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textlichen Festsetzungen und Erläuterungen - Stadt Wuppertal

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Landschaftsplan Nord<br />

Gr<strong>und</strong>lagenteil<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierten Erholung<br />

Oberziel des Gebietsentwicklungsplans zum Schutz der Natur ist es, die Landschaft nachhaltig<br />

zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln. Im Detail bedeutet dies, die biologische Vielfalt <strong>und</strong> der<br />

Erlebniswert der Landschaft sollen erhalten bzw. verbessert werden.<br />

Bereiche für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong> die landschaftsorientierte Erholung sollen dazu<br />

dienen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> das Landschaftsbild zu erhalten <strong>und</strong><br />

wiederherzustellen. Der wesentliche Charakter der Landschaft bzw. die landschaftstypischen<br />

Merkmale von Landschaftsteilen sollen geschützt <strong>und</strong>/oder durch Berücksichtigung entsprechender<br />

Ansatzpunkte wiederhergestellt werden. Bei der Abwägung von raumrelevanten<br />

Nutzungsansprüchen sind im besonderen Maße die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

<strong>und</strong> die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen; landschaftliche Funktionszusammenhänge<br />

sollen erhalten, bzw. verbessert werden. Im Einzelnen soll hierzu insbesondere<br />

die Landschaftsplanung typische Landschaftsstrukturen erhalten <strong>und</strong>/oder herstellen,<br />

charakteristische Landschaftsbestandteile erhalten, ökologische Systeme stabilisieren, günstige<br />

Voraussetzungen für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz <strong>und</strong> für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene<br />

Erholung erhalten <strong>und</strong> verbessern, Räume mit besonderer Bedeutung für den Luftaustausch<br />

sichern, das klimatische Potential der Freiflächen schützen <strong>und</strong> verbessern <strong>und</strong> den Boden<br />

gegen Abtragung durch Wind <strong>und</strong> Wasser schützen.<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungsänderungen auf land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

entsprechend den vorstehenden Zielen <strong>und</strong> sind vorrangig auf der Gr<strong>und</strong>lage freiwilliger<br />

Vereinbarungen zu planen <strong>und</strong> durchzuführen.<br />

Die im GEP als Bereiche für den Schutz der Landschaft dargestellten Flächen umfassen fast<br />

das gesamte Landschaftsplangebiet. Ausgespart sind folgende größere Gebiete: Kalkabbaugebiet<br />

um Dornap, der Bereich ‘Kleine Höhe’ <strong>und</strong> Freiflächen zwischen Dönberg <strong>und</strong><br />

Hatzfeld.<br />

Für den Bereich Klima wird angestrebt, dass zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung luft- <strong>und</strong> klimahygienischer<br />

Verhältnisse die Funktionsfähigkeit klimaökologischer Ausgleichsräume gesichert<br />

werden soll. Im äußersten Südwesten des Plangebiets liegt ein Wasserschutzgebiet<br />

der Zone III A <strong>und</strong> III B welcher einer Trinkwassergewinnungsanlage auf dem Gebiet der<br />

<strong>Stadt</strong> Haan zuzuordnen ist <strong>und</strong> im wesentlichen das Einzugsgebiet des Krutscheider Baches<br />

umfasst.<br />

2. Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> legt großen Wert darauf, ihre attraktive Landschaft <strong>und</strong> die ökologisch<br />

wertvollen Gebiete zu erhalten, zu sichern <strong>und</strong> zu pflegen. Ein Instrument dafür ist der Landschaftsplan.<br />

Es wird geprüft, wie empfindlich <strong>und</strong> wie schutzbedürftig der jeweilige Landschaftsraum<br />

ist. Auf dieser Basis legt der Landschaftsplan Ziele für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

fest.<br />

Der Landschaftsplan Nord übernimmt dabei eine Doppelfunktion. Zum Einen ist der Landschaftsplan<br />

Fachplanung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege, d.h. er stellt die<br />

naturschutzfachliche Gr<strong>und</strong>lage einschließlich des Pflegemanagements dar. Zum Anderen<br />

ist er querschnittsorientierte Planung, d.h. durch Mitwirkung des Landschaftsplanes an der<br />

räumlichen Gesamtplanung <strong>und</strong> an anderen Fachplanungen können Auswirkungen von vorhandenen<br />

oder geplanten Nutzungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft aufgezeigt <strong>und</strong> berücksichtigt<br />

werden, so z.B. durch die konkrete Festsetzung von Schutzgebieten.<br />

Um wertvolle Lebensräume <strong>und</strong> Strukturen zu schützen, zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln, sind<br />

teilweise Maßnahmen notwendig. Dabei sind breite Akzeptanz <strong>und</strong> Unterstützung der<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>und</strong> Flächennutzer vor Ort wichtige Voraussetzung für eine zielführende<br />

<strong>und</strong> erfolgreiche Umsetzung in praktisches Handeln. Der Erhalt <strong>und</strong> die Entwicklung der Le-<br />

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