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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Maschinen und Anlagen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

bereit stellen der ggf. erforderlichen PSA (Atemschutz,<br />

Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe,<br />

siehe <strong>BG</strong>R 500, Nr. 2.24), je nach Kontakt zu<br />

Strahlstäuben<br />

Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen<br />

Betriebsanweisung<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Bei Vorliegen Krebs erzeugender Stäube, z. B.<br />

Beryllium, Cadmium, Chromate sind weitergehende<br />

Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten),<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: Seite -53-

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