Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Gefahrstoffe<br />
Entfetten, Vergolden, Versilbern, Rhodinieren<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Vergiftungsgefahr durch cyanidhaltige Elektrolyte, Bildung giftiger Blausäuregase, Verschleppung<br />
von Säure in cyanidische Bäder, Verätzungen;<br />
Schreckreaktion bei Kurzschlüssen.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bereitstellen geeigneter, beständiger Behältnisse für<br />
Elektrolyte, z. B. Elektrolytautomat, verschließbar und<br />
mit integrierter Absaugung. Prüfen, welche<br />
Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen<br />
erforderlich sind - z. B. Rauchverbot, Schutzbrille<br />
tragen.<br />
Aufbewahrung der Elektrolyte in geeigneten, mit<br />
Gefahrensymbol gekennzeichneten Behältnissen,<br />
keine Lebensmittelbehältnisse<br />
Bereitstellen der persönlichen Schutzausrüstung:<br />
Schutzbrille mit Spritzschutz für Flüssigkeiten,<br />
Schutzhandschuhe aus Material, dass dauerhaft<br />
gegen Säuren und Laugen beständig ist.<br />
Unterweisen der Mitarbeiter: Abstand zwischen Anode<br />
und Kathode so groß wählen, dass Werkstücke<br />
gefahrlos eingehängt werden können.<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 569: Cyanwasserstoff, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 21 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Pflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 23 Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: Seite -21-