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Französisch Niedersachsen - Niedersächsischer Bildungsserver

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Bei der Korrektur sind Verfahren zu verwenden, die die sprachlichen Verstöße erfassen und sie in<br />

Beziehung zu der kommunikativen Leistung der Schülerinnen und Schüler setzen (integrative Bewertung<br />

der sprachlichen Leistung). Daher orientiert sich die Gewichtung und Bewertung der sprachlichen<br />

Verstöße am Grad des Gelingens der Kommunikation. Kern der Bewertung ist die Würdigung der<br />

erbrachten Leistung und nicht die Feststellung sprachlicher Mängel. Die Bewertung muss eine kurze<br />

schriftliche Rückmeldung über die festgestellten Stärken und Schwächen der Leistung beinhalten.<br />

Die mündliche und/oder schriftliche Sprachmittlung hat gegenüber Hör- und Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen,<br />

Sprechen und Schreiben ein geringeres Gewicht.<br />

Festlegungen zur Anzahl der bewerteten schriftlichen Lernkontrollen trifft die Fachkonferenz auf der<br />

Grundlage der Vorgaben des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 – 10 des Gymnasiums“ in<br />

der jeweils geltenden Fassung. Auf die Möglichkeit, eine der verbindlichen schriftlichen Lernkontrollen<br />

in den Schuljahrgängen 7 – 9 durch eine mündliche Lernkontrolle oder eine andere fachspezifische<br />

Lernkontrolle zu ersetzen, wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen,<br />

zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören.<br />

Bei der Ermittlung der Gesamtzensur werden die schriftlichen Leistungen und die Mitarbeit im<br />

Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen) etwa im Verhältnis zwei zu drei gewichtet.<br />

Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf 40% nicht unterschreiten.<br />

Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung müssen für die Schülerinnen und<br />

Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten transparent sein und erläutert werden. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Quantität und die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich sind.<br />

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