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Grundsätze der Entsendung

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Übersicht<br />

MOE-Standorte<br />

Rahmenbedingungen<br />

Dienstleistungen<br />

<strong>Entsendung</strong><br />

Fazit<br />

Ihre Ansprechpartnerinnen<br />

Urlaub – Überblick MOE<br />

Polen<br />

Tschechien<br />

Italien<br />

Österreich<br />

gesetzlicher Mindesturlaub/Jahr<br />

20 Arbeitstage bereits im 1. Beschäftigungsjahr;<br />

4 Tage auf spontanes Verlangen des AN zu<br />

gewähren<br />

26 Arbeitstage nach 10 Beschäftigungsjahren<br />

Beson<strong>der</strong>heit: Ausbildung ist bei Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungsdauer zu berücksichtigen!<br />

4 Wochen – bei 5-Tage-Woche = 20 Arbeitstage<br />

4 Wochen; häufig > im Tarifvertrag; gestaffelt<br />

nach Unternehmenszugehörigkeit, Einstufung<br />

26 Werktage: Werktage Dienstzeit < 25 Jahre;<br />

30 Werktage: Werktage Dienstzeit > 25 Jahre;<br />

BayBG – Arbeits-, Arbeits , steuer- steuer und sozialversicherungsrechtliche Aspekte 09.03.06 18

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