Grundsätze der Entsendung
Grundsätze der Entsendung
Grundsätze der Entsendung
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Übersicht<br />
MOE-Standorte<br />
Rahmenbedingungen<br />
Dienstleistungen<br />
<strong>Entsendung</strong><br />
Fazit<br />
Ihre Ansprechpartnerinnen<br />
Urlaub – Überblick MOE<br />
Polen<br />
Tschechien<br />
Italien<br />
Österreich<br />
gesetzlicher Mindesturlaub/Jahr<br />
20 Arbeitstage bereits im 1. Beschäftigungsjahr;<br />
4 Tage auf spontanes Verlangen des AN zu<br />
gewähren<br />
26 Arbeitstage nach 10 Beschäftigungsjahren<br />
Beson<strong>der</strong>heit: Ausbildung ist bei Bestimmung<br />
<strong>der</strong> Beschäftigungsdauer zu berücksichtigen!<br />
4 Wochen – bei 5-Tage-Woche = 20 Arbeitstage<br />
4 Wochen; häufig > im Tarifvertrag; gestaffelt<br />
nach Unternehmenszugehörigkeit, Einstufung<br />
26 Werktage: Werktage Dienstzeit < 25 Jahre;<br />
30 Werktage: Werktage Dienstzeit > 25 Jahre;<br />
BayBG – Arbeits-, Arbeits , steuer- steuer und sozialversicherungsrechtliche Aspekte 09.03.06 18