textlichen Festsetzungen und Erläuterungen - Stadt Wuppertal
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Landschaftsplan Nord<br />
Gr<strong>und</strong>lagenteil<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierten Erholung<br />
Oberziel des Gebietsentwicklungsplans zum Schutz der Natur ist es, die Landschaft nachhaltig<br />
zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln. Im Detail bedeutet dies, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> der<br />
Erlebniswert der Landschaft sollen erhalten bzw. verbessert werden.<br />
Bereiche für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong> die landschaftsorientierte Erholung sollen dazu<br />
dienen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> das Landschaftsbild zu erhalten <strong>und</strong><br />
wiederherzustellen. Der wesentliche Charakter der Landschaft bzw. die landschaftstypischen<br />
Merkmale von Landschaftsteilen sollen geschützt <strong>und</strong>/oder durch Berücksichtigung entsprechender<br />
Ansatzpunkte wiederhergestellt werden. Bei der Abwägung von raumrelevanten<br />
Nutzungsansprüchen sind im besonderen Maße die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
<strong>und</strong> die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen; landschaftliche Funktionszusammenhänge<br />
sollen erhalten, bzw. verbessert werden. Im Einzelnen soll hierzu insbesondere<br />
die Landschaftsplanung typische Landschaftsstrukturen erhalten <strong>und</strong>/oder herstellen,<br />
charakteristische Landschaftsbestandteile erhalten, ökologische Systeme stabilisieren, günstige<br />
Voraussetzungen für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz <strong>und</strong> für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene<br />
Erholung erhalten <strong>und</strong> verbessern, Räume mit besonderer Bedeutung für den Luftaustausch<br />
sichern, das klimatische Potential der Freiflächen schützen <strong>und</strong> verbessern <strong>und</strong> den Boden<br />
gegen Abtragung durch Wind <strong>und</strong> Wasser schützen.<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen auf land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
entsprechend den vorstehenden Zielen <strong>und</strong> sind vorrangig auf der Gr<strong>und</strong>lage freiwilliger<br />
Vereinbarungen zu planen <strong>und</strong> durchzuführen.<br />
Die im GEP als Bereiche für den Schutz der Landschaft dargestellten Flächen umfassen fast<br />
das gesamte Landschaftsplangebiet. Ausgespart sind folgende größere Gebiete: Kalkabbaugebiet<br />
um Dornap, der Bereich ‘Kleine Höhe’ <strong>und</strong> Freiflächen zwischen Dönberg <strong>und</strong><br />
Hatzfeld.<br />
Für den Bereich Klima wird angestrebt, dass zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung luft- <strong>und</strong> klimahygienischer<br />
Verhältnisse die Funktionsfähigkeit klimaökologischer Ausgleichsräume gesichert<br />
werden soll. Im äußersten Südwesten des Plangebiets liegt ein Wasserschutzgebiet<br />
der Zone III A <strong>und</strong> III B welcher einer Trinkwassergewinnungsanlage auf dem Gebiet der<br />
<strong>Stadt</strong> Haan zuzuordnen ist <strong>und</strong> im wesentlichen das Einzugsgebiet des Krutscheider Baches<br />
umfasst.<br />
2. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> legt großen Wert darauf, ihre attraktive Landschaft <strong>und</strong> die ökologisch<br />
wertvollen Gebiete zu erhalten, zu sichern <strong>und</strong> zu pflegen. Ein Instrument dafür ist der Landschaftsplan.<br />
Es wird geprüft, wie empfindlich <strong>und</strong> wie schutzbedürftig der jeweilige Landschaftsraum<br />
ist. Auf dieser Basis legt der Landschaftsplan Ziele für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
fest.<br />
Der Landschaftsplan Nord übernimmt dabei eine Doppelfunktion. Zum Einen ist der Landschaftsplan<br />
Fachplanung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege, d.h. er stellt die<br />
naturschutzfachliche Gr<strong>und</strong>lage einschließlich des Pflegemanagements dar. Zum Anderen<br />
ist er querschnittsorientierte Planung, d.h. durch Mitwirkung des Landschaftsplanes an der<br />
räumlichen Gesamtplanung <strong>und</strong> an anderen Fachplanungen können Auswirkungen von vorhandenen<br />
oder geplanten Nutzungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft aufgezeigt <strong>und</strong> berücksichtigt<br />
werden, so z.B. durch die konkrete Festsetzung von Schutzgebieten.<br />
Um wertvolle Lebensräume <strong>und</strong> Strukturen zu schützen, zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln, sind<br />
teilweise Maßnahmen notwendig. Dabei sind breite Akzeptanz <strong>und</strong> Unterstützung der<br />
Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>und</strong> Flächennutzer vor Ort wichtige Voraussetzung für eine zielführende<br />
<strong>und</strong> erfolgreiche Umsetzung in praktisches Handeln. Der Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung der Le-<br />
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