Grundsätze der Entsendung
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Übersicht<br />
MOE-Standorte<br />
Rahmenbedingungen<br />
Dienstleistungen<br />
<strong>Entsendung</strong><br />
Fazit<br />
Ihre Ansprechpartnerinnen<br />
Mitbestimmung - Überblick<br />
Polen<br />
Tschechien<br />
Ungarn<br />
Slowakei<br />
Estland<br />
Lettland<br />
Litauen<br />
Slowenien<br />
Gesetzentwurf: „Arbeitnehmer“<br />
„ Arbeitnehmer“räte räte ab 20 AN; Informationsund<br />
Konsultationsrechte; 1 - 5 Mitglie<strong>der</strong>; 2 Jahre Amtszeit<br />
Betriebsrat ab 25 AN, sofern keine Gewerkschaft im Betrieb;<br />
3 -15 Mitglie<strong>der</strong>; 3 Jahre Amtszeit<br />
Betriebsbeauftragter bei 15 - 50 AN; Betriebsrat ab 50 AN;<br />
gewählt für 3 Jahre; 3 - 13 Mitglie<strong>der</strong> nach AN-zahl<br />
NEU: Betriebsräte ab 50 AN; 3 - 5 Mitglie<strong>der</strong>; 4 Jahre<br />
Amtszeit; ab 5 AN - betriebliche Vertrauensleute wählbar<br />
Arbeitnehmervertretungen im Betrieb<br />
Ab 5 AN im Betrieb - Gewerkschaft o<strong>der</strong> bevollmächtigte<br />
Arbeitnehmervertreter; Informations- und Fragerechte<br />
NEU: Betriebsräte, Betriebsräte sofern keine Gewerkschaft im Betrieb<br />
Kollektive „Belegschaftsorgane<br />
Belegschaftsorgane“ Vertrauensleute bzw.<br />
Betriebsräte ab 20 AN<br />
BayBG – Arbeits-, Arbeits , steuer- steuer und sozialversicherungsrechtliche Aspekte 09.03.06 23