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<strong>Erben</strong> <strong>und</strong> <strong>Schenken</strong> I <strong>24</strong><br />

Oftmals beschließen Ehegatten zuhause<br />

ein Testament zu schreiben. Einer der Ehegatten<br />

schreibt das gemeinsame Testament<br />

<strong>und</strong> unterschreibt; der zweite Ehegatte unterschreibt<br />

lediglich das vom anderen Ehegatten<br />

verfasste Testament. Für den Ehegatten,<br />

der dieses Testament geschrieben<br />

hat, ist es gültig, für den anderen ungültig,<br />

was im Ablebensfall zu äußerst unliebsamen<br />

Überraschungen führen kann.<br />

3) Hinterlegung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Fehleranfälligkeit sowohl beim<br />

Verfassen des Testamentes in inhaltlicher<br />

als auch in formeller Hinsicht empfi ehlt es<br />

sich, einen Notar aufzusuchen. Dieser garantiert<br />

nicht nur die fehlerfreie Abfassung<br />

eines Testamentes sondern bietet anlässlich<br />

der Testamentserrichtung auch eine<br />

umfassende Beratung zum Thema <strong>Erben</strong><br />

<strong>und</strong> Vererben <strong>und</strong> garantiert weiters die<br />

ordnungsgemäße Verwahrung des Testamentes.<br />

Die Hinterlegung des Testamentes<br />

bei einem Notar ist überdies mit der Registrierung<br />

dieser letztwilligen Anordnung im<br />

Zentralen Testamentsregister verb<strong>und</strong>en.<br />

Der Sinn dieser Registrierung ist der, dass<br />

im Ablebensfall der abhandlungsbeauftragte<br />

Notar als Gerichtskommissär an das<br />

Zentrale Testamentsregister eine Anfrage<br />

richtet, ob zum Erblasser irgendwo in Österreich<br />

ein Testament registriert ist, womit<br />

jeder Testator die Gewährleistung hat,<br />

dass sein Testament im Ablebensfall auch<br />

wirklich gef<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> vor unbefugtem<br />

Zugriff von dritter Seite geschützt ist. Die<br />

Verpfl ichtung des Notars zur Amtsverschwiegenheit<br />

ist für jeden Testator Garantie<br />

dafür, dass nur er persönlich Auskunft<br />

über sein hinterlegtes Testament bekommt,<br />

welches er selbstverständlich jederzeit ändern<br />

kann.<br />

Die Kosten für ein solch professionell errichtetes<br />

Testament bewegen sich inklusive<br />

der Hinterlegung, der Registrierungsgebühr<br />

im Zentralen Testamentsregister <strong>und</strong> der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer in der Regel<br />

um EUR 200,—; eine Investition, die sich im<br />

Hinblick auf die schwerwiegenden Konsequenzen<br />

für den Fall einer fehlerhaften oder<br />

nichtigen letztwilligen Anordnung sicherlich<br />

lohnen dürfte.<br />

Kontakt<br />

Dr. Walter Schütz<br />

Notarsubstitut<br />

Tomitzstraße. 1, 4400 Steyr<br />

(Notariate Dr. Schneeweiß - Dr. Peterseil)<br />

Tel.: 07252-53 364, Fax: 07252-53 364-65<br />

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