23.12.2013 Aufrufe

Bericht des Vorstands zu TOP 6 (Ausschluss des ... - Twintec

Bericht des Vorstands zu TOP 6 (Ausschluss des ... - Twintec

Bericht des Vorstands zu TOP 6 (Ausschluss des ... - Twintec

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.5.4. Es sind keine Verfügungen oder anderen öffentlich-rechtlichen Entscheidungen gegenüber<br />

einer Gesellschaft der Baumot Gruppe bekanntgegeben worden, welche<br />

eine Gesellschaft der Baumot Gruppe in ihrer Geschäftstätigkeit, wie sie gegenwärtig<br />

ausgeübt wird, beeinträchtigen noch ist nach Bester Kenntnis der Einbringenden der<br />

Erlass solcher Verfügungen oder öffentlich-rechtlichen Entscheidungen gegenüber<br />

der jeweiligen Gesellschaft schriftlich in Aussicht gestellt worden.<br />

4.6. Garantien in Be<strong>zu</strong>g auf gewerbliche Schutzrechte<br />

4.6.1. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden hat keiner der Arbeitnehmer einer der Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe im laufenden Geschäftsjahr der Gesellschaft schriftlich<br />

Ansprüche wegen Arbeitnehmererfindungen gegenüber einer der Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe geltend gemacht.<br />

4.6.2. Mit Ausnahme der im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb geschlossenen Vereinbarungen<br />

bestehen nach Bester Kenntnis der Einbringenden an dem von den Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe genutzten Knowhow weder Nut<strong>zu</strong>ngsrechte noch<br />

sonstige Rechte Dritter, insbesondere keine Rechte der Einbringenden. Nach Bester<br />

Kenntnis der Einbringenden wurde die Nut<strong>zu</strong>ng <strong>des</strong> von den Gesellschaften der<br />

Baumot-Gruppe genutzten Knowhows weder schriftlich gegenüber einer der Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe angegriffen noch wurde ein solcher Angriff schriftlich<br />

gegenüber einer der Gesellschaften der Baumot-Gruppe in Aussicht gestellt.<br />

4.7. Garantien in Be<strong>zu</strong>g auf Rechtsstreitigkeiten<br />

4.7.1. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden bestehen gegen keine der Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe Produkthaftungsansprüche oder Ansprüche aus Gewährleistungen<br />

oder Garantien, die nicht vollständig von Versicherungen gedeckt sind, soweit<br />

nicht in Anlage 4.7.1 aufgeführt.<br />

4.7.2. Mit Ausnahme der in Anlage 4.7.2. genannten Rechtsstreitigkeiten bestehen gegenwärtig<br />

keine Rechtsstreitigkeiten, in welchen eine Gesellschaft der Baumot-<br />

Gruppe verklagt ist und die einen Streitwert im Einzelfall von mehr als EUR 10.000,00<br />

haben, und es bestehen nach Bester Kenntnis der Einbringenden keine gegenüber<br />

einer Gesellschaft der Baumot-Gruppe schriftlich geltend gemachten Ansprüche oder<br />

in Aussicht gestellten Rechtsstreitigkeiten.<br />

4.8. Garantien in Be<strong>zu</strong>g auf Arbeitnehmer<br />

4.8.1. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden sind die Dienst- oder Arbeitsverträge mit<br />

den in Anlage 4.8.1. aufgeführten Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gesellschaften<br />

der Baumot-Gruppe auf einen Zeitpunkt nach dem heutigen Tag weder schriftlich<br />

gekündigt noch einvernehmlich aufgehoben worden.<br />

4.8.2. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden bestehen keine Betriebsvereinbarungen<br />

und Tarifverträge, welche eine Gesellschaft der Baumot-Gruppe eingegangen ist oder<br />

denen sie unterliegt.<br />

4.8.3. Nach Bester Kenntnis der Einbringenden bestehen bei keiner Gesellschaft der<br />

Baumot-Gruppe betriebliche Pensionen oder sonstige über den gesetzlichen Umfang<br />

hinausgehende Sozialleistungen, soweit nicht in Anlage 4.8.3. aufgeführt.<br />

4.9. Beste Kenntnis der Einbringenden<br />

Soweit in den Garantien gemäß der Ziffern 4.2. bis (einschließlich) 4.8. von der "Besten<br />

Kenntnis" der Einbringenden die Rede ist, ist darunter die individuelle tatsächliche Kenntnis

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!