik.<br />
Auf Grund der Bedeutung der Objekte für das Gebiet sind für die gesamten Gebäudehüllen<br />
für die Gestaltung der Fassaden, Eingänge, Fensteranlagen, Innentüren,<br />
Treppenhäuser und Geländeranlagen, Bodenbeläge etc., für die Farbgebung sowie<br />
die Wahl der Baumaterialien einschließlich der neu hinzugefügten Bauteile und für<br />
die Bauausführungen insgesamt die Zustimmungen der zuständigen Denkmalbehörde<br />
von Berlin-Spandau und dem Bereich der Stadtplanung bzw. Bauaufsicht einzuholen.<br />
Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind die Weisungen der<br />
Genehmigungsbehörden, insbesondere der Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />
verbindlich und haben bei diesem Bauvorhaben entscheidenden Charakter. Alle<br />
Ausführungen in der <strong>Baubeschreibung</strong> sowie die Baupläne stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Zustimmung der Denkmalbehörde und der Stadtplanung bzw. der Bauaufsicht.<br />
Soweit die Genehmigungsbehörden, insbesondere die Denkmalbehörde, in<br />
der Baugenehmigung oder während des Baus beispielsweise durch Anweisung vor<br />
Ort eine von den Plänen oder der <strong>Baubeschreibung</strong> abweichende Ausführungen anordnet,<br />
ist der Veräußerer berechtigt, die Bauausführung entsprechend zu ändern.<br />
Flächenberechnungen:<br />
Die Berechnungen der Wohnflächen erfolgt nach der ab 01.01.2004 geltenden<br />
Wohnflächenverordnung (WoFIV).<br />
Anteil Grundfläche<br />
voll Grundflächen von Räumen oder Raumteilen einschl. voll<br />
verglaste Wintergartenanlagen mit einer lichten Höhe von<br />
mindestens 2m.<br />
zu 50 %<br />
zu 50%<br />
zu 33%<br />
Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lich<br />
ten Höhe von mehr als 1m und weniger als 2 m.<br />
Grundflächen von Freisitzen in den Ober- u. Dachgeschos<br />
sen, Balkonen, Dachterrassen und Dachgärten(Gründächer),<br />
Loggien und im Erdgeschoss bzw. im Hochparterre befindlichen<br />
Terrassenflächen.<br />
Außenterrassen im Freianlagenbereich der Wohnungsgärten<br />
im EG. Mindestgröße ca. 18,00 m².<br />
nicht Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten<br />
Höhe von weniger als 1 m.<br />
19<br />
Die endgültigen Flächenangaben beruhen auf den Bauantragsunterlagen des Planungsbüros Euprent GmbH Berlin.<br />
Abweichungen können sich aufgrund spezieller örtlicher Situationen, haustechnischer, brandschutztechnischer oder tragwerksplanerischer Belange und Änderungen<br />
bzw. Anpassungen bei der Bauausführung bzw. besondere Anforderungen aus Begehungen der zuständigen Denkmalbehörde von Berlin-Spandau<br />
ergeben und bleiben ausdrücklich vorbehalten.