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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag IBU - Beteiligungsverfahren ...

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Stadt Butzbach, Kernstadt: Bebauungsplan „Ehemaliges Tröster-Gelände“ - Umweltbelange<br />

7<br />

Aufgrund der weitgehenden Versiegelung und des Fehlens von Sonderstandorten beschränkt sich der<br />

potenzielle Biotopwert des ehemaligen Firmengeländes vor allem auf gebäudebewohnende Tierarten<br />

wie Fledermäuse, Mauersegler oder Turmfalken. Zur Klärung artenschutzrelevanter Vorkommen von<br />

Vögeln und Fledermäusen wurden deshalb im April und Mai 2008 jeweils zwei Begehung des<br />

Geländes durchgeführt. Tabelle 1 gibt den Gesamtartenbestand der hierbei erfassten Vögel im<br />

Plangebiet wieder, der das für städtisch verdichtete Räume charakteristische Repertoire umfasst. Der<br />

Luftraum über dem Gelände wird zudem von Rauch- und Mehlschwalben als Nahrungsraum genutzt.<br />

Sie besitzen im Plangebiet jedoch keine Brutvorkommen.<br />

Tab. 2: Artenliste der Vögel<br />

Spezies<br />

Rote Liste Artenschutz<br />

RLD RLH St. §<br />

Hausrotschwanz Phoenicuros ochuros - - b V<br />

Bachstelze Motacilla alba - - b V<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - - b V<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - b V<br />

Amsel Turdus merula - - b V<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - b V<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - b V<br />

Blaumeise Parus caeruleus - - b V<br />

Kohlmeise Parus major - - b V<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - b V<br />

Haussperling Passer domesticus V V b V<br />

Buchfink Fringilla coelebs - - b V<br />

Girlitz Serinus serinus - V b V<br />

Star Sturnus vulgaris - - b V<br />

RLD: Rote Liste Deutschland (2002)<br />

RLH: Rote Liste Hessen (2006)<br />

0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht;<br />

2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste<br />

Vogel<br />

Brutnachweis oder<br />

Brutverdacht<br />

St.: Schutzstatus b: besonders geschützt; s: streng geschützt<br />

§: Rechtsgrundlage: B: Bundesartenschutzverordnung 2005<br />

V: Art. 1 Vogelschutzrichtlinie (VSchRL)<br />

A: EG VO 318/2008<br />

Aufnahme: Dipl.-Biol. Frank Henning (2008)<br />

Dies gilt auch für den Mauersegler, für den die alten Gebäude wegen ihrer Höhe im Grundsatz als<br />

Bruthabitat geeignet wären. Es ergaben sich bei den Erfassungen aber keinerlei Hinweise auf<br />

anfliegende oder fütternde Mauersegler, sodass ein Brutvorkommen der Art im Gebiet derzeit<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Für den Nachweis von Fledermäusen wurden Erhebungen mit Hilfe eines Bat-Detektors durchgeführt.<br />

Dies geschah insbesondere im Umfeld der Gebäude entlang von Kaiserstraße und Taunusstraße, da<br />

diese aufgrund ihrer architektonischen Ausstattung am ehesten als Tagesquartier für Fledermäuse in<br />

Frage kommen. Während der Begehungen am 10. und 28. Mai 2008 wurden Rufe der im<br />

Siedlungsraum recht regelmäßig vorkommenden Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) entlang<br />

der Kaiserstraße erfasst. Die Verteilung der Detektor-Kontakte lässt dabei den Schluss zu, dass die<br />

Tiere sog. Transferflüge entlang der Bahnlinie durchführen, d.h. diese als Verbindung zwischen<br />

Tagesquartier und Jagdgebiet nutzen. Vermehrte Detektor-Kontakte, die als ein Hinweis auf<br />

Tagesquartiere innerhalb des Tröster-Geländes interpretiert werden könnten, wurden jedoch nicht<br />

aufgenommen, sodass Wochenstuben oder regelmäßig aufgesuchte Tagesquartiere im<br />

Gebäudekomplex weitgehend ausgeschlossen werden können.<br />

<strong>IBU</strong>, 35460 Staufenberg (01/09)

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