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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Betrieb:<br />

Uhrmacher<br />

Abteilung:<br />

Ersteller:<br />

Erste Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Wiederholte Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Ersteller:<br />

Datum:


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Beratung und Verkauf<br />

Beraten der Kunden<br />

Aufstiege, Laden<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen,<br />

möglichst mit Haltebügel, beschaffen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -1-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />

des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />

arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />

Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />

aus:<br />

- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />

- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />

Betriebsratsmitgliedern,<br />

- Betriebsarzt,<br />

- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />

- Sicherheitsbeauftragten<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />

regelmäßig einladen<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -2-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Betriebsarzt<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische<br />

Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische<br />

Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder<br />

unzureichend behandelt.<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen<br />

und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgeset<br />

z übertragen<br />

Erläuterung:<br />

- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />

der Umfang der betriebsärztlichen und<br />

sicherheitstechnischen Betreuung nach<br />

Anlage 1<br />

- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die<br />

Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen der<br />

Anlage 2<br />

- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das<br />

Unternehmermodell wählen, dieses ist in<br />

Anlage 3 erklärt<br />

- Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben<br />

Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverb<br />

aende<br />

Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige<br />

Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer<br />

eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem<br />

überbetrieblichen <strong>Die</strong>nst angehören, den der<br />

Unternehmer verpflichtet hat<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -3-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Brandschutz<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen durch Feuer,<br />

Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />

Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />

unterweisen<br />

Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />

Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />

von Personen übernehmen<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />

bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage<br />

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />

bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />

kennzeichnen<br />

Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen<br />

Alarmplan für den Brandfall aufstellen<br />

Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen<br />

Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden<br />

Fluchtwege freihalten und kennzeichnen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11:<br />

Kennzeichnung<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und<br />

Rettungsplan<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -4-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Erste Hilfe<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />

Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />

zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />

Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />

kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />

Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />

Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />

bekannt machen.<br />

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />

Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />

kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />

ausgedruckt oder bestellt werden.<br />

Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />

machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />

Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />

unterweisen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -5-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />

Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />

Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />

der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />

nach Anlage 1.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />

Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />

Anlage 2.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />

gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />

Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />

A2, Beispiele:<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />

gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />

Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />

durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />

den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />

Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />

2:<br />

Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />

pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />

siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />

Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />

Beratung, der Unternehmer kann über die<br />

Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />

Betreuung selbst entscheiden.<br />

Ersteller: Datum: Seite -6-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />

Papierverarbeitung)<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -7-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Gefahrstoffe, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen<br />

Einsatzbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />

(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />

Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten)<br />

Durchführung der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />

Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens<br />

für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im<br />

Betrieb)<br />

Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />

eingesetzt werden können<br />

Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B.<br />

elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt<br />

Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder<br />

emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets<br />

anstatt Pulver)<br />

Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf.<br />

Durchführen von Messungen in der Luft am<br />

Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung<br />

durch anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />

TRGS 402)<br />

Beachtung des Schutzstufenkonzeptes<br />

für Stoffe mit Gesundheitsgefahren<br />

Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />

krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />

erbgutverändernder Stoffe treffen<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz;<br />

Explosionsschutzdokument<br />

Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer<br />

Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen<br />

Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe<br />

TRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen (<br />

Rangfolge der Schutzmaßnahmen)<br />

Ersteller: Datum: Seite -8-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation);<br />

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den<br />

Betriebsarzt<br />

Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-Hilfe-<br />

Einrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche)<br />

Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher<br />

Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel<br />

Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher<br />

Vorsorge<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;<br />

Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)<br />

S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach § 7 Gefahrstoffverordnung, Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />

TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />

TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe, Titel<br />

TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />

GefStoffV, Titel<br />

TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -9-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -10-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />

Schutzausrüstung festlegen<br />

Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />

Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />

Akzeptanz)<br />

Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />

pflegen und aufbewahren<br />

Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />

Schutzausrüstung unterweisen<br />

<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />

Unternehmer<br />

Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />

Schutzausrüstung überflüssig wird<br />

Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -11-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />

Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

beauftragen.<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />

Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />

Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />

"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />

unter www.bgetem.de > Medien<br />

Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />

klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />

Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />

Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -12-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />

Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />

Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />

Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang<br />

Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />

über die Bedeutung der<br />

eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />

Videounterweisung "Best<br />

signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />

Hessen e.V. im Auftrag<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV):<br />

Tel: 069/63009435<br />

Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />

unter www.dguv.de<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1:<br />

Geltungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der<br />

geeigneten Kennzeichnungsart<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -13-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />

dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />

Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />

Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren<br />

Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />

kostenlos.<br />

Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />

Schulung<br />

Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />

Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />

E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -14-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Unternehmermodell<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzproblemen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />

Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />

Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />

02253 / 506 - 2277.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />

der <strong>BG</strong>V A2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.<br />

Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />

www.bgetem.de<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />

Papierverarbeitung)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -15-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />

am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />

im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />

Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />

Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />

anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />

wiederholen<br />

Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />

den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />

Beschäftigten ausgerichtet sind<br />

Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />

Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -16-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Verkehrswege<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungsgefahren durch Stürzen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten oder Durchbrechen und durch<br />

Kollisionen mit Fahrzeugen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sind Verkehrswege übersichtlich gestaltet<br />

und frei von Hindernissen?<br />

Wege für Fahrverkehr:<br />

- Ist der Abstand zu Türen, Toren, Durchgängen<br />

ausreichend (mindestens 1m)?<br />

- Ist beidseitig ein Sicherheitsbereich von 0,5 m für<br />

Fußgänger eingehalten?<br />

Sind Türen und Tore je nach Art der Nutzung in<br />

ausreichender Anzahl und Ausführung vorhanden?<br />

Wurden die Treppen richtig dimensioniert und mit<br />

Handlauf versehen?<br />

Sind die Verkehrswege gekennzeichnet?<br />

Kennzeichnung ist erforderlich, wenn<br />

- der Schutz der Beschäftigten es wegen der Nutzung<br />

und Einrichtung der Räume verlangt<br />

- Räume eine Grundfläche über 1000 m² haben<br />

Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet<br />

?<br />

Ist der Fußboden sicher begehbar? -<br />

rutschhemmender Belag?; keine Schlaglöcher,<br />

Stolperstellen?<br />

Können die Arbeitsplätze über Flucht- und<br />

Rettungswege schnell und sicher verlassen werden?<br />

Sind Absturzgefahren an Verkehrswegen beseitigt?<br />

Wurden Boden- und Wandöffnungen durch Geländer<br />

oder Abdeckungen gesichert?<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 1 Allgemeine Anforderungen<br />

ASR 17/1,2: Verkehrswege<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -17-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Vorsorgeuntersuchung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />

oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />

he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -18-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Druckgase, Sauerstoff<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Brandfördernd, Entzündung von Ölen und Fetten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einsatz gekennzeichneter und geprüfter<br />

Druckgasbehälter (Herstelleranfrage!)<br />

Einsatz ausschließlich bauartzugelassener<br />

Druckminderer (Kennzeichnung!)<br />

Nur für Sauerstoff zugelassene Schläuche einsetzen<br />

(Herstelleranfrage!).<br />

Schläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit<br />

Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).<br />

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und<br />

Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl<br />

age bzw. Einzelflaschensicherung).<br />

Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür<br />

hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit<br />

brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen<br />

zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen,<br />

gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am<br />

Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängen und<br />

Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten.<br />

Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst<br />

gering halten.<br />

Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen<br />

gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit<br />

Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von<br />

Öfen, Trockenschränken o. Ä.).<br />

Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 617: Sauerstoff, Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -19-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 644: Gefahren durch Sauerstoff, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.32: Betreiben von Sauerstoffanlagen, Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -20-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Entfetten, Vergolden, Versilbern, Rhodinieren<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Vergiftungsgefahr durch cyanidhaltige Elektrolyte, Bildung giftiger Blausäuregase, Verschleppung<br />

von Säure in cyanidische Bäder, Verätzungen;<br />

Schreckreaktion bei Kurzschlüssen.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bereitstellen geeigneter, beständiger Behältnisse für<br />

Elektrolyte, z. B. Elektrolytautomat, verschließbar und<br />

mit integrierter Absaugung. Prüfen, welche<br />

Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen<br />

erforderlich sind - z. B. Rauchverbot, Schutzbrille<br />

tragen.<br />

Aufbewahrung der Elektrolyte in geeigneten, mit<br />

Gefahrensymbol gekennzeichneten Behältnissen,<br />

keine Lebensmittelbehältnisse<br />

Bereitstellen der persönlichen Schutzausrüstung:<br />

Schutzbrille mit Spritzschutz für Flüssigkeiten,<br />

Schutzhandschuhe aus Material, dass dauerhaft<br />

gegen Säuren und Laugen beständig ist.<br />

Unterweisen der Mitarbeiter: Abstand zwischen Anode<br />

und Kathode so groß wählen, dass Werkstücke<br />

gefahrlos eingehängt werden können.<br />

Betriebsanweisung erstellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 569: Cyanwasserstoff, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 21 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Pflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 23 Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -21-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Einsatz von Produkten mit möglichst geringem<br />

Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar,<br />

ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim<br />

Hersteller, Sicherheitsdatenblatt)<br />

Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem<br />

abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />

brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Reinigungsund<br />

Lösemitteln in einem zugelassenen<br />

Sicherheitsschrank entsprechend TRbF 20<br />

)<br />

Bereitstellen der erforderlichen PSA<br />

(lösemittelbeständige Handschuhe, Schutzbrille mit<br />

Seitenschutz)<br />

Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe an der<br />

Entstehungsstelle<br />

<strong>Die</strong> Aufbewahrung bzw. das Umfüllen in<br />

Lebensmittelbehältnisse muss verboten werden!<br />

Bereitstellen ggf. erforderlicher Hautschutzmittel<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -22-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Quellen:<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -23-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Gefahrstoffe aus Edelsteinen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Aufnahme von organischen und künstlichen Verbindungen (Toulol, Xylol, Methylmethacrylat, Styrol,<br />

Epoxidharze usw.) durch Bearbeitung von gehärteten oder rekonstruierten Steinen wie Türkis,<br />

Bernstein usw. oder Schwermetalle als Inhaltsstoffe von Steinen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Eventuelle Maßnahmen siehe Quarzfeinstaub<br />

Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe bzw. Stäube<br />

an der Entstehungstelle<br />

Bei relevanter Exposition durch Lösemittel Atemschutz<br />

mit Gasfilter notwendig<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -24-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Gefahrstoffe, Abfallbehandlung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Bereitstellen geeigneter, verschließbarer<br />

Sammelbehältnisse am Arbeitsplatz (getrenntes<br />

Sammeln von Abfällen, Vermischungsverbot<br />

beachten!)<br />

Einrichten von Sammelplätzen für das Aufbewahren<br />

von Abfällen für die spätere Entsorgung (nur<br />

zugelassene Behältnisse aufstellen)<br />

Betriebsanweisung erstellen<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Titelseite<br />

TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -25-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffen oder der Umgebung, ggf.<br />

Erhöhung der Brandgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Organisation der Lagerung im Betrieb, Schaffung<br />

geeigneter Lagerräume, Gefahrstoffe dürfen nur in<br />

Mengen zum Tagesbedarf am Arbeitsplatz<br />

bereitgehalten werden.<br />

Schaffung von Stellflächen für Gefahrstoffgebinde<br />

(nicht im Verkehrs-, Flucht- oder Rettungsweg oder<br />

etwa vor Notausgängen)<br />

Aufstellen von geprüften und zugelassenen<br />

Sicherheitsschränken<br />

Abfüllen von Gefahrstoffen mit geeigneten Pumpen,<br />

Hebern o. Ä., bei brennbaren Flüssigkeiten Brand- und<br />

Explosionsschutz beachten (siehe <strong>BG</strong>R 104<br />

und <strong>BG</strong>R 132)<br />

Beim Um- und Abfüllen Luftgrenzwert einhalten, ggf.<br />

nur unter Absaugung arbeiten.<br />

Bereitstellen geeigneter, gekennzeichneter Behälter<br />

zum Aufbewahren von Gefahrstoffen<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 132: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -26-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Laugen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; heftige (exotherme) Reaktionen mit Säuren<br />

und beim Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter Hitzeeinwirkung möglich)<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Anmischen, Ab- und Umfüllen möglichst im<br />

geschlossenen System<br />

Bereitstellen geeigneter Pumpen etc.<br />

Bereitstellen der erforderlichen PSA (Laugen<br />

beständige Handschuhe, Schutzbrille mit<br />

Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutz, Schutzkleidung,<br />

ggf. Schürze)<br />

Bereithalten erforderlicher Hautschutzmittel (<br />

Hautschutzplan)<br />

Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -27-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Einsatz von Produkten mit möglichst geringem<br />

Gefährdungspotential (ohne gefährliche Inhaltsstoffe,<br />

Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt !)<br />

Bereitstellen beständiger, gekennzeichneter und<br />

verschließbarer Behältnisse zur Aufbewahrung. Das<br />

Aufbewahren in Lebensmittelbehältnissen muss<br />

verboten werden!<br />

Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem<br />

abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />

brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Farben und<br />

Lacken in einem zugelassenen Sicherheitsschrank)<br />

bereit stellen der erforderlichen PSA (Lösemittel<br />

beständige Handschuhe, Schutzbrille)<br />

Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>R 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -28-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Säuren<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; Einatmen der Dämpfe kann bei Salzsäure und<br />

Salpetersäure bis zum Lungenödem führen; heftige (exotherme) Reaktionen mit Laugen und beim<br />

Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter Hitzeeinwirkung möglich); konzentrierte Schwefel- und<br />

Salpetersäure wirken stark oxidierend und reagieren heftig mit organischen Materialien (Putzwolle,<br />

Holz, Textilien etc.), bei Salpetersäure entwickeln sich giftige nitrose Gase<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Anmischen, Ab- und Umfüllen möglichst im<br />

geschlossenen System<br />

Bereitstellen geeigneter Pumpen etc.<br />

Einhalten der Luftgrenzwerte, ggf. durch Einsatz von<br />

Absaugeinrichtungen<br />

Bereitstellen der erforderlichen PSA (säurebeständige<br />

Handschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz, ggf.<br />

Gesichtsschutz, Schutzkleidung, ggf. Schürze)<br />

Bereithalten erforderlicher Hautschutzmittel (<br />

Hautschutzplan)<br />

Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -29-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Sekundenkleber<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährdung durch Stoffe,<br />

Verkleben von Körperteilen, z. B. Fingern, Augenlidern; allergische Reaktionen auf das<br />

Cyanacrylat möglich<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hautkontakt vermeiden<br />

Betriebsanweisung beachten<br />

Bei regelmäßigen Arbeiten Tischabsaugung vorsehen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -30-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Lagerarbeiten<br />

Aufstiege im Lager<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Stürzen aus erhöhtem Stand<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Leitern oder Tritte mit Stufen, Sicherheitsbrücke und<br />

Haltegriff zur Verfügung stellen<br />

Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />

entziehen, instandsetzen oder entsorgen<br />

Betriebsanleitungen an Leitern anbringen<br />

Unterweisung: Benutzung von Hockern, Stühlen,<br />

Kisten oder Regale als Aufstieg untersagen<br />

Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch<br />

beauftragte Person<br />

Richtwert für die Prüffrist: jährlich<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -31-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Lagerarbeiten<br />

Gefahrstoffe, Lagerung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlich miteinander reagieren können;<br />

Auslaufen von Gefahrstoffen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schaffung geeigneter Lagerräume gemäß<br />

Landesbauordnung, WHG,<br />

Betriebssicherheitsverordnung etc.,<br />

bei Lagerung in Arbeitsbereichen Sicherheitsschränke<br />

nach TRbF 20 (Läger) einsetzen<br />

Getrenntes Aufbewahren von Gefahrstoffen, die<br />

miteinander gefährlich reagieren können (z. B. Säuren<br />

und Laugen)<br />

Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />

Regelung, Kontrolle der Gefahrstoffausgabe,<br />

Bestimmen eines Verantwortlichen, Dokumentation<br />

des Lagerbestandes<br />

Zutritt unbefugter Personen verhindern; Bereithalten<br />

geeigneter, gekennzeichneter Behälter zum Lagern<br />

und Aufbewahren von Gefahrstoffen; Begrenzen der<br />

Lagermengen<br />

Zulässige Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten<br />

beachten (siehe TRbF 20), ggf. Meldung an die<br />

Behörde<br />

Lagerbeschränkungen beim Zusammenlagern sehr<br />

giftiger, giftiger und brandfördernder Stoffe mit<br />

anderen Stoffen beachten (siehe TRGS 514, 515)<br />

Brenngase (Flüssiggas, Acethylen, Wasserstoff etc.)<br />

getrennt lagern (siehe TRG 280)<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Explosionsschutzdokument<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -32-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Lagerarbeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 132: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -33-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Lagerarbeiten<br />

Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Beschaffenheitsanforderungen an:<br />

Stehleiter<br />

Anlegeleiter<br />

Beschaffenheitsanforderungen an:<br />

Podestleiter<br />

mechanische Leiter<br />

Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen<br />

Umfanges eingesetzt werden<br />

Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern<br />

sicher ausgeführt werden können, wenn nicht:<br />

Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen<br />

Unterweisen:<br />

+ Geeignete Leiter auswählen<br />

+ vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen<br />

- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen<br />

+ nur bestimmungsgemäß verwenden<br />

-- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden<br />

+ Auf sicheren Aufstellungsort achten:<br />

-- tragfähig<br />

-- eben<br />

-- gegen Wegrutschen gesichert<br />

+ festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe<br />

Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />

entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren<br />

Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person<br />

prüfen lassen (Prüfliste):<br />

Richtwert für Prüffrist: jährlich<br />

mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte<br />

Person (Sachkundigen) prüfen lassen<br />

Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe<br />

<strong>BG</strong>V D36<br />

Ersteller: Datum: Seite -34-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Lagerarbeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -35-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />

Maschinen beachten<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Betriebsanweisung erstellen<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Kühlschmierstoffen beachten<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der<br />

Arbeitsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -36-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste)<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbereichen, Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -37-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -38-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Gasleitungen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Regelmäßige Dichtheitsprüfung<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -39-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Handwerkzeuge<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten,<br />

z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt?<br />

Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen<br />

Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B.<br />

bezüglich Gewicht, Griff)<br />

Können die Werkzeuge geordnet und sicher<br />

aufbewahrt und transportiert werden?<br />

Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />

entziehen und fachgerecht reparieren<br />

Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen<br />

Kontrolle, Pflege und Wartung?<br />

Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />

entzogen und fachgerecht reparier?<br />

Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von<br />

Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen?<br />

Unterweisen:<br />

- Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche<br />

Mängel<br />

- spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im<br />

Arbeitsanzug tragen<br />

- auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge<br />

achten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -40-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Löten von Hand, kurzzeitig<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen.<br />

Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur<br />

Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse<br />

Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen<br />

vermieden wird<br />

Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche<br />

nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung,<br />

möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen<br />

Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu<br />

Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium)<br />

vermieden wird<br />

Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisung<br />

erstellen<br />

Quellen:<br />

MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -41-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen an heißen Werkstücken oder der extrem heißen Flamme, Hautkontakt zum<br />

Flussmittel, Verbrennen von Haaren, Schals, Kleidung an der fast unsichtbaren Flamme, Verätzung<br />

durch Elektrolyt<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Betriebsanweisung erstellen, Betriebsanleitung des<br />

Herstellers beachten<br />

Zuleitungsschlauch regelmäßig durch Sichtkontrolle<br />

auf spröde Stellen, Zustand und Befestigung<br />

kontrollieren.<br />

Schlauch zur Kontrolle des Flüssigkeitsstandes beim<br />

Wechsel des Elektrolyten erneuern (modellabhängig)<br />

lassen<br />

Feuerfeste Lötplatte bereitstellen. Empfehlung: mit<br />

dritter Hand arbeiten.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -42-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Polier- und Schleifgeräte<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Einziehen von Haaren, Körperteilen und Kleidung;<br />

wegfliegende Teile, herumschlagende Teile, wie z. B. Ketten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Augenschutz, Haarnetz zur Verfügung stellen.<br />

Mitarbeiter unterweisen, die Schutzbrille zu tragen,<br />

Schals abzulegen, Haare zusammenzubinden oder ein<br />

Haarnetz zu tragen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -43-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Schmelzen, Gießen von flüssigem Metall, Öfen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen,<br />

Gefahr durch wegschleudernde Teile,<br />

spritzendes Metall.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einguss vorwärmen; Gussschleudern bzw. Zentrifugen<br />

mit Deckelzuhaltung und -verriegelung verwenden<br />

Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken zur<br />

Verfügung stellen<br />

Schutzbrille für Platinschmelzen zur Verfügung stellen<br />

Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen<br />

Betriebsanweisung mit Hilfe der technische<br />

Beschreibungen und der Bedienungsanleitung des<br />

Herstellers<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -44-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Schweißen und Schneiden<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf<br />

ordnungsgemäßen Zustand prüfen<br />

Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.<br />

Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung<br />

Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber<br />

Arbeitsraum<br />

Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte<br />

Gasschläuche austauschen<br />

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />

-brille oder -schild benutzen<br />

Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,<br />

Selbstanzündung möglich<br />

bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen<br />

Körperdurchstömung achten<br />

Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G39)<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -45-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen, Strahlungen, Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsschädigende<br />

Schweißrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einsatz geprüfter (für den Einsatzzweck zugelassener)<br />

und ordnungsgemäß gekennzeichneter<br />

Druckgasflaschen, Schläuche und Druckminderer<br />

(Herstelleranfrage!)<br />

Einsatz gekennzeichneter, zugelassener Brenner<br />

Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür<br />

hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit<br />

brennbaren Flüssigkeiten und giftigen oder Brand<br />

fördernden Stoffen zusammen, gegen Zutritt<br />

Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in<br />

Treppenhäusern, Garagen etc. ist verboten<br />

Gasflaschen gegen Umfallen gesichert aufstellen<br />

(Ketten, Schellen o. Ä., nicht am Ventil festbinden)<br />

Gasschläuche gegen Beschädigung gesichert<br />

verlegen<br />

Gasschläuche mit Schlauchschellen gegen Abgleiten<br />

sichern, nicht mit Draht o. Ä. festmachen<br />

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und<br />

Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl<br />

age bzw. Einzelflaschensicherung)<br />

ggf. Raumabgrenzung und Abschirmungen schaffen<br />

(Schutz Dritter gegen optische Strahlung)<br />

Einhalten des Stand der Technik bzw. der<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900)<br />

Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe<br />

Stunde täglich bzw. mehr als 2 Stunden wöchentlich)<br />

mindestens Einsatz maschineller Lüftung, ggf.<br />

Arbeitsplatzabsaugung<br />

Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit<br />

Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte<br />

einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle<br />

Ersteller: Datum: Seite -46-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

verlangen)<br />

Bereitstellen der erforderlichen persönlichen<br />

Schutzausrüstung (PSA) (Schweißerschutzbrille, ggf.<br />

Schutzhandschuhe)<br />

Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in<br />

Einzelflaschenanlagen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 743: Nitrose Gase beim Schweißen, Schneiden und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />

TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel<br />

TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -47-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Schweißen, Hartlöten, Flämmen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Brand, Explosion, Verbrennungen, Gasaustritt<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einrichtungen zum Schweißen, Schneiden und<br />

verwandte Verfahren nach dem Stand der Technik<br />

beschaffen<br />

Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes,<br />

mindestens Fensterlüftung<br />

Gasflaschen gegen Umfallen sichern<br />

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />

-brille oder -schild bereitstellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -48-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefahren durch elektrischen Strom, optische Strahlung, gesundheitsschädigende Schweißrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> durchführen<br />

Schweißstromquellen müssen den einschlägigen DIN<br />

VDE Bestimmungen entsprechen (DIN VDE 0543 und<br />

0544), Herstellerbescheinigung,<br />

Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung<br />

Ständige Schweißplätze müssen mit<br />

Raumabgrenzungen oder Abschirmungen gegen<br />

optische Strahlung ausgerüstet sein, z. B. Vorhänge<br />

nach DIN 32504 Teil 1.<br />

Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe<br />

Stunde täglich bzw. mehr als 2 Std. wöchentlich)<br />

mindestens den Einsatz einer maschinellen Lüftung,<br />

ggf. Arbeitsplatzabsaugung, bereit stellen.<br />

Ggf. Ermittlung von Gefahrstoffkonzentrationen<br />

in der Luft am Arbeitsplatz, Einhalten des<br />

Stand der Technik bzw. der Arbeitsplatzgrenzwerte<br />

Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit<br />

Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte<br />

einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle<br />

verlangen).<br />

Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung<br />

: Einsatz von Schweißstromquellen mit der<br />

Kennzeichnung S<br />

Arbeiten in engen Räumen (Luftvolumen unter 100 m³;<br />

oder eine Abmessung, Länge, Breite, Höhe, unter 2<br />

m): Besondere Schutzmaßnahmen ergreifen und<br />

sicherstellen. Lüftungstechnische Maßnahmen<br />

müssen eine Verarmung an Sauerstoff sowie<br />

gefährliche Gefahrstoffkonzentrationen verhindern.<br />

Das Schweißen in engen Räumen gehört zu den<br />

gefährlichen Arbeiten gemäß § 36, <strong>BG</strong>V A1<br />

(besondere Überwachung, 2. Person)<br />

Ersteller: Datum: Seite -49-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

bereit stellen der erforderlichen PSA<br />

(Schweißerschutzschild, Lederschürze,<br />

Schutzhandschuhe)<br />

erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 220: Schweißrauche, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 553: Lichtbogenschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -50-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Augenverletzungen durch wegfliegende Metallspäne,<br />

Aufwickeln langer Haare, Schals usw.;<br />

Teilamputation der Hände beim Tragen von Handschuhen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Beim Bohren Schutzbrille tragen.<br />

Haarnetz tragen oder lange Haare hinten<br />

zusammenbinden.<br />

Hautschutzmittel benutzen, Handschuhe tragen<br />

verbieten<br />

Werkstücke einspannen<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -51-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Strahlanlage, Strahlbox<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Anreicherung von Gefahrstoffen (Metallen wie Nickel, Kobalt, Beryllium oder Quarz etc.) im<br />

Strahlmittel, Entweichen gesundheitsschädigender Stäube durch Undichtigkeiten der Anlage<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel<br />

(Verwendungsbeschränkung und max. zulässige<br />

Gehalte an Metallen beachten, siehe §§ 7, 12 der <strong>BG</strong>V<br />

D26)<br />

Gewährleisten der Dichtigkeit der Anlage<br />

Einhalten der Luftgrenzwerte (TRGS 900) und<br />

Überprüfung des Risikos von Staubexplosionen (<strong>BG</strong>R<br />

104)<br />

Schaffung abgegrenzter Strahlbereiche<br />

Nur auf den Staub abgestimmte<br />

Abscheideeinrichtungen einsetzen, bei<br />

Reinluftrückführung dürfen nur geprüfte Abscheider<br />

eingesetzt werden (siehe <strong>BG</strong>R 121 und TRGS 560).<br />

Bei Bearbeitung von Leichtmetallen (Aluminium,<br />

Magnesium) sind besondere<br />

Explosionsschutzmaßnahmen zu beachten (siehe u.a.<br />

<strong>BG</strong>R 109).<br />

Raumlüftungstechnische Maßnahmen ergreifen<br />

(Ausgleich der Luftbilanz, mind 30 % Frischluftanteil,<br />

siehe <strong>BG</strong>R 121)<br />

Maßnahmen gegen Brände in Lüftungsanlagen treffen<br />

(Fachfirma einschalten!)<br />

regelmäßige Prüfung der Absaug- und<br />

Lüftungsanlagen organisieren (mind. jährliche Prüfung<br />

durch Sachkundigen mit Dokumentation der<br />

Ergebnisse)<br />

Sicherstellung der regelmäßigen, sachgerechten<br />

Reinigung der Arbeitsbereiche (Einsatz geprüfter<br />

Industriestaubsauger)<br />

Überwachung der Mitarbeiter durch den Betriebsarzt<br />

Ersteller: Datum: Seite -52-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

bereit stellen der ggf. erforderlichen PSA (Atemschutz,<br />

Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe,<br />

siehe <strong>BG</strong>R 500, Nr. 2.24), je nach Kontakt zu<br />

Strahlstäuben<br />

Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Bei Vorliegen Krebs erzeugender Stäube, z. B.<br />

Beryllium, Cadmium, Chromate sind weitergehende<br />

Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten),<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -53-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Hautbelastung durch zugesetzte Reinigungsmittel, Lärmentwicklung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Ggf. Aufstellung der Geräte in einem gesonderten<br />

Raum (Lärm)<br />

Bereitstellen von Eintauchhilfen, Pinzetten und<br />

sonstiger Hilfsmittel, um einen Hautkontakt beim<br />

Herausnehmen der Teile möglichst auszuschließen<br />

Einsatz möglichst ungefährlicher Reinigungsmittel<br />

(Herstelleranfrage, Sicherheitsdatenblatt!)<br />

Bereitstellen von geeigneten Schutzhandschuhen und<br />

Schutzbrille<br />

Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -54-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Walzen für Schmuckmetalle<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Einziehen und Quetschen von Fingern, Einziehen von Haaren, Schals, weiterer Kleidung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Mitarbeiter unterweisen, lange Haare<br />

zusammenzubinden oder Haarnetz zu tragen, eng<br />

anliegende Kleidung tragen.<br />

Organisieren, dass die Walze nur bei ausgeschaltetem<br />

Motor gereinigt wird<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -55-


Inhaltsverzeichnis<br />

Uhrmacher 1<br />

Beratung und Verkauf 1<br />

Beraten der Kunden 1<br />

Aufstiege, Laden 1<br />

Gesamter Betrieb 2<br />

Sicherheitsorganisation 2<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA) 2<br />

Betriebsarzt 3<br />

Brandschutz 4<br />

Erste Hilfe 5<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit 6<br />

Gefahrstoffe, allgemein 8<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 11<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 12<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 13<br />

Sicherheitsbeauftragte 14<br />

Unternehmermodell 15<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter 16<br />

Verkehrswege 17<br />

Vorsorgeuntersuchung 18<br />

Werkstatt 19<br />

Gefahrstoffe 19<br />

Druckgase, Sauerstoff 19<br />

Entfetten, Vergolden, Versilbern, Rhodinieren 21<br />

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen) 22<br />

Gefahrstoffe aus Edelsteinen 24<br />

Gefahrstoffe, Abfallbehandlung 25<br />

Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz 26<br />

Laugen 27<br />

Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) 28<br />

Seite -I-


Inhaltsverzeichnis<br />

Säuren 29<br />

Sekundenkleber 30<br />

Lagerarbeiten 31<br />

Aufstiege im Lager 31<br />

Gefahrstoffe, Lagerung 32<br />

Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 34<br />

Maschinen und Anlagen 36<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 36<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 37<br />

Gasleitungen 39<br />

Handwerkzeuge 40<br />

Löten von Hand, kurzzeitig 41<br />

Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung 42<br />

Polier- und Schleifgeräte 43<br />

Schmelzen, Gießen von flüssigem Metall, Öfen 44<br />

Schweißen und Schneiden 45<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen) 46<br />

Schweißen, Hartlöten, Flämmen 48<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 49<br />

Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten 51<br />

Strahlanlage, Strahlbox 52<br />

Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad) 54<br />

Walzen für Schmuckmetalle 55<br />

Seite -II-

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