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Aktualisierung Juli 2011

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ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, BVerfG<br />

StV 2010, 337 m. Anm. Safferling.<br />

991 Fn. 1191: Zur Verfassungsmäßigkeit der völligen Sperrung einer<br />

VP siehe BVerfG StV 2010, 337 m. Anm. Safferling.<br />

1310 Zum Rechtsweg und zu den Anforderungen an die Begründung<br />

der Ablehnung eines vom Strafgericht an das Familiengericht<br />

gerichteten Antrags auf Beiziehung der familiengerichtlichen<br />

Akten, OLG Hamm Beschl. v. 7.10.2008 – 15 VAs 7-9/08.<br />

1311 Auch auf dem Computer eines LKA gespeicherten Dateien mit<br />

inhaltlichen Zusammenfassungen von ins Deutsche übersetzten<br />

abgehörten Telefonaten, die seitens der Ermittlungsbehörden als<br />

nicht beweiserheblich eingeschätzt werden, sind<br />

Aktenbestandteil und gehören daher nach § 199 Abs. 2 Satz 2 zu<br />

den dem Gericht vorzulegenden Akten, in die die Verteidigung<br />

ein Einsichtsrecht hat, BGH StV 2010, 228 m. Anm. Stuckenberg<br />

StV 2010, 231.<br />

1314 Fn. 1576: BGH StV 2010, 615.<br />

1342 Zur Auslegung eines Beweisbehauptung zur Konkretisierung der<br />

Beweistatsache siehe HansOLG Hamburg Beschl. v. 7.2.<strong>2011</strong> –<br />

1 – 38 /10 (REV).<br />

Die Beweisbehauptung, „deutlich erhebliche motorische<br />

Ausfallerscheinungen“ des Angeklagten ergäben sich durch<br />

Augenschein eines in der Akte vorhandenen Videos, erfüllt das<br />

beweisantragsrechtliche Bestimmtheitsgebot, weil sie eine<br />

schlagwortartig verkürzte Bezeichnung weit verbreiteter und<br />

bekannter körperlicher Zustände unter Alkoholeinwirkung<br />

darstellt, BGH StV <strong>2011</strong>, 209.<br />

Bei dem „Hang“ im Sinne des § 66 StGB handelt es sich um<br />

einen Rechtsbegriff, der als solcher dem<br />

Sachverständigenbeweis nicht zugänglich ist. Insofern muss das<br />

Bestehen oder das Fehlen bestimmter tatsächlicher Umstände in<br />

der Persönlichkeit des Angeklagten oder in den Taten behauptet<br />

werden, BGH StV 2010, 508.<br />

Die erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten<br />

zur Tatzeit ist keine bestimmte Beweistatsache, die zum<br />

tauglichen Gegenstand eines Beweisantrags gemacht werden<br />

könnte, BGH StV <strong>2011</strong>, 209.<br />

Fn. 1598: BGH StV 2010, 287.

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