Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />
Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />
Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />
Arbeitsbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />
der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />
nach Anlage 1.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />
Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />
Anlage 2.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />
gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />
Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />
A2, Beispiele:<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />
gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />
Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />
durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />
den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />
Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />
2:<br />
Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />
pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />
siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />
Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />
Beratung, der Unternehmer kann über die<br />
Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />
Betreuung selbst entscheiden.<br />
Ersteller: Datum: Seite -6-