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Bericht des Vorstands zu TOP 6 (Ausschluss des ... - Twintec

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noch mit Rechten Dritter belastet. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden bestehen<br />

an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft an den Tochtergesellschaften keine<br />

Options- oder sonstigen Rechte Dritter auf den Erwerb von Geschäftsanteilen. Nach<br />

Bester Kenntnis der Einbringenden ist kein Geschäftsanteil der Gesellschaft an den<br />

Tochtergesellschaften sicherungshalber oder aus sonstigen Gründen abgetreten<br />

noch bestehen Nießbrauchrechte Dritter, Unterbeteiligungen, stille Gesellschaften<br />

oder ähnliche gesellschaftsrechtliche Verhältnisse an diesen Geschäftsanteilen.<br />

4.2.9. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden haben die Einbringenden alle etwa erforderlichen<br />

privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Zustimmungen, Erlaubnisse und<br />

Befugnisse <strong>zu</strong>m Abschluss dieses Vertrages und seiner Durchführung. Es bestehen<br />

keine offenen oder noch nicht erledigten Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernisse<br />

oder -vorbehalte.<br />

4.2.10. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden hält keine der Gesellschaften der Baumot-<br />

Gruppe Beteiligungen einschließlich stiller Beteiligungen an Unternehmen außerhalb<br />

der Baumot-Gruppe noch ist eine der Gesellschaften der Baumot-Gruppe verpflichtet,<br />

eine solche Beteiligung <strong>zu</strong> erwerben. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden ist<br />

keine der Gesellschaften der Baumot-Gruppe Partei eines Unternehmensvertrages.<br />

4.2.11. Das Aktienkapital der Baumot AG und das die Mitgliedschaftsrechte vermittelnde Kapital<br />

jeder der Tochtergesellschaften ist in voller Höhe erbracht, nicht <strong>zu</strong>rückgewährt.<br />

In Be<strong>zu</strong>g auf die Aktien sowie die Geschäftsanteile der Gesellschaft an den<br />

Tochtergesellschaften bestehen keine Nachschusspflichten.<br />

4.3. Garantien in Be<strong>zu</strong>g auf finanzielle Angelegenheiten<br />

4.3.1. Die Jahresabschlüsse aller Gesellschaften der Baumot-Gruppe für die<br />

Geschäftsjahre 2011 und 2012 sowie die Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die<br />

Geschäftsjahre 2011 und 2012 wurden jeweils unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung und unter Wahrung der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungskontinuität, die in der Rechtsordnung, die in dem jeweiligen<br />

Jahresabschluss als anwendbar bezeichnet wurde, allgemein anerkannt sind, erstellt.<br />

4.3.2. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten<br />

bestehen nach Bester Kenntnis der Einbringenden bei keiner der Gesellschaften der<br />

Baumot-Gruppe vertragliche Verpflichtungen gegenüber gegenwärtigen oder früheren<br />

Aktionären bzw. Gesellschaftern einschließlich der Einbringenden und/ oder diesen<br />

jeweils nahe stehenden Personen und Unternehmen, soweit nicht in Anlage 4.3.2.<br />

aufgeführt.<br />

4.3.3. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden hält keine der Gesellschaften der Baumot-<br />

Gruppe Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte noch ist eine der<br />

Gesellschaften der Baumot-Gruppe verpflichtet, Grundbesitz oder grundstücksgleiche<br />

Rechte <strong>zu</strong> erwerben.<br />

4.3.4. Keine der Gesellschaften der Baumot-Gruppe hat Bürgschaften, Garantieverpflichtungen,<br />

Schuldübernahmen, Patronatserklärungen oder Sicherheitsleistungen<br />

sonstiger Art abgegeben mit Ausnahme solcher, die in der Anlage 4.3.4. aufgeführt<br />

sind, beziehungsweise die im Rahmen <strong>des</strong> gewöhnlichen Geschäftsbetriebes<br />

abgegeben wurden.<br />

4.3.5. Keinem Einbringenden stehen aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Einbringenden<br />

und einer Gesellschaft der Baumot-Gruppe Ansprüche irgendeiner Art<br />

gegen eine Gesellschaft der Baumot-Gruppe <strong>zu</strong>, mit Ausnahme der in der Anlage<br />

4.3.5. aufgeführten Verträge.

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