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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Gefahrstoffe<br />

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Einsatz von Produkten mit möglichst geringem<br />

Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar,<br />

ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim<br />

Hersteller, Sicherheitsdatenblatt)<br />

Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem<br />

abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />

brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Reinigungsund<br />

Lösemitteln in einem zugelassenen<br />

Sicherheitsschrank entsprechend TRbF 20<br />

)<br />

Bereitstellen der erforderlichen PSA<br />

(lösemittelbeständige Handschuhe, Schutzbrille mit<br />

Seitenschutz)<br />

Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisung der Mitarbeiter<br />

Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe an der<br />

Entstehungsstelle<br />

<strong>Die</strong> Aufbewahrung bzw. das Umfüllen in<br />

Lebensmittelbehältnisse muss verboten werden!<br />

Bereitstellen ggf. erforderlicher Hautschutzmittel<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

Ersteller: Datum: Seite -22-

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