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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />

Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />

Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />

der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />

nach Anlage 1.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />

Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />

Anlage 2.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />

gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />

Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />

A2, Beispiele:<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />

gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />

Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />

durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />

den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />

Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />

2:<br />

Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />

pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />

siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />

Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />

Beratung, der Unternehmer kann über die<br />

Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />

Betreuung selbst entscheiden.<br />

Ersteller: Datum: Seite -6-

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