Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Betrieb:<br />
Uhrmacher<br />
Abteilung:<br />
Ersteller:<br />
Erste Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Wiederholte Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Ersteller:<br />
Datum:
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Beratung und Verkauf<br />
Beraten der Kunden<br />
Aufstiege, Laden<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen,<br />
möglichst mit Haltebügel, beschaffen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -1-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />
des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />
arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />
Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />
aus:<br />
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />
- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />
Betriebsratsmitgliedern,<br />
- Betriebsarzt,<br />
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />
- Sicherheitsbeauftragten<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />
regelmäßig einladen<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -2-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Betriebsarzt<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische<br />
Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische<br />
Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder<br />
unzureichend behandelt.<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der<br />
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen<br />
und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgeset<br />
z übertragen<br />
Erläuterung:<br />
- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />
der Umfang der betriebsärztlichen und<br />
sicherheitstechnischen Betreuung nach<br />
Anlage 1<br />
- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die<br />
Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen der<br />
Anlage 2<br />
- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das<br />
Unternehmermodell wählen, dieses ist in<br />
Anlage 3 erklärt<br />
- Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben<br />
Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverb<br />
aende<br />
Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige<br />
Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer<br />
eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem<br />
überbetrieblichen <strong>Die</strong>nst angehören, den der<br />
Unternehmer verpflichtet hat<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -3-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Brandschutz<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen durch Feuer,<br />
Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />
unterweisen<br />
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />
Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />
von Personen übernehmen<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />
bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage<br />
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />
bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />
kennzeichnen<br />
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen<br />
Alarmplan für den Brandfall aufstellen<br />
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen<br />
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden<br />
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11:<br />
Kennzeichnung<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und<br />
Rettungsplan<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -4-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Erste Hilfe<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />
Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />
zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />
Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />
kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />
Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />
Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />
bekannt machen.<br />
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />
Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />
kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />
ausgedruckt oder bestellt werden.<br />
Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />
machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />
Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />
unterweisen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titelseite<br />
<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -5-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />
Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />
Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />
Arbeitsbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />
der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />
nach Anlage 1.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />
Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />
Anlage 2.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />
gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />
Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />
A2, Beispiele:<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />
gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />
Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />
durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />
den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />
Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />
2:<br />
Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />
pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />
siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />
Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />
Beratung, der Unternehmer kann über die<br />
Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />
Betreuung selbst entscheiden.<br />
Ersteller: Datum: Seite -6-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />
Papierverarbeitung)<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -7-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Gefahrstoffe, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen<br />
Einsatzbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />
(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />
Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten)<br />
Durchführung der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />
Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens<br />
für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im<br />
Betrieb)<br />
Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />
eingesetzt werden können<br />
Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B.<br />
elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt<br />
Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder<br />
emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets<br />
anstatt Pulver)<br />
Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf.<br />
Durchführen von Messungen in der Luft am<br />
Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung<br />
durch anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />
TRGS 402)<br />
Beachtung des Schutzstufenkonzeptes<br />
für Stoffe mit Gesundheitsgefahren<br />
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />
krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />
erbgutverändernder Stoffe treffen<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz;<br />
Explosionsschutzdokument<br />
Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer<br />
Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen<br />
Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe<br />
TRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen (<br />
Rangfolge der Schutzmaßnahmen)<br />
Ersteller: Datum: Seite -8-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation);<br />
Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den<br />
Betriebsarzt<br />
Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-Hilfe-<br />
Einrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche)<br />
Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher<br />
Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel<br />
Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher<br />
Vorsorge<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;<br />
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach § 7 Gefahrstoffverordnung, Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />
TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />
TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />
Stoffe, Titel<br />
TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />
GefStoffV, Titel<br />
TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />
Ersteller: Datum: Seite -9-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -10-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />
Schutzausrüstung festlegen<br />
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />
Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />
Akzeptanz)<br />
Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />
pflegen und aufbewahren<br />
Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />
Schutzausrüstung unterweisen<br />
<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />
Unternehmer<br />
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />
Schutzausrüstung überflüssig wird<br />
Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -11-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />
Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
beauftragen.<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />
Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />
Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />
"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />
unter www.bgetem.de > Medien<br />
Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />
klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />
Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />
Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -12-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />
keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />
Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />
Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />
Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang<br />
Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />
über die Bedeutung der<br />
eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />
Videounterweisung "Best<br />
signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />
Hessen e.V. im Auftrag<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV):<br />
Tel: 069/63009435<br />
Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />
unter www.dguv.de<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1:<br />
Geltungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der<br />
geeigneten Kennzeichnungsart<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -13-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />
dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />
Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />
Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren<br />
Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />
kostenlos.<br />
Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />
Schulung<br />
Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />
Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />
E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -14-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Unternehmermodell<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzproblemen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />
Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />
<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />
Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />
02253 / 506 - 2277.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />
der <strong>BG</strong>V A2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.<br />
Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />
www.bgetem.de<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />
Papierverarbeitung)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -15-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />
am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />
im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />
Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />
Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />
anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />
wiederholen<br />
Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />
den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />
Beschäftigten ausgerichtet sind<br />
Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />
Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -16-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Verkehrswege<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungsgefahren durch Stürzen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten oder Durchbrechen und durch<br />
Kollisionen mit Fahrzeugen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sind Verkehrswege übersichtlich gestaltet<br />
und frei von Hindernissen?<br />
Wege für Fahrverkehr:<br />
- Ist der Abstand zu Türen, Toren, Durchgängen<br />
ausreichend (mindestens 1m)?<br />
- Ist beidseitig ein Sicherheitsbereich von 0,5 m für<br />
Fußgänger eingehalten?<br />
Sind Türen und Tore je nach Art der Nutzung in<br />
ausreichender Anzahl und Ausführung vorhanden?<br />
Wurden die Treppen richtig dimensioniert und mit<br />
Handlauf versehen?<br />
Sind die Verkehrswege gekennzeichnet?<br />
Kennzeichnung ist erforderlich, wenn<br />
- der Schutz der Beschäftigten es wegen der Nutzung<br />
und Einrichtung der Räume verlangt<br />
- Räume eine Grundfläche über 1000 m² haben<br />
Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet<br />
?<br />
Ist der Fußboden sicher begehbar? -<br />
rutschhemmender Belag?; keine Schlaglöcher,<br />
Stolperstellen?<br />
Können die Arbeitsplätze über Flucht- und<br />
Rettungswege schnell und sicher verlassen werden?<br />
Sind Absturzgefahren an Verkehrswegen beseitigt?<br />
Wurden Boden- und Wandöffnungen durch Geländer<br />
oder Abdeckungen gesichert?<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 1 Allgemeine Anforderungen<br />
ASR 17/1,2: Verkehrswege<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -17-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Vorsorgeuntersuchung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />
oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />
he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -18-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Druckgase, Sauerstoff<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Brandfördernd, Entzündung von Ölen und Fetten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einsatz gekennzeichneter und geprüfter<br />
Druckgasbehälter (Herstelleranfrage!)<br />
Einsatz ausschließlich bauartzugelassener<br />
Druckminderer (Kennzeichnung!)<br />
Nur für Sauerstoff zugelassene Schläuche einsetzen<br />
(Herstelleranfrage!).<br />
Schläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit<br />
Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).<br />
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und<br />
Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl<br />
age bzw. Einzelflaschensicherung).<br />
Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür<br />
hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit<br />
brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen<br />
zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen,<br />
gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am<br />
Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängen und<br />
Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten.<br />
Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst<br />
gering halten.<br />
Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen<br />
gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit<br />
Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von<br />
Öfen, Trockenschränken o. Ä.).<br />
Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 617: Sauerstoff, Titel<br />
Ersteller: Datum: Seite -19-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 644: Gefahren durch Sauerstoff, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.32: Betreiben von Sauerstoffanlagen, Titel<br />
Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />
Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -20-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Entfetten, Vergolden, Versilbern, Rhodinieren<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Vergiftungsgefahr durch cyanidhaltige Elektrolyte, Bildung giftiger Blausäuregase, Verschleppung<br />
von Säure in cyanidische Bäder, Verätzungen;<br />
Schreckreaktion bei Kurzschlüssen.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bereitstellen geeigneter, beständiger Behältnisse für<br />
Elektrolyte, z. B. Elektrolytautomat, verschließbar und<br />
mit integrierter Absaugung. Prüfen, welche<br />
Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen<br />
erforderlich sind - z. B. Rauchverbot, Schutzbrille<br />
tragen.<br />
Aufbewahrung der Elektrolyte in geeigneten, mit<br />
Gefahrensymbol gekennzeichneten Behältnissen,<br />
keine Lebensmittelbehältnisse<br />
Bereitstellen der persönlichen Schutzausrüstung:<br />
Schutzbrille mit Spritzschutz für Flüssigkeiten,<br />
Schutzhandschuhe aus Material, dass dauerhaft<br />
gegen Säuren und Laugen beständig ist.<br />
Unterweisen der Mitarbeiter: Abstand zwischen Anode<br />
und Kathode so groß wählen, dass Werkstücke<br />
gefahrlos eingehängt werden können.<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 569: Cyanwasserstoff, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 21 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Pflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 23 Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -21-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Einsatz von Produkten mit möglichst geringem<br />
Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar,<br />
ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim<br />
Hersteller, Sicherheitsdatenblatt)<br />
Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem<br />
abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />
brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Reinigungsund<br />
Lösemitteln in einem zugelassenen<br />
Sicherheitsschrank entsprechend TRbF 20<br />
)<br />
Bereitstellen der erforderlichen PSA<br />
(lösemittelbeständige Handschuhe, Schutzbrille mit<br />
Seitenschutz)<br />
Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe an der<br />
Entstehungsstelle<br />
<strong>Die</strong> Aufbewahrung bzw. das Umfüllen in<br />
Lebensmittelbehältnisse muss verboten werden!<br />
Bereitstellen ggf. erforderlicher Hautschutzmittel<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
TRbF 20: Läger, Titel<br />
Ersteller: Datum: Seite -22-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Quellen:<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -23-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Gefahrstoffe aus Edelsteinen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Aufnahme von organischen und künstlichen Verbindungen (Toulol, Xylol, Methylmethacrylat, Styrol,<br />
Epoxidharze usw.) durch Bearbeitung von gehärteten oder rekonstruierten Steinen wie Türkis,<br />
Bernstein usw. oder Schwermetalle als Inhaltsstoffe von Steinen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Eventuelle Maßnahmen siehe Quarzfeinstaub<br />
Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe bzw. Stäube<br />
an der Entstehungstelle<br />
Bei relevanter Exposition durch Lösemittel Atemschutz<br />
mit Gasfilter notwendig<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -24-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Bereitstellen geeigneter, verschließbarer<br />
Sammelbehältnisse am Arbeitsplatz (getrenntes<br />
Sammeln von Abfällen, Vermischungsverbot<br />
beachten!)<br />
Einrichten von Sammelplätzen für das Aufbewahren<br />
von Abfällen für die spätere Entsorgung (nur<br />
zugelassene Behältnisse aufstellen)<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Titelseite<br />
TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -25-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffen oder der Umgebung, ggf.<br />
Erhöhung der Brandgefährdung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Organisation der Lagerung im Betrieb, Schaffung<br />
geeigneter Lagerräume, Gefahrstoffe dürfen nur in<br />
Mengen zum Tagesbedarf am Arbeitsplatz<br />
bereitgehalten werden.<br />
Schaffung von Stellflächen für Gefahrstoffgebinde<br />
(nicht im Verkehrs-, Flucht- oder Rettungsweg oder<br />
etwa vor Notausgängen)<br />
Aufstellen von geprüften und zugelassenen<br />
Sicherheitsschränken<br />
Abfüllen von Gefahrstoffen mit geeigneten Pumpen,<br />
Hebern o. Ä., bei brennbaren Flüssigkeiten Brand- und<br />
Explosionsschutz beachten (siehe <strong>BG</strong>R 104<br />
und <strong>BG</strong>R 132)<br />
Beim Um- und Abfüllen Luftgrenzwert einhalten, ggf.<br />
nur unter Absaugung arbeiten.<br />
Bereitstellen geeigneter, gekennzeichneter Behälter<br />
zum Aufbewahren von Gefahrstoffen<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 132: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />
TRbF 20: Läger, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -26-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Laugen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; heftige (exotherme) Reaktionen mit Säuren<br />
und beim Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter Hitzeeinwirkung möglich)<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Anmischen, Ab- und Umfüllen möglichst im<br />
geschlossenen System<br />
Bereitstellen geeigneter Pumpen etc.<br />
Bereitstellen der erforderlichen PSA (Laugen<br />
beständige Handschuhe, Schutzbrille mit<br />
Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutz, Schutzkleidung,<br />
ggf. Schürze)<br />
Bereithalten erforderlicher Hautschutzmittel (<br />
Hautschutzplan)<br />
Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -27-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Einsatz von Produkten mit möglichst geringem<br />
Gefährdungspotential (ohne gefährliche Inhaltsstoffe,<br />
Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt !)<br />
Bereitstellen beständiger, gekennzeichneter und<br />
verschließbarer Behältnisse zur Aufbewahrung. Das<br />
Aufbewahren in Lebensmittelbehältnissen muss<br />
verboten werden!<br />
Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem<br />
abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />
brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Farben und<br />
Lacken in einem zugelassenen Sicherheitsschrank)<br />
bereit stellen der erforderlichen PSA (Lösemittel<br />
beständige Handschuhe, Schutzbrille)<br />
Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
<strong>BG</strong>R 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -28-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Säuren<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; Einatmen der Dämpfe kann bei Salzsäure und<br />
Salpetersäure bis zum Lungenödem führen; heftige (exotherme) Reaktionen mit Laugen und beim<br />
Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter Hitzeeinwirkung möglich); konzentrierte Schwefel- und<br />
Salpetersäure wirken stark oxidierend und reagieren heftig mit organischen Materialien (Putzwolle,<br />
Holz, Textilien etc.), bei Salpetersäure entwickeln sich giftige nitrose Gase<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Anmischen, Ab- und Umfüllen möglichst im<br />
geschlossenen System<br />
Bereitstellen geeigneter Pumpen etc.<br />
Einhalten der Luftgrenzwerte, ggf. durch Einsatz von<br />
Absaugeinrichtungen<br />
Bereitstellen der erforderlichen PSA (säurebeständige<br />
Handschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz, ggf.<br />
Gesichtsschutz, Schutzkleidung, ggf. Schürze)<br />
Bereithalten erforderlicher Hautschutzmittel (<br />
Hautschutzplan)<br />
Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -29-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Sekundenkleber<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährdung durch Stoffe,<br />
Verkleben von Körperteilen, z. B. Fingern, Augenlidern; allergische Reaktionen auf das<br />
Cyanacrylat möglich<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hautkontakt vermeiden<br />
Betriebsanweisung beachten<br />
Bei regelmäßigen Arbeiten Tischabsaugung vorsehen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -30-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Lagerarbeiten<br />
Aufstiege im Lager<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Stürzen aus erhöhtem Stand<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Leitern oder Tritte mit Stufen, Sicherheitsbrücke und<br />
Haltegriff zur Verfügung stellen<br />
Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />
entziehen, instandsetzen oder entsorgen<br />
Betriebsanleitungen an Leitern anbringen<br />
Unterweisung: Benutzung von Hockern, Stühlen,<br />
Kisten oder Regale als Aufstieg untersagen<br />
Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch<br />
beauftragte Person<br />
Richtwert für die Prüffrist: jährlich<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -31-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Lagerarbeiten<br />
Gefahrstoffe, Lagerung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlich miteinander reagieren können;<br />
Auslaufen von Gefahrstoffen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Schaffung geeigneter Lagerräume gemäß<br />
Landesbauordnung, WHG,<br />
Betriebssicherheitsverordnung etc.,<br />
bei Lagerung in Arbeitsbereichen Sicherheitsschränke<br />
nach TRbF 20 (Läger) einsetzen<br />
Getrenntes Aufbewahren von Gefahrstoffen, die<br />
miteinander gefährlich reagieren können (z. B. Säuren<br />
und Laugen)<br />
Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />
Regelung, Kontrolle der Gefahrstoffausgabe,<br />
Bestimmen eines Verantwortlichen, Dokumentation<br />
des Lagerbestandes<br />
Zutritt unbefugter Personen verhindern; Bereithalten<br />
geeigneter, gekennzeichneter Behälter zum Lagern<br />
und Aufbewahren von Gefahrstoffen; Begrenzen der<br />
Lagermengen<br />
Zulässige Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten<br />
beachten (siehe TRbF 20), ggf. Meldung an die<br />
Behörde<br />
Lagerbeschränkungen beim Zusammenlagern sehr<br />
giftiger, giftiger und brandfördernder Stoffe mit<br />
anderen Stoffen beachten (siehe TRGS 514, 515)<br />
Brenngase (Flüssiggas, Acethylen, Wasserstoff etc.)<br />
getrennt lagern (siehe TRG 280)<br />
Erstellen einer Betriebsanweisung<br />
Unterweisung der Mitarbeiter<br />
Explosionsschutzdokument<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
Ersteller: Datum: Seite -32-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Lagerarbeiten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 132: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />
TRbF 20: Läger, Titel<br />
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />
Titel<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -33-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Lagerarbeiten<br />
Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Beschaffenheitsanforderungen an:<br />
Stehleiter<br />
Anlegeleiter<br />
Beschaffenheitsanforderungen an:<br />
Podestleiter<br />
mechanische Leiter<br />
Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen<br />
Umfanges eingesetzt werden<br />
Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern<br />
sicher ausgeführt werden können, wenn nicht:<br />
Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen<br />
Unterweisen:<br />
+ Geeignete Leiter auswählen<br />
+ vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen<br />
- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen<br />
+ nur bestimmungsgemäß verwenden<br />
-- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden<br />
+ Auf sicheren Aufstellungsort achten:<br />
-- tragfähig<br />
-- eben<br />
-- gegen Wegrutschen gesichert<br />
+ festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe<br />
Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />
entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren<br />
Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person<br />
prüfen lassen (Prüfliste):<br />
Richtwert für Prüffrist: jährlich<br />
mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte<br />
Person (Sachkundigen) prüfen lassen<br />
Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe<br />
<strong>BG</strong>V D36<br />
Ersteller: Datum: Seite -34-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Lagerarbeiten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -35-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />
Maschinen beachten<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen beachten<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der<br />
Arbeitsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -36-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste)<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbereichen, Titel<br />
Ersteller: Datum: Seite -37-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -38-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Gasleitungen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Regelmäßige Dichtheitsprüfung<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -39-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Handwerkzeuge<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten,<br />
z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt?<br />
Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen<br />
Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B.<br />
bezüglich Gewicht, Griff)<br />
Können die Werkzeuge geordnet und sicher<br />
aufbewahrt und transportiert werden?<br />
Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />
entziehen und fachgerecht reparieren<br />
Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen<br />
Kontrolle, Pflege und Wartung?<br />
Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />
entzogen und fachgerecht reparier?<br />
Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von<br />
Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen?<br />
Unterweisen:<br />
- Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche<br />
Mängel<br />
- spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im<br />
Arbeitsanzug tragen<br />
- auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge<br />
achten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -40-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Löten von Hand, kurzzeitig<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen.<br />
Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur<br />
Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse<br />
Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen<br />
vermieden wird<br />
Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche<br />
nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung,<br />
möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen<br />
Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu<br />
Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium)<br />
vermieden wird<br />
Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisung<br />
erstellen<br />
Quellen:<br />
MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -41-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen an heißen Werkstücken oder der extrem heißen Flamme, Hautkontakt zum<br />
Flussmittel, Verbrennen von Haaren, Schals, Kleidung an der fast unsichtbaren Flamme, Verätzung<br />
durch Elektrolyt<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Betriebsanweisung erstellen, Betriebsanleitung des<br />
Herstellers beachten<br />
Zuleitungsschlauch regelmäßig durch Sichtkontrolle<br />
auf spröde Stellen, Zustand und Befestigung<br />
kontrollieren.<br />
Schlauch zur Kontrolle des Flüssigkeitsstandes beim<br />
Wechsel des Elektrolyten erneuern (modellabhängig)<br />
lassen<br />
Feuerfeste Lötplatte bereitstellen. Empfehlung: mit<br />
dritter Hand arbeiten.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -42-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Polier- und Schleifgeräte<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Einziehen von Haaren, Körperteilen und Kleidung;<br />
wegfliegende Teile, herumschlagende Teile, wie z. B. Ketten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Augenschutz, Haarnetz zur Verfügung stellen.<br />
Mitarbeiter unterweisen, die Schutzbrille zu tragen,<br />
Schals abzulegen, Haare zusammenzubinden oder ein<br />
Haarnetz zu tragen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -43-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Schmelzen, Gießen von flüssigem Metall, Öfen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen,<br />
Gefahr durch wegschleudernde Teile,<br />
spritzendes Metall.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einguss vorwärmen; Gussschleudern bzw. Zentrifugen<br />
mit Deckelzuhaltung und -verriegelung verwenden<br />
Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken zur<br />
Verfügung stellen<br />
Schutzbrille für Platinschmelzen zur Verfügung stellen<br />
Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />
Betriebsanweisung mit Hilfe der technische<br />
Beschreibungen und der Bedienungsanleitung des<br />
Herstellers<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -44-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Schweißen und Schneiden<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf<br />
ordnungsgemäßen Zustand prüfen<br />
Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.<br />
Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung<br />
Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber<br />
Arbeitsraum<br />
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte<br />
Gasschläuche austauschen<br />
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />
-brille oder -schild benutzen<br />
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,<br />
Selbstanzündung möglich<br />
bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen<br />
Körperdurchstömung achten<br />
Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G39)<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -45-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Schweißen, autogen (Gasschweißen)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen, Strahlungen, Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsschädigende<br />
Schweißrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einsatz geprüfter (für den Einsatzzweck zugelassener)<br />
und ordnungsgemäß gekennzeichneter<br />
Druckgasflaschen, Schläuche und Druckminderer<br />
(Herstelleranfrage!)<br />
Einsatz gekennzeichneter, zugelassener Brenner<br />
Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür<br />
hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit<br />
brennbaren Flüssigkeiten und giftigen oder Brand<br />
fördernden Stoffen zusammen, gegen Zutritt<br />
Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in<br />
Treppenhäusern, Garagen etc. ist verboten<br />
Gasflaschen gegen Umfallen gesichert aufstellen<br />
(Ketten, Schellen o. Ä., nicht am Ventil festbinden)<br />
Gasschläuche gegen Beschädigung gesichert<br />
verlegen<br />
Gasschläuche mit Schlauchschellen gegen Abgleiten<br />
sichern, nicht mit Draht o. Ä. festmachen<br />
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und<br />
Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl<br />
age bzw. Einzelflaschensicherung)<br />
ggf. Raumabgrenzung und Abschirmungen schaffen<br />
(Schutz Dritter gegen optische Strahlung)<br />
Einhalten des Stand der Technik bzw. der<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900)<br />
Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe<br />
Stunde täglich bzw. mehr als 2 Stunden wöchentlich)<br />
mindestens Einsatz maschineller Lüftung, ggf.<br />
Arbeitsplatzabsaugung<br />
Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit<br />
Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte<br />
einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle<br />
Ersteller: Datum: Seite -46-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
verlangen)<br />
Bereitstellen der erforderlichen persönlichen<br />
Schutzausrüstung (PSA) (Schweißerschutzbrille, ggf.<br />
Schutzhandschuhe)<br />
Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in<br />
Einzelflaschenanlagen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 743: Nitrose Gase beim Schweißen, Schneiden und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />
TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel<br />
TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel<br />
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />
Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -47-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Schweißen, Hartlöten, Flämmen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Brand, Explosion, Verbrennungen, Gasaustritt<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einrichtungen zum Schweißen, Schneiden und<br />
verwandte Verfahren nach dem Stand der Technik<br />
beschaffen<br />
Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes,<br />
mindestens Fensterlüftung<br />
Gasflaschen gegen Umfallen sichern<br />
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />
-brille oder -schild bereitstellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -48-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefahren durch elektrischen Strom, optische Strahlung, gesundheitsschädigende Schweißrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> durchführen<br />
Schweißstromquellen müssen den einschlägigen DIN<br />
VDE Bestimmungen entsprechen (DIN VDE 0543 und<br />
0544), Herstellerbescheinigung,<br />
Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung<br />
Ständige Schweißplätze müssen mit<br />
Raumabgrenzungen oder Abschirmungen gegen<br />
optische Strahlung ausgerüstet sein, z. B. Vorhänge<br />
nach DIN 32504 Teil 1.<br />
Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe<br />
Stunde täglich bzw. mehr als 2 Std. wöchentlich)<br />
mindestens den Einsatz einer maschinellen Lüftung,<br />
ggf. Arbeitsplatzabsaugung, bereit stellen.<br />
Ggf. Ermittlung von Gefahrstoffkonzentrationen<br />
in der Luft am Arbeitsplatz, Einhalten des<br />
Stand der Technik bzw. der Arbeitsplatzgrenzwerte<br />
Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit<br />
Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte<br />
einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle<br />
verlangen).<br />
Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung<br />
: Einsatz von Schweißstromquellen mit der<br />
Kennzeichnung S<br />
Arbeiten in engen Räumen (Luftvolumen unter 100 m³;<br />
oder eine Abmessung, Länge, Breite, Höhe, unter 2<br />
m): Besondere Schutzmaßnahmen ergreifen und<br />
sicherstellen. Lüftungstechnische Maßnahmen<br />
müssen eine Verarmung an Sauerstoff sowie<br />
gefährliche Gefahrstoffkonzentrationen verhindern.<br />
Das Schweißen in engen Räumen gehört zu den<br />
gefährlichen Arbeiten gemäß § 36, <strong>BG</strong>V A1<br />
(besondere Überwachung, 2. Person)<br />
Ersteller: Datum: Seite -49-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
bereit stellen der erforderlichen PSA<br />
(Schweißerschutzschild, Lederschürze,<br />
Schutzhandschuhe)<br />
erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 220: Schweißrauche, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 553: Lichtbogenschweißer, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -50-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Augenverletzungen durch wegfliegende Metallspäne,<br />
Aufwickeln langer Haare, Schals usw.;<br />
Teilamputation der Hände beim Tragen von Handschuhen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Beim Bohren Schutzbrille tragen.<br />
Haarnetz tragen oder lange Haare hinten<br />
zusammenbinden.<br />
Hautschutzmittel benutzen, Handschuhe tragen<br />
verbieten<br />
Werkstücke einspannen<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -51-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Strahlanlage, Strahlbox<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Anreicherung von Gefahrstoffen (Metallen wie Nickel, Kobalt, Beryllium oder Quarz etc.) im<br />
Strahlmittel, Entweichen gesundheitsschädigender Stäube durch Undichtigkeiten der Anlage<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel<br />
(Verwendungsbeschränkung und max. zulässige<br />
Gehalte an Metallen beachten, siehe §§ 7, 12 der <strong>BG</strong>V<br />
D26)<br />
Gewährleisten der Dichtigkeit der Anlage<br />
Einhalten der Luftgrenzwerte (TRGS 900) und<br />
Überprüfung des Risikos von Staubexplosionen (<strong>BG</strong>R<br />
104)<br />
Schaffung abgegrenzter Strahlbereiche<br />
Nur auf den Staub abgestimmte<br />
Abscheideeinrichtungen einsetzen, bei<br />
Reinluftrückführung dürfen nur geprüfte Abscheider<br />
eingesetzt werden (siehe <strong>BG</strong>R 121 und TRGS 560).<br />
Bei Bearbeitung von Leichtmetallen (Aluminium,<br />
Magnesium) sind besondere<br />
Explosionsschutzmaßnahmen zu beachten (siehe u.a.<br />
<strong>BG</strong>R 109).<br />
Raumlüftungstechnische Maßnahmen ergreifen<br />
(Ausgleich der Luftbilanz, mind 30 % Frischluftanteil,<br />
siehe <strong>BG</strong>R 121)<br />
Maßnahmen gegen Brände in Lüftungsanlagen treffen<br />
(Fachfirma einschalten!)<br />
regelmäßige Prüfung der Absaug- und<br />
Lüftungsanlagen organisieren (mind. jährliche Prüfung<br />
durch Sachkundigen mit Dokumentation der<br />
Ergebnisse)<br />
Sicherstellung der regelmäßigen, sachgerechten<br />
Reinigung der Arbeitsbereiche (Einsatz geprüfter<br />
Industriestaubsauger)<br />
Überwachung der Mitarbeiter durch den Betriebsarzt<br />
Ersteller: Datum: Seite -52-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
bereit stellen der ggf. erforderlichen PSA (Atemschutz,<br />
Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe,<br />
siehe <strong>BG</strong>R 500, Nr. 2.24), je nach Kontakt zu<br />
Strahlstäuben<br />
Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Bei Vorliegen Krebs erzeugender Stäube, z. B.<br />
Beryllium, Cadmium, Chromate sind weitergehende<br />
Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten),<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -53-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Hautbelastung durch zugesetzte Reinigungsmittel, Lärmentwicklung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Ggf. Aufstellung der Geräte in einem gesonderten<br />
Raum (Lärm)<br />
Bereitstellen von Eintauchhilfen, Pinzetten und<br />
sonstiger Hilfsmittel, um einen Hautkontakt beim<br />
Herausnehmen der Teile möglichst auszuschließen<br />
Einsatz möglichst ungefährlicher Reinigungsmittel<br />
(Herstelleranfrage, Sicherheitsdatenblatt!)<br />
Bereitstellen von geeigneten Schutzhandschuhen und<br />
Schutzbrille<br />
Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />
Betriebsanweisung<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -54-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Maschinen und Anlagen<br />
Walzen für Schmuckmetalle<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Einziehen und Quetschen von Fingern, Einziehen von Haaren, Schals, weiterer Kleidung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Mitarbeiter unterweisen, lange Haare<br />
zusammenzubinden oder Haarnetz zu tragen, eng<br />
anliegende Kleidung tragen.<br />
Organisieren, dass die Walze nur bei ausgeschaltetem<br />
Motor gereinigt wird<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -55-
Inhaltsverzeichnis<br />
Uhrmacher 1<br />
Beratung und Verkauf 1<br />
Beraten der Kunden 1<br />
Aufstiege, Laden 1<br />
Gesamter Betrieb 2<br />
Sicherheitsorganisation 2<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA) 2<br />
Betriebsarzt 3<br />
Brandschutz 4<br />
Erste Hilfe 5<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit 6<br />
Gefahrstoffe, allgemein 8<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 11<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 12<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 13<br />
Sicherheitsbeauftragte 14<br />
Unternehmermodell 15<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter 16<br />
Verkehrswege 17<br />
Vorsorgeuntersuchung 18<br />
Werkstatt 19<br />
Gefahrstoffe 19<br />
Druckgase, Sauerstoff 19<br />
Entfetten, Vergolden, Versilbern, Rhodinieren 21<br />
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen) 22<br />
Gefahrstoffe aus Edelsteinen 24<br />
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung 25<br />
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz 26<br />
Laugen 27<br />
Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) 28<br />
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis<br />
Säuren 29<br />
Sekundenkleber 30<br />
Lagerarbeiten 31<br />
Aufstiege im Lager 31<br />
Gefahrstoffe, Lagerung 32<br />
Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 34<br />
Maschinen und Anlagen 36<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 36<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 37<br />
Gasleitungen 39<br />
Handwerkzeuge 40<br />
Löten von Hand, kurzzeitig 41<br />
Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung 42<br />
Polier- und Schleifgeräte 43<br />
Schmelzen, Gießen von flüssigem Metall, Öfen 44<br />
Schweißen und Schneiden 45<br />
Schweißen, autogen (Gasschweißen) 46<br />
Schweißen, Hartlöten, Flämmen 48<br />
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 49<br />
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten 51<br />
Strahlanlage, Strahlbox 52<br />
Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad) 54<br />
Walzen für Schmuckmetalle 55<br />
Seite -II-