Falter_24_Erben und Schenken.indd - Linz-Stadt - ÖVP ...
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<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Schenken</strong> I <strong>24</strong><br />
Oftmals beschließen Ehegatten zuhause<br />
ein Testament zu schreiben. Einer der Ehegatten<br />
schreibt das gemeinsame Testament<br />
<strong>und</strong> unterschreibt; der zweite Ehegatte unterschreibt<br />
lediglich das vom anderen Ehegatten<br />
verfasste Testament. Für den Ehegatten,<br />
der dieses Testament geschrieben<br />
hat, ist es gültig, für den anderen ungültig,<br />
was im Ablebensfall zu äußerst unliebsamen<br />
Überraschungen führen kann.<br />
3) Hinterlegung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Fehleranfälligkeit sowohl beim<br />
Verfassen des Testamentes in inhaltlicher<br />
als auch in formeller Hinsicht empfi ehlt es<br />
sich, einen Notar aufzusuchen. Dieser garantiert<br />
nicht nur die fehlerfreie Abfassung<br />
eines Testamentes sondern bietet anlässlich<br />
der Testamentserrichtung auch eine<br />
umfassende Beratung zum Thema <strong>Erben</strong><br />
<strong>und</strong> Vererben <strong>und</strong> garantiert weiters die<br />
ordnungsgemäße Verwahrung des Testamentes.<br />
Die Hinterlegung des Testamentes<br />
bei einem Notar ist überdies mit der Registrierung<br />
dieser letztwilligen Anordnung im<br />
Zentralen Testamentsregister verb<strong>und</strong>en.<br />
Der Sinn dieser Registrierung ist der, dass<br />
im Ablebensfall der abhandlungsbeauftragte<br />
Notar als Gerichtskommissär an das<br />
Zentrale Testamentsregister eine Anfrage<br />
richtet, ob zum Erblasser irgendwo in Österreich<br />
ein Testament registriert ist, womit<br />
jeder Testator die Gewährleistung hat,<br />
dass sein Testament im Ablebensfall auch<br />
wirklich gef<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> vor unbefugtem<br />
Zugriff von dritter Seite geschützt ist. Die<br />
Verpfl ichtung des Notars zur Amtsverschwiegenheit<br />
ist für jeden Testator Garantie<br />
dafür, dass nur er persönlich Auskunft<br />
über sein hinterlegtes Testament bekommt,<br />
welches er selbstverständlich jederzeit ändern<br />
kann.<br />
Die Kosten für ein solch professionell errichtetes<br />
Testament bewegen sich inklusive<br />
der Hinterlegung, der Registrierungsgebühr<br />
im Zentralen Testamentsregister <strong>und</strong> der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer in der Regel<br />
um EUR 200,—; eine Investition, die sich im<br />
Hinblick auf die schwerwiegenden Konsequenzen<br />
für den Fall einer fehlerhaften oder<br />
nichtigen letztwilligen Anordnung sicherlich<br />
lohnen dürfte.<br />
Kontakt<br />
Dr. Walter Schütz<br />
Notarsubstitut<br />
Tomitzstraße. 1, 4400 Steyr<br />
(Notariate Dr. Schneeweiß - Dr. Peterseil)<br />
Tel.: 07252-53 364, Fax: 07252-53 364-65<br />
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