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textlichen Festsetzungen und Erläuterungen - Stadt Wuppertal

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Landschaftsplan Nord<br />

Gr<strong>und</strong>lagenteil<br />

Quellen) auch durch naturnahe Gebiete fließt, besitzt er ein hohes Entwicklungspotential <strong>und</strong><br />

ist als schutzwürdiges Gewässer einzustufen (gesetzl. geschützter Biotop nach § 30<br />

BNatSchG, GB-4708-220, GB-4708-248. Link: dto.).<br />

Sanierungs- <strong>und</strong> Renaturierungsmöglichkeiten sollten sich vor allem auf eine Verringerung<br />

der Abwassereinleitungen, auf weitere Gehölzanpflanzungen zur Ufersicherung, die Extensivierung<br />

von agrarisch genutzten Uferrandstreifen <strong>und</strong> die Offenlegung verrohrter Abschnitte<br />

konzentrieren.<br />

Eigenbach:<br />

Grenzüberschreitend im Norden zu Velbert verläuft der Eigenbach entlang des Oberdüsseler<br />

Weges <strong>und</strong> verlässt das <strong>Wuppertal</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet bei der Ortslage „Schmalt“ an der A535.<br />

Der Eigenbach weist eine Vielzahl von Beeinträchtigungen auf. Der Quellbereich ist zu Teichen<br />

aufgestaut <strong>und</strong> durch die Nevigeser Straße unwiederbringlich von dem Unterlauf abgetrennt.<br />

Der Bach nimmt mehrere öffentliche <strong>und</strong> private Einleitungen auf. Um die hydraulische<br />

Belastung zu kompensieren, wurde die Bachsohle in der Vergangenheit weitgehend<br />

befestigt. Die Wirbellosenfauna ist artenarm <strong>und</strong> entspricht kaum den Verhältnissen eines<br />

naturnahen Baches. Im weiteren Verlauf ist das Gewässer von zahlreichen Verrohrungen<br />

(meist Viehübergänge) <strong>und</strong> mehreren im Hauptschluss gelegenen Teichen unterbrochen. In<br />

den unteren Abschnitten sind die Bachufer durch Trittschäden von Weidevieh zusätzlich beansprucht.<br />

Insgesamt kann der Eigenbach nicht zu den besonders schutzwürdigen Gewässern gezählt<br />

werden. Allerdings sind an einigen Stellen noch naturnahe Elemente vorhanden. So befinden<br />

sich im Unterlauf die gesetzlich geschützten Biotope GB-4708-224 <strong>und</strong> GB-4708-222. Link:<br />

dto.). Der Einzugsbereich des Eigenbachs weist einen geringen Versiegelungsgrad auf <strong>und</strong><br />

kann somit als relativ intakt gelten Für den Eigenbach wird 2011 ein Konzept zur naturnahen<br />

Entwicklung erarbeitet.<br />

Einzugsgebiet der Wupper<br />

Lüntenbeck:<br />

Zwischen Sandfeld <strong>und</strong> „Schloss Lüntenbeck“ ist dieser Bach so stark durch Verrohrungen,<br />

Einleitungen <strong>und</strong> Stauhaltungen beeinträchtigt, dass keine bachtypische Lebensgemeinschaft<br />

mehr existiert. Lediglich ‘Ubiquisten`(„Allerweltsarten“), die keinen bioindikatorischen<br />

Wert haben, kommen noch in der Lüntenbeck vor. Aufgr<strong>und</strong> des Karstuntergr<strong>und</strong>s verschwindet<br />

der Bach an einigen Stellen im Untergr<strong>und</strong>. Dennoch ist der Bachoberlauf bis zu<br />

seiner endgültigen Verrohrung in der städtischen Kanalisation noch als schutzwürdig einzustufen,<br />

weil das Bachumfeld relativ naturnah entwickelt ist (z.B. die faunistisch wertvollen<br />

Teiche bei Schloss Lüntenbeck) (gesetzl. geschützter Biotop nach § 30 BNatSchG, GB-<br />

4708-213, GB-4708-214. Link: dto.). Voraussetzung für eine Renaturierung des Baches ist<br />

die Reduzierung der bisher eingeleiteten Abwässer durch Rückhaltung <strong>und</strong> Klärung.<br />

Eschenbeek, Florabach <strong>und</strong> Vogelsangbach:<br />

Diese drei Nebenbäche des Mirker Baches entspringen in einem verästelten Quellsystem im<br />

‘Mirker Hain’ zwischen Katernberg <strong>und</strong> Uellendahl. Während die Eschenbeek bereits in ihrem<br />

Oberlauf auf erheblicher Streckenlänge verrohrt ist, entsprechen Florabach <strong>und</strong><br />

Vogelsangbach wegen ihrer naturnahen Struktur in Verbindung mit guter bis sehr guter<br />

Wasserqualität dem Status des gesetzlich geschützten Biotops gemäß § 30 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) (GB-4708-246). Das Schluchttal des Vogelsangbaches südlich<br />

des ‘Wilhelm Raabe Weges’ ist bereits rechtswirksam als geologisches Naturdenkmal ausgewiesen.<br />

Eine Renaturierung wurde 2000 – 2002 durchgeführt.<br />

Hager (Mirker) Bach:<br />

Südlich von Dönberg entspringt der Hager Bach in mehreren, teilweise verrohrten Quellen.<br />

Auch anschließend ist der Bach abschnittsweise verrohrt oder in trapezförmige Rinnen gelegt.<br />

Zudem wird der Bach durch Kanalisationseinleitungen aus Dönberg erheblich belastet.<br />

Jedoch verursacht der Verdünnungseffekt seitlich zuströmender Siepen in Kombination mit<br />

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